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   EuGH, 02.05.2019 - C-224/18, Budimex   

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https://dejure.org/2019,10849
EuGH, 02.05.2019 - C-224/18, Budimex (https://dejure.org/2019,10849)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.2019 - C-224/18, Budimex (https://dejure.org/2019,10849)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - C-224/18, Budimex (https://dejure.org/2019,10849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Budimex

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 - Steuertatbestand und Steueranspruch - Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird - Bau- und Montagearbeiten - Berücksichtigung des Zeitpunkts der im ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch - Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird (hier: Bau- und Montagearbeiten)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuertatbestand und Steueranspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 - Steuertatbestand und Steueranspruch - Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird - Bau- und Montagearbeiten - Berücksichtigung des Zeitpunkts der im ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 66 - Steuertatbestand und Steueranspruch - Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird - Bau- und Montagearbeiten - Berücksichtigung des Zeitpunkts der im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch - Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird (hier: Bau- und Montagearbeiten)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bauleistungen in der Umsatzsteuer
    Werklieferungen
    Fertigstellung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 63
    Umsatz, Bau- und Montageleistungen, Erbringung der Leistung, Abnahme der Leistung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit der Mehrwertsteuerrichtlinie ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem geschaffen worden ist, das insbesondere auf einer einheitlichen Definition der steuerbaren Umsätze beruht (Urteil vom 20. Juni 2013, Newey, C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 39).

    In diesem Zusammenhang ist entschieden worden, dass die einschlägigen Vertragsbestimmungen ein Umstand sind, der bei der Feststellung, wer Erbringer und wer Begünstigter einer "Dienstleistung" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie ist, zu berücksichtigen ist (Urteil vom 20. Juni 2013, Newey, C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 43).

  • EuGH, 16.05.2013 - C-169/12

    TNT Express Worldwide (Poland) - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art.

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
    Der Unionsgesetzgeber wollte somit den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (Urteil vom 16. Mai 2013, TNT Express Worldwide [Poland], C-169/12, EU:C:2013:314, Rn. 31).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-249/12

    Tulica - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 73 und 78 -

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Besteuerungsgrundlage für die Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt die vom Steuerpflichtigen tatsächlich dafür erhaltene Gegenleistung ist (Urteil vom 7. November 2013, Tulica und Plavo?Ÿin, C-249/12 und C-250/12, EU:C:2013:722, Rn. 33).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-263/15

    Lajvér - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Dienstleistung nur dann steuerbar ist, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für eine dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2018 - C-295/17

    MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-224/18
    Zwar werden Bau- oder Montagedienstleistungen gewöhnlich als mit dem Zeitpunkt der physischen Fertigstellung der Arbeiten als erbracht angesehen; unbeschadet dessen stellt aber bei der Einstufung einer Transaktion als "steuerbarer Umsatz" im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie die wirtschaftliche und geschäftliche Realität ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dar, das zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 43).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-9/20

    Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Der Unionsgesetzgeber wollte somit den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex, C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 21 und 22).
  • BFH, 15.10.2019 - V R 29/19

    Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum

    Der erkennende Senat geht davon aus, dass es sich bei den erbrachten Trockenbau- und Gerüstbauarbeiten um Werklieferungen oder -leistungen handelt, die im Zeitpunkt der Abnahme erbracht ("bewirkt") werden (EuGH-Urteil Budimex vom 02.05.2019 - C-224/18, EU:C:2019:347; BFH-Urteil vom 09.11.2006 - V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, Rz 51; Stadie, UStG, 3. Aufl., § 13 Rz 13).
  • EuGH, 28.10.2021 - C-324/20

    X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur

    Der Unionsgesetzgeber wollte vielmehr den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex, C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 05.09.2019 - V R 38/17

    Zum Vorsteuerabzug aus berichtigten Schlussrechnungen

    Das ist bei Bau- oder Montagedienstleistungen gewöhnlich der Zeitpunkt der physischen Fertigstellung der Arbeiten (EuGH-Urteil Budimex vom 02.05.2019 - C-224/18, EU:C:2019:347, Rz 23, 27).

    Bei Bau- oder Montagedienstleistungen, bei denen --wie hier durch die Bezugnahme auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-- die Abnahme der Arbeiten im Vertrag vereinbart wurde, gehört die Abnahme zur Leistung, die deshalb erst mit der Abnahme erbracht ist (EuGH-Urteil Budimex, EU:C:2019:347, Rz 35).

  • EuGH, 07.05.2020 - C-547/18

    Dong Yang Electronics

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex, C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-276/18

    KrakVet Marek Batko

    Was unter Versand oder Beförderung "durch den Lieferer oder für dessen Rechnung" im Sinne von Art. 33 der Richtlinie 2006/112 zu verstehen ist, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität zu bestimmen, die ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex, C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt

    Da die vertragliche Situation normalerweise die wirtschaftliche und geschäftliche Realität der Transaktionen widerspiegelt, sind die einschlägigen Vertragsbestimmungen ein Umstand, der bei der Feststellung, wer Erbringer und wer Begünstigter einer "Dienstleistung" ist, zu berücksichtigen, es sei denn, dass die Vertragsbestimmungen die wirtschaftliche und geschäftliche Realität der Transaktionen nicht vollständig widerspiegeln (vgl. EuGH-Urteile Newey vom 20.06.2013 - C-653/11, EU:C:2013:409, Rz 43 f.; Budimex vom 02.05.2019 - C-224/18, EU:C:2019:347, Rz 28 f.; siehe auch --s.a.-- EuGH-Urteil Suzlon Wind Energy Portugal vom 24.02.2022 - C-605/20, EU:C:2022:116, Rz 58).
  • BFH, 27.07.2021 - V R 40/20

    EuGH-Vorlage zur Turnierteilnahme mit fremden Pferden

    Hierfür spricht auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität, die ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (EuGH-Urteile Budimex vom 02.05.2019 - C-224/18, EU:C:2019:347, Rz 27, und KrakVet Marek Batko vom 18.02.2020 - C-276/18, EU:C:2020:485, Rz 61).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-605/20

    Suzlon Wind Energy Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    In diesem Zusammenhang sind die einschlägigen Vertragsbestimmungen ein Umstand, der bei der Feststellung zu berücksichtigen ist, wer Erbringer und wer Begünstigter einer "Dienstleistung" im Sinne dieser Richtlinie ist (Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex, C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-324/20

    X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur

    13 Urteil vom 2. Mai 2019, Budimex (C-224/18, EU:C:2019:347, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21

    Fluvius Antwerpen - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • LG Ellwangen/Jagst, 31.03.2023 - 6 O 121/22

    Bemessung der Umsatzsteuer bei Bauverträgen infolge des Zweiten

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