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   EuGH - C-227/91   

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EuGH - C-227/91 (https://dejure.org/9999,74840)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Anwartschaftszeit - österreichische

    Denn der EuGH hat im Urteil vom 7. Februar 1991 - C-227/91 - (Rönfeld, EuGHE I 1991, 323 = SozR 6030 Art. 48 Nr. 3) ausgesprochen, daß die Art. 48 Abs. 2 und 51 des Vertrages es nicht zulassen, daß Arbeitnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren, weil in das nationale Recht eingeführte Abkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufgrund des Inkrafttretens der EWGV 1408/71 unanwendbar geworden sind.
  • VGH Hessen, 04.10.1993 - 12 TH 2045/93

    AUFENTHALTSRECHT; TÜRKE; BESCHÄFTIGUNG; BESCHÄFTIGUNGSZEIT

    Jedoch kann ein Ausländer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (16.12.1992 - C 227/91 -, NVwZ 1993, 258 = EZAR 810 Nr. 7 = DVBl. 1993, 307) außer der Verlängerung der Arbeitserlaubnis die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nur erreichen, wenn er die Voraussetzung des Art. 6 Abs. 1 ARB erfüllt.
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