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   EuGH, 08.07.1999 - C-227/92 P   

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EuGH, 08.07.1999 - C-227/92 P (https://dejure.org/1999,1822)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-227/92 P (https://dejure.org/1999,1822)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-227/92 P (https://dejure.org/1999,1822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums

  • Europäischer Gerichtshof

    Hoechst / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Hoechst / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 2
    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • EU-Kommission

    Hoechst / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Art. 81); ; Verfahrensordnung Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-10/89 - Aufhebung des Urteils T-10/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36) verwehrt es nämlich Artikel 37 Absatz 4 der EG-Satzung des Gerichtshofes einem Streithelfer nicht, andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, solange er damit die Unterstützung der Anträge dieser Partei bezweckt.

    Dies gebe Anlaß zu der Annahme, daß er von der Beschlußfassung mit Änderungen abweiche, die über die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 131/86 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905) zugelassenen bloßen orthographischen oder grammatikalischen Berichtigungen hinausgingen.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    DSM könnte sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).

  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-10/89 (Hoechst/Kommission, Slg. 1992, II-629) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater G. zur Hausen als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Hoechst AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 18. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-10/89 (Hoechst/Kommission, Slg. 1992, II-629; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Statt dessen trage sie in erheblichem Umfang im Verfahren vor dem Gericht nicht erwähnte Tatsachen und Argumente erstmals vor, von denen einige wie z. B. die Rechtsmittelschrift der Kommission in den PVC-Sachen und die Polyäthylen niedriger Dichte betreffenden Verfahren vor dem Gericht (Urteil vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-80/89, T-81/89, T-83/89, T-87/89, T-88/89, T-90/89, T-93/89, T-95/89, T-97/89, T-99/89, T-100/89, T-101/89, T-103/89, T-105/89, T-107/89 und T-112/89, BASF u. a./Kommission, Slg. 1995, II-729) angeblich erst inzwischen zutage getreten seien.
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Im Urteil vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92 (Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441) sei die Argumentation der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die Entscheidung gemäß der Geschäftsordnung der Kommission erlassen und zugestellt worden sei.
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, I-1847) (im folgenden Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von der Imperial Chemical Industries plc (im folgenden:ICI) nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß der Antrag von ICI auf Durchführung von Ermittlungen einen neuen Rechtsvortrag darstelle.
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Die Streithelferin trägt weiter vor, das Gericht habe in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnrn. 28 bis 31) in gleicher Weise wie in den Poypropylen-Sachen argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, sie hätten nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Unrichtigkeit der Vermutung der Gültigkeit der von ihnen angefochtenen Entscheidung vorgebracht.
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, I-1847) (im folgenden Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von der Imperial Chemical Industries plc (im folgenden:ICI) nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß der Antrag von ICI auf Durchführung von Ermittlungen einen neuen Rechtsvortrag darstelle.
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
    Die Streithelferin trägt weiter vor, das Gericht habe in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnrn. 28 bis 31) in gleicher Weise wie in den Poypropylen-Sachen argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, sie hätten nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Unrichtigkeit der Vermutung der Gültigkeit der von ihnen angefochtenen Entscheidung vorgebracht.
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 19.06.1992 - C-18/91

    V. / Parlament

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 19.03.1991 - 403/85

    F. / Kommission

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06

    GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE

    Im Urteil Hoechst/Kommission hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass "[die komplett unterbliebene Zustellung] nur die Feststellung der Inexistenz dieses Rechtsakts oder seine Nichtigerklärung zur Folge haben [kann]".

    63 - Urteil vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission (C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Randnrn.

    81 - In Fn. 80 angeführte Urteile Kommission/BASF u. a., Randnr. 49, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 94, und Kommission/Griechenland, Randnr. 19, sowie Urteil Hoechst/Kommission, in Fn. 63 angeführt, Randnr. 70.

    82 - In Fn. 80 angeführte Urteile Kommission/BASF, Randnr. 50, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 95, und Kommission/Griechenland, Randnr. 20, sowie Urteil Hoechst/Kommission, in Fn. 63 angeführt, Randnr. 76. Auf Inexistenz des streitigen Rechtsakts hat der Gerichtshof erkannt u. a. in den Urteilen vom 12. Juli 1957, Dineke Algera u. a./Gemeinsame Versammlung (7/56, 3/57 bis 7/57, Slg. 1957, 85, 126), vom 21. Februar 1974, Roswitha Kortner, verheiratete Schots, u. a./Rat und Kommission (15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Slg. 1974, 177, Randnr. 33), und vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission (15/85, Slg. 1987, 1005, Randnrn. 10 f.: "Auch ohne dass Anlass bestünde, über die Schwere der von der Kommission behaupteten Mängel zu entscheiden, genügt die Feststellung, dass weder der eine noch der andere offensichtlich ist. Keiner dieser Mängel war bei der Lektüre der Entscheidung erkennbar", vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland (226/87, Slg. 1988, 3611, Randnr. 16), vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission (C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

    In einer zweiten Linie hat der Gerichtshof, wie es scheint, seine Rechtsprechung im Urteil Hoechst/Kommission(31) neu ausgerichtet.

    Dann hat der Gerichtshof im Urteil Spanien/Rat(33) unter Bezugnahme auf das Urteil Hoechst/Kommission bekräftigt, dass das Interesse der Transparenz "erklärt, ... dass schon die unterbliebene Bekanntgabe in bestimmten Fällen die Nichtigerklärung eines Rechtsakts der Gemeinschaftsorgane rechtfertigen kann"(34).

    13 - Urteil vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission (C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443).

    44 - Sollte der Gerichtshof ungeachtet meines Vorschlags der Ansicht sein, dass die Pflicht zur Bekanntgabe zu den wesentlichen Formvorschriften des Rechtsakts gehört, so muss auf alle Fälle und entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin die Verletzung einer solchen Pflicht nicht automatisch die Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses nach sich ziehen, denn der Gerichtshof hat schon im Urteil Hoechst/Kommission, oben in Fn. 13 angeführt, entschieden, dass die Verletzung dieser wesentlichen Formvorschrift die Nichtigerklärung des Rechtsakts, dessen Bekanntgabe unterblieben ist, nach sich ziehen konnte - und nicht musste.

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

    Was den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Inexistenz der angefochtenen Entscheidung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass für die Rechtsakte der Unionsorgane nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich die Vermutung der Rechtmäßigkeit spricht und sie daher selbst dann, wenn sie fehlerhaft sind, Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht für nichtig erklärt oder zurückgenommen worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Rn. 48, vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission, C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Rn. 69, und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Rn. 18).

    Diese Ausnahme soll einen Ausgleich zwischen zwei grundlegenden, manchmal jedoch einander widerstreitenden Erfordernissen herstellen, denen eine Rechtsordnung genügen muss, nämlich zwischen der Stabilität der Rechtsbeziehungen und der Wahrung der Rechtmäßigkeit (Urteile Kommission/BASF u. a., oben in Rn. 70 angeführt, Rn. 49, und Hoechst/Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, Rn. 70).

    Die Schwere der Folgen, die mit der Feststellung der Inexistenz eines Rechtsakts der Unionsorgane verbunden sind, verlangt aus Gründen der Rechtssicherheit, dass diese Feststellung auf ganz außergewöhnliche Fälle beschränkt wird (Urteile Kommission/BASF u. a., oben in Rn. 70 angeführt, Rn. 50, und Hoechst/Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, Rn. 76).

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

    Was den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Inexistenz der ersten Entscheidung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass für die Rechtsakte der Unionsorgane nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich die Vermutung der Rechtmäßigkeit spricht und sie daher selbst dann, wenn sie fehlerhaft sind, Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht aufgehoben oder zurückgenommen werden (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Rn. 48, vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission, C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Rn. 69, und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Rn. 18).

    Diese Ausnahme soll einen Ausgleich zwischen zwei grundlegenden, manchmal jedoch einander widerstreitenden Erfordernissen herstellen, denen eine Rechtsordnung genügen muss, nämlich die Stabilität der Rechtsbeziehungen und die Wahrung der Rechtmäßigkeit (Urteile Kommission/BASF u. a., oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 49, und Hoechst/Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 70).

    Die Schwere der Folgen, die mit der Feststellung der Inexistenz eines Rechtsakts der Unionsorgane verbunden sind, verlangt aus Gründen der Rechtssicherheit, dass diese Feststellung auf ganz außergewöhnliche Fälle beschränkt wird (Urteile Kommission/BASF u. a., oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 50, und Hoechst/Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 76).

  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Unter Anführung des Urteils vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission (C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443), macht die Rechtsmittelführerin geltend, dass die Bekanntgabe eines Beschlusses eine wesentliche Formvorschrift sei, deren Verletzung ein Grund für die absolute Nichtigkeit des Rechtsakts sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

    Auf ein ähnliches Ergebnis würde es hinauslaufen, wenn der Gerichtshof das Urteil Hoechst/Kommission zur Bekanntgabe einer Entscheidung an den Adressaten auf die Veröffentlichung allgemeingültiger Rechtsakte übertragen würde.

    13 - Urteil vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission (C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Randnr. 72).

  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Selbst wenn jedoch die Vorschriften über die Zustellung einer Entscheidung wesentliche Formvorschriften darstellen sollten (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-227/92 P, Hoechst/Kommission, Slg. 1999, I-4443, Randnr. 72), so läge im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift vor.
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

    Daraus folgt, dass eine Partei nach dem Ende der mündlichen Verhandlung nur noch dann prozessleitende Maßnahmen beantragen kann, wenn das Gericht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beschließt (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-227/92 P, Hoechst/Kommission, Slg. 1999, I-4443, Randnrn.
  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

    Was sodann den Vorwurf angeht, die Kommission habe trotz der Klage gegen die Entscheidung 2004/337 auf deren Beibehaltung bestanden, genügt der Hinweis, dass zum einen nach Art. 278 AEUV "Klagen bei dem Gerichtshof der Europäischen Union ... keine aufschiebende Wirkung [haben]" und zum anderen für einen Rechtsakt die Vermutung der Gültigkeit spricht, solange er nicht für nichtig erklärt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission, C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Randnr. 69, und vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    29 - Urteil vom 8. Juli 1999, Hoechst/Kommission (C-227/92 P, Slg. 1999, I-4443, Randnr. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 20 Abs. 4 und Art. 28 der

  • EuG, 19.10.2005 - T-415/03

    Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u.a. / Rat - Fischerei - Erhaltung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuGH, 18.06.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15

    BSH / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-107/99

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-245/92

    Chemie Linz GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-195/91

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-234/92

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

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