Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2007 - C-251/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8027
EuGH, 08.11.2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,8027)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,8027)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,8027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft - Abschaffung der von einer Gesellschaft erhobenen Gesellschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    ING. AUER

    Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft - Abschaffung der von einer Gesellschaft erhobenen Gesellschaftsteuer

  • EU-Kommission PDF

    ING. AUER

    Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft - Abschaffung der von einer Gesellschaft erhobenen Gesellschaftsteuer

  • EU-Kommission

    Ing. Auer

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Verzicht eines Mitgliedstaates auf eine Gesellschaftssteuererhebung als Hindernis für eine Qualifizierung einer in einen anderen Mitgliedstaat umgezogenen Gesellschaft als Kapitalgesellschaft; Beurteilung eines Sachverhaltes eines Rechtsstreites als Aufgabe eines ...

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchst. g; ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 3 Buchst. b; ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 7 Abs. 2; ; Richtlinie 85/303/EWG

  • datenbank.nwb.de

    Sitzverlegung nach Österreich löst nur in Missbrauchsfällen die dortige Gesellschaftsteuer aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ING. AUER

    Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft - Abschaffung der von einer Gesellschaft erhobenen Gesellschaftsteuer

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Linz (Österreich) eingereicht am 06. Juni 2006 - Firma Ing. Auer - Die Bausoftware GmbH gegen Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 4 Abs 1 Buchst g, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 1 Buchst g, EWGRL 335/69 Art 4 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 3 Buchst b, EWGRL 335/69 Art 7 Abs... 2, Richtlinie 69/335/EWG Art 7 Abs 2, EWGRL 335/69 Art 4 Abs 1 Buchst a, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 1 Buchst a, EWGRL 303/85, Richtlinie 85/303/EWG
    EG; Geschäftsleitung; Gesellschaft; Gesellschaftsteuer; Ort; Stichtag; Verlegung; Zeitpunkt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Linz (Österreich) - Auslegung der Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und g, 4 Absatz 3 Buchstabe b und 7 Absatz 2 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Der Gerichtshof hat allerdings bereits entschieden, dass die Anwendung des Gemeinschaftsrechts nicht so weit gehen kann, dass missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern gedeckt würden, d. h. Handlungen, die nicht im Rahmen normaler Handelsgeschäfte, sondern nur zu dem Zweck getätigt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Vorteilen zu gelangen (vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 69).
  • EuGH, 15.11.1979 - 36/79

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Außerdem fällt nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Verfahrens nach Art. 234 EG, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, jede Beurteilung des Sachverhalts der Rechtssache in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts (Urteile vom 15. November 1979, Denkavit Futtermittel, 36/79, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 15. Mai 2003, RAR, C-282/00, Slg. 2003, I-4741, Randnr. 46).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen ihrer Form nach auf die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. g und 3 Buchst. b sowie von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-282/00

    RAR

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Außerdem fällt nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Verfahrens nach Art. 234 EG, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, jede Beurteilung des Sachverhalts der Rechtssache in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts (Urteile vom 15. November 1979, Denkavit Futtermittel, 36/79, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 15. Mai 2003, RAR, C-282/00, Slg. 2003, I-4741, Randnr. 46).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen ihrer Form nach auf die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. g und 3 Buchst. b sowie von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen ihrer Form nach auf die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. g und 3 Buchst. b sowie von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-178/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Überdies hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es den Bestimmungen der Richtlinie 69/335 zuwiderläuft, wenn dem Kriterium der Besteuerung im Herkunftsmitgliedstaat der Vorrang gegenüber dem in Art. 4 Abs. 1 Buchst. g dieser Richtlinie vorgesehenen Kriterium der Qualifizierung als Kapitalgesellschaft eingeräumt wird, da dies eine Besteuerung mit Gesellschaftsteuer in Fällen ermöglichen würde, in denen dies nach der Richtlinie nicht vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-178/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-494/03

    Senior Engineering Investments - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass, auch wenn die Mitgliedstaaten gemäß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335 Kapitalzuführungen an Gesellschaften von der Gesellschaftsteuer befreien können, diese Befreiung nicht zur Folge haben kann, dass es einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht wird, diese Kapitalzuführungen zu besteuern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Senior Engineering Investments, C-494/03, Slg. 2006, I-525, Randnr. 43).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen der Form nach auf die Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 16 der Richtlinie 2004/38 beschränkt hat, ist vorab darauf hinzuweisen, dass dies den Gerichtshof nicht daran hindert, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei dieser Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteil vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen formal auf die Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 beschränkt hat, ist vorab festzustellen, dass dies den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteile vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-18/20

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Demande ultérieure de protection

    AUER (C-251/06, EU:C:2007:658, Rn. 38), und vom 7. März 2017, X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz

    Auer (C-251/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 46) und zur Feststellung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Recht der Mehrwertsteuer das Urteil vom 27. September 2007, Teleos u. a. (C-409/04, Slg. 2007, I-7797, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

    Auer (C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38), vom 28. April 2009, Apostolides (C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 63), und vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-357/13

    Drukarnia Multipress - Steuerrecht - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 2 - Indirekte

    AUER (C-251/06, EU:C:2007:658, Rn. 28).

    AUER (EU:C:2007:658, Rn. 32).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-578/10

    Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen formell auf die Auslegung von Art. 18 EG beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, ihm alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-357/06

    Frigerio Luigi & C. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auer, C-251/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.10.2010 - C-389/08

    Base u.a. - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/21/EG

    In Anbetracht dieser Erwägungen ist, auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage der Form nach auf die Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2002/22 beschränkt hat, darauf hinzuweisen, dass dies den Gerichtshof nicht daran hindert, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. insbesondere Urteil vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    9 - Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die er für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens für nützlich hält, und zwar unabhängig davon, ob das vorlegende Gericht bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-397/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Indirekte

  • EuGH, 22.04.2015 - C-357/13

    Drukarnia Multipress - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15

    Argos Supply Trading

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-397/07

    Kommission / Spanien - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern - Ansammlung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-251/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32849
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,32849)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,32849)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-251/06 (https://dejure.org/2007,32849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-456/04

    Agip Petroli - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Auf die Besatzung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-251/06
    14 - Vgl. entsprechend Rechtssache C-110/99, Emsland-Stärke (Slg. 2000, I-11569), Rechtssache C-456/04, Agip Petroli (Slg. 2006, I-3395, Randnr. 22), und Halifax u. a., angeführt in Fn. 8, Randnrn.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-494/03

    Senior Engineering Investments - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-251/06
    Vgl. auch Rechtssache C-494/03, Senior Engineering Investments (Slg. 2006, I-525, Randnr. 43).
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