Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1998 - C-24/97   

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https://dejure.org/1998,2308
EuGH, 30.04.1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aufenthaltsrecht - Ausweispflicht - Sanktionen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 48, 52 und 59; Richtlinien 68/360, Artikel 4, und 73/148, Artikel 4, des Rates
    Freizuegigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis - Kontrollen und Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung durch einen Mitgliedstaat bei vergleichbaren Verstößen eigener Staatsangehörige und Angehöriger anderer Mitgliedstaaten gegen die Ausweispflicht hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs des Bußgeldrahmens; Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 52; ; EGV Art. 59; ; Richtlinie 68/360/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 73/148/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Einreise und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis - Kontrollen und Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 48, 52 und 59 EG-Vertrag, Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1284
  • EuZW 1998, 371
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Artikel 48 EG-Vertrag, der durch die Richtlinie 68/360 durchgeführt wurde, und die Artikel 52 und 59 EG-Vertrag, die durch die Richtlinie 73/148 durchgeführt wurden, beruhen auf denselben Grundsätzen; dies gilt sowohl für das Recht der vom Gemeinschaftsrecht geschützten Personen, in das Gebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, als auch für das Verbot jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.1989 - 265/88

    Strafverfahren gegen Messner

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, dürfen die innerstaatlichen Stellen Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Vergehen von Inländern wie Verstößen gegen die Ausweispflicht gelten; Voraussetzung ist allerdings, daß keine unverhältnismäßige Sanktion vorgesehen wird, die ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schaffen würde (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, I-4209, Randnr. 14).
  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Das Gemeinschaftsrecht verbietet einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis eingehalten wird, sofern er seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlegt (vgl. Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Das Gemeinschaftsrecht verbietet zwar einem Mitgliedstaat nicht, von den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, zu verlangen, daß sie ständig ein Dokument bei sich tragen, das ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt, soweit die Inländer eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises trifft (vgl. Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 13); dies gilt jedoch nicht notwendig auch für den Fall, daß ein Mitgliedstaat den Anspruch der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auf Erziehungsgeld davon abhängig macht, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von der Verwaltung auszustellen ist.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    34 Zwar verbietet es das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweispapiers eingehalten wird; der Mitgliedstaat muss dann jedoch seinen eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises dieselbe Verpflichtung auferlegen (Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03

    Oulane

    Denn dort ging es zwar allein um das Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, doch hat der Gerichtshof mit einer über den Einzelfall hinausgehenden Formulierung festgestellt: "[D]as Gemeinschaftsrecht verbietet Belgien ... nicht, in seinem Hoheitsgebiet zu kontrollieren, ob die Inhaber eines gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts ständig ihre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bei sich tragen, da eine entsprechende Verpflichtung die belgischen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises trifft." (36) Dieselbe Auffassung findet sich auch im Urteil Kommission/Deutschland von 1998 wieder, in dem der Gerichtshof noch deutlicher zum Ausdruck gebracht hat, dass die staatlichen Kontrollen hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtung, stets eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu können, nach dem Gemeinschaftsrecht nur zulässig seien, wenn der Aufnahmemitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlege (37) .

    37 - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).

    38 - Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 14).

  • FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05

    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach

    Ein entgegenstehendes Vertrauen des beihilfebegünstigten Unternehmens ist regelmäßig ausgeschlossen, weil es diesem möglich und zuzumuten ist, sich zu vergewissern, ob das Verfahren nach Art. 88 Abs. 3 EGV eingehalten wurde (Urteil vom 20.03.1997 - C-24/97 - Alcan, a.a.O. Rz. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1989, Messner (C-265/88, EU:C:1989:632, Rn. 14), und vom 30. April 1998, Kommission/Deutschland (C-24/97, EU:C:1998:184, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

    58 Zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die für die Feststellung des Aufenthaltsrechts eines unter dem Schutz der Richtlinie [68/360] und der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (ABl. 1973, L 172, S. 14), beide aufgehoben durch die Richtlinie 2004/38, stehenden Arbeitnehmers vorgeschrieben sind, vgl. Urteile vom 7. Juli 1976, Watson und Belmann (118/75, EU:C:1976:106, Rn. 20 und 21 sowie Tenor 2), vom 12. Dezember 1989, Messner (C-265/88, EU:C:1989:632, Rn. 14 und 15 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. April 1998, Kommission/Deutschland (C-24/97, EU:C:1998:184, Rn. 14).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aufenthaltsrecht - Ausweispflicht - Sanktionen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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