Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2000 - C-23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2815
EuGH, 26.09.2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,2815)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,2815)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,2815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Zollamtliches Zurückhaltungsverfahren - Waren im Durchfuhrverkehr - Recht des gewerblichen Eigentums - Ersatzteile für Kraftfahrzeuge

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG]
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die bei der innergemeinschaftlichen Durchfuhr von mutmaßlich nachgeahmten Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt worden sind und in einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Frankreichs wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag; Verfahren zur Zurückhaltung von Waren durch die Zollbehörden; Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30; EG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die bei der innergemeinschaftlichen Durchfuhr von mutmaßlich nachgeahmten Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt worden sind und in einem anderen ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiges Zollabfertigungsverfahren zur Zurückhaltung von Waren, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig hergestellt werden, bei der Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) - Beschlagnahmeverfahren der Zollbehörden, das gegen Waren gerichtet ist, die sich auf der Durchfuhr zwischen zwei Mitgliedstaaten befinden - In einem anderen Mitgliedstaat ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-23/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bildet die Befugnis des Inhabers eines geschützten Modells, Dritte an der Herstellung und dem Verkauf oder der Einfuhr der das Modell verkörpernden Erzeugnisse ohne seine Zustimmung zu hindern, den spezifischen Inhalt seines Rechts (siehe insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnr. 8).
  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-23/99
    Artikel 36 lässt Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (siehe u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, und vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-23/99
    Im Falle von Musterrechten sind gewisse Beschränkungen des freien Warenverkehrs für zulässig erklärt worden, soweit diese den Schutz des spezifischen Inhalts des Rechts am gewerblichen und kommerziellen Eigentum bezweckten (indiesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, CICRA und Maxicar, Slg. 1988, 6039, Randnr. 11).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-23/99
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere auf das Urteil vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-9/93 (IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, Slg. 1994, I-2789) ist die französische Regierung der Ansicht, dass die Hersteller von Nachbildungen geschützter Teile dieses ausschließliche Recht missachteten, wenn sie ihre Erzeugnisse ohne Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der Durchfuhr erstmals im französischem Staatsgebiet in den Verkehr brächten.
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-23/99
    Artikel 36 lässt Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (siehe u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, und vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar

    In diesem Zusammenhang verwies die Cour de cassation auf das Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verstoßen hat, dass sie auf der Grundlage des Code de la propriété intellectuelle Verfahren zur Zurückhaltung von Waren durch die Zollbehörden durchgeführt hat, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig hergestellt und dazu bestimmt waren, nach ihrer Durchfuhr durch französisches Hoheitsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie rechtmäßig vertrieben werden dürfen, in den Verkehr gebracht zu werden.

    Nach Auffassung von Rioglass und Transremar sind die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Frankreich vollständig auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Das Urteil Kommission/Frankreich sei also im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Demzufolge seien die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Frankreich auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Dazu ist zunächst festzustellen, dass eine Maßnahme der zollamtlichen Zurückhaltung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die den Warenverkehr verzögert und zur völligen Blockierung der Waren führen kann, falls das zuständige Gericht deren Einziehung anordnet, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs bewirkt und folglich eine Behinderung dieser Freiheit darstellt (vgl. zu den gleichen französischen Rechtsvorschriften Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Artikel 30 EG lässt Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    34 Diese Befugnis ist allerdings unter Beachtung des elementaren Grundsatzes des freien Warenverkehrs auszuüben, der seinen Ausdruck in dem in Artikel 28 EG ausgesprochenen Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653, Randnr. 33).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-446/09

    Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Zollbehörden der

    Der Gerichtshof hat daraus wiederholt den Schluss gezogen, dass die in ein Nichterhebungsverfahren überführten Waren nicht allein aufgrund dieser Überführung in der Union geltende Rechte des geistigen Eigentums verletzen können (vgl. u. a. - zu Geschmacksmustern - Urteil vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-23/99, Slg. 2000, I-7653, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar

    In seinem Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99(2) hat der Gerichtshof entschieden, die Französische Republik habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen, dass sie auf der Grundlage des Code de la propriété intellectuelle (Gesetz über geistiges Eigentum) Verfahren zur Zurückhaltung von Waren durch die Zollbehörden durchgeführt habe, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt worden und dazu bestimmt gewesen seien, nach ihrer Durchfuhr durch französisches Hoheitsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie rechtmäßig vertrieben werden dürften, in den Verkehr gebracht zu werden.

    Ich weise hierzu zunächst auf die Überlegungen des Gerichtshofes in der mehrfach erwähnten Rechtssache C-23/99 hin.

    Der spezifische Zweck impliziert daher, ebenso wie dies bei dem Recht an Mustern und Modellen der Fall ist, um das es in der vorerwähnten Rechtssache C-23/99 ging, eine ausschließliche Nutzung im Zusammenhang mit der ersten Vermarktung.

    Die Durchfuhr kann aber ihrem Wesen nach keine derartige Nutzung darstellen und somit den spezifischen Zweck des Rechts nicht berühren, da sie sich, wie der Gerichtshof in der Rechtssache C-23/99 festgestellt hat(16), auf eine tatsächliche Beförderung der betroffenen Erzeugnisse beschränkt und keine Vermarktung dieser Erzeugnisse impliziert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00

    Schmidberger

    31 und 32); ferner in einem anderen Zusammenhang Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 22 bis 28), eingehender erörtert unten in Nrn. 68 f. 23: - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653).

    25: - Urteil C-23/99 (Kommission/Frankreich, angeführt in Fußnote 23, Randnr. 22).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    46 Hinsichtlich dieses Falles weist die Kommission darauf hin, dass die Verordnung Nr. 3295/94 nur nachgeahmte Waren aus Drittländern erfasse, nicht aber solche, die in der Gemeinschaft hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden seien (Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653, Randnr. 3).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Die Verweigerung einer Lizenz durch den Inhaber eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechts sei grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne von Artikel 82 EG (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnr. 8, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-405/03

    Class International

    Es ergebe sich außerdem aus den Urteilen Kommission/Frankreich(14) und Rioglass(15), dass eine solche Beschränkung nach dem Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt sei.

    14 - Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Recht des Inhabers einer Marke, die Durchfuhr von

    17 - Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Slg. 2000, I-7653).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16433
Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,16433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,16433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-23/99 (https://dejure.org/2000,16433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Zollamtliches Zurückhaltungsverfahren - Waren im Durchfuhrverkehr - Recht des gewerblichen Eigentums - Ersatzteile für Kraftfahrzeuge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht