Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.2002 - C-232/99   

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https://dejure.org/2002,3401
EuGH, 16.05.2002 - C-232/99 (https://dejure.org/2002,3401)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - C-232/99 (https://dejure.org/2002,3401)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - C-232/99 (https://dejure.org/2002,3401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/16/EWG - Umsetzung der Artikel 8 und 18 - Zugang zur ergänzenden Weiterbildung für zuwandernde Ärzte, die im Aufnahmestaat auf der Grundlage eines nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung nach dieser ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Richtlinie 93/16 des Rates, Artikel 8
    1. Freizügigkeit Niederlassungsfreiheit Freier Dienstleistungsverkehr Ärzte Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise Richtlinie 93/16 Fachärzte, die im Besitz eines nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung fallenden fachärztlichen Diploms, ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Spanien; Zugang zur ergänzenden Weiterbildung für zuwandernde Ärzte; Ärzte, die im Aufnahmestaat nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung nach dieser Richtlinie fallen; Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/16/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/16/EWG - Umsetzung der Artikel 8 und 18 - Zugang zur ergänzenden Weiterbildung für zuwandernde Ärzte, die im Aufnahmestaat auf der Grundlage eines nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung nach dieser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN ZUR ERLEICHTERUNG DER FREIZÜGIGKEIT FÜR ÄRZTE UND ZUR GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG IHRER IN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN ERWORBENEN BEFÄHIGUNGSNACHWEISE VERURTEILT

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Spanien

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonsitgen Befähigungsnachweise - Zugang zum Beruf des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
    Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie auf die einschlägige Berufserfahrung des Betroffenen, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland erworben wurden, und wird auch durch den Erlass von Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht in Frage gestellt (Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnrn.

    Diese Rechtsprechung behält jedoch eine unbestreitbare Bedeutung für Sachverhalte, die nicht von den Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erfasst werden (vgl. Urteil Hocsman, Randnr. 34).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-16/99

    Erpelding

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
    Eine solche Situation besteht beispielsweise bei der Kardiologie, die in den meisten Mitgliedstaaten als ärztliches Fachgebiet gilt, jedoch in einigen Mitgliedstaaten als Teilgebiet der Inneren Medizin angesehen wird, so dass ein Diplom als "Facharzt für Innere Medizin - Teilgebiet Kardiologie" nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie 93/16 fallen kann (in diesemSinne Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-16/99, Erpelding, Slg. 2000, I-6821, Randnr. 27).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
    Nach dieser Rechtsprechung, die in ihren Grundsätzen auf das Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16) zurückgeht, müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, wenn sie den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats auf Genehmigung der Ausübung eines reglementierten Berufes prüfen, die berufliche Qualifikation des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die in seinen Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen bescheinigte Qualifikation und seine einschlägige Berufserfahrung mit der nach nationalem Recht für die Ausübung des fraglichen Berufes verlangten beruflichen Qualifikation vergleichen (zuletzt Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00, Dreessen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
    Nach dieser Rechtsprechung, die in ihren Grundsätzen auf das Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16) zurückgeht, müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, wenn sie den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats auf Genehmigung der Ausübung eines reglementierten Berufes prüfen, die berufliche Qualifikation des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die in seinen Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen bescheinigte Qualifikation und seine einschlägige Berufserfahrung mit der nach nationalem Recht für die Ausübung des fraglichen Berufes verlangten beruflichen Qualifikation vergleichen (zuletzt Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00, Dreessen, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-75/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Qualifications professionnelles)

    Sie ist der Ansicht, dass die im tschechischen Recht vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags mit einer Krankenkasse nicht mit einer Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2005/36 gleichgesetzt werden könne, und verweist insoweit auf das Urteil Kommission/Spanien(31).

    Das Urteil Kommission/Spanien, auf das sich die Tschechische Republik beruft, kann Aufschluss über die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2005/36 geben.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission scheinen mir die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Kommission/Spanien für die Beurteilung der Begründetheit der vorliegenden Rüge weiterhin relevant zu sein.

    Unter diesen Umständen bezweifle ich, wie der Gerichtshof bereits im Urteil Kommission/Spanien festgestellt hat, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2005/36 der Befreiung von der Mitgliedschaft bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit eine solche Tragweite verleihen wollte, dass sie sich auf die Organisation des Systems der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats auswirken würde.

    31 Urteil vom 16. Mai 2002 (C-232/99, im Folgenden: Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2002:291).

    39 Urteil Kommission/Spanien, Rn. 52.

    40 Urteil Kommission/Spanien, Rn. 53.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-313/01

    DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN

    Nach der Rechtsprechung, die in ihren Grundsätzen auf das Urteil Vlassopoulou zurückgeht, müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, wenn sie den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats auf Genehmigung der Ausübung eines reglementierten Berufes prüfen, die berufliche Qualifikation des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die in seinen Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen bescheinigte Qualifikation und seine einschlägige Berufserfahrung mit der nach nationalem Recht für die Ausübung des fraglichen Berufes verlangten beruflichen Qualifikation vergleichen (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21).

    23 und 31, und Kommission/Spanien, Randnr. 22).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-422/09

    Vandorou - Art. 39 EG und 43 EG - Richtlinie 89/48/EG - Anerkennung von Diplomen

    23 und 31, vom 16. Mai 2002, Kommission/Spanien, C-232/99, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 22, und Morgenbesser, Randnr. 58).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-255/01

    BUCHPRÜFER, DIE BEREITS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZUGELASSEN SIND UND ÜBER

    63 Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) verpflichtet den Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Genehmigung der Ausübung eines Berufes befasst ist, zu dem der Zugang nach dem nationalen Recht vom Besitz eines Hochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die der Betroffene zu dem Zweck erworben hat, diesen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, dadurch zu berücksichtigen, dass er die durch diese Unterlagen bescheinigte Qualifikation mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01, Morgenbesser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    24 - Schlussanträge zum Urteil vom 16. Mai 2002 (C-232/99, Slg. 2002, I-4235) Nrn. 40 bis 42.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

    16 ff.), vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21), vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01 (Morgenbesser, Slg. 2003, I-13467, Randnr. 57) und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-255/01 (Markopoulos u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07

    Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt

    27 - Vgl. insbesondere zum Beruf des Apothekers Urteile vom 13. Juli 2006, Sam Mc Cauley Chemists (Blackpool) und Sadja (C-221/05, Slg. 2006, I-6869), und vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien (C-39/07, Slg. 2008, I-0000), zum Beruf des Zahnarztes Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Österreich (C-437/03, Slg. 2005, I-9373), und zum Beruf des Arztes, Urteil vom 16. Mai 2002, Kommission/Spanien (C-232/99, Slg. 2002, I-4235).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03

    Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Anerkennung der Diplome -

    21 bis 24), vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00 (Dreessen, Slg. 2002, I-663, Randnr. 31) und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01

    Markopoulos u.a.

    Vgl. dazu auch die neueren Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21) und vom 13. November 2003 in der Rechtsache C-313/01 (Morgenbesser, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12115
Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99 (https://dejure.org/2001,12115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.10.2001 - C-232/99 (https://dejure.org/2001,12115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - C-232/99 (https://dejure.org/2001,12115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/16/EWG - Umsetzung der Artikel 8 und 18 - Zugang zur ergänzenden Weiterbildung für zuwandernde Ärzte, die im Aufnahmestaat auf der Grundlage eines nicht unter die automatische und unbedingte Anerkennung nach dieser ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01

    Burbaud

    19: - Zu dieser Unterscheidung siehe meine Schlussanträge vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-0000), Nrn. 41 ff. 20: - Vgl. für den Unterrichtssektor Pertek (zitiert in Fußnote 11), S. 634.21: - Zu den beiden Formen siehe Pertek (zitiert in Fußnote 8), S. 153 und S. 162.22: - Zu dieser Möglichkeit Favret (zitiert in Fußnote 16), S. 265.23: - Vgl. Dekret 2000-232 vom 13. März 2000 (J.O.R.F. vom 14. März 2000, S. 3971).
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