Rechtsprechung
EuGH, 06.03.2003 - C-211/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/66/EG innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/66/EG innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg
Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
- Judicialis
Richtlinie 97/66/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 97/66/EWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Luxemburg
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation innerhalb der dafür vorgesehenen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
- EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Insoweit genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteil vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7). - EuGH, 13.06.2002 - C-286/01
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Ebenso geht aus ständiger Rechtsprechung hervor, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-286/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5463, Randnr. 13).
- EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Spätere, nach Erhebung der Vertragsverletzungsklage eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg, C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 17.12.2009 - C-505/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Der Gerichtshof hat in Bezug auf Maßnahmen, die nach Ablauf der Frist ergriffen wurden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt war, wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf dieser Frist befand, und dass weder später eingetretene Änderungen noch Bestimmungen, die ein Mitgliedstaat nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen hat, vom Gerichtshof berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg, C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6, und vom 10. März 2005, Kommission/Deutschland, C-531/03, Randnr. 22). - EuGH, 10.03.2005 - C-531/03
Kommission / Deutschland
22 Ferner hat der Gerichtshof in Bezug auf Maßnahmen, die nach Ablauf der Frist ergriffen wurden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt war, wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf dieser Frist befand, und dass weder später eingetretene Änderungen noch Bestimmungen, die ein Mitgliedstaat nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen hat, vom Gerichtshof berücksichtigt werden können (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15, vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-63/02, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-821, Randnr. 11, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
19 - Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien (angeführt in Fn. 15, Randnr. 39), vom 18. Juli 2006, Kommission/Italien (C-119/04, Slg. 2006, I-6885, Randnr. 27), vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg (C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnrn. - EuGH, 09.12.2004 - C-177/03
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
19 Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die ihm in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 01.04.2004 - C-375/03
Kommission / Luxemburg
7 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 27.11.2003 - C-66/03
Kommission / Frankreich
Insoweit genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 28.10.2004 - C-497/03
Kommission / Österreich
9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 28.10.2004 - C-5/04
Kommission / Deutschland
10 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 15.07.2004 - C-420/03
Kommission / Deutschland
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6). - EuGH, 08.09.2005 - C-500/03
Kommission / Portugal
- EuGH, 28.10.2004 - C-4/04
Kommission / Österreich
- EuGH, 21.07.2005 - C-130/04
Kommission / Griechenland
- EuGH, 30.09.2004 - C-417/03
Kommission / Belgien
- EuGH, 16.09.2004 - C-248/02
Kommission / Italien
- EuGH, 24.06.2004 - C-269/02
Kommission / Frankreich
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/66/EG innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
- EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 26.09.2002 - C-351/01
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
L 201 vom 31.7.2002, S. 37.4: - Vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 8) und Urteil vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 9).5: - Vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-78/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8195, Randnr. 38) und Urteil in der Rechtssache C-351/01 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 9).
- EuGH, 25.10.2001 - C-78/00
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
5: - Vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-78/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8195, Randnr. 38) und Urteil in der Rechtssache C-351/01 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 9). - EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
L 201 vom 31.7.2002, S. 37.4: - Vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 8) und Urteil vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 9). - EuGH, 07.05.2002 - C-364/00
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
L 201 vom 31.7.2002, S. 37.4: - Vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 8) und Urteil vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 9).