Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.2004 - C-230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,973
EuGH, 12.02.2004 - C-230/02 (https://dejure.org/2004,973)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - C-230/02 (https://dejure.org/2004,973)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - C-230/02 (https://dejure.org/2004,973)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz 1 Buchstabeb - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Begriff 'Interesse an einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Grossmann Air Service

  • EU-Kommission PDF

    Grossmann Air Service, Bedarfsluftfahrtunternehmen GmbH & Co. KG gegen Republik Österreich.

    1. Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein Nachprüfungsverfahren vorzusehen - Zugang zu den Nachprüfungsverfahren - Nichtbeteiligung eines ...

  • EU-Kommission

    Grossmann Air Service, Bedarfsluftfahrtunternehmen GmbH & Co. KG gegen Republik Österreich

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags; Bedeutung der Nichtbeteiligung am Vergabeverfahren für die Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren nach Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag im ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: keine Verpflichtung zur Anrufung einer Vergabeprüfstelle (Rechtsprechung des EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öf... fentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 1 Abs. 3; ; Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 2 Abs. 1 Buchst. b; ; Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen von 1997 (Österreich) § 109; ; Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen von 1997 (Österreich) § 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Begriff 'Interesse an ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht an Ausschreibung beteiligt: Keine Antragsbefugnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren auch ohne Angebotsabgabe! (IBR 2004, 220)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung des Artikels 1 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 460
  • EuZW 2004, 220
  • NZBau 2004, 221
  • BauR 2004, 1201 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 314
  • VergabeR 2004, 315
  • ZfBR 2004, 391
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
    Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
    26 Daraus ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten nicht gehalten sind, diese Nachprüfungsverfahren jedem zur Verfügung zu stellen, der einen bestimmten öffentlichen Auftrag erhalten will, sondern dass es ihnen freisteht, zusätzlich zu verlangen, dass der betreffenden Person durch den behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-249/01, Hackermüller, Slg. 2003, I-6319, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-410/01

    Fritsch, Chiari & Partner u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
    33 und 34, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01, Fritsch, Chiari & Partner u. a., Slg. 2003, I-6413, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
    33 und 34, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01, Fritsch, Chiari & Partner u. a., Slg. 2003, I-6413, Randnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Es ist weder gerechtfertigt, noch zumutbar, von einem Bieter die Einreichung eines Angebots zu verlangen, dessen Grundlagen der Bieter im Nachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft (EuGH, NZBau 2004, 221, Rn. 28; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012, VII-Verg 75/11).

    Als solche sind in der Rechtsprechung insbesondere die hier gerügten Verstöße gegen das Verbot diskriminierender Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen (EuGH, NZBau 2004, 221, Rn. 28) und gegen das Gebot zur Losbildung (Senatsbeschluss vom 25. November 2009, VII-Verg 27/09) anerkannt.

  • EuGH, 28.11.2018 - C-328/17

    Amt Azienda Trasporti e Mobilità u.a.

    Die Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665 gehalten, sicherzustellen, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Nachprüfungsverfahren "zumindest" jedem zur Verfügung stehen, der ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Verstoß gegen die Bestimmungen des Unionsrechts über öffentliche Aufträge oder gegen die zu seiner Umsetzung erlassenen nationalen Regelungen ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 25, und vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 23).

    Die Mitgliedstaaten sind daher nicht gehalten, diese Nachprüfungsverfahren jedem zur Verfügung zu stellen, der einen bestimmten öffentlichen Auftrag erhalten will, sondern es steht ihnen frei, zu verlangen, dass der betreffenden Person durch den behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2003, Hackermüller, C-249/01, EU:C:2003:359, Rn. 18, und vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 26).

    In Ermangelung der Legung eines Angebots kann eine solche Person schwerlich dartun, dass sie ein Interesse an der Anfechtung dieser Entscheidung habe oder dass diese Zuschlagserteilung sie schädige oder zu schädigen drohe (Urteil vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 27).

    Falls ein Unternehmen jedoch deshalb kein Angebot gelegt hat, weil es sich durch angeblich diskriminierende Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen oder im Pflichtenheft gerade daran gehindert gesehen hat, die ausgeschriebene Gesamtleistung zu erbringen, kann von ihm als Voraussetzung dafür, mit den in der Richtlinie 89/665 vorgesehenen Nachprüfungsverfahren gegen solche Spezifikationen vorzugehen, nicht verlangt werden, im Rahmen des betreffenden Vergabeverfahrens ein Angebot zu legen, obwohl es aufgrund der genannten Spezifikationen keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 28 und 29).

    Im Urteil vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service (C-230/02, EU:C:2004:93), beruhte die Erwägung, dass Grossmann Air Service keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags habe, auf dem in Rn. 17 dieses Urteils angeführten Umstand, dass sie über keine großen Flugzeuge verfügte, so dass sie zwangsläufig nicht in der Lage war, die vom öffentlichen Auftraggeber ausgeschriebene Gesamtleistung zu erbringen.

    Die Feststellungen, die sich dem Urteil vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service (C-230/02, EU:C:2004:93), entnehmen lassen, gelten in der vorliegenden Rechtssache entsprechend.

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein solcher Antrag auf Nachprüfung nicht gestellt werden kann, nachdem der Auftraggeber die Entscheidung über die Vergabe des Auftrags erlassen hat, da sonst die sowohl mit der Richtlinie 89/665 als auch mit der Richtlinie 92/13 verfolgten Beschleunigungs- und Effizienzziele beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 37).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    75 bis 79, vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, Slg. 2004, I-1829, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02   

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https://dejure.org/2003,25454
Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02 (https://dejure.org/2003,25454)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - C-230/02 (https://dejure.org/2003,25454)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - C-230/02 (https://dejure.org/2003,25454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02
    6 - Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. I-2002, I-5553).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-410/01

    Fritsch, Chiari & Partner u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02
    5 - Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01 (Fritsch u. a., Slg. 2003, I-0000).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02
    4 - Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-249/01 (Hackermüller, Slg. 2003, I-0000).
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