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   EuGH, 18.05.1993 - C-220/91 P   

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EuGH, 18.05.1993 - C-220/91 P (https://dejure.org/1993,1649)
EuGH, Entscheidung vom 18.05.1993 - C-220/91 P (https://dejure.org/1993,1649)
EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - C-220/91 P (https://dejure.org/1993,1649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

    EGKS-Vertrag, Artikel 34 und 40 Absatz 1
    1. Schadensersatzklage; EGKS; Aufgrund von Entscheidungen erlittener Schaden; Anspruchsgrundlage; Idealkonkurrenz von Artikel 34 und 40 Absatz 1 EGKS-Vertrag

  • EU-Kommission

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für mit einem die Haftung der Gemeinschaft begründenden Fehler behaftete Entscheidungen der Kommission; Mangel der vollständigen Analogie zwischen Art. 176 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und Art. 34 Vertrag über ...

  • Judicialis

    EGKS-Statut Art. 49; ; Entscheidung Nr. 3485/85/EGKS zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindust... rie für die Jahre 1986 und 1987 Art. 5; ; EGKS-Vertrag Art. 58; ; EWG-Vertrag Art. 176

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Schadensersatzklage - EGKS - Aufgrund von Entscheidungen erlittener Schaden - Anspruchsgrundlage - Idealkonkurrenz von Artikel 34 und 40 Absatz 1 EGKS-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 869
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    Weder der Wortlaut dieser Bestimmung noch ihre Struktur erlaubten eine Beschränkung ihres Anwendungsbereichs auf die Fälle, in der die Rechtswidrigkeit der Entscheidungen nicht in Frage stuenden (Urteil vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Finsider u. a./Kommission, Slg. 1992, I-359, Randnrn.

    22 Nach dem Wortlaut der Artikel 34 und 40 Absatz 1 EGKS-Vertrag kann die Haftung der Gemeinschaft bei beiden Möglichkeiten auf derselben Grundlage, dem Vorliegen eines Fehlers, im Rechtsweg geltend gemacht werden (Urteil vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Randnr. 20).

    Hierbei sind insbesondere die Komplexität der von dem Organ zu regelnden Sachlagen, die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften und der Beurteilungsspielraum zu berücksichtigen, über den das Organ aufgrund dieser Vorschriften verfügt (Urteil vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Randnr. 24).

  • EuGH, 11.05.1983 - 244/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    43 Diese Qualifizierung begründete die Vorinstanz zunächst damit, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Mai 1983 in der Rechtssache 244/81 (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1451) klar festgestellt habe, daß die Zustimmung des Rates nur für die Einführung des Erzeugungsquotensystems auf der Grundlage des Artikels 58 EGKS-Vertrag erforderlich sei (Randnr. 112).

    44 Ferner habe die Kommission selbst in der Rechtssache 119/81 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 2627, Randnr. 4) ausgeführt, "dem Zustimmungserfordernis des Artikels 58 sei daher Genüge getan, sobald sich der Rat... im Grundsatz mit der Einführung einer Quotenregelung einverstanden erklärt habe.

  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    4 Mit einem ersten Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85 (Stahlwerke Peine-Salzgitter AG/Kommission, Slg. 1988, 4131) hob der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1985 insoweit auf, als es mit ihr abgelehnt worden war, die Lieferquoten der Klägerin für das erste Quartal 1985 gemäß Artikel 14 der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 anzupassen.

    34 Gegen die Folgerungen, die die Vorinstanz damit aus der im Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85 (Stahlwerke Peine-Salzgitter AG/Kommission) festgestellten Rechtswidrigkeit zog, bringt die Kommission zunächst vor, das Gericht habe nicht voll berücksichtigt, daß eine Haftung der Gemeinschaft nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur in Frage komme, wenn ein Organ die Grenzen seiner Befugnisse "offenkundig und erheblich" überschritten habe.

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    Soweit es in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 entschieden hat, daß der ihm unterbreitete Sachverhalt einen Fehler darstellte, der hinreichend schwer war, um die Haftung der Gemeinschaft zu begründen, hat es das Recht über die Haftung der Gemeinschaft in einer Weise angewandt, die der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil hinnehmen kann.

    1 Mit Rechtsmittelschrift, die am 3. September 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 49 des EGKS-Statuts des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279) eingereicht und gerügt, daß dieses mehrere Entscheidungen der Kommission über Lieferquoten der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (Klägerin) in den Jahren 1985 bis 1988 für mit einem die Haftung der Gemeinschaft begründenden Fehler behaftet erklärt habe, entschieden habe, daß diese Entscheidungen der Klägerin einen unmittelbaren und besonderen Schaden verursacht hätten, und der Kommission den Grossteil der Kosten auferlegt habe.

  • EuGH, 07.07.1982 - 119/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    44 Ferner habe die Kommission selbst in der Rechtssache 119/81 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 2627, Randnr. 4) ausgeführt, "dem Zustimmungserfordernis des Artikels 58 sei daher Genüge getan, sobald sich der Rat... im Grundsatz mit der Einführung einer Quotenregelung einverstanden erklärt habe.
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    57 Zum zweiten ergibt sich aus den von der Kommission angeführten Urteilen vom 4. Oktober 1979, insbesondere in den Rechtssachen 238/78 (Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955) sowie 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045), daß die Bemessung eines Schadens alle Gesichtspunkte berücksichtigen muß, die mit der Schadensursache in Verbindung stehen und sie gegebenenfalls ausgleichen können.
  • EuGH, 22.06.1983 - 317/82

    Boël / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    31 Das Gericht hat zunächst festgestellt, daß die Kommission nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Boël, Slg. 1983, 2041) bei Erlaß der Entscheidungen, mit denen sie die Anpassung der Quoten ablehnte, wissen musste, daß sie nicht befugt war, bei der Feststellung aussergewöhnlicher Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 14 der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 die Lage bei anderen als den von den Quoten erfassten Erzeugnisgruppen zu berücksichtigen und daß sie daher auch wissen musste, daß sie ihre Ablehnung nicht rechtmässig darauf stützen durfte, daß das Unternehmen insgesamt Gewinn erwirtschaftete (Randnr. 90).
  • EuGH, 05.12.1979 - 116/77

    Amylum / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    Was im übrigen den Begriff der Willkür anbelangt, der sich nur in den Urteilen vom 5. Dezember 1979 in den Rechtssachen 116/77 und 124/77 (Amylum/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3497) und 143/77 (Koninklijke Scholten-Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583) findet ° auf das letztere Urteil beruft sich die Kommission °, so gestattet er nicht die Annahme, daß die Feststellung eines an Willkür grenzenden Verhaltens notwendige, textlich wiederzugebende Voraussetzung dafür sei, daß die Haftung der Gemeinschaft im Rahmen des EWG-Vertrags nach der erwähnten Rechtsprechung des Gerichtshofes ausgelöst werde.
  • EuGH, 15.01.1985 - 250/83

    Finsider / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    32 Weiter habe die Kommission in Anbetracht des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider, Slg. 1985, 131) wissen müssen, daß die Wirkung, die eine Beihilfe auf die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens haben könne, kein brauchbares Kriterium zur Bestimmung der Beihilfen darstelle, die zur Deckung von Betriebsverlusten im Sinne des Artikels 14 bestimmt seien, da jede Beihilfe im Ergebnis etwaige Betriebsverluste ganz oder teilweise ausgleichen könne (Randnrn. 93 und 94).
  • EuGH, 21.02.1984 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
    45 Endlich habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82 (Walzstahlvereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951) klar darauf hingewiesen, daß die Kommission die ihr im EGKS-Vertrag übertragenen Befugnisse ihrem gesetzlichen Zweck entfremde, wenn sie sie ausschließlich oder zumindestens vorwiegend dazu verwende, ein spezielles Verfahren zu umgehen, das der EGKS-Vertrag für die Sachlage vorsehe, die von der Kommission zu bewältigen sei (Randnr. 114).
  • EuGH, 05.12.1979 - 143/77

    Koninklijke Scholten-Honig / Rat und Kommission

  • EuGH, 04.10.1979 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuGH, 14.06.1989 - 218/87

    Hoogovens Groep u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.07.1988 - 33/86

    Stahlwerke Peine-Salzgitter u.a. / Kommission

  • LG Krefeld, 13.02.2019 - 2 O 313/17

    Herausgabe des beim Weiterverkauf eines Mangelfahrzeugs erlangten Kaufpreises als

    Der EuGH geht in seinen Entscheidungen bisher selbstverständlich von der Geltung des Grundsatzes der Vorteilsauslgeichung aus (vgl. URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 18. MAI 1993. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN STAHLWERKE PEINE-SALZGITTER AG., RECHTSSACHE C-220/91 P.).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Antrag auf Zuerkennung von Verzugszinsen ab einem vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses liegenden Zeitpunkt zurückzuweisen ist (Beschluss ENU/Kommission, Randnr. 26, und Beschluss vom 6. November 1996 in der Rechtssache C-220/91 P-DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11).
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Schließlich setze die Haftung der Gemeinschaft nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht voraus, daß der betreffende Verstoß an Willkür grenze (Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91 P, Kommission/Stahlwerke Peine-Salzgitter, Slg. 1993, I-2393).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (57) - Für den Bereich des EGKS-Vertrages ist das Kriterium des Kontextes in zwei jüngeren Urteilen ausdrücklich anerkannt worden: Urteil vom 30. Januar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-363/88 und C-364/88 (Finsider u. a./Kommission, Slg. 1992, I-359, Randnr. 24); Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91 P (Kommission/Stahlwerke Peine-Salzgitter, Slg. 1993, I-2393, Randnr. 29).
  • EuG, 17.11.2009 - T-23/03

    CAS / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Da in dem Betrag von 41 801, 31 Euro im Übrigen alle Umstände der Rechtssache bis zum Erlass des vorliegenden Beschlusses berücksichtigt sind, ist weder über die für das vorliegende Verfahren entstandenen Aufwendungen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Mulder u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 87) noch über den Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen (Beschluss des Gerichtshofs vom 6. November 1996, Preussag Stahl/Kommission, C-220/91 P-DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11, und Beschluss des Gerichts vom 10. Februar 2009, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, T-58/05 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43) gesondert zu entscheiden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

    Siehe jedoch Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91 P (Kommission/Stahlwerke Pcinc-Salzgitter, Slg. 1993, I - 2393, Randnr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

    14: - Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91 P (Kommission/Stahlwerke Peine-Salzgitter, Slg. 1993, I-2393, Randnr. 39).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-13/03

    Tetra Laval / Kommission

    Il est constant que la majorité des conseils de Tetra dans le cadre des pourvois devant la Cour avaient déjà représenté cette société devant le Tribunal et avaient une bonne connaissance de ces affaires (voir, en ce sens, ordonnance du 6 novembre 1996, Preussag Stahl/Commission, C-220/91 P-DEP, point 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-5/93

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Antrag

    (11) - Der Gerichtshof hat zum Beispiel im Rechtsmittelverfahren folgende Begriffe überprüft: "unterhaltsberechtigtes Kind" (Urteil vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-70/91 P, Rat/Brems, Slg. 1992, I-2973), "entschuldbarer Irrtum" (Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619), "hinreichender Fehler", um die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft zu begründen (Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91, Kommission/Stahlwerke Peine-Salzgitter, Slg. 1993, I-2393), "Beeinträchtigung" des Handels zwischen Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 86 des Vertrages (Urteil vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P, RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743) sowie "Ersatz des durch den Amtsfehler verursachten immateriellen Schadens" (Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-119/94 P, Coussios/Kommission, Slg. 1995, I-1439).
  • EuG, 24.10.2011 - T-176/04

    Marcuccio / Kommission

    Par conséquent, une demande relative à l'octroi d'intérêts moratoires à compter d'une date antérieure à l'ordonnance qui fixe le montant des dépens doit être rejetée (ordonnances de la Cour du 6 novembre 1996, Preussag/Commission, C-220/91 P DEP, non publiée au Recueil, point 11, et Mulder e.a./Conseil et Commission, précitée, point 86).
  • EuG, 02.06.2009 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 13.12.2006 - T-304/01

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuG, 27.09.2012 - T-85/04

    Strack / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1994 - C-298/93

    Ulrich Klinke gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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