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   EuGH, 14.11.2013 - C-221/12   

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https://dejure.org/2013,31844
EuGH, 14.11.2013 - C-221/12 (https://dejure.org/2013,31844)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2013 - C-221/12 (https://dejure.org/2013,31844)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2013 - C-221/12 (https://dejure.org/2013,31844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot - Transparenzpflicht - Geltungsbereich - Vereinbarung zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgacom

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot - Transparenzpflicht - Geltungsbereich - Vereinbarung zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts ...

  • EU-Kommission

    Belgacom

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot - Transparenzpflicht - Geltungsbereich - Vereinbarung zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragung kommunaler Fernsehdienste an Privatanbieter; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Raad van State van België

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung kommunaler Fernsehdienste an Privatanbieter; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Raad van State van België

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch streitbeilegende Vergleiche unterfallen dem Vergaberecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Vergleichsverträge unterliegen dem Vergaberecht

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Vergaberechtswidrigkeit von Vergleichsverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitbeilegende Vergleiche sind vom Vergaberecht nicht ausgenommen! (VPR 2014, 7)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitbeilegende Vergleiche sind nicht vom Vergaberecht ausgenommen! (IBR 2014, 34)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitbeilegende Vergleiche sind vom Vergaberecht nicht ausgenommen! (IBR 2014, 97)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Belgacom

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen " Raad van State van België - Auslegung der Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Anwendungsbereich - Grundsatz der Transparenz - Vertrag zwischen einer staatlichen Stelle und einem Unternehmen eines Mitgliedstaats über die Übertragung bestimmter Rechte von ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 713
  • EuZW 2014, 69
  • NZBau 2014, 53
  • ZfBR 2014, 187
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Obwohl Dienstleistungskonzessionen gemäß Art. 17 der Richtlinie 2004/18 nicht in deren Anwendungsbereich fallen, haben die Behörden, die eine solche Konzession vergeben, die Grundregeln des AEU-Vertrags, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die sich daraus ergebende Transparenzpflicht zu beachten, da an dieser Konzession ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnrn.

    Ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse kann sich u. a. aus der wirtschaftlichen Bedeutung der abzuschließenden Vereinbarung, aus dem Ort ihrer Durchführung (vgl. in diesem Sinne Urteil ASM Brescia, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder aus technischen Merkmalen ergeben (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565, Randnr. 24).

    Durch den Ausschluss aller dieser Unternehmen wirkt sich eine solche Ungleichbehandlung hauptsächlich zum Nachteil dieser Unternehmen aus und stellt grundsätzlich eine nach den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (vgl. in diesem Sinne ASM Brescia, Randnrn.

    Zwar kann der Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Unionsrechts ist, es rechtfertigen, dass die Rechtsfolgen einer Vereinbarung beachtet werden, auch, soweit es dieser Grundsatz verlangt, im Fall einer Vereinbarung, die geschlossen wurde, bevor der Gerichtshof sich zu den Folgen des Primärrechts im Hinblick auf Vereinbarungen dieser Art geäußert hat, und die sich später als mit einigen dieser Folgen unvereinbar erweist (vgl. in diesem Sinne ASM Brescia, Randnrn.

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    46 und 47, sowie vom 9. September 2010, Engelmann, C-64/08, Slg. 2010, I-8219, Randnrn.

    Ausnahmsweise kann eine solche Maßnahme aus einem der in Art. 52 AEUV genannten Gründe zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (vgl. entsprechend Urteile Engelmann, Randnrn.

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Schließlich weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Gerichtshof in dem Urteil vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 19), festgestellt habe, dass die zu einer mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit führende Ungleichbehandlung, die sich aus der unmittelbaren Vergabe einer Dienstleistungskonzession ergebe, durch "objektive Umstände" gerechtfertigt sein könne.

    In einem solchen Fall haben die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer keine reale Möglichkeit, ihr Interesse an dieser Konzession zu bekunden (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 18, und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 55).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    51 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, Randnr. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    51 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, Randnr. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Was die Gefahr betrifft, dass sich der Wert der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mindert, weil der bereits bestehende vertragliche Rahmen sich aufgrund der technisch-kommerziellen Entwicklung als ungeeignet erweist, so ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass wirtschaftliche Gründe nicht als zwingende Gründe des Allgemeininteresses zur Rechtfertigung einer Beschränkung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit anerkannt werden können (vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Überdies kommt die der Vergabebehörde obliegende Transparenzpflicht, wenn ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse in Bezug auf die Vergabe einer gewissen Dienstleistungskonzession nachgewiesen wurde, allen potenziellen Bietern zugute (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-2815, Randnr. 36), unabhängig davon, ob sie im selben Mitgliedstaat wie diese Behörde niedergelassen sind.
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, alle insoweit maßgeblichen Gegebenheiten eingehend zu würdigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, Slg. 2009, I-12169, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), was es im vorliegenden Fall offensichtlich bereits getan hat, da es im Hinblick auf die Bedeutung der im Ausgangsverfahren fraglichen Vereinbarung festgestellt hat, dass im Fall einer Ausschreibung in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen möglicherweise ihr Interesse bekundet hätten.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    Ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse kann sich u. a. aus der wirtschaftlichen Bedeutung der abzuschließenden Vereinbarung, aus dem Ort ihrer Durchführung (vgl. in diesem Sinne Urteil ASM Brescia, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder aus technischen Merkmalen ergeben (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
    In einem solchen Fall haben die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer keine reale Möglichkeit, ihr Interesse an dieser Konzession zu bekunden (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 18, und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 55).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Das Interesse kann sich ua. aus der wirtschaftlichen Bedeutung der abzuschließenden Vereinbarung, aus dem Ort ihrer Durchführung oder aus technischen Merkmalen ergeben (EuGH 14. November 2013 - C-221/12 - [Belgacom] Rn. 29) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Das Interesse kann sich ua. aus der wirtschaftlichen Bedeutung der abzuschließenden Vereinbarung, aus dem Ort ihrer Durchführung oder aus technischen Merkmalen ergeben (EuGH 14. November 2013 - C-221/12 - [Belgacom] Rn. 29) .
  • EuGH, 07.09.2016 - C-549/14

    Finn Frogne - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Zum anderen ergibt sich aus Rn. 40 des Urteils vom 14. November 2013, Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736), dass die aus dem AEU-Vertrag hervorgehenden Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie die sich daraus ergebende Transparenzpflicht nicht außer Acht gelassen werden dürfen, wenn ein Vertrag über eine Dienstleistungskonzession oder über die Vergabe eines ausschließlichen Rechts wesentlich geändert werden soll, um eine vernünftige Lösung zur Beilegung eines Rechtsstreits herbeizuführen, der zwischen öffentlichen Einrichtungen und einem Wirtschaftsteilnehmer wegen der Tragweite ihrer Vereinbarung entstanden ist und auf Gründe zurückzuführen ist, auf die sie überhaupt keinen Einfluss hatten.
  • EuGH, 06.10.2016 - C-318/15

    Tecnoedi Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bauaufträge -

    Ferner sei es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für das Vorliegen eines eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses nicht erforderlich, dass ein Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich sein Interesse bekundet habe (Urteil vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und

    Infolgedessen fallen diese Konzessionen nicht in die Kategorie der Dienstleistungskonzessionen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 26 bis 28).

    Eine solche Ungleichbehandlung ist nach Art. 49 AEUV grundsätzlich verboten (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, EU:C:2008:416, Rn. 59 und 60, sowie vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 37).

    Die Frage, ob ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist im Hinblick auf die spezifischen Merkmale des betreffenden Auftrags anhand sämtlicher einschlägiger Kriterien zu beurteilen, z. B. der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Ort der Durchführung oder den technischen Aspekten des Auftrags (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 30).

    Soweit die italienische Regierung schließlich geltend macht, dass die mit den nationalen Rechtsvorschriften vorgenommenen Verlängerungen den Konzessionären ermöglichen sollten, ihre Investitionen zu amortisieren, ist klarzustellen, dass eine derartige Ungleichbehandlung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann, so insbesondere durch die Notwendigkeit, den Grundsatz der Rechtssicherheit zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, EU:C:2008:416, Rn. 64, und vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 38).

    So gebietet es nach der Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit im Fall einer Konzession, die im Jahr 1984 erteilt wurde, als noch nicht feststand, dass Verträge, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, einer Transparenzpflicht unterworfen werden können, die Kündigung einer solchen Konzession mit einem Übergangszeitraum zu verbinden, der es den Vertragsparteien gestattet, ihre Vertragsbeziehungen unter Bedingungen zu beenden, die sowohl im Hinblick auf die Erfordernisse der öffentlichen Dienstleistung als auch in wirtschaftlicher Hinsicht annehmbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, EU:C:2008:416, Rn. 70 und 71, sowie vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 40).

  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Der Senat kann der "Belgacom-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil vom 14. November - - C-221/12 -), auf die sich die Klägerinnen in diesem Zusammenhang berufen, nicht entnehmen, dass die in Art. 49 AEUV und 56 AEUV niedergelegten Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz die öffentliche Hand dazu zwingen, auch den vorliegenden Pachtvertrag auszuschreiben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-458/14

    Promoimpresa

    13 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 33).

    15 - Urteile Sporting Exchange (C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 46 und 49), Engelmann (C-64/08, EU:C:2010:506, Rn. 52 bis 54) und Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 33).

    16 - Vgl. für eine Dienstleistungskonzession Urteil Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) und für eine Genehmigungsregelung Urteil Engelmann (C-64/08, EU:C:2010:506, Rn. 46 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 38).

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 40).

    25 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress (C-324/98, EU:C:2000:669, Rn. 60 bis 62), ASM Brescia (C-347/06, EU:C:2008:416, Rn. 69 bis 70) sowie Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 40).

    27 - Urteile Telaustria und Telefonadress (C-324/98, EU:C:2000:669, Rn. 60 bis 62), Coname (C-231/03, EU:C:2005:487, Rn. 16 bis 19), Parking Brixen (C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 46 bis 48), Wall (C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 33), Engelmann (C-64/08, EU:C:2010:506, Rn. 51 bis 53) und Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 33).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Hinsichtlich der objektiven Kriterien, die auf das Bestehen eines grenzüberschreitenden Interesses hinweisen können, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass derartige Kriterien u. a. ein gewisses Volumen des fraglichen Auftrags in Verbindung mit dem Leistungsort oder technische Merkmale des Auftrags sein können (vgl. Urteile SECAP und Santorso, EU:C:2008:277, Rn. 31, sowie Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 29).
  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, alle insoweit maßgeblichen Gegebenheiten eingehend zu würdigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 30).

    Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anwendbarkeit der "Grundregeln des AEU-Vertrags, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die sich daraus ergebende Transparenzpflicht", nur für den Fall bejaht, dass "ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse" besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 28 f.).

    Soweit der Kläger sich u.a. auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache "Belgacom" (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris) stützt, um den Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit zu eröffnen, kann dem nicht gefolgt werden.

    So stellt der EuGH ausdrücklich auf diese Kabelkonzession ab, als er das grenzüberschreitende Interesse bejaht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 2 ff., 28).

    Zwar ist es nicht zwingend erforderlich, dass Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich ihr Interesse bekundet haben (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 31), doch muss darauf hingewiesen werden, dass der Kläger keine Ausschreibung o.ä.

    Denn es ist zu beachten, dass selbst wenn im vorliegenden Falle eine grenzüberschreitende Relevanz zu bejahen wäre, es nach Maßgabe des EuGH ausdrücklich möglich ist, dass eine Rechtfertigung besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 38 ff.).

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, alle insoweit maßgeblichen Gegebenheiten eingehend zu würdigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 30).

    Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anwendbarkeit der "Grundregeln des AEU-Vertrags, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die sich daraus ergebende Transparenzpflicht", nur für den Fall bejaht, dass "ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse" besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 28 f.).

    Soweit der Kläger sich u.a. auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache "Belgacom" (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris) stützt, um den Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit zu eröffnen, kann dem nicht gefolgt werden.

    So stellt der EuGH ausdrücklich auf diese Kabelkonzession ab, als er das grenzüberschreitende Interesse bejaht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 2 ff., 28).

    Zwar ist es nicht zwingend erforderlich, dass Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich ihr Interesse bekundet haben (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 31), doch muss darauf hingewiesen werden, dass der Kläger keine Ausschreibung o.ä.

    Denn es ist zu beachten, dass selbst wenn im vorliegenden Falle eine grenzüberschreitende Relevanz zu bejahen wäre, es nach Maßgabe des EuGH ausdrücklich möglich ist, dass eine Rechtfertigung besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-221/12, juris Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

  • EuG, 12.07.2018 - T-356/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss, mit dem die

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14

    UNIS

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Trinkwasserkonzession I - Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession:

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-260/14

    Județul Neamț

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14

    Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf

  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 23 ZB 21.1799

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Spielgeräten mit

  • VG Lüneburg, 21.07.2022 - 6 A 299/19

    Gesetzessammlung; unionsrechtliches Primärvergaberecht; unionsrechtliches

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/12

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  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

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