Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 25.10.1990 | Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992

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   EuGH, 14.01.1993 - C-257/90   

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https://dejure.org/1993,1972
EuGH, 14.01.1993 - C-257/90 (https://dejure.org/1993,1972)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1993 - C-257/90 (https://dejure.org/1993,1972)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - C-257/90 (https://dejure.org/1993,1972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Italsolar / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2, 175 Absatz 3, 178 und 215 Absatz 2; Drittes AKP°EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984, Artikel 192 und 225
    Völkerrechtliche Verträge; Drittes AKP°EWG-Abkommen von Lomé; Bestimmungen über die finanzielle und technische Zusammenarbeit; Verfahren der Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge; Jeweilige Rolle des AKP-Staats und der Kommission; Zuständigkeit des AKP-Staats für ...

  • EU-Kommission

    Italsolar / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Handlung der Europäischen Kommission; Bekämpfung der Dürre in den Sahelländern; Lieferung und Installation photovoltaischer Wasserhaltungsanlagen in Entwicklungsländer

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 215; ; EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 175

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Völkerrechtliche Verträge - Drittes AKP-EWG-Abkommen von Lom+ - Bestimmungen über die finanzielle und technische Zusammenarbeit - Verfahren der Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge - Jeweilige Rolle des AKP-Staats und der Kommission - Zuständigkeit des AKP-Staats ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abkommen von Lomé - Öffentliche Bauaufträge - Ausschluss eines Bieters durch die AKP-Staaten - Zustimmung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1993 - C-257/90
    16 bis 18, und vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 28) bleiben die vom EEF finanzierten öffentlichen Aufträge nationale Aufträge, für deren Vorbereitung, Aushandlung und Abschluß nur die Vertreter der AKP-Staaten verantwortlich sind, während die Beteiligung der Vertreter der Kommission am Verfahren der Vergabe dieser Aufträge nur auf die Feststellung gerichtet ist, ob die Voraussetzungen für die Gemeinschaftsfinanzierung vorliegen.
  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1993 - C-257/90
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83, STS/Kommission, Slg. 1984, 2769, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1993 - C-257/90
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können, Handlungen, gegen die die Nichtigkeitsklage gegeben ist (vgl. insbesondere Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).
  • EuGH, 08.04.1992 - C-55/90

    Cato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1993 - C-257/90
    33 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-55/90, Cato/Kommission, Slg. 1992, I-2533, Randnr. 18) ergibt sich aus Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag, daß zur Begründung der ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft und zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eine Reihe von Bedingungen erfuellt sein muß, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Gemeinschaftsorganen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden.
  • EuG, 15.06.1999 - T-277/97

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Eine Haftung der Gemeinschaft setzt voraus, daß der Kläger nicht nur die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ zur Last gelegten Verhaltens und das Vorliegen eines Schadens, sondern auch den Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem Schaden beweist (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197/80 bis 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 18, und vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 33, Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 80).
  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages gegeben ist, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 21, Beschlüsse des Gerichts vom 4. Oktober 1996 in der Rechtssache T-5/96, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Slg. 1996, II-1299, Randnr. 26, und vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34).

    Die auf Artikel 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) gestützte Untätigkeitsklage ist daher unzulässig, soweit mit ihr diese Unterlassung mit einer Sanktion belegt werden soll, da der Kommission nicht vorgeworfen werden kann, dass sie gegenüber den Klägerinnen keine andere Handlung als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme im Sinne von Artikel 175 Absatz 3 des Vertrages erlassen hat (vgl. z. B. Urteil Italsolar/Kommission, Randnr. 30).

  • EuG, 26.10.1995 - T-185/94

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

    20 Die Kommission macht die Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage mit der Begründung geltend, daß das beanstandete Schreiben vom 10. März 1994 keine Entscheidung darstelle, die verbindliche Rechtswirkungen, die geeignet seien, die Interessen der Klägerin zu beeinträchtigen, erzeugen könne (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 21).

    In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, daß die vom EEF finanzierten öffentlichen Aufträge nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Italsolar/Kommission, a. a. O., Randnr. 22, und vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161, Randnrn. 23 und 24) nationale Aufträge blieben, für deren Vorbereitung, Aushandlung und Abschluß nur die Vertreter der durch die Finanzierung begünstigten Staaten verantwortlich seien, während die Beteiligung der Kommission am Verfahren der Vergabe dieser Aufträge nur auf die Feststellung gerichtet sei, ob die Voraussetzungen für die Gemeinschaftsfinanzierung erfuellt seien.

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichts vom 4. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-5/96, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Slg. 1996, II-1299, Randnr. 26, und vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-83/92, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1993, II-1169, Randnr. 30).
  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

    Die Haftung der Gemeinschaft aufgrund von Artikel 215 Absatz 2 des Vertrages und der allgemeinen Rechtsgrundsätze, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, ist an das Zusammentreffen mehrerer Bedingungen geknüpft; sie setzt die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden voraus (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 33, und des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    Die Rechtsprechung zum EEF befasst sich mit den vom Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend: EEF) finanzierten öffentlichen Aufträgen aufgrund der Bestimmungen des am 29. Juli 1969 unterzeichneten Assoziierungsabkommens von Jaunde zwischen der EWG und den afrikanischen Staaten und Madagaskar oder der am 28. Februar 1975, 31. Oktober 1979 und 8. Dezember 1984 unterzeichneten ersten, zweiten und dritten Abkommen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Gemeinschaft (vgl. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83, STS/Kommission, Slg. 1984, 2769, vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri Frères/Kommission, Slg. 1985, 2759, vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 267/82, Développement und Clemessy/Kommission, Slg. 1986, 1907, vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, und vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Vergabe von durch den Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträgen berühren Maßnahmen von Einrichtungen, die für die Kommission tätig werden - Erteilungen oder Verweigerungen der Zustimmung oder der Sichtvermerke - den Grundsatz nicht - und können ihn nicht berühren -, daß die fraglichen Aufträge nationale Aufträge bleiben, für die die begünstigten Staaten ausschließlich zuständig sind (vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83, STS/Kommission, Slg. 1984, 2769, vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, und vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9).
  • EuGH, 22.04.1997 - C-395/95

    Geotronics / Kommission

    28 und 29, [vom 14. Januar 1993] in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission,... [Slg. 1993, I-9], Randnrn.
  • EuG, 08.02.2010 - T-481/08

    Alisei / Kommission - Nichtigkeitsklage - Auswärtige Beziehungen und EEF -

    Die Unternehmen, die für die fraglichen Aufträge ein Angebot einreichen oder denen diese Aufträge erteilt werden, unterhalten Rechtsbeziehungen nämlich nur mit dem für den Auftrag verantwortlichen Empfängerstaat, und die Handlungen der Vertreter der Kommission können nicht bewirken, dass diesen Unternehmen gegenüber eine Entscheidung der Kommission an die Stelle der Entscheidung des AKP-Staats tritt, der für die Vergabe und Unterzeichnung dieses Auftrags ausschließlich zuständig ist (Urteile des Gerichtshofs STS/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 18, vom 14. Januar 1993, 1talsolar/Kommission, C-257/90, Slg. 1993, I-9, Randnr. 22, und vom 29. April 1993, Forafrique Burkinabe/Kommission, C-182/91, Slg. 1993, I-2161, Randnr. 23).
  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    Die Unternehmen, die sich um die fraglichen Aufträge bewerben oder die den Zuschlag hierfür erhalten, bleiben ausserhalb der ausschließlichen Beziehungen, die auf diesem Gebiet zwischen der Beklagten und den AKP-Staaten bestehen (Urteile des Gerichtshofes STS/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und CMC u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 28, sowie vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, Randnr. 22; Urteil des Gerichts vom 16. November 1994 in der Rechtssache T-451/93, San Marco/Kommission, Slg. 1994, II-1061, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 29.04.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe / Kommission

  • EuG, 17.12.2003 - T-146/01

    DLD Trading / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 04.07.2013 - C-520/12

    Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon/Commissie

  • EuG, 13.02.2003 - T-333/01

    Meyer v Commission

  • EuG, 27.06.2000 - T-72/99

    Meyer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1997 - C-395/95

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

  • EuG, 25.06.1997 - T-7/96

    Francesco Perillo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abkommen

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Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.1990 - C-257/90 R   

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https://dejure.org/1990,3555
EuGH, 25.10.1990 - C-257/90 R (https://dejure.org/1990,3555)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1990 - C-257/90 R (https://dejure.org/1990,3555)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - C-257/90 R (https://dejure.org/1990,3555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Italsolar / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Angemessenheit der beantragten Anordnung

  • EU-Kommission

    Italsolar / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Auftragserteilung zur Lieferung und zum Einbau photolektrischer Solaranlagen in den Ländern des Sahel; Zulässigkeit eines Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Maßnahmen eines Organs oder ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung; Antrag auf Erlaß einstweiliger ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 175 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; VerfO Art. 83 § 2

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Angemessenheit der beantragten Anordnung; [EWG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.05.1990 - C-51/90

    Comos Tank u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1990 - C-257/90
    15 Was diesen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden angeht, der der Partei droht, die die Aussetzung des Vollzugs oder die einstweilige Anordnung beantragt, so wird nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R, Comos Tank BV u. a./Kommission, Slg. 1990, 0000 ) ein finanzieller Schaden grundsätzlich nur dann als ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden angesehen, wenn er im Falle eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden kann.
  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sei ein finanzieller Schaden nämlich grundsätzlich nur dann als schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden anzusehen, wenn er im Fall eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1990 in der Rechtssache C-257/90 R, Italsolar/Kommission, Slg. 1990, I-3841, Randnr. 15, und vom 19. Dezember 1990 in der Rechtssache C-358/90 R, Compagnia Italiana Alcool/Kommission, Slg. 1990, I-4887, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (155) - Beschluß vom 19. Dezember 1990 in der Rechtssache C-358/90 R (Compagnia Italiana Alcool/Kommission, Slg. 1990, I-4887, Randnr. 26, Hervorhebung von mir); siehe auch die Beschlüsse vom 26. September 1988 in der Rechtssache 29/88 R (Cargill/Kommission, Slg. 1988, 5183, Randnr. 17), vom 23. Mai 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R (Comos Tank u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2167, Randnr. 24) und vom 25. Oktober 1990 in der Rechtssache C-257/90 R (Italsolar/Kommission, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 15).
  • EuGH, 19.12.1990 - C-358/90

    Compagnia Italiana Alcool / Kommission

    26 Zur Frage des dem Antragsteller drohenden schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens hat der Gerichtshof entschieden (siehe zuletzt den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1990 in der Rechtssache C-257/90 R, Italsolar SpA/Kommission, Slg. 1990, I-3841), daß ein finanzieller Schaden grundsätzlich nur dann als ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden angesehen wird, wenn er im Falle eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21793
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90 (https://dejure.org/1992,21793)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - C-257/90 (https://dejure.org/1992,21793)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - C-257/90 (https://dejure.org/1992,21793)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Italsolar SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Abkommen von Lomé - Öffentliche Bauaufträge - Ausschluss eines Bieters durch die AKP-Staaten - Zustimmung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 36 ) Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 239); s. auch das Urteil vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen 104/89 und 37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnrn.
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 33 ) Vgl. das Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84 (Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, insbesondere Randnr. 32).
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 34 ) Vgl. das Urteil vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69 (Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, insbesondere Randnr. 6).
  • RG, 18.05.1889 - I 104/89

    C.P.O. §§. 265. 511; Order of discharge; Limitation of actions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 36 ) Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 239); s. auch das Urteil vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen 104/89 und 37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnrn.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 22 ) Vgl. z. B. den Beschluß vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-117/91 (Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-4837, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 26 ) Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband e.V. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90
    ( 27 ) Vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Römer vom 1. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71 (Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 712, 716).
  • EuGH, 19.09.1985 - 33/82

    Murri Frères / Kommission

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 267/82

    Développement SA und Clemessy / Kommission

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