Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.1996 - C-221/94   

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https://dejure.org/1996,2238
EuGH, 07.11.1996 - C-221/94 (https://dejure.org/1996,2238)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - C-221/94 (https://dejure.org/1996,2238)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - C-221/94 (https://dejure.org/1996,2238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/263/EWG - Telekommunikation - Telekommunikationsendeinrichtungen - Gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Richtlinien 86/361 und 91/263 des Rates
    1. Rechtsangleichung; Telekommunikationsendeinrichtungen; Richtlinie 91/263; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Nationale Bestimmungen, durch die lediglich der Text der Richtlinie 86/361 über die erste Phase der gegenseitigen Anerkennung der Allgemeinzulassungen von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht bei fehlender Umsetzung von Richtlinien zur Harmonisierung von Telekommunikationseinrichtungen; Sinn und Zweck der Telekommunikationsrichtlinie; Pflicht zur Umsetzung in innerstaatliches Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Telekommunikationsendeinrichtungen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; RiLi 91/263 EWG Art. 3; ; RiLi 91/263 EWG Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Telekommunikationsendeinrichtungen - Richtlinie 91/263 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Nationale Bestimmungen, durch die lediglich der Text der Richtlinie 86/361 über die erste Phase der gegenseitigen Anerkennung der Allgemeinzulassungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 253
  • ZUM 1997, 653
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.11.1996 - C-221/94
    22 Zu dem Vorbringen der luxemburgischen Regierung hinsichtlich der liberalen Politik in bezug auf Endeinrichtungen genügt der Hinweis, daß die Übereinstimmung einer Praxis mit den Schutzgeboten einer Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kein Grund dafür sein kann, diese Richtlinie nicht durch Bestimmungen in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, die so bestimmt, klar und transparent sind, daß der einzelne wissen kann, welche Rechte und Pflichten er hat (vgl. insbesondere in diesem Sinn das Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck für die Fristen eine hinreichend klare, bestimmte und überschaubare Regelung zu schaffen, so dass die Einzelnen ihre Rechte und Pflichten erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    28 - Urteile Kommission/Deutschland (C-361/88, zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kommission/Italien (C-366/89, zitiert in Fn. 27, Randnr. 17), vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg (C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22), vom 13. September 2001, Kommission/Spanien (C-417/99, Slg. 2001, I-6015, Randnr. 38), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 55).

    37 - Urteile Kommission/Deutschland (C-361/88, zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kommission/Italien (C-366/89, zitiert in Fn. 27, Randnr. 17) und Kommission/Luxemburg (C-221/94, zitiert in Fn. 28, Randnr. 22).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-54/18

    Cooperativa Animazione Valdocco

    Somit müssen die Mitgliedstaaten Bestimmungen über Fristen erlassen, die so bestimmt, klar und vorhersehbar sind, dass der Einzelne wissen kann, welche Rechte und Pflichten er hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, EU:C:1991:224, Rn. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, EU:C:1996:424, Rn. 22).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes können nämlich bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt (vgl. u. a. das zitierte Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 29, und das Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 13.09.2001 - C-417/99

    Kommission / Spanien

    Die Umsetzung einer Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung muss durch Bestimmungen erfolgen, die eine Lage schaffen können, die so bestimmt, klar und transparent ist, dass der Einzelne wissen kann, welche Rechte und Pflichten er hat (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-417/99

    Kommission / Spanien

    7: - Vgl. z. B. Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 08.07.2004 - C-214/03

    Kommission / Österreich

    Im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Parameter der Arbeitsweise dieser Anlagen müssen die in Artikel 2 der Richtlinie definierten Begriffe so genau umgesetzt werden, dass die Sachlage für den Einzelnen so bestimmt, klar und transparent ist, dass er seine Rechte und Pflichten erkennen kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
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Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-221/94 (https://dejure.org/1996,25796)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.

    Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/263/EWG - Telekommunikation - Telekommunikationsendeinrichtungen - Gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität

Verfahrensgang

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