Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 17.02.1998 - C-249/96   

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https://dejure.org/1998,484
EuGH, 17.02.1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts

  • Europäischer Gerichtshof

    Grant

  • EU-Kommission PDF

    Grant / South-West Trains

    EG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Richtlinie 75/117 - Tragweite - Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Grant / South-West Trains

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg; Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts; Diskriminierung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 75/117/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Diskriminierung wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG
    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Richtlinie 75/117 - Tragweite - Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT UNTER DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 119 EGV; Richtlinie 75/117/EWG
    Versagung von Fahrtvergünstigungen für gleichgeschlechtlichen Partner des Arbeitnehmers

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Industrial Tribunal Southampton - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag und des Artikels 1 der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 969
  • NVwZ 1998, 491 (Ls.)
  • EuZW 1998, 212
  • NZA 1998, 301
  • FamRZ 1998, 887
  • BB 1998, 899
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Es führte aus, daß zwar einige Gerichte des Vereinigten Königreichs Entscheidungen erlassen hätten, die diese Frage verneinten, daß aber das Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 (P./S., Slg. 1996, I-2143) "ein überzeugender Beleg für die These ist, daß Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung rechtswidrig sind".

    Eine solche Auslegung ergebe sich auch aus dem erwähnten Urteil P./S. und entspreche sowohl den Entschließungen und Empfehlungen der Gemeinschaftsorgane als auch der Entwicklung der internationalen Normen über die Menschenrechte und der nationalen Normen über die Gleichbehandlung.

    Frau Grant trägt schließlich vor, nach dem erwähnten Urteil P./S. gehöre eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung zu den nach Artikel 119 des Vertrages verbotenen "Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts".

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Zwar ist die Wahrung der Grundrechte, die Bestandteil dieser allgemeinen Grundsätze sind, eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen; diese Rechte können jedoch als solche nicht dazu führen, daß der Anwendungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Zuständigkeiten der Gemeinschaft hinaus erweitert wird (vgl. insbesondere zur Tragweite von Artikel 235 EG-Vertrag in bezug auf die Wahrung der Menschenrechte Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 34 und 35).
  • EKMR, 03.05.1983 - 9369/81

    X. and Y. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EGMR, 27.09.1990 - 10843/84

    COSSEY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im übrigen in einem anderen Zusammenhang Artikel 12 der Konvention so ausgelegt, daß er sich nur auf die herkömmliche Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen biologischen Geschlechts beziehe (Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Oktober 1986, Rees, Serie A, Nr. 106, S. 19, § 49, und vom 27. September 1990, Cossey, Serie A, Nr. 184, S. 17, § 43).
  • EGMR, 17.10.1986 - 9532/81

    REES v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im übrigen in einem anderen Zusammenhang Artikel 12 der Konvention so ausgelegt, daß er sich nur auf die herkömmliche Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen biologischen Geschlechts beziehe (Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Oktober 1986, Rees, Serie A, Nr. 106, S. 19, § 49, und vom 27. September 1990, Cossey, Serie A, Nr. 184, S. 17, § 43).
  • EKMR, 09.10.1989 - 14753/89

    C. and L.M. v. UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 19.05.1992 - 15666/89

    KERKHOVEN AND HINKE v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 10.02.1990 - 16106/90

    B. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 14.05.1986 - 11716/85

    S. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß Fahrtvergünstigungen, die ein Arbeitgeber seinen ehemaligen Arbeitnehmern, ihren Ehepartnern oder den ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, Bestandteile des "Entgelts" im Sinne von Artikel 119 des Vertrages sind (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    37 Der Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu den völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte gehört, denen er bei der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Rechnung trägt (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 31, vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 68, und vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 44).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Dieser hat u.a. bereits in einem Urteil vom 17. Februar 1998 (Rs C-249/96 - Slg. 1998, I-621 = NJW 1998, 969, jeweils Rdn. 35, 47) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sei, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist oder die eine feste nichteheliche Beziehung mit einem Partner des anderen Geschlechts unterhält, gleichzustellen; zu einer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung hat der Gerichtshof in jener Entscheidung lediglich festgestellt, sie werde von Art. 119 EGV nicht erfasst.
  • EGMR, 12.06.2003 - 35968/97

    Rechtssache V. K. gegen DEUTSCHLAND

    In seiner Entscheidung vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache Lisa Jacqueline Grant ./. South-West Trains Ltd (C-249/96, Rec.1998, S. 1-621) stellte der Europäische Gerichtshof Folgendes klar:.
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Weiterhin können die Diskriminierungsverbote des Rechts der Europäischen Union nach der maßgebenden Rechtsprechung des EuGH nicht in entsprechender Anwendung über die dort genannten und abschließend aufgezählten Gründe ausgedehnt werden (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Navas] Rn. 56, Slg. 2006, I-6467; gegen eine Erweiterung der Bedeutung des Art. 119 EG-Vertrag auf andere Benachteiligungsumstände auch 17. Februar 1998 - C-249/96 - [Grant] Rn. 47, Slg. 1998, I-621; folgerichtig anders aufgrund der erweiterten Diskriminierungsmerkmale in Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000: 1. April 2008 - C-267/06 - [Tadao Maruko] Rn. 66, Slg. 2008, I-1757) , weshalb es keiner Vorlage an den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV bedarf.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Der Gerichtshof hat u.a. bereits in einem Urteil vom 17. Februar 1998 - Rs. C-249/96 - (Slg. 1998, I-621 = NJW 1998, 969, jeweils Rn. 35, 47) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sei, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist oder die eine feste nichteheliche Beziehung mit einem Partner des anderen Geschlechts unterhält, gleichzustellen; zu einer Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung hat der Gerichtshof in jener Entscheidung lediglich festgestellt, sie werde von Art. 119 EGV (nunmehr Art. 141 EG) nicht erfasst.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Es komme nicht darauf an, ob ein bestimmter Angestellter das Eheerfordernis nicht erfüllen könne, weil er einen homosexuellen Partner habe, wie in dem Fall, der zum Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96 (Grant, Slg. 1998, I-621) geführt habe, weil er einen transsexuellen Partner habe wie im Ausgangsverfahren oder aus anderen Gründen.

    Im Urteil Grant sei nämlich zum einen implizit anerkannt worden, dass die Definition der Ehe eine Frage des Familienrechts sei, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Schließlich hat das Gericht, gestützt auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die des Gerichtshofes (Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnrn.

    Wie die Rechtsmittelführer betonen, steht nämlich im Hinblick auf einen Vergleich mit der Ehe eine feste, aber nur faktisch bestehende Beziehung zwischen Partnern des gleichen Geschlechts - der im erwähnten Urteil Grant geprüfte Fall - dem rechtlichen Status einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht notwendig gleich, die für die Betroffenen und gegenüber Dritten Rechtsfolgen hat, die denen der Ehe nahekommen.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-25/02

    Rinke

    Ferner steht fest, dass die Wahrung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen ist (Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 34, und Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa - Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner

    Jedenfalls scheint der Gerichtshof selbst dies im Urteil Grant zu sagen, in dem er die Schlussfolgerung gezogen hat, dass das Gemeinschaftsrecht nach seinem damaligen Stand eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht erfasste(32).

    32 - Vgl. Urteil vom 17. Februar 1998, Grant (C-249/96, Slg. 1998, I-621, Randnr. 48).

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

    bb) Auch nach europäischem Recht gibt es keine Verpflichtung, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist, gleichzustellen (vgl. näher EuGH 17.02.1998 - Rs. C-249/96 [Lisa Jacqueline Grant / South-West Trains Ltd.] - NZA 1998, 301, 303; vgl. auch schon BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • EuGH, 07.12.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97

    Lewen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08

    Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie

  • LAG Hamm, 21.09.2001 - 10 TaBV 52/01

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

  • EuG, 28.01.1999 - T-264/97

    EIN GEMEINSCHAFTSBEAMTER, DER MIT EINEM GLEICHGESCHLECHTLICHEN PARTNER

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-443/07

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Ernennung von

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

  • SG Düsseldorf, 23.10.2003 - S 27 RA 99/02

    Rentenversicherung

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Burrill und Noriega Guerra / Kommission

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   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Lisa Jacqueline Grant gegen South-West Trains Ltd.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    13 In seinem Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 (P./S.)(6) hatte der Gerichtshof Gelegenheit, sich grundlegend mit dem Anwendungsbereich von Gemeinschaftsvorschriften zu befassen, die die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbieten.
  • EuGH, 01.07.1993 - C-154/92

    Van Cant / Rijksdienst voor pensioenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    (16) - Vgl. Urteile Coloroll Pension Trustees (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 32), vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92 (Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 22) und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/95 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 19).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    (11) - Vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 13), vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 15) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.12.1993 - C-152/91

    Neath / Steeper

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    (13) - Vgl. Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91 (Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, Randnrn. 76 ff.) und vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-152/91 (Neath, Slg. 1993, I-6935, Randnrn.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    Damit hat der Gerichtshof bestätigt, daß der Vertrag nicht anhand der in einem Mitgliedstaat geltenden Moralvorstellungen ausgelegt werden darf (vgl. insoweit auch Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Society for the Protection of Unborn Children)(7).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne [II], Slg. 1976, 455, Randnr. 54).
  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-249/96
    (1) - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (Slg. 1982, 359).
  • EuGH, 24.03.1987 - 286/85

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

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