Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 13.12.2007 | Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 20.01.2009 - C-350/06 und C 520/06   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

  • IWW
  • Europäischer Gerichtshof

    Schultz-Hoff

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

mehr
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Jahresurlaub zeitgleich mit Krankheitsurlaub [Arbeitsrecht]

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfall wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche europarechtswidrig - Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell i. H. des gewöhnlichen Arbeitsentgelts abzugelten

  • NWB SteuerXpert START

    Richtlinie 2003/88/EG Art. 7
    EuGH v. 20.01.2009, C-350/06Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

  • opinioiuris.de

    Schultz-Hoff

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgeltung des bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen Erholungsurlaubs

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Urlaubsabgeltung; Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses von bezahltem Jahresurlaub im Krankheitsfall aufgrund nationalen Rechts; Gemeinschaftswidrigkeit innerstaatlicher Vorschriften über das Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen nicht rechtzeitigen krankheitsbedingten Urlaubsantritts und Verlusts des finanziellen Abgeltungsanspruchs in einem solchen Fall - [Gerhard Schultz-Hoff gegen Deutsche Rentenversicherung Bund (Rs C-350/06) und Stringer u. a. gegen Her Majesty's Revenue and Customs (Rs C-520/06)]

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse (39)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen

  • IWW (Pressemitteilung)

    Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

mehr
  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaub - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krank in der Urlaubzeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2009)

    Bei dauerhafter Krankheit bleibt Urlaubsanspruch erhalten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EuGH kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Verfall von Urlaubsansprüchen, die krankheitsbedingt im Urlaubsjahr nicht genommen werden konnten.

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.2.2009)

    Krankheitsbedingt nicht realisierte Urlaubsansprüche verfallen nicht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung auch bei Krankheit

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    EuGH bestätigt auf Vorlage des LAG Zweifel an der Urlaubsrechtsprechung des BAG

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Unmöglichkeit der Ausübung des Anspruchs wegen Arbeitsunfähigkeit

  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    Unverfallbarkeit von krankheitsbedingt nicht realisierten Urlaubsansprüchen

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - EIN ARBEITNEHMER VERLIERT NICHT SEINEN ANSPRUCH AUF BEZAHLTEN JAHRESURLAUB, DEN ER WEGEN KRANKHEIT NICHT AUSÜBEN KONNTE

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Jahresurlaub bleibt trotz Krankheit bestehen

  • t-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub: Wird er wegen Krankheit nicht genommen, ist er finanziell abzugelten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch darf nicht wegen Krankheit verfallen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Wegen Krankheit nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden

  • dbb.de , S. 19 (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

  • marburger-bund.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub - Urlaubsanspruch bleibt im Krankheitsfall bestehen

  • forum-institut.de (Kurzinformation)

    Lange Krankheit: Das Europarecht zwingt Arbeitgeber zur Kündigung

  • 4personaler.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen kranker Arbeitnehmer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bei dauerhafter Krankheit bleibt Urlaubsanspruch erhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub: Wird er wegen Krankheit nicht genommen, ist er finanziell abzugelten

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub selbst bei längerer Krankheit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verfall wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche widerspricht europäischem Recht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Streit um das Thema Urlaub - es nimmt kein Ende

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Kein krankheitsbedingter Verfall von Urlaubsansprüchen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht - Neue Rechtsprechung des EuGH

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof bestätigt auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf Zweifel an der Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • marktplatz-recht.de (Kurzinformation)

    Wegen Krankheit nicht ausgeübter Jahresurlaub ist nicht verloren

  • rp-online.de (Pressemeldung, 21.01.2009)

    Bei Krankheit bleibt Urlaub erhalten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 7 BUrlG
    Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Krankheit

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben auch bei langandauernder Krankheit einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

  • tagesschau.de (Pressebericht)

    Jahresurlaub - Wer krank ist, verliert den Urlaubsanspruch nicht

  • kundenserver.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Urlaub verfällt nicht bei längerer Krankheit

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Urlaubsanspruch trotz Krankheit

Besprechungen u.ä. (21)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erholungsurlaub/Urlaubsabgeltung - EuGH versus BAG: Neue Spielregeln bei der Urlaubsübertragung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - Veränderte Grundsätze zur Bildung von Urlaubsrückstellungen durch EuGH-Urteil

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Urlaub vor Rente kann nicht genommen werden: Finanzielle Ersatzansprüche?

mehr
  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfalle Langzeit-Erkrankte: Urlaub muss in bestimmten Fällen ausgezahlt werden

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft neue Kostenfalle im Arbeitsrecht

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 30.1.2009)

    Krank - und trotzdem Urlaub(sabgeltung)?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Bei dauerhafter Krankheit kein Verfall von Resturlaubsansprüchen

  • baublatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaub - Kurzarbeitergeld (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 2/2009, S. 26)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaatswidriger Griff in die Kasse des Arbeitgebers? - Rückwirkende Änderung von Arbeitsverträgen durch die Rechtsprechung (Stephan Weth)

  • raupach.de , S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Unverfallbarkeit von krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubsansprüchen (RA Claus Willer; Forum Juris 01/2009, S. 34-35)

  • heuking.de , S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei dauerhafter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs? - Schicksal des Urlaubsanspruches bei Langzeiterkrankung bleibt ungeklärt (RA Dr. Martin Römermann)

  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einschneidende Änderung im Urlaubsrecht (Dr. Susanne Adlberger)

  • cbh.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Regeln bei der Urlaubsabgeltung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    (K)ein Urlaub ohne Ende?

  • dbb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs bei Langzeiterkrankung

  • luther-lawfirm.com , S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Kehrtwende bei der Urlaubsabgeltung! (RA Diana Illing)

  • michaelloschelder.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch längerfristig erkrankter Arbeitnehmer: Deutsches Recht nicht mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie vereinbar

  • uni-duesseldorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch für Langzeitkranke (Status:Recht 3/2009, S. 85)

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Urlaubsanspruch trotz Krankheit

  • beck.de (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 7 RL 2003/88/EG; § 7 BUrlG
    Ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums ist mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar

Sonstiges (13)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 21. August 2006 - Gerhard Schultz-Hoff gegen Deutsche Rentenversicherung Bund

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urlaubsklauseln in Arbeitsverträgen - Regelungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten nach der "Schultz-Hoff"-Entscheidung" von RA/FAArbR Dr. Arnim Powietzka und RAin Diana Fallenstein, original erschienen in: NZA 2010, 673 - 679.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Übertragung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit" von RA Dr. Volker Subatzus, original erschienen in: DB 2009, 510 - 512.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-350/06 und C-520/06 (Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub)" von Rainer Rehwald, original erschienen in: AiB 2009, 238 - 243.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Rs. C-350/06 und Rs. 520/06 (Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit gemeinschaftswidrig)" von Dr. Roland Abele, original erschienen in: EuZW 2009, 152 - 153.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Urlaub ohne Grenzen? Die neue Urlaubsrechtsprechung und die sich hieraus ergebenden Folgefragen" von RA/FAArbR Christian Moderegger, original erschienen in: ArbRB 2010, 276 - 279.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung - Änderung der Rechtsprechung" von RAin Dr. Nathalie Oberthür, FAinArbR/FAinSozR, original erschienen in: ArbRB 2009, 150 - 153.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Urlaubsrückstellung vor dem Hintergrund der Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009" von WP/StB/Dipl.-Kfm. Lars Schuster und WP/StB/Dipl.-Kfm. Markus Wittmann, original erschienen in: Stbg 2009, 416 - 421.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verfall des Urlaubsanspruches bei lang andauernder Erkrankung" von RA Dr. Nikolaus Bross, FAArbR, original erschienen in: ZAP 2009, 223 - 224.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit: Die Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 und des BAG vom 24. März 2009 in der Praxis der Anwender des TV-L und TVöD" von Markus Geyer, original erschienen in: ZTR 2009, 346 - 355.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "EuGH: Urlaubsanspruch trotz Dauerkrankheit" von RA Prof. Dr. Björn Gaul, FAArbR und Wiss. Mit. Daniela Josten und Wiss. Mit. Hendrik Strauf, original erschienen in: BB 2009, 497 - 510.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers" von RA Dr. Gregor Dornbusch, FaArbR und RAin Lara Ahner, original erschienen in: NZA 2009, 180 - 183.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Von Schultz-Hoff zu Schulte - der EuGH erweist sich als lernfähig" von RA/FAArbR Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer und RA Dr. Andreas von Medem, original erschienen in: NZA 2012, 113 - 119.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2009, I-179
  • NJW 2009, 495
  • EuZW 2009, 147
  • BB 2009, 504
  • DB 2009, 234
  • NZA 2009, 135



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Wird zitiert von ... (206)  

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07  

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats erkannt, dass der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig erkrankt ist (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [verbundene Rechtssachen Schultz-Hoff, Stringer ua., im Folgenden: Schultz-Hoff] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1; Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 a bis e der Gründe, BAGE 39, 53).

    Das folgt aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    (1) Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG ist "dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestand, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte" (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 33 und 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm von der Richtlinie verliehenen Urlaubsanspruch auszuüben (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 43, aaO.).

    (2) Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG ist nach der Rechtsprechung des EuGH "dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte" (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 62, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    Für die Berechnung der finanziellen Vergütung ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers maßgebend, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen ist (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] aaO.).

    cc) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat seiner Vorabentscheidung in der Sache Schultz-Hoff mit Art. 7 Abs. 1 und 2 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG allein sekundäres Gemeinschaftsrecht zugrunde gelegt (vgl. demgegenüber die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Sache Schultz-Hoff vom 24. Januar 2008 - C-350/06 - Rn. 33 und 39: bezahlter Jahresurlaub als soziales Grundrecht und jedermann zustehendes Menschenrecht iSv. Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; kritisch dazu Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 633).

    Die zuständigen nationalen Stellen dürften ihn nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 22, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1; 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 28, Slg. 2006, I-3423; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 48, Slg. 2006, I-2531; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 29, Slg. 2004, I-2605; 26. Juni 2001 - C-173/99 - [BECTU] Rn. 43, Slg. 2001, I-4881).

    Das entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (für eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG LAG Düsseldorf 2. Februar 2009 - 12 Sa 486/06 - zu B II der Gründe, in dem auf die Vorabentscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff ergangenen Berufungsurteil, allerdings in einer Konstellation der ohnehin eingetretenen vertikalen Direktwirkung gegenüber einem öffentlichen Arbeitgeber; ebenfalls befürwortend Dornbusch/Ahner NZA 2009, 180, 183; Kloppenburg jurisPR-ArbR 5/2009 Anm. 1; Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 11/2009 Anm. 3; Mestwerdt jurisPR-ArbR 10/2009 Anm. 1; wohl auch Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 497, 498 f.; aA Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 633; Thüsing FA 2009, 65; offengelassen von Schmidt BB 2009, 504 und Wolmerath FA 2009, 79).

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub aus Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie soll jedem Arbeitnehmer unabhängig von seinem Gesundheitszustand gewährt werden (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 54, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    ii) Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verlangt nicht, die vor der Verkündung der Entscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) und schon vor den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak vom 24. Januar 2008 am 17. Januar 2007 rechtshängig und mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 1. Februar 2007 fällig gewordenen Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin zu verneinen (aA Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 633 f.; im Ergebnis offengelassen von Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 497, 500).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09  

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Januar 2009 ua. erkannt, dass "Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/ oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte" (- C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff], AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    Die Surrogatstheorie konnte für Abgeltungsansprüche bei bis zum Ende des Übertragungszeitraums fortdauernder Arbeitsunfähigkeit in der Folge der Entscheidung Schultz-Hoff des EuGH vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) nicht aufrechterhalten werden.

    (1) Die Kritiker im Schrifttum meinen, vor der Entscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) seien die Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien davon ausgegangen, dass für (tarif-) vertraglich eingeräumten Mehrurlaub die damaligen höchstrichterlichen Grundsätze zum Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen anzuwenden seien.

    (a) Für einen Regelungswillen, der zwischen Ansprüchen auf Abgeltung von Mindest- und Mehrurlaub unterscheidet, müssen auch bei Tarifverträgen, die vor der Entscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) geschlossen wurden, deutliche Anhaltspunkte bestehen.

    Der Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem gedachten fortbestehenden Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (vgl. das nach der Vorabentscheidung vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 42 ff., AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1 ergangene Senatsurteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff., AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15).

    (bb) Der EuGH verdeutlicht die Klarheit und Exaktheit der Regelungen, indem er den Urlaubsanspruch in der Sache Schultz-Hoff nicht nur als vom Unionsrecht gewährleisteten Anspruch, sondern als "von der Richtlinie unmittelbar gewährtes soziales Recht" und sich "unmittelbar aus der Richtlinie ergebenden Anspruch" bezeichnet (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - Rn. 45 f., AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der verbindlichen Auslegung des Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie durch den EuGH nicht vorsehen, dass der Mindestjahresurlaubsanspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 48, AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    bb) Der Senat geht davon aus, dass nationaler Vertrauensschutz vor Ansprüchen, die das sekundäre Unionsrecht gewährleistet, im Privatrechtsverkehr auch ohne weitere Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV angenommen werden darf, obwohl der EuGH die Wirkung der Vorabentscheidung Schultz-Hoff auf der Grundlage des Unionsrechts nicht zeitlich begrenzt hat (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    (4) Die Sachverhaltsgestaltungen, die den Junk-Folgeentscheidungen und der Rezeption des EuGH-Urteils in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) durch die Entscheidung des Senats vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - Rn. 73 ff., AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15) zugrunde liegen, sind nicht vergleichbar (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 2. Dezember 2009 - 17 Sa 621/09 - zu II 2 d bb (2) (b) der Gründe).

    (cc) Vor der Vorabentscheidung Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - AP Richtlinie 2003/88/ EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) mussten Arbeitgeber ihr Vertrauen auf die Fortdauer der nationalen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums dagegen nicht aktiv betätigen.

  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07  

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des Jahresurlaubs - Art. 4 des Anhangs

    In derselben mündlichen Verhandlung hat das Gericht die Kommission ersucht, schriftlich zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Auswirkungen sich für den vorliegenden Rechtsstreit aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a. (C-350/06 und C-520/06), ergeben, auf das sich der Kläger in seinen mündlichen Ausführungen zur Begründung seiner Klage berufen hat.

    Im Urteil Schultz-Hoff u. a. habe der Gerichtshof lediglich angenommen, dass es mit der Richtlinie 2003/88 nicht vereinbar sei, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende eines Übertragungszeitraums seinen gesamten Jahresurlaub nicht mehr nehmen könne, weil er während des gesamten Bezugszeitraums und über den im nationalen Recht festgeschriebenen Übertragungszeitraum hinaus krankgeschrieben gewesen sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2001, BECTU, C-173/99, Randnr. 43, vom 18. März 2004, Merino Gómez, C-342/01, Randnr. 29, vom 16. März 2006, Robinson-Steele u. a., C-131/04 und C-257/04, Randnr. 48, und Schultz-Hoff u. a., Randnr. 22).

    Aus demselben Artikel ergibt sich, dass der Arbeitnehmer normalerweise über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen können muss, damit ein wirksamer Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit sichergestellt ist, denn nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, lässt Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 zu, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile BECTU, Randnr. 44, Merino Gómez, Randnr. 30, und Schultz-Hoff u. a., Randnr. 23).

    Insoweit weicht dieser Zweck von dem des Anspruchs auf Krankheitsurlaub ab, der dem Arbeitnehmer gewährt wird, damit er von einer Krankheit genesen kann (Urteil Schultz-Hoff u. a., Randnr. 25).

    Hieraus hat der Gerichtshof im Urteil Schultz-Hoff u. a. (Randnr. 41) abgeleitet, dass ein Mitgliedstaat den mit der Richtlinie 2003/88 allen Arbeitnehmern verliehenen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmern nicht von der Voraussetzung abhängig machen kann, dass sie während des in den Rechtsvorschriften dieses Staates festgelegten Bezugszeitraums tatsächlich gearbeitet haben.

    In diesem Sinne wird mit einer nationalen Vorschrift, die einen Übertragungszeitraum für am Ende des Bezugszeitraums nicht genommenen Jahresurlaub vorsieht, das Ziel verfolgt, dem Arbeitnehmer, der daran gehindert war, seinen Jahresurlaub zu nehmen, eine zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen, in dessen Genuss zu kommen (Urteil Schultz-Hoff u. a., Randnr. 42).

    Der Gerichtshof hat daher im Urteil Schultz-Hoff u. a. (Randnrn. 45 und 50) entschieden, dass das jedem Arbeitnehmer durch Art. 7 der dieser Richtlinie unmittelbar gewährte soziale Recht beeinträchtigt würde, wenn zugelassen würde, dass die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere die über die Festlegung des Übertragungszeitraums, unter solchen besonderen Umständen einer Arbeitsunfähigkeit das Erlöschen des in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 garantierten Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen können, ohne dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben.

    Folglich ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen ist, auch für die Berechnung der finanziellen Vergütung für bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub maßgebend (Urteil Schultz-Hoff u. a., Randnr. 61).

    Im Urteil Schultz-Hoff u. a. (Randnrn. 50 und 51) hat der Gerichtshof im Übrigen den Fall eines Arbeitnehmers, der vor einem Krankheitsurlaub von langer Dauer während eines Teils des Bezugszeitraums gearbeitet hat, ausdrücklich angesprochen und hat diese Situation der eines Arbeitnehmers gleichgestellt, der während des gesamten Bezugszeitraums und über den im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraum hinaus krankgeschrieben war.

    Dies ändert aber nichts daran, dass, da der Unionsgesetzgeber den Jahresurlaub für Beamte auf 24 Tage festgelegt hat, die vom Gerichtshof im Urteil Schultz-Hoff u. a. vorgenommene Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 für den Fall, dass ein Arbeitnehmer wegen einer auf einer Langzeiterkrankung beruhenden Abwesenheit gehindert ist, seinen Jahresurlaub zu nehmen, voll und ganz auf den gesamten Jahresurlaub, wie er im Statut durch Art. 1e in Verbindung mit Art. 57 festgelegt ist, übertragen werden kann, ungeachtet der in Art. 4 Abs. 1 des Anhangs V des Statuts enthaltenen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer Übertragung des nicht genommenen Jahresurlaubs auf das Folgejahr.

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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2007 - C-250/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, die von bestimmten privaten Rundfunkveranstaltern gesendeten Programme zu übertragen ('must carry') - Beschränkung - Zwingender Grund des Allgemeininteresses - Aufrechterhaltung des Pluralismus in einem zweisprachigen Gebiet

  • Europäischer Gerichtshof

    United Pan-Europe Communications Belgium u.a.

    Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, die von bestimmten privaten Rundfunkveranstaltern gesendeten Programme zu übertragen ("must carry") - Beschränkung - Zwingender Grund des Allgemeininteresses - Aufrechterhaltung des Pluralismus in einem zweisprachigen Gebiet

  • rechtsportal.de

    EG Art. 49
    Freier Dienstleistungsverkehr: Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, die von bestimmten privaten Rundfunkveranstaltern gesendeten Programme zu übertragen ('must carry') - Beschränkung - Zwingender Grund des Allgemeininteresses - Aufrechterhaltung des Pluralismus in einem zweisprachigen Gebiet

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse (5)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.12.2007)

    Pflichtprogramme für Kabelnetze // Kulturelle Vielfalt rechtfertigt Eingriff

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Erteilung des Must-Carry-Status an Rundfunkveranstalter

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH KULTURPOLITIK GERECHTFERTIGT SEIN

mehr
  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Urteil zu Must-Carry-Regeln und freiem Dienstleistungsverkehr

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Belgische Must-carry-Regelung kann durch kulturpolitische Erwägungen gerechtfertigt sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Must carry und Dienstleistungsfreiheit

  • Europarat (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fortschritte in der Diskussion um Must-Offer? Zur Exklusivität in Medien und Kommunikation (Alexander Scheuer / Sebastian Schweda)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Belgien) eingereicht am 6. Juni 2006 - United Pan-Europe Communications Belgium SA, Coditel Brabant SA, Société intercommunale pour la Diffusion de la Télévision Brutele, Wolu TV ASBL / État Belge

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "EuGH-Urteil zur Kabelvollbelegung nach dem Nds. LandesmedienG" von RA Michael Schmittmann und RA Philip Kempermann, LL.M., original erschienen in: AfP 2009, 31 - 33.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-11135
  • EuZW 2008, 86
  • ZUM 2008, 131



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Wird zitiert von ... (28)  

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07  

    Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Eine solche Beschränkung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, Cipolla u. a., Randnr. 61, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06  

    Von einer föderalen Einheit eines Mitgliedstaats eingeführtes

    Es genügt, dass die begünstigende Maßnahme, wie dies bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Pflegeversicherungssystem der Fall ist, bestimmten Gruppen von Personen, die eine Berufstätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat ausüben, zugutekommt (vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteile vom 25. Juli 1991, Kommission/Niederlande, C-353/89, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07  

    Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Gründe für einen

    Die Absicht eines Mitgliedstaats, Gefahren einer Einwirkung der Macht der Informationsmedien auf die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorzubeugen, entspricht dem im Allgemeininteresse liegenden Ziel der Aufrechterhaltung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Informationsmedien (vgl. hierzu Urteile vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 18, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn. 41 und 42).
mehr
  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art.

    Diese Vorschriften führen nämlich zusätzliche Kosten für die Abfertigungsleistungen bei der Landung von Luftfahrzeugen und Booten zulasten der Betreiber mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Region, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, ein und schaffen so einen Vorteil für bestimmte Kategorien von in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991, Kommission/Niederlande, C-353/89, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25, vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 37, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française et gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 50).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08  

    Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. Januar 1993, Telemarsicabruzzo u. a., C-320/90 bis C-322/90, Slg. 1993, I-393, Randnr. 7, vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 23, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07  

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus

    Eine solche Beschränkung von durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 12 A 1140/11  
    Dies eingedenk ist eine Beschränkung auch der passiven Dienstleistungsfreiheit -sollte eine solche überhaupt anzunehmen sein - jedenfalls deshalb gerechtfertigt, weil sie - aus den überzeugenden Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O. - "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausreicht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2006, C-202/04 und C-94/04 [Ci-polla u. a.], Slg. 2006, I-11421, Rn. 61; EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, C-250/06 [United Pan-Europe Communications Belgium u. a.], Slg. 2007, I-11135, Rn. 39; EuGH, Urteil vom 5. März 2009, C-350/07 [Kattner Stahlbau GmbH], Slg. 2009, I-1513, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 30. Juni 2011, C-212/08 [Zeturf Ltd.], juris, Rn. 38).
  • EuG, 17.02.2011 - T-385/07  

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Königreichs Belgien

    Selbst wenn nämlich die von den Mitgliedstaaten im Rahmen von Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 89/552 erlassenen Maßnahmen unterschiedslos sowohl für die im Inland ansässigen als auch für die in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen gelten, sind sie schon dann als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne des Art. 49 EG anzusehen, wenn sie bestimmten, im Inland ansässigen Unternehmen zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 16, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn. 37 und 38).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme

    Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig formuliert sind, so dass zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen dem Ermessen der konzessionserteilenden Stelle Grenzen gesetzt werden und diese tatsächlich überprüfen kann, ob die Gebote der Bieter die für das Verfahren geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 111, sowie vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn. 45 und 46).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-336/07  

    Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 Abs. 1 - Zumutbare Übertragungspflichten ('must

          In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass die Aufrechterhaltung eines pluralistischen Rundfunkwesens, die die im Ausgangsverfahren streitige Regelung gewährleisten soll, im Zusammenhang steht mit der durch Art. 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Meinungsfreiheit, die zu den von der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten gehört (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991, Collectieve Antennevoorziening Gouda, C-288/89, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 23, vom 3. Februar 1993, Veronica Omroep Organisatie, C-148/91, Slg. 1993, I-487, Randnr. 10, vom 5. Oktober 1994, TV10, C-23/93, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 41).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08  

    Europagericht verbietet Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten //

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10  

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG -

  • EuG, 17.02.2011 - T-68/08  

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten

  • EuG, 17.02.2011 - T-55/08  

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11  

    Vereinbarkeit des Finanzierungssystems zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09  

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-265/07  

    Richtlinie 2000/35 - Art. 5 Abs. 1 - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07  

    Richtlinie 95/46 EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07  

    Richtlinie 89/552/EWG 'Fernsehen ohne Grenzen' - Europäische Werke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10  

    Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell

  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11  

    Sonstiges

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • EuGH, 03.03.2011 - C-134/10  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 -

  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-283/11  

    Sky Österreich - Richtlinie 2010/13/EU - Recht jedes Fernsehveranstalters auf

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-250/06   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Übertragungspflichten für Kabelnetzbetreiber zur Sicherung des kulturellen Erbes sind mit Gemeinschaftsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Must-Carry in Kabelnetzen: strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-11135
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