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Rechtsprechung
   EuGH, 05.06.2014 - C-255/13   

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https://dejure.org/2014,12072
EuGH, 05.06.2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,12072)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,12072)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,12072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 und 2 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 11 - In seinem Wohnstaat versicherter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats - Plötzliche schwere Erkrankung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    I

    Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 und 2 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 11 - In seinem Wohnstaat versicherter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats - Plötzliche schwere Erkrankung ...

  • EU-Kommission

    I gegen Health Service Executive.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court - Irland. Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 und 2 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 11 - In seinem Wohnstaat versicherter Staatsangehöriger ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsrechtliche Bestimmung des gewöhnlichen Mittelpunkts der Interessen eines Unionsbürgers bei krankheitsbedingtem Daueraufenthalt in anderem Mitgliedstaat nach Unglücksfall während einer Urlaubsreise; Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Court

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrechtliche Bestimmung des gewöhnlichen Mittelpunkts der Interessen eines Unionsbürgers bei krankheitsbedingtem Daueraufenthalt in anderem Mitgliedstaat nach Unglücksfall während einer Urlaubsreise; Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Court

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Ireland - Auslegung von Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 539
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    Diese Regeln sollten nicht nur verhindern, dass die Betroffenen in Ermangelung einer auf sie anwendbaren Rechtsordnung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht schutzlos blieben, sondern auch bezwecken, dass die Betroffenen dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats unterlagen, um die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben konnten, zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Wencel, C-589/10, EU:C:2013:303, Rn. 45 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang stellte das mit der Verordnung Nr. 1408/71 eingeführte System auf den Wohnort als einen der Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ab (vgl. in diesem Sinne Urteil Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 48).

    Wie der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1408/71 entschieden hat, bezeichnet der Begriff des Mitgliedstaats, in dem eine Person wohnt, wenn die Rechtsstellung einer Person an das Recht mehrerer Mitgliedstaaten anknüpft, den Staat, in dem sich diese Person gewöhnlich aufhält und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. Urteile Hakenberg, 13/73, EU:C:1973:92, Rn. 32, Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29, und Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 49).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass für die Zwecke der Anwendung der Verordnung Nr. 883/2004 eine Person nicht gleichzeitig zwei gewöhnliche Aufenthaltsorte in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 51), da im Rahmen dieser Verordnung der Wohnort und der Aufenthaltsort eines Versicherten zwangsläufig auseinanderfallen.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-90/97

    Swaddling

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    Er hat damit eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung (vgl. entsprechend Urteil Swaddling, C-90/97, EU:C:1999:96, Rn. 28).

    Wie der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1408/71 entschieden hat, bezeichnet der Begriff des Mitgliedstaats, in dem eine Person wohnt, wenn die Rechtsstellung einer Person an das Recht mehrerer Mitgliedstaaten anknüpft, den Staat, in dem sich diese Person gewöhnlich aufhält und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. Urteile Hakenberg, 13/73, EU:C:1973:92, Rn. 32, Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29, und Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 49).

    Dabei sind insbesondere die Familiensituation des Betroffenen, die Gründe, die ihn zum Wechsel seines Aufenthaltsorts veranlasst haben, die Dauer und die Kontinuität des Wohnens, gegebenenfalls der Umstand, dass er eine feste Anstellung innehat, und seine Absicht zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Knoch, C-102/91, EU:C:1992:303, Rn. 23, und Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29).

    Die Dauer des Wohnens in dem Staat, in dem eine Leistung beantragt wird, ist nämlich kein konstitutiver Bestandteil des Begriffs "Wohnort" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. in diesem Sinne Urteil Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 30).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    In einem Vorabentscheidungsverfahren ist die Sachverhaltswürdigung zwar letztlich Aufgabe des nationalen Gerichts, doch ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die ihm die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 65, und Alakor Gabonatermel?' és Forgalmazó, C-191/12, EU:C:2013:315, Rn. 31).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-191/12

    Alakor Gabonatermelő és Forgalmazó - Unvollständige Erstattung der ohne

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    In einem Vorabentscheidungsverfahren ist die Sachverhaltswürdigung zwar letztlich Aufgabe des nationalen Gerichts, doch ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die ihm die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 65, und Alakor Gabonatermel?' és Forgalmazó, C-191/12, EU:C:2013:315, Rn. 31).
  • EuGH, 12.07.1973 - 13/73

    Angenieux / Hakenberg

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    Wie der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1408/71 entschieden hat, bezeichnet der Begriff des Mitgliedstaats, in dem eine Person wohnt, wenn die Rechtsstellung einer Person an das Recht mehrerer Mitgliedstaaten anknüpft, den Staat, in dem sich diese Person gewöhnlich aufhält und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. Urteile Hakenberg, 13/73, EU:C:1973:92, Rn. 32, Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29, und Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 49).
  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-255/13
    Dabei sind insbesondere die Familiensituation des Betroffenen, die Gründe, die ihn zum Wechsel seines Aufenthaltsorts veranlasst haben, die Dauer und die Kontinuität des Wohnens, gegebenenfalls der Umstand, dass er eine feste Anstellung innehat, und seine Absicht zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Knoch, C-102/91, EU:C:1992:303, Rn. 23, und Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Zudem ist es zwar möglich, dass bei speziellen schweren Erkrankungen eine angemessene medizinische Behandlung nur in bestimmten Mitgliedstaaten verfügbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 56 und 57), doch haben die Kläger des Ausgangsverfahrens nicht geltend gemacht, dass dies in Bezug auf sie der Fall wäre.
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Den Begriff des "Wohnorts", dem eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl EuGH vom 25.2.1999 - C-90/97 - juris RdNr 28 = EuGHE I 1999, 1075) , definiert Art. 1 Buchst j VO (EG) Nr. 883/2004 als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person, in dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt deren Interessen befindet (vgl EuGH vom 5.6.2014 - C-255/13 - juris RdNr 44 = ZESAR 2014, 495 ff; BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 22; s auch Art. 11 der VO Nr. 987/2009) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-567/18

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Wirkungen der Marke

    17 Urteil vom 5. Juni 2014, I (C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-372/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe fallen private Scheidungen nicht

    113 Wobei der Gerichtshof dafür zuständig ist, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die ihm die Entscheidung ermöglichen (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 55).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-632/16

    Es stellt keine "irreführende Unterlassung" dar, wenn dem Verbraucher die

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich allerdings, dass, auch wenn in einem Vorabentscheidungsverfahren die Sachverhaltswürdigung letztlich Aufgabe des nationalen Gerichts ist, der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, gleichwohl dafür zuständig ist, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die ihm die Entscheidung ermöglichen (Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt

    In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22; vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.; vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37; vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48; vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34).
  • EuGH, 24.01.2019 - C-477/17

    Balandin u.a.

    Der Wohnort der betreffenden Person im Sinne von Art. 1 Buchst. j der Verordnung ist daher Gegenstand einer Tatsachenbewertung, und seine Bestimmung erfolgt nach Maßgabe des Ortes, an dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Verordnung Nr. 883/2004 soll nämlich, wie ihrem 15. Erwägungsgrund zu entnehmen ist, verhindern, dass die Betroffenen in Ermangelung einer auf sie anwendbaren Rechtsordnung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht schutzlos bleiben, und ferner bezwecken, dass diese Personen dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats unterliegen, um die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben könnten, zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 40 bis 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Bremen, 15.06.2022 - 2 K 157/20

    Kindergeldberechtigung durch Begründen des gewöhnlichen Aufenthalts eines

    Er hat damit eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014, ECLI:EU:C:2014:1291, Rz 43).

    Neben den in Art. 11 Abs. 1 DVO (EG) Nr. 987/2009 genannten Gesichtspunkten hat das nationale Gericht bei der Bestimmung des "Wohnorts" einer Person nach Art. 11 Abs. 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 den Willen des Betroffenen hinsichtlich seines tatsächlichen Wohnorts zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 C-255/13, ECLI:EU:C:2014:1291, Rz 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-690/17

    ÖKO-Test Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Unionsmarke - Rechte aus der Marke

    42 Urteil vom 5. Juni 2014, I (C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-114/13

    Bouman - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

    Diese Regeln sollen nicht nur verhindern, dass die Betroffenen in Ermangelung einer auf sie anwendbaren Rechtsordnung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht schutzlos bleiben, sondern auch bezwecken, dass die Betroffenen dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats unterliegen, um die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, zu vermeiden (vgl. Urteil I, C-255/13, EU:C:2014:1291, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-289/20

    IB (Résidence habituelle d'un époux - Divorce) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17

    Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr.

  • VG Augsburg, 02.08.2017 - Au 7 K 15.50006

    Keine Überstellung nach Spanien wegen fehlender Zusicherung einer erforderlichen

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-255/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46464
EuGH, 18.07.2013 - C-255/13 (https://dejure.org/2013,46464)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-255/13 (https://dejure.org/2013,46464)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-255/13 (https://dejure.org/2013,46464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.10.2012 - C-394/12

    Abdullahi - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-255/13
    D'autre part, l'incertitude juridique affectant le requérant au principal n'est pas susceptible de constituer une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une procédure accélérée (voir en ce sens, notamment, ordonnances du président de la Cour du 8 septembre 2011, O e.a., C-356/11 et C-357/11, point 14; du 7 février 2012, MA e.a., C-648/11, point 12, ainsi que du 5 octobre 2012, C-394/12, Abdullahi, point 14).
  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-255/13
    D'autre part, l'incertitude juridique affectant le requérant au principal n'est pas susceptible de constituer une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une procédure accélérée (voir en ce sens, notamment, ordonnances du président de la Cour du 8 septembre 2011, O e.a., C-356/11 et C-357/11, point 14; du 7 février 2012, MA e.a., C-648/11, point 12, ainsi que du 5 octobre 2012, C-394/12, Abdullahi, point 14).
  • EuGH - C-357/11 (anhängig)

    L

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-255/13
    D'autre part, l'incertitude juridique affectant le requérant au principal n'est pas susceptible de constituer une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une procédure accélérée (voir en ce sens, notamment, ordonnances du président de la Cour du 8 septembre 2011, O e.a., C-356/11 et C-357/11, point 14; du 7 février 2012, MA e.a., C-648/11, point 12, ainsi que du 5 octobre 2012, C-394/12, Abdullahi, point 14).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-356/11

    O. und S.

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-255/13
    D'autre part, l'incertitude juridique affectant le requérant au principal n'est pas susceptible de constituer une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une procédure accélérée (voir en ce sens, notamment, ordonnances du président de la Cour du 8 septembre 2011, O e.a., C-356/11 et C-357/11, point 14; du 7 février 2012, MA e.a., C-648/11, point 12, ainsi que du 5 octobre 2012, C-394/12, Abdullahi, point 14).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4496
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,4496)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,4496)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - C-255/13 (https://dejure.org/2014,4496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    I

    Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Begriffe "Aufenthalt" und "Wohnort"- Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - In einem Mitgliedstaat wohnender Bürger, der sich während eines Urlaubsaufenthalts in ...

  • EU-Kommission

    I

    Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Begriffe ‚Aufenthalt‘ und ‚Wohnort‘- Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - In einem Mitgliedstaat wohnender Bürger, der sich während eines ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes bei Daueraufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat aufgrund zweckmäßiger Nähe zu fachärztlicher Versorgung nach dem Unglücksfall während einer Urlaubsreise

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherungsschutz bei Daueraufenthalt in anderem Mitgliedstaat aufgrund zweckmäßiger Nähe zur fachärztlichen Versorgung nach Unglücksfall während der Urlaubsreise; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Court

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-90/97

    Swaddling

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    Hinsichtlich der maßgeblichen Kriterien für die Feststellung des Mittelpunkts der Interessen einer Person hat der Gerichtshof im Urteil Swaddling ausgeführt, zu berücksichtigen seien "insbesondere die Familiensituation des Arbeitnehmers, die Gründe, die ihn zum Wandern veranlasst haben, die Dauer des Wohnens, gegebenenfalls die Innehabung einer festen Anstellung und die Absicht des Arbeitnehmers ..., wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt"(13).

    Ganz wichtig ist es nämlich, im Gedächtnis zu behalten, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling klargestellt hat, dass "die Dauer des Wohnens in dem [Mitgliedstaat] nicht zum Begriff des Wohnorts [gehört]"(16).

    Sie wird im Wesentlichen widerlegt durch die oben wiedergegebenen Ausführungen im Urteil Swaddling(35) sowie in anderen, ähnlichen Urteilen(36).

    Ich gehe jedoch davon aus, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling(40) keine Hierarchie zwischen den einzelnen zu berücksichtigenden Kriterien errichtet hat und seine Ausführungen nicht dahin zu verstehen sind, dass der Wille, auch wenn er letztlich durch die gegebenen Umstände bestimmt wird, nicht den gleichen Stellenwert wie die übrigen maßgeblichen Kriterien hat.

    13 - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Rn. 29).

    15 - Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 987/2009 sowie aus derjenigen des Wortes "insbesondere" durch den Gerichtshof im Urteil Swaddling.

    16 - Vgl. Urteil Swaddling (Rn. 30).

    18 - Das Urteil Swaddling betraf einen britischen Staatsangehörigen, der etwa 13 Jahre, nur unterbrochen durch einen sechsmonatigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich, in Frankreich gearbeitet hatte, bevor er in das Vereinigte Königreich zurückkehrte, wo er noch im selben Monat eine Einkommensbeihilfe (income support) beantragte.

  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    11 - Vgl. Urteil vom 17. Februar 1977, Di Paolo (76/76, Slg. 1977, 315, Rn. 17 und 19); vgl. auch Urteil vom 8. Juli 1992, Knoch (C-102/91, Slg. 1992, I-4341, Rn. 21 und 22).

    36 - Siehe dazu Urteil Knoch (Rn. 26 und 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), wo der Gerichtshof im Zusammenhang mit Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung Nr. 1408/71 (der die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit koordinierte) ausgeführt hat, dass im Zusammenhang mit dem in dieser Bestimmung genannten Wohnortbegriff "das Kriterium der Dauer der Abwesenheit ... nicht genau definiert und nicht das einzige zu berücksichtigende Kriterium ist" und dass "[d]ie Verordnung Nr. 1408/71 ... keine Vorschrift [enthält], die eine Höchstdauer festsetzt, bei deren Überschreitung die Anwendung des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii zwangsläufig ausgeschlossen wäre".

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    12 - Vgl. Urteil vom 16. Mai 2013, Wencel (C-589/10, Rn. 48 und 51).

    Solche Maßnahmen und Verfahren ergeben sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ..., aus den Beschlüssen der Verwaltungskommission und aus über dreißig Jahren Praxis in der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Rahmen der im Vertrag verankerten Grundfreiheiten." Vgl. auch Urteil Wencel (Rn. 50).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    In der Rechtssache Stewart (Urteil vom 21. Juli 2011, C-503/09, Slg. 2011, I-6497) hatten die deutschen Behörden einer am Downsyndrom leidenden britischen Staatsangehörigen, die etwa elf Jahre in Spanien gelebt hatte, die Gewährung von kurzfristigem Arbeitsunfähigkeitsgeld für junge Menschen u. a. wegen ihres (unstreitigen) gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien verweigert.
  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    26 - Vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung wie der vorliegenden Urteil vom 25. Februar 2003, IKA (C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Rn. 51 und 52).
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    In der vom vorlegenden Gericht angeführten Rechtssache Keller (Urteil vom 12. April 2005, C-145/03, Slg. 2005, I-2529) dauerte der Aufenthalt von Frau Keller im Ausland, während dessen sie eine dringende Behandlung ihres bösartigen Tumors erhielt, höchstens acht Monate.
  • EuGH, 20.06.1991 - C-356/89

    Newton / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    41 - Vgl. Urteil vom 20. Juni 1991, Newton (C-356/89, Slg. 1991, I-3017, Rn. 21).
  • EuGH, 16.03.1978 - 117/77

    Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich, nachdem der Vordruck E 112 gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1408/71 für den Erhalt von Sachleistungen im Ausland einmal ausgestellt wurde - wie dies bei Herrn I der Fall ist -, diese Leistungen "auf alle Maßnahmen erstrecken, die eine wirksame Behandlung der Krankheit oder des Leidens des Betroffenen sicherstellen können" (Urteil vom 16. März 1978, Pierik, 117/77, Slg. 1978, 825, Rn. 15; Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13
    11 - Vgl. Urteil vom 17. Februar 1977, Di Paolo (76/76, Slg. 1977, 315, Rn. 17 und 19); vgl. auch Urteil vom 8. Juli 1992, Knoch (C-102/91, Slg. 1992, I-4341, Rn. 21 und 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

    Vgl. hierzu auch meine Schlussanträge in der Rechtssache I (C-255/13, EU:C:2014:178, Nrn. 59 bis 61).
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