Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1992 - C-211/91   

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https://dejure.org/1992,2405
EuGH, 16.12.1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,2405)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,2405)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,2405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbot für Betreibergesellschaften von Kabelnetzen in diesen Netzen Hörfunkprogramme und Fernsehprogramme aus anderen Mitgliedstaaten zu verbreiten; Übertragung von Hörfunkprogrammen und Fersehprogrammen über die Rundfunknetze und Kabelfernsehnetze; Zulassung von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zugang zu den Kabelfernsehnetzen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 221

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Verbot der Übertragung von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen, die aus einem anderen Mitgliedstaat und in einer anderen als dessen Sprache ausgestrahlt werden - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Fehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zugang zu den Fernsehverteilernetzen - Voraussetzungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 253
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-211/91
    11 Wie aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht (vgl. namentlich das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007), können sich die Beteiligten zur Rechtfertigung innerstaatlicher Regelungen, die nicht unterschiedslos auf alle Dienstleistungen ohne Rücksicht auf deren Herkunft anwendbar sind, nur auf diese Ausnahmen berufen.
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-211/91
    12 Das Argument, das die belgische Regierung dem Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) entnehmen zu können glaubt, nämlich daß der Erbringer einer Leistung sich nicht den Rechtsvorschriften entziehen könne, denen in dem Mitgliedstaat, auf den seine Tätigkeit ausgerichtet sei, ansässige Leistungserbringer unterworfen seien, greift nicht durch.
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Die Bedingung, daß der Sitz der Anteilseigner in Flandern oder Brüssel liegen müsse, wurde aufgehoben, nachdem der Gerichtshof sie für mit dem Vertrag unvereinbar erklärt hatte (Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-211/91, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-6757).

    So habe ein im März 1990 eröffnetes Verfahren gemäß Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) zu dem bereits genannten Urteil Kommission/Belgien geführt.

    Solange die Regelung des Exklusivrechts in dem Dekret nicht so substantiell geändert werde, daß dies eine neue Untersuchung der Kommission rechtfertige, müsse sie das Exklusivrecht, nachdem es im Urteil Kommission/Belgien umfassend geprüft worden sei, als endgültig gelten lassen.

    Bei durchschnittlich sorgfältiger Prüfung der Bestimmungen des flämischen Fernsehrechts hätte die Kommission in dem durch das Urteil Kommission/Belgien abgeschlossenen Verfahren nach Artikel 169 EG-Vertrag feststellen müssen, daß der VTM mit dem Dekret von 1987 ein Exklusivrecht eingeräumt worden sei; andernfalls habe sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt, so daß der Erlaß der angefochtenen Entscheidung gegenüber der Klägerin den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletze.

    Es sei zu vermuten, daß die Sozialistische Partei eine Beschwerde eingelegt und damit das durch das Urteil Kommission/Belgien abgeschlossene Verfahren initiiert habe.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Ob die von der Beklagten zur Begründung ihres gegenteiligen Rechtsstandpunktes in Bezug genommene Umgehungsrechtsprechung, die der Europäische Gerichtshof zu den primärrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten entwickelt hat (vgl. für Rundfunk und Fernsehen: EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-23/93, TV10 - Slg. 1994, I-4795 Rn. 21, vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-211/91, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-6757 Rn. 12 und vom 3. Februar 1993 - Rs. C-148/91, Veronica Omröp Organisatie - Slg. 1993, I-487 Rn. 12 sowie allgemein: Urteile vom 3. Dezember 1974 - Rs. C-33/74, van Binsbergen - Slg. 1974, 1299 Rn. 13 und vom 4. Dezember 1986 - Rs. C-205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1986, 3755 Rn. 22), auch im Zusammenhang mit den sekundärrechtlichen Bestimmungen der Fernseh-Richtlinie Anwendung finden kann, hat der Gerichtshof bisher offengelassen (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 65).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Ob die von der Beklagten zur Begründung ihres gegenteiligen Rechtsstandpunktes in Bezug genommene Umgehungsrechtsprechung, die der Europäische Gerichtshof zu den primärrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten entwickelt hat (vgl. für Rundfunk und Fernsehen: EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-23/93, TV10 - Slg. 1994, I-4795 Rn. 21, vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-211/91, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-6757 Rn. 12 und vom 3. Februar 1993 - Rs. C-148/91, Veronica Omröp Organisatie - Slg. 1993, I-487 Rn. 12 sowie allgemein: Urteile vom 3. Dezember 1974 - Rs. C-33/74, van Binsbergen - Slg. 1974, 1299 Rn. 13 und vom 4. Dezember 1986 - Rs. C-205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1986, 3755 Rn. 22), auch im Zusammenhang mit den sekundärrechtlichen Bestimmungen der Fernseh-Richtlinie Anwendung finden kann, hat der Gerichtshof bisher offengelassen (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 65).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91   

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https://dejure.org/1992,19872
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,19872)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,19872)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - C-211/91 (https://dejure.org/1992,19872)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zugang zu den Fernsehverteilernetzen - Voraussetzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
    (5) ° Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Slg. 1974, 1299, Randnr. 13).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
    (7) ° Ich erinnere daran, daß der Gerichshof in zahlreichen Fällen betont hat, daß Artikel 56, da seine Anwendung eine Ausnahme von einem wesentlichen Grundsatz des Vertrages (Artikel 3 Buchstabe c) bildet, einschränkend auszulegen ist, weshalb er nur anwendbar ist, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35), und wenn es um den Erlaß von Maßnahmen geht, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den Interessen stehen, die sie schützen sollen, und für diesen Schutz unbedingt erforderlich sind (siehe das Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
    (7) ° Ich erinnere daran, daß der Gerichshof in zahlreichen Fällen betont hat, daß Artikel 56, da seine Anwendung eine Ausnahme von einem wesentlichen Grundsatz des Vertrages (Artikel 3 Buchstabe c) bildet, einschränkend auszulegen ist, weshalb er nur anwendbar ist, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35), und wenn es um den Erlaß von Maßnahmen geht, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den Interessen stehen, die sie schützen sollen, und für diesen Schutz unbedingt erforderlich sind (siehe das Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 9).
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
    Siehe im gleichen Sinne auch die Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 204/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 22) und vom 27. September 1989 in der Rechtssache 130/88 (Van de Bijl, Slg. 1989, 3039, Randnr. 26).
  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
    Siehe im gleichen Sinne auch die Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 204/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 22) und vom 27. September 1989 in der Rechtssache 130/88 (Van de Bijl, Slg. 1989, 3039, Randnr. 26).
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