Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2005 - C-231/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Artikel 43 EG, 49 EG und 81 EG - Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung

  • Europäischer Gerichtshof

    Coname

    Artikel 43 EG, 49 EG und 81 EG - Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung

  • oeffentliche-auftraege.de

    Öffentlicher Auftrag: auch Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung)

mehr
  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)

    Pflicht zur Wahrung von Transparenz bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 43 EG, 49 EG und 81 EG - Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Transparenz bei Vergabe einer Konzession für öffentl. Dienstleistung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE GEMEINDE AN EINE GESELLSCHAFT MIT ÜBERWIEGEND ÖFFENTLICHEM STAMMKAPITAL MUSS KRITERIEN DER TRANSPARENZ WAHREN

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Auch nicht den EG-Vergaberichtlinien unterfallende Konzessionen für eine öffentliche Dienstleistung müssen grundsätzlich potenziell interessierten Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten zugänglich sein

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentliche Auftragsvergabe darf "rechtsfrei" erfolgen! (IBR 2005, 1220)

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung

  • hu-berlin.de (Kurzanmerkung)

    Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung (RA Birgit Ortlieb)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia ( detachierte Abteilung Brescia vom 8. Oktober 2002, 17. Dezember 2002 und 14. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Consorzio Aziende Metano - CO.NA.ME. gegen Comune di Cingia de' Botti und Padania Acque S.p.A.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 21.07.2005, Az.: C-231/03 (Vorabentscheidungsersuchen; sachlicher Geltungsbereich der Sektorenrichtlinien)" von RA Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, original erschienen in: VergabeR 2005, 612 - 615.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Vergaberechtliche Wirkung der Grundfreiheiten und das Ende der Inländerdiskriminierung? - Zugleich eine Anmerkung zum EuGH-Urteil Coname" von RA Dr. Christian Braun und RA Christian Hauswaldt, original erschienen in: EuZW 2006, 176 - 178.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-7287
  • EuZW 2005, 529
  • NZBau 2005, 592
  • DVBl 2006, 127 (Ls.)
  • BauR 2005, 1822 (Ls.)
  • IBR 2005, 1220
  • NVwZ 2005, 1052
  • VergabeR 2005, 609
  • ZfBR 2005, 701



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Wird zitiert von ... (68)  

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06  

    Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - Vergabe öffentlicher Aufträge,

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die sich die Mitteilung stütze, und insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, im Folgenden: Urteil Telaustria), vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287), und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585), beträfen nur Dienstleistungskonzessionen, d. h. einen Bereich, auf den die Mitteilung nicht anwendbar sei.

    Jedenfalls seien die öffentlichen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte in der Regel als wirtschaftlich geringwertig anzusehen und tangierten nicht die Grundfreiheiten, weil die Auswirkungen auf diese eher zufällig und mittelbar seien (Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 20).

    Der Gerichtshof habe hierzu im Urteil Coname (oben in Randnr. 36 angeführt) ausgeführt, dass es Aufträge gebe, bei denen die Auswirkungen auf die einschlägigen Grundprinzipien des EG-Vertrags zu zufällig und mittelbar seien, um deren Verletzung annehmen zu können.

    Dieses Ergebnis werde im Wege des Umkehrschlusses durch das Urteil Coname (oben in Randnr. 36 angeführt) bestätigt, das Aufträge mit ganz geringer wirtschaftlicher Bedeutung betroffen habe.

    Ebenso habe der Gerichtshof im Urteil Coname (oben in Randnr. 36 angeführt) bestätigt, dass für Verträge außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie, etwa für Konzessionsverträge, weiterhin die allgemeinen Regeln des EG-Vertrags gälten.

    Der Gerichtshof habe auch den Inhalt der Transparenzpflicht konkretisiert und festgestellt, dass in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen vor der Vergabe Zugang zu angemessenen Informationen über den jeweiligen Auftrag haben müssten, so dass sie gegebenenfalls ihr Interesse am Erhalt dieses Auftrags bekunden könnten (Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 21).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).

    Die den öffentlichen Auftraggebern obliegende Transparenzpflicht umfasst nach Auffassung des Gerichtshofs insbesondere Erfordernisse, die geeignet sind, einem Unternehmen, das in einem anderen als dem in Rede stehenden Mitgliedstaat niedergelassen ist, vor der Vergabe des öffentlichen Auftrags Zugang zu angemessenen Informationen über ihn zu ermöglichen, so dass dieses Unternehmen gegebenenfalls sein Interesse am Erhalt des Auftrags hätte bekunden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 21).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Urteilen, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland stützt, um ihr Vorbringen zu untermauern, zu Konzessionsverträgen bereits entschieden hat, dass die Vergabe einer solchen Konzession zwar nicht durch eine der Vergaberichtlinien geregelt wird, für solche Verträge aber weiterhin die allgemeinen Regeln des EG-Vertrags gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 16, bestätigt durch das Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 33).

    Ferner ergibt sich nach dieser Rechtsprechung die Transparenzpflicht unmittelbar aus den allgemeinen Regeln des EG-Vertrags, insbesondere aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsverbot (oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 61, und Parking Brixen, Randnr. 49), wobei diese Transparenzpflicht ihrerseits eine Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, Randnr. 21).

    Zwar ist es, wie der Gerichtshof anerkennt, durchaus vorstellbar, dass wegen besonderer Umstände, etwa einer sehr geringen wirtschaftlichen Bedeutung, vernünftigerweise angenommen werden könnte, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, dem die einen bestimmten öffentlichen Auftrag ausschreibende Stelle angehört, kein Interesse an dem in Rede stehenden Auftrag hätte und dass die Auswirkungen auf die betreffenden Grundfreiheiten daher zu zufällig und zu mittelbar wären, als dass auf ihre Verletzung geschlossen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen wird in Punkt 2.1.3 Abs. 1 der Mitteilung auf die Rechtsprechung hingewiesen, wonach das Transparenzerfordernis nicht notwendigerweise eine Verpflichtung zu einer förmlichen Ausschreibung umfasst (Urteil Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 21).

    Die sich aus dem EG-Vertrag ergebenden Grundsätze können demnach kein Öffentlichkeitserfordernis aufstellen, wenn die Richtlinien ausdrücklich eine Befreiung vorsehen, denn sonst wäre diese Befreiung wirkungslos (vgl. in diesem Sinne auch die Schlussanträge von Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Coname, oben in Randnr. 36 angeführt, Slg. 2005, I-7289, Nr. 93).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-532/03  

    Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/50/EWG

    (4)  - Urteil vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-7287).

    (10)  - Meine Schlussanträge vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Urteil zitiert in Fußnote 4), Nr. 81 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung.

    (11)  - Urteile in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 16, und in der Rechtssache C-264/03 (zitiert in Fußnote 9), Randnr. 32.

    (14)  - Meine Schlussanträge in der Rechtssache C-231/03 (Urteil zitiert in Fußnote 4), Nrn. 88 ff.

    (16)  - Urteil in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 21.

    (18)  - Urteil in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 21. Das zeigt auch die französische Fassung des Urteils (un appel d"offres).

    (19)  - Meine Schlussanträge in der Rechtssache C-231/03 (Urteil zitiert in Fußnote 4), Nrn. 69 ff.

    (20)  - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Nr. 78.

    (23)  - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-231/03 (Urteil zitiert in Fußnote 4), Nr. 97.

    (24)  - Urteil in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 20.

    (30)  - Urteil in der Rechtssache C-231/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 23: "Die Tatsache, dass die Gemeinde Cingia de" Botti eine Beteiligung von 0, 97 % am Stammkapital von Padania hält, stellt für sich allein keinen objektiven Umstand dar, der eine solche unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte.".

    (35)  - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-231/03 (Urteil zitiert in Fußnote 4), Nr. 93, und dem folgend die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-525/03 (Kommission/Italien, Urteil vom 27. Oktober 2005, Slg. 2005, I-9405), Nr. 47.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07  

    Vergabe - Genossenschaftsbeitritt: Übertragung von Aufgaben an diese

    Zwischenzeitlich wurde dieser Aspekt im Urteil Coname im Jahre 2005 zwar gegenteilig beantwortet, denn ein Geschäftsanteil von 0, 97 % des Stammkapitals wurde als unzureichend beurteilt.(56).

    17 - Vgl. nur Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn. 56 und 57), vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn. 9 und 16), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 42) und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien (C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 29).

    21 - Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 16), Parking Brixen (oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 46) und vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnrn. 18 ff ).

    31 - Vgl. nur Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 26), Kommission/Österreich (oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 46), ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 31) und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a. (C-220/05, Slg. 2007, I-389, Randnr. 64).

    32 - In diesem Sinne Urteile Coname (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 26) und ANAV (oben in Fn. 21 angeführt, Randnrn. 30 bis 32).

    56 - Urteil Coname (oben in Fn. 17 angeführt), Randnrn.

mehr

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Coname

    Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG - Artikel 49 EG - Reichweite der primärrechtlichen Verpflichtungen

  • ibr-online

    Vergabe - Wann ist eine Direktvergabe zulässig?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Schlussanträge der Generalanwältin zur Zulässigkeit von Direktvergaben an staatseigene Unternehmen

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Reichweite der primärrechtlichen Verpflichtungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Transparenzanforderungen für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergaberichtlinien? (IBR 2005, 1174)

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Konkretisierung des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzession

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Konkretisierung des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzession (RA Birgit Ortlieb)

Verfahrensgang

  • Tribunale amministrativo regionale di Brescia [Italien], 13.05.2003 - 681
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-7287
  • IBR 2005, 1174
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