Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2000 - C-207/98   

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https://dejure.org/2000,516
EuGH, 03.02.2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahlburg

  • EU-Kommission PDF

    Mahlburg

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Weigerung, eine Schwangere einzustellen, weil dieser wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die zu besetzende Stelle nicht zugewiesen ...

  • EU-Kommission

    Mahlburg

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft als unmittelbare ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Absa. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    N. Mahlburg gegen Land Mecklenburg-Vorpommern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2. 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs... bildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39 S. 40) Art. 2 Abs. 1
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Zugang zur Beschäftigung - Unzulässige Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG DER EINSTELLUNG EINER SCHWANGEREN AUF EINE UNBEFRISTETE STELLE NICHT RECHTFERTIGEN

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin

  • nomos.de PDF, S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwangerschaft kein Hindernis für unbefristeten Vertrag

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Wie weit geht der Mutterschutz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwangerschaft und Kündigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1019
  • MDR 2000, 400
  • EuZW 2000, 209
  • NZA 2000, 255
  • NJ 2000, 332
  • DVBl 2000, 478
  • BB 2000, 461
  • DB 2000, 380
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Zudem kann ein gesetzliches Nachtarbeitsverbot für Schwangere, das grundsätzlich mit Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie vereinbar ist, gleichwohl nicht als Kündigungsgrund eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrags dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnrn.

    Denn ein solches Verbot kann nur für eine gegenüber der Gesamtdauer des Vertrages beschränkte Zeit wirken (Urteil Habermann-Beltermann, Randnr. 23).

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft kommt nur Frauen gegenüber in Betracht und stellt daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden, den der Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs erleiden würde (Urteil Dekker, Randnr. 12).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26) festgestellt, daß die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und daß die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Die gegenteilige Auslegung nähme den Bestimmungen der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 26).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Februar 2000 (- Rs. C-207/98 - Mahlburg/Mecklenburg-Vorpommern - EUGHE I 2000, 549 = AP BGB § 611 a Nr. 18) verbietet Art. 2 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihren Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf (vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-109/00 - AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Nr. 27).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-109/00

    Tele Danmark

    Auch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der finanzielle Nachteil, der dem Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12) bzw. dadurch entsteht, dass die Arbeitnehmerin während der Dauer ihrer Schwangerschaft nicht auf dem betreffenden Arbeitsplatz beschäftigt werden darf (Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnr. 29), die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht rechtfertigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen

    40 - In diesem Sinne z. B. Urteile Dekker (C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12), Mahlburg (C-207/98, EU:C:2000:64, Rn. 29), Tele Danmark (C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 28 und 29) sowie Schönheit und Becker (C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 85); ähnlich Urteil Specht u. a. (C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 77).
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   Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.10.1999 - C-207/98 (https://dejure.org/1999,15877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - C-207/98 (https://dejure.org/1999,15877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahlburg

  • EU-Kommission PDF

    Silke-Karin Mahlburg gegen Land Mecklenburg-Vorpommern.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    Wie der Gerichtshof im Urteil Hofmann(14) festgestellt hat, erkennt Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie "indem [er] den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau, .bei Schwangerschaft und Mutterschaft' beizubehalten oder einzuführen, in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz die Berechtigung [an], die Bedürfnisse der Frau in zweierlei Hinsicht zu schützen.

    14: - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    Außerdem darf nach dem Urteil Thibault(15) die "Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 gewährt werden, ... nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und beiden Arbeitsbedingungen führen.

    Siehe dazu auch die Urteile Habermann-Beltermann, Randnr. 21, Brown, Randnr. 17, und Webb, Randnr. 20.15: - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26).

  • EuGH, 20.05.1976 - 111/75

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    13: - Vgl. dazu die Urteile vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 111/75 (Mazzalai, Slg. 1976, 657, Randnr. 10), vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnrn.
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