Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 21.10.1999 | Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 14.10.1999 - C-229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3225
EuGH, 14.10.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,3225)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,3225)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,3225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beamte und Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften - Einkommensteuer - Besteuerung des Ehegatten eines Gemeinschaftsbeamten

  • Europäischer Gerichtshof

    Vander Zwalmen und Massart

  • EU-Kommission PDF

    Vander Zwalmen und Massart

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Artikel 13
    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Befreiung von nationalen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter - Umfang - Einkommensteuer - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Vander Zwalmen und Massart

  • Wolters Kluwer

    Versagung von steuerlichen Erleichterungen bei Beamten und Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ; Besteuerung des Ehegatten eines Gemeinschaftsbeamten; Auswirkungen des Ehequotienten

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versagung des Ehequotienten für Ehegatten eines EG-Beamten

  • Judicialis

    Protokoll vom 8. April 1965 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 13; ; EGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung des Ehegatten eines Gemeinschaftsbeamten

  • datenbank.nwb.de

    Beamte und Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften: Besteuerung des Ehegatten eines Gemeinschaftsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art 13
    Europäischer Beamter; Getrennte Veranlagung; Zusammenveranlagung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    'Vorabentscheidungsersuchen der Cour d''appel Brüssel - Auslegung von Artikel 13 des Protokolls vom 8. April 1965 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2000, 416 (Ls.)
  • BB 2000, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.03.1990 - 333/88

    Tither / Kommissioners of Inland Revenue

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
    Artikel 13 des Protokolls betrifft nicht nur nationale Steuern, die direkt auf Gehälter, Löhne und andere Bezüge erhoben werden, die die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen; vielmehr erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf jede mittelbare Besteuerung (siehe Urteile vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. 1960, 1170, 1197, vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, und vom 22. März 1990 in der Rechtssache C-333/88, Tither, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt Artikel 13 die steuerliche Hoheit der Mitgliedstaaten in der Weise, daß er jeder innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die die Beamten oder sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften deshalb unmittelbar oder mittelbar belastet, weil sie Bezüge von den Gemeinschaften erhalten, unabhängig von ihrer Natur und ihren Erhebungsvoraussetzungen und selbst dann, wenn die fragliche Steuer nicht nach der Höhe dieser Bezüge berechnet wird (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 10, Tither, Randnr. 12, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91, Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 14).

    Artikel 13 verlangt lediglich, daß ein solcher Bediensteter, wenn er bestimmten Steuern unterliegt, in den Genuß aller den Steuerpflichtigen normalerweise zustehenden Steuervorteile kommen kann, damit er nicht höher besteuert wird (Urteil Tither, Randnr. 15); sie schreibt jedoch keine bevorzugte Behandlung vor.

  • EuGH, 24.02.1988 - 260/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
    Artikel 13 des Protokolls betrifft nicht nur nationale Steuern, die direkt auf Gehälter, Löhne und andere Bezüge erhoben werden, die die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen; vielmehr erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf jede mittelbare Besteuerung (siehe Urteile vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. 1960, 1170, 1197, vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, und vom 22. März 1990 in der Rechtssache C-333/88, Tither, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt Artikel 13 die steuerliche Hoheit der Mitgliedstaaten in der Weise, daß er jeder innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die die Beamten oder sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften deshalb unmittelbar oder mittelbar belastet, weil sie Bezüge von den Gemeinschaften erhalten, unabhängig von ihrer Natur und ihren Erhebungsvoraussetzungen und selbst dann, wenn die fragliche Steuer nicht nach der Höhe dieser Bezüge berechnet wird (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 10, Tither, Randnr. 12, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91, Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 14).

    Soweit die Beamten die Voraussetzungen des innerstaatlichen Rechts erfüllen, müssen sie in den Genuß der dort vorgesehenen steuerlichen Vorteile kommen können; Artikel 13 des Protokolls steht der Versagung eines solchen Vorteils entgegen, soweit sie ihren Grund ausschließlich in der Qualifikation als nicht der Einkommensteuer unterliegender Beamter hat (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 12).

  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
    Artikel 13 des Protokolls betrifft nicht nur nationale Steuern, die direkt auf Gehälter, Löhne und andere Bezüge erhoben werden, die die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen; vielmehr erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf jede mittelbare Besteuerung (siehe Urteile vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. 1960, 1170, 1197, vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, und vom 22. März 1990 in der Rechtssache C-333/88, Tither, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12).
  • EuGH, 03.07.1974 - 7/74

    Brouerius van Nideck / Inspecteur der Registratie en Successie

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
    Daraus folgt, daß die Voraussetzungen für die Gewährung eines Steuervorteils ohne jegliche Diskriminierung auf den Rechtsnachfolger eines Gemeinschaftsbeamten wie auf jeden anderen Steuerpflichtigen anzuwenden sind(siehe Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 7/74, Brouerius van Nidek, Slg. 1974, 757, Randnr. 14).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-263/91

    Kristoffersen / Skatteministeriet

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt Artikel 13 die steuerliche Hoheit der Mitgliedstaaten in der Weise, daß er jeder innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die die Beamten oder sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften deshalb unmittelbar oder mittelbar belastet, weil sie Bezüge von den Gemeinschaften erhalten, unabhängig von ihrer Natur und ihren Erhebungsvoraussetzungen und selbst dann, wenn die fragliche Steuer nicht nach der Höhe dieser Bezüge berechnet wird (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 10, Tither, Randnr. 12, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91, Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 14).
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

    Vielmehr wurde deren Berücksichtigung bei der Ermittlung einer Einkommensgrenze für die Gewährung eines Steuervorteils für Eheleute vom EuGH akzeptiert (EuGH Urteil vom 14.10.1999 - C-229/98 - Slg 1999, I-7113 ) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    16 - Urteil vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart (C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 24).

    55 - Vgl. entsprechend Urteil Vander Zwalmen und Massart (Randnrn. 28 und 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    8 - Insbesondere: Urteile in der Rechtssache 260/86 (zitiert in Fußnote 7) und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-229/98 (Vander Zwalmen und Massart , Slg. 1999, I-7113).

    26 - Urteile in der Rechtssache 6/60 (zitiert in Fußnote 22), in der Rechtssache 260/86 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 10, und in der Rechtssache C-229/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 21.

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 989/10

    Kein Werbungskostenabzug für von der deutschen Einkommensteuer freigestellte

    Umgekehrt schreibt die Norm jedoch keine bevorzugte Behandlung vor (EuGH, Urteil vom 14.10.1999 C-229/98, Slg. 1999, I-7113 - Vander Zwalmen, Rz. 25).

    Entgegen der Auffassung der Kläger liegt die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten damit nicht in der Tatsache begründet, dass die Klägerin Dienstbezüge der EG/EU erhält, sondern darin, dass sie steuerbefreite Einkünfte bezieht und ebenso wie andere Bezieher von steuerbefreiten Einkünften/steuerfreien Einnahmen behandelt wird (mit dem weitergehenden Vorteil, dass die Dienstbezüge auch nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden dürfen) (vgl. EuGH, Urteil vom 14.10.1999 C-229/98, Slg. 1999, I-7113 - Vander Zwalmen, Rz. 23 bis 28).

  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

    Schließlich ist das Vorbringen der Kommission und des Rates zurückzuweisen, das diese zum einen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 13 des Protokolls herleiten, wonach die Steuerbefreiung vor Versuchen der Mitgliedstaaten geschützt worden sei, diesen Grundsatz unmittelbar oder mittelbar anzutasten (Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113), und das sie zum anderen auf den Umstand stützen, dass die Gemeinschaften eine höhere finanzielle Belastung trügen als Mieter aus der Privatwirtschaft, die die Miete und die Kosten von der Steuer absetzen könnten.
  • EuGH, 05.07.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    22: - Urteile vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955, Randnr. 12) und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-229/98 (Vander Zwalmen, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    15 - Urteil vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955) sowie vom 22. März 1990 in der Rechtssache 333/88 (Tither/Commissioners of Inland Revenue, Slg. 1990, I-1133), vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91 (Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755) und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-229/98 (Vander Zwalmen und Massart/Belgien, Slg. 1999, I-7113).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 21.10.1999 - C-229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18739
EuGH, 21.10.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,18739)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,18739)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,18739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20855
Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,20855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,20855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-229/98 (https://dejure.org/1999,20855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vander Zwalmen und Massart

  • EU-Kommission PDF

    Georges Vander Zwalmen und Elisabeth Massart gegen Belgischer Staat.

    Beamte und Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften - Einkommensteuer - Besteuerung des Ehegatten eines Gemeinschaftsbeamten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98
    (26) - Rechtssache 270/83 (Slg. 1986, 273).
  • EuGH, 24.02.1988 - 260/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98
    (12) - Rechtssache 260/86 (Slg. 1988, 955).
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98
    (11) - Rechtssache 152/82 (Slg. 1983, 2323).
  • EuGH, 03.07.1974 - 7/74

    Brouerius van Nideck / Inspecteur der Registratie en Successie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98
    (6) - Rechtssache 7/74 (Slg. 1974, 757).
  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-229/98
    (3) - Ich sehe in diesem Zusammenhang von dem Urteil vom 25. Februar 1969 in der Rechtssache 23/68 (Klomp, Slg. 1969, 43) ab, weil es in dieser Rechtssache um die Frage ging, ob Artikel 11 Buchstabe b des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EGKS Anwendung findet, wenn der Gemeinschaftsbeamte zur Zahlung von Beiträgen zu einer nationalen Sozialversicherung herangezogen wird, die nicht steuerlicher Art sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH - C-229/98   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,61408
EuGH - C-229/98 (https://dejure.org/9999,61408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,61408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht