Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.2006 - C-209/04   

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https://dejure.org/2006,4141
EuGH, 23.03.2006 - C-209/04 (https://dejure.org/2006,4141)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - C-209/04 (https://dejure.org/2006,4141)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - C-209/04 (https://dejure.org/2006,4141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Wachtelkönig - BSG des nationalen Landschaftsschutzgebiets Lauteracher Ried - Ausschluss der Gebiete Soren und Gleggen-Köblern - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Wachtelkönig - Besonderes Schutzgebiet des nationalen Landschaftsschutzgebiets Lauteracher Ried - Ausschluss der Gebiete Soren und Gleggen-Köblern - Richtlinie ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Wachtelkönig - Besonderes Schutzgebiet des nationalen Landschaftsschutzgebiets Lauteracher Ried - Ausschluss der Gebiete Soren und Gleggen-Köblern - Richtlinie ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erhaltung wild lebender Vogelarten; Pflicht der Mitgliedstaaten zur Ausweisung geeigneter Schutzgebiete; Ermessen eines Mitgliedstaates bei der Auswahl und Abgrenzung eines Schutzgebietes; Negative Auswirkungen eines ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Wachtelkönig - Besonderes Schutzgebiet des nationalen Landschaftsschutzgebiets Lauteracher Ried - Ausschluss der Gebiete Soren und Gleggen Köblern - Richtlinie ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) und Artikel 6 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    33 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass sich der Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Gebiete, die für die Ausweisung als BSG am geeignetsten sind, nicht darauf bezieht, diejenigen Gebiete zu BSG zu erklären, die nach ornithologischen Kriterien am geeignetsten erscheinen, sondern nur auf die Anwendung dieser Kriterien für die Bestimmung der Gebiete, die für die Erhaltung der in Anhang I aufgeführten Arten am geeignetsten sind (vgl. u. a. Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 61).

    47 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Gegenden zu BSG zu erklären, die nach ornithologischen Kriterien am geeignetsten für die Erhaltung der betreffenden Arten erscheinen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 62).

    48 Zum Vorbringen der österreichischen Regierung betreffend den Umstand, dass die Gebiete Soren und Gleggen-Köblern nicht völlig schutzlos seien, genügt schließlich der Hinweis, dass Artikel 4 Absatz 1 der Vogelrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, diejenigen Gebiete zu BSG zu erklären, die für die Erhaltung der in Anhang I genannten Arten zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten sind, und dass diese Verpflichtung nicht durch den Erlass anderer besonderer Erhaltungsmaßnahmen umgangen werden kann (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 55).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    29 und 32, sowie vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23).

    Es wäre nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind und die vor Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie förmlich eingeleitet wurden, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend Urteil Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnrn.

  • EuGH, 15.01.2002 - C-179/00

    Weidacher

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    59 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach den Bestimmungen der jeweiligen Beitrittsakte die aus dem Gemeinschaftsrecht folgenden Rechte und Pflichten für die neuen Mitgliedstaaten von Ausnahmen abgesehen mit dem Beitritt gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-179/00, Weidacher, Slg. 2002, I-501, Randnr. 18).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    56 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, dann nicht gilt, wenn das Datum der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Datum liegt, an dem die Frist für die Umsetzung einer Richtlinie abläuft (vgl. zur Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten [ABl. L 175, S. 40] Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    40 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf ein Mitgliedstaat bei der Auswahl und Abgrenzung eines BSG wirtschaftliche Erfordernisse nämlich weder als Gründe des Gemeinwohls, die Vorrang vor den mit der Vogelrichtlinie verfolgten Umweltbelangen haben, noch als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, wie sie in Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Habitatrichtlinie genannt sind, berücksichtigen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-44/95, Royal Society for the Protection of Birds, Slg. 1996, I-3805, Randnrn.
  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
    32 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verpflichtet Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Vogelrichtlinie die Mitgliedstaaten dazu, ein BSG mit einem rechtlichen Schutzstatus auszustatten, der geeignet ist, u. a. das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I aufgeführten Vogelarten sowie die Vermehrung, die Mauser und die Überwinterung der nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sicherzustellen (vgl. Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 21 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Maßgeblich sind ausschließlich ornithologische Kriterien (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26 und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2756 Rn. 33).

    Die Funktionseinbuße für die Erhaltungsziele ist durch Maßnahmen, die zu dem Projekt hinzutreten, zu kompensieren (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-209/04, Slg. 2006 I-2755 Rn. 84; EU-Kommission, Natura 2000-Gebietsmanagement, 2000, S. 49 f.; dieselbe, Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der "Habitat-Richtlinie" 92/43/EWG, 2007, S. 11 ff., nachfolgend: EG-Auslegungsleitfaden).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Denn die Ergebnisse dieser Verträglichkeitsprüfung "sind bei der Entscheidung über das Vorhaben zu berücksichtigen, das nach Maßgabe dieser Ergebnisse geändert werden kann" (so EuGH, Urteil vom 23. März 2006 - C-209/04 - Slg. 2006, I-2755, Rn. 58).

    Die notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen können nur in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung des jeweiligen Gebiets identifiziert werden (so Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-209/04, Slg. 2006, I-2755, Nr. 84).

    Zumindest in derartigen Fällen muss sichergestellt sein, dass die Kohärenzsicherungsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens getroffen werden (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-209/04, a.a.O. Nr. 89 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 137, 145 (Wattgebiet), und der Sache nach auch Urteil vom 23. März 2006 - C-209/04 -, juris Rn. 34 ff.
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) bzw. der gleichnamigen Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (ABl. EU Nr. L 20 S. 7) - VRL - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 [ECLI:EU:C:1991:89], Leybucht - Rn. 20, vom 2. August 1993 - C-355/90 [ECLI:EU:C:1993:331], Santona - Rn. 26 und vom 23. März 2006 - C-209/04 [ECLI:EU:C:2006:195], Lauteracher Ried - Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 und vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Der Beklagte hat zu Recht darauf abgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 VRL nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 [ECLI:EU:C:1991:89], Leybucht - Rn. 20, vom 2. August 1993 - C-355/90 [ECLI:EU:C:1993:331], Santona - Rn. 26 und vom 23. März 2006 - C-209/04 [ECLI:EU:C:2006:195], Lauteracher Ried - Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 20).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    In diesem Fall unterläge ein solches Projekt, wenn es vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Habitatrichtlinie genehmigt wurde, nicht den Vorgaben über eine Ex-ante- Prüfung auf seine Auswirkungen auf das betreffende Gebiet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Österreich, C-209/04, Slg. 2006, I-2755, Randnrn.
  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Das gilt auch bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 23. März 2006 (C-209/04 - "Lauterbacher Ried").

    Es kann danach voraussichtlich nicht beanstandet werden, dass die für die Meldung zuständige Behörde das Gebiet Kelsterbacher Wald nicht als zu den für die Erhaltung der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten und der in Art. 4 Abs. V-RL erwähnten Zugvogelarten am geeignetsten gezählt hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris; zum diesbezüglichen "Ermessensspielraum" EuGH, Urteil vom 23. März 2006 - C-209/04 -, Rdnr. 33).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 Rs. C-57/89 a.a.O. Rn. 20, vom 2. August 1993 Rs. C-355/90 a.a.O. Rn. 26 und vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 Slg. 2006, I-2755 Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 BVerwG 9 A 28.05 a.a.O. und vom 14. November 2002 BVerwG 4 A 15.02 BVerwGE 117, 149 ).

    21 Zwar sind auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gebietsabgrenzungen zu berücksichtigen, so dass herausragende Gebiete für die Erhaltung der zu schützenden Arten ggf. auch dann noch unter Schutz zu stellen sind, wenn sich ihre herausragende Eignung erst nach Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie herausgestellt hat (vgl. EuGH, Urteile vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 a.a.O. Rn. 43 und vom 25. Oktober 2007 Rs. C-334/04 a.a.O.).

    Danach kann es voraussichtlich nicht beanstandet werden, dass der Antragsgegner das Gebiet "Doberau" nicht als zu den für die Erhaltung der in Anhang I aufgeführten Arten am geeignetsten angesehen hat (vgl. zum diesbezüglichen "Ermessensspielraum" EuGH, Urteil vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 a.a.O. Rn. 33).

    Soweit überhaupt nach dem Abschluss der Phase 2 noch Raum für die Annahme potenzieller FFH-Gebiete sein könnte (vgl. zu dem entsprechenden Problem bei der Vogelschutzrichtlinie EuGH, Urteil vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 a.a.O. Rn. 43), bedarf es einer besonderen Substantiierung der Einwände, die geeignet sein kann, die Sachgerechtigkeit der von den verschiedenen eingeschalteten Gremien überprüften Ergebnisse zu erschüttern.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90, Santoña - Slg. 1993, I - 4272 Rn. 26; zuletzt Urteil vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Rn. 30 ff.) bereits klargestellt hat, sind danach nicht sämtliche Landschaftsräume, in denen bedrohte Vogelarten vorkommen, sondern nur die Gebiete unter Schutz zu stellen, die sich am ehesten zur Arterhaltung eignen.

    Von einem ornithologischen Kriterien und dem Ausweisungsziel widersprechenden "Aussparen" einer Teilfläche eines Vogelschutzgebietes, wie es der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. März 2006 (Rs. C-209/04) beanstandet hat, kann deswegen keine Rede sein.

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Das gilt auch bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 23. März 2006 (C-209/04 - "Lauteracher Ried").

    Es ist danach nicht zu beanstanden, dass die für die Meldung zuständige Behörde das Gebiet Kelsterbacher Wald nicht als zu den für die Erhaltung der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten und der in Art. 4 Abs. 2 V-RL erwähnten Zugvogelarten am geeignetsten gezählt hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris; zum diesbezüglichen "Ermessensspielraum" EuGH, Urteil vom 23. März 2006 - C-209/04 -, Rdnr. 33).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 11.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04

    Kommission / Irland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2021 - 5 S 1770/18

    Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten; Nachweis eines ornithologischen

  • VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940

    Straßenrechtliche Planfeststellung

  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss;

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

  • EuGH, 28.10.2010 - C-350/08

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen - Habitatrichtlinie - Besondere Schutzgebiete - Gebiet, das

  • VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13

    Grundwasserförderung

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 3 L 20/13

    Verwaltungsgericht zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 BN 16.06

    Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die als Ziel der Raumordnung erfolgte

  • VG Hannover, 20.09.2012 - 12 A 5497/10

    Unzulässigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Gebiet "Alto Sil" - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-350/08

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzungsklage - Humanarzneimittel - Beitritt

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-235/04

    Kommission / Spanien - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-334/04

    Kommission / Griechenland - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-388/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Darmstadt, 02.11.2010 - 4 K 542/08

    Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einem Streit auf Bewilligung des

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    Kommission / Österreich

    Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Wachtelkönig - Besonderes Schutzgebiet "Lauteracher Ried" - Ausgrenzung der Gebietsteile "Soren" und ...

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    Kommission / Österreich

    Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Wachtelkönig - Besonderes Schutzgebiet Lauteracher Ried - Ausgrenzung der Gebietsteile Soren und ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

    Dies gilt jedenfalls, wenn die Durchführung der notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen nicht ungewiss ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 Rn. 89 f.), sondern - wie hier - feststeht, dass der Vorhabenträger die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen hat (UA S. 61), für den Ausgleich geeignete Flächen bezeichnet sind (UA S. 62), der erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich gewahrt werden kann (UA S. 64) und dadurch insgesamt sichergestellt ist, dass alle Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, um die globale Kohärenz von Natura 2000 zu schützen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

    19 - Urteil Kommission/Österreich (C-209/04, Lauteracher Ried, EU:C:2006:195, Rn. 31).

    22 - Urteil Kommission/Österreich (C-209/04, Lauteracher Ried, EU:C:2006:195, Rn. 33).

    55 - Urteil Kommission/Österreich (C-209/04, Lauteracher Ried, EU:C:2006:195, Rn. 57).

    56 - Urteil Kommission/Österreich (C-209/04, Lauteracher Ried, EU:C:2006:195, Rn. 62).

    57 - Siehe bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Österreich (C-209/04, Lauteracher Ried, EU:C:2005:653, Nrn. 55 bis 64).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    10 - Siehe dazu meine Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], Slg. 2005, I-2755, Nr. 68) und vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04 (Kommission/Portugal [Castro Verde], Slg. 2006, I-0000, Nr. 41) jeweils mwN.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    47 und 57), vgl. dazu meine Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 46 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-191/05

    Kommission / Portugal - Erhaltung der wild lebenden Vögel - besonderes

    11 - Vgl. für derartige Nachweise etwa das Urteil zu den Santoña-Sümpfen (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 29) oder meine Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], Slg. 2006, I-0000, Nr. 23).
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