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   EuGH, 22.10.2014 - C-252/13   

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https://dejure.org/2014,30566
EuGH, 22.10.2014 - C-252/13 (https://dejure.org/2014,30566)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - C-252/13 (https://dejure.org/2014,30566)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - C-252/13 (https://dejure.org/2014,30566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 2002/73/EG und 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigung und Arbeit - Zugang zur Beschäftigung - Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub - Formerfordernisse der Klageschrift - Zusammenhängende ...

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Vertragsverletzungsklage; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich der Niederlande bei fehlender Benennung vertragswidriger Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 2002/73/EG und 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigung und Arbeit - Zugang zur Beschäftigung - Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub - Formerfordernisse der Klageschrift - Zusammenhängende ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 258 ; VerfO EuGH Art. 120 Buchst. c
    Inhaltliche Anforderungen an die Vertragsverletzungsklage; unzulässige Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich der Niederlande bei fehlender Benennung vertragswidriger Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Niederlande

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung der Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und b, 15 und 28 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/ΕG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.01.2014 - C-67/12

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 22.10.2014 - C-252/13
    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass diese Anträge eindeutig formuliert sein müssen, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2014:5, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2014:5, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit

    Auszug aus EuGH, 22.10.2014 - C-252/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Klage nach Art. 258 AEUV allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-132/09, EU:C:2010:562, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Eine Marke kann vielmehr infolge ihrer Benutzung als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in Verbindung mit anderen Marken Unterscheidungskraft erlangen (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Rn. 27 und 30 - Nestlé/Mars; Urteil vom 18. April 2013 - C-12/12, GRUR 2013, 722 Rn. 27 = WRP 2013, 761 - Colloseum/Levi Strauss; Urteil vom 18. Juli 2013 - C-252/13, GRUR 2013, 922 Rn. 23 = WRP 2013, 1314 - Specsavers/Asda; BGH, GRUR 2008, 710 Rn. 38 - VISAGE; BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 94/06, GRUR 2009, 954 Rn. 19 und 22 = WRP 2009, 1250 - Kinder III; Beschluss vom 10. Juni 2010 - I ZB 39/09, GRUR 2011, 65 Rn. 23 = WRP 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • EuGH, 28.06.2017 - C-482/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entwicklung

    Wie aus Rn. 1 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ist ferner festzustellen, dass die Kommission insbesondere in den Anträgen der vorliegenden Klage darauf geachtet hat, für jede der geltend gemachten Rügen nicht nur den betreffenden Artikel der Richtlinie 2012/34 zu nennen, sondern auch die entsprechende Bestimmung in den Richtlinien 91/440 und 2001/14, wodurch sie jede Unsicherheit bezüglich des Unionsrechts ausgeschlossen hat, anhand dessen die Begründetheit dieser Klage zu beurteilen ist oder was die Tragweite der vorgeworfenen Vertragsverletzung angeht (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande, C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 35 bis 37).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV -

    22 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Klage nach Art. 258 AEUV allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (Urteil vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande, C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus leitet sich ab, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine solche Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande, C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (Urteil vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande, C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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