Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2003 - C-249/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss

  • Europäischer Gerichtshof

    Hackermüller

  • oeffentliche-auftraege.de

    Nachprüfungsverfahren: Ausschluss eines Angebots wegen eines mangelnden Schadens muss im Nachprüfungsverfahren kontrolliert werden können

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1 Abs. 3
    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss; Amtliche Sammlungen: Sammlung der Rechtsprechung 2003 Seite I-06319

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Antragsbefugnis bei fehlender Chance auf Zuschlag?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsanträge bei fehlender Chance auf Bezuschlagung des Angebotes unzulässig! (IBR 2003, 1092)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Wider den amtswegigen 'Rechtsschutz' gegen den rechtsschutzsuchenden Bieter" von RA Gregor Franßen und RA Axel Pottschmidt, original erschienen in: NZBau 2004, 587 - 594.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-6319
  • NJW 2003, 3399 (Ls.)
  • EuZW 2003, 629
  • NZBau 2003, 509
  • BauR 2003, 1782 (Ls.)
  • IBR 2003, 1092
  • VergabeR 2003, 541
  • ZfBR 2003, 793



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Wird zitiert von ... (76)  

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03  

    Vergabe - Anforderungen an die Antragsbefugnis

    Im Bereich des Vergaberechts sei das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-249/01 ("Hackermüller") einschlägig.

    Er hat in dieser Hinsicht auch wiederholt betont, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 89/665/EWG verpflichtet sind, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 22; Urteil vom 12. Dezember 2002 - Rs. C-470/99 - Universale-Bau, Slg. 2002, I-11617 Rn. 74; Urteil vom 28. Oktober 1999 - Rs. C-81/98 - Alcatel, Slg. 1999 I 7671 Rn. 33 ff.).

    Er hat jedoch ausgesprochen, dass es gegen Art. 1 Abs. 3 dieser Richtlinie verstößt, wenn einem Bieter der Zugang zu den nach der Richtlinie 89/665/EWG vorgesehenen Nachprüfungsverfahren mit der Begründung verwehrt wird, dass sein Angebot bereits aus anderen Gründen vom Auftraggeber auszuscheiden gewesen wäre und ihm daher durch die von ihm behauptete Rechtswidrigkeit kein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I-6319 Rn. 29).

    Vielmehr hat er betont, dass eine Entscheidung, mit der der Auftraggeber das Angebot eines Bieters noch vor der Auswahl des besten Angebotes ausscheidet, eine Entscheidung darstellt, deren Nachprüfung nach Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG möglich sein muss, da diese Vorschrift auf alle Entscheidungen der Auftraggeber anwendbar ist, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen, und keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen vorsieht (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 24 m.w.N.).

    Ferner hat er ausgeführt, dass dem betroffenen Bieter durch eine derartige Entscheidung über den Ausschluss ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 25).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04  

    Vergabe - Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.6.2003 - Rs C-249/01, zu 29., NZBau 2003, 509).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05  

    Vergabe - Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

    Auch mit Blick auf die vom Europäischen Gerichtshof (vgl. EuGH NZBau 2003, 509 - "Hackermüller") vorgegebene Zielstellung eines effizienten vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes kann nicht bereits der formale Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren mit der Begründung verwehrt werden, das Angebot eines Antragstellers sei aus den von der Vergabestelle angenommenen Mängeln oder aus anderen als mit dem Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe (vgl. BGH a.a.O.).
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Wer darf ein Nachprüfungsverfahren beantragen?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-6319
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