Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.1992 - C-226/91   

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https://dejure.org/1992,2922
EuGH, 19.11.1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,2922)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,2922)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,2922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Molenbroek / Sociale Verzekeringsbank

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Richtlinie 79/7, Artikel 4 Absatz 1; Zuschlag zur Altersrente, dessen Gewährung und Höhe vom Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der das Rentenalter noch nicht ...

  • EU-Kommission

    Molenbroek / Sociale Verzekeringsbank

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978 Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7, Artikel 4 Absatz 1 - Zuschlag zur Altersrente, dessen Gewährung und Höhe vom Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der das Rentenalter noch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Anwendung nationaler Rechtsvorschriften über die Altersversicherung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichheit von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Altersrente - Zuschlag für unterhaltsberechtigte Ehegatten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.11.1992 - C-226/91
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes dann der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel des Mitgliedstaats dienen, dessen Regelung streitig ist, und für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 19).

    15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist die Gewährung eines Einkommens in Höhe des sozialen Minimums ein integrierender Bestandteil der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten; diese verfügen hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Gestaltungsspielraum (Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 11.06.1987 - 30/85

    Teuling / Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 19.11.1992 - C-226/91
    10 Bereits aus dem Wortlaut von Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 ergibt sich, wie der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Teuling, Slg. 1987, 2497) entschieden hat, daß ein Rentenzuschlag für den unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht gewährt werden darf, wenn er unmittelbar oder mittelbar am Geschlecht des Anspruchsberechtigten anknüpft.
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Der Oberste Gerichtshof führt weiter aus, zwar erscheine die Anrechnung der Einkünfte des Ehegatten bei der Feststellung des Anspruchs auf Ausgleichszulage durchaus gerechtfertigt, da es sich hierbei um eine Existenzsicherungsleistung handele (Urteil vom 19. November 1992, Molenbroek, C-226/91, Slg. 1992, I-5943), doch folge daraus nicht, dass eine solche Anrechnung auch bei einer Maßnahme der jährlichen Pensionsanpassung gerechtfertigt sei.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass die Gewährung eines Einkommens in Höhe des sozialen Minimums ein integrierender Bestandteil der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ist und dass diese hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Gestaltungsspielraum verfügen (Urteil Molenbroek, Randnr. 15).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof zu nationalen Regelungen, die eine Mindestleistung der sozialen Sicherheit beinhalten, entschieden, dass Zuschläge zu einer solchen Leistung, auch wenn sie aufgrund der Anwendung von Vorschriften, nach denen das Einkommen des Ehegatten anzurechnen ist, hauptsächlich Männern zugutekommen, im Hinblick auf die Richtlinie 79/7 grundsätzlich gerechtfertigt werden können (Urteile Teuling, Randnr. 17, und Molenbroek, Randnrn.

  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

    Beim gegenwertigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt die Sozialpolitik nämlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Gestaltungsspielraum verfügen (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 22, und vom 19. November 1992 in der Rechtssache C-226/91, Molenbroek, Slg. 1992, I-5943, Randnr. 15).

    19 und 26, und Molenbroek, Randnrn.

  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    34 Dies ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik des Mitgliedstaats dienen, um dessen Rechtsvorschriften es geht, und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 19. November 1992 in der Rechtssache C-226/91, Molenbrök, Slg. 1992, I-5943, Randnr. 13).
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https://dejure.org/1992,22150
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,22150)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,22150)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1992 - C-226/91 (https://dejure.org/1992,22150)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jan Molenbroek gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank.

    Gleichheit von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Altersrente - Zuschlag für unterhaltsberechtigte Ehegatten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Belgien(6) festgestellt hat, gehören Ziele wie die Gewährleistung eines Mindesteinkommens zu einer "Sozialpolitik, für die beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedstaaten zuständig sind, die hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Ermessensspielraum verfügen".

    (3) ° Vgl. zuletzt Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 13).

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91
    (6) ° Urteil vom 7. März 1991 (a. a. O., Randnr. 22); im gleichen Sinne Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.06.1987 - 30/85

    Teuling / Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91
    (2) ° Vgl. das Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85 (Teuling, Slg. 1987, 2497, Randnrn. 12).
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