Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2006 - C-239/04   

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https://dejure.org/2006,5142
EuGH, 26.10.2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,5142)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,5142)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,5142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG -Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 6 Absatz 4 - Besonderes Schutzgebiet Castro Verde - Fehlen von Alternativlösungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG -Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 6 Absatz 4 - Besonderes Schutzgebiet Castro Verde - Fehlen von Alternativlösungen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG -Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 6 Absatz 4 - Besonderes Schutzgebiet Castro Verde - Fehlen von Alternativlösungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Autobahnprojektes mit Trassenverlauf durch ein besonderes Schutzgebiet trotz negativer Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung; Mangelnder Nachweis fehlender Alternativlösungen; Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 226; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4
    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG -Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 6 Absatz 4 - Besonderes Schutzgebiet Castro Verde - Fehlen von Alternativlösungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Artikel 6 Absatz 4 - Besonderes Schutzgebiet Castro Verde - Fehlen von Alternativlösungen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Artenschutz - wildlebende Vogelarten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 8. Juni 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Bau einer Autobahn, deren Strecke ein besonderes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 379
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.01.2004 - C-209/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-239/04
    Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der die Durchführung des Projekts genehmigt wird, darf aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet auswirkt (in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-209/02, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-1211, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-239/04
    19 Diese Bestimmung führt somit ein Verfahren ein, das mit Hilfe einer vorherigen Prüfung gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die dieses jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie dieses Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-127/02, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 34).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Denn zum Zeitpunkt des Erlasses einer für das Vorhaben positiven Entscheidung - der zugleich der für die gerichtliche Überprüfung maßgebliche Zeitpunkt ist (vgl. Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ) - darf aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet auswirkt (so EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-239/04 - NuR 2007, 30, Rn. 24 m.w.N.).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-142/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der das Projekt genehmigt wird, aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen darf, dass es sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt (Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-239/04, EU:C:2006:665, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen ist, wie in Rn. 42 des vorliegenden Urteils ausgeführt, auf den Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung abzustellen, mit der ein Projekt genehmigt wird, wenn die kumulativen Auswirkungen dieses Projekts und eines anderen Projekts, durch das ein Gebiet erheblich beeinträchtigt werden kann, geprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-239/04, EU:C:2006:665, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 60 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 59, vgl. auch Rn. 67; ebenso EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 20).

    Zwar wird sich für Kompensationsmaßnahmen die Feststellung, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden, nur ausnahmsweise treffen lassen, da die genannten Maßnahmen in der Regel erst deutlich verzögert wirken und ihr Erfolg selten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit vorhergesagt werden kann (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 30, jeweils Rn. 94; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04, Slg. 2006, I-10183 Rn. 35; im Anschluss daran auch Ewer, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2011, § 34 Rn. 35).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist als Ausnahme von dem in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL festgelegten Genehmigungskriterium eng auszulegen (EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83 und vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 35).

    Nach dem Regelungssystem der FFH-Richtlinie sind Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets nach Möglichkeit zu verhindern; das geschieht vorzugsweise durch Schadensminderungs- und Schadensvermeidungsmaßnahmen (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 35).

    Eine solche Beeinträchtigung wiegt weniger schwer als eine Beeinträchtigung, bei der ein Ausgleich nur eingriffsfern, langfristig und mit relativ ungewissem Erfolg möglich ist (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04 a.a.O. Rn. 54).

    Entscheidend ist daher, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die Verwirklichung gerade dieser Alternative verlangen oder ob ihnen auch durch eine andere Alternative genügt werden kann (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04 a.a.O. Rn. 43, 46).

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" berücksichtigen und setzt somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" voraus (BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 41; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-239/04 [ECLI:EU:C:2006:6653], Kommission/Portugal - Rn. 20).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 105, jew. m.w.N. und vom 6. November 2013 a.a.O. Rn. 74; vgl. zur Alternativenprüfung auch EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04, Castro Verde - Slg. 2006, I-10183 Rn. 38).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Der Vorhabenträger braucht sich nicht auf eine Alternativlösung verweisen zu lassen, wenn diese auf ein anderes Projekt hinausläuft, weil die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Ziele nicht mehr verwirklicht werden könnten, oder auf eine Alternative, bei der sich die naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften als ebenso wirksame Zulassungssperre erweisen wie an dem von ihm gewählten Standort (stRspr, vgl. zuletzt Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 105 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 70, jeweils m.w.N.; vgl. zur Alternativenprüfung auch EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04, Castro Verde - Slg. 2006, I-10183 Rn. 38).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Insoweit kommt Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie als Ausnahme von dem in Abs. 3 Satz 2 aufgestellten Genehmigungskriterium erst zur Anwendung, nachdem die Auswirkungen eines Plans oder Projekts im Einklang mit den Bestimmungen von Abs. 3 analysiert wurden (Urteile Kommission/Portugal, C-239/04, EU:C:2006:665, Rn. 35, und Sweetman u. a., EU:C:2013:220, Rn. 35).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

    Nach ständiger Rechtsprechung darf zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der das Projekt genehmigt wird, aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal C-239/04, EU:C:2006:665, Rn. 24, und vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 42).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 a.a.O. m.w.N.; ebenso EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 20).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-727/22

    Friends of the Irish Environment (Projet Ireland 2040) -

  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

  • VGH Hessen, 12.05.2021 - 3 B 370/21

    FFH-Verträglichkeitsprüfung eines Logistikcenters

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie

  • EuGH, 04.03.2010 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

  • VG Regensburg, 11.01.2011 - RN 4 K 09.1873
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen

  • EuGH, 16.07.2020 - C-411/19

    WWF Italia Onlus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu -

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 10 S 216/13

    Habitatschutzrechtliche Abweichungsprüfung bei einer immissionsschutzrechtlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-521/12

    Briels e.a. - Habitatrichtlinie - Projekt, das sich auf einen Lebensraum in einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Gebiet "Alto Sil" - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrecht, Baurecht, Naturschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

  • EuGH, 17.07.2014 - C-600/12

    Griechenland hat dadurch gegen das Umweltrecht der Union verstoßen, dass es die

  • VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759

    Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-2/10

    Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura - Umwelt - Richtlinie

  • VG Osnabrück, 10.11.2022 - 2 A 78/21

    Abschneidekriterium; BASt-Bericht; Critical Loads; FFH-Gebiet; FFH-Richtlinie;

  • FG Hamburg, 19.07.2007 - 4 K 260/03

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrzoll - Dazu Berichtigungsbeschluss: 4 K 260/03

  • VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage im

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22044
Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,22044)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,22044)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - C-239/04 (https://dejure.org/2006,22044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Besonderes Schutzgebiet "Castro Verde" - Bau einer Autobahn - Auswirkungen auf die Umwelt - Alternativen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Besonderes Schutzgebiet "Castro Verde" - Bau einer Autobahn - Auswirkungen auf die Umwelt - Alternativen

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

    Umwelt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 14.04.2005 - C-441/03

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04
    24 - Die Trennung zwischen den Absätzen 3 und 4 des Artikels 6 der Habitatrichtlinie wurde im Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-441/03 (Kommission/Niederlande [Konformität], Slg. 2005, I-3043, Randnrn.

    28 - Insofern irreführend das Urteil Kommission/Niederlande [Konformität] (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 27), wonach "das Fehlen von Alternativlösungen und das Bestehen von Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses es dem Mitgliedstaat erlauben sollen, alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen ...".

    33 - Vgl. meine Schlussanträge vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache C-441/03 (Kommission/Niederlande [Konformität], Slg. 2005, I-3043, Nr. 15).

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04
    7 - Siehe z. B. die Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6), vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-434/01 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01 (Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 34).

    26 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit, Slg. 1979, 3369, Randnr. 24) und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-128/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-3239, Randnr. 23) zum Warenverkehr, das Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94 (Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 51) zu Artikel 88 Absatz 2 EG sowie die Urteile vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13) und vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 58) zum öffentlichen Auftragswesen.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04
    11 - Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging [Waddenzee], Slg. 2004, I-7405, Randnrn.

    25 - Vgl. das Urteil Golfplatz Wörschach, Randnr. 26, und die Schlussanträge von Generalanwalt Léger, Nr. 40 (beide zitiert in Fußnote 10), sowie meine Schlussanträge vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging [Waddenzee], Slg. 2004, I-7405, Nr. 108).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 = juris Rn. 53 ("Schutz- und Kompensationsmaßnahmen"), und vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166 = juris Rn. 27 unter Hinweis auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zur Rechtssache C-239/04 vom 22. April 2006, Rn. 35, sowie Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291= juris Rn. 57.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Da die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses auch "überwiegend" sein müssen, erfordert die Prüfung darüber hinaus eine Abwägung dieser Interessen mit der Beeinträchtigung des betroffenen Gebiets (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04, Rn. 44 f., und vom 19. April 2007 in der Rechtssache C-304/05, Rn. 54).

    Das Fehlen von Alternativlösungen entspricht insofern einem Schritt in der Prüfung der Verhältnismäßigkeit, wonach, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist (vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04 (Rn. 42; zitiert nach www.eur-lex.europa.eu).

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Da die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses auch "überwiegend" sein müssen, erfordert die Prüfung darüber hinaus eine Abwägung dieser Interessen mit der Beeinträchtigung des betroffenen Gebiets (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 27.4.2006 in der Rechtssache C-239/04, juris RdNr. 44 f., und vom 19.4.2007 in der Rechtssache C-304/05 juris, RdNr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    10 - Siehe dazu meine Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], Slg. 2005, I-2755, Nr. 68) und vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04 (Kommission/Portugal [Castro Verde], Slg. 2006, I-0000, Nr. 41) jeweils mwN.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-186/06

    Kommission / Spanien - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden

    31 - Vgl. meine Schlussanträge vom 27. April 2006, Kommission/Portugal (Castro Verde) (C-239/04, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 35).
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