Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.1994 - C-26/94 P   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    X / Kommission

    EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1. Rechtsmittel ° Rechtsmittelgründe ° Fehlerhafte Tatsachenwürdigung ° Unzulässigkeit ° Zurückweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Satzung Art. kel 49; EWG-Satzung Art. kel 51; Statut Art. kel 45
    1. Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1994, I-4379



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Wird zitiert von ... (21)  

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03  

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. Beschluss vom 26. September 1994 in der Rechtssache C-26/94 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4379, Randnr. 13, sowie Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03  

    Rechtsmittel - EAGFL - Streichung eines Zuschusses - Artikel 24 der Verordnung

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. Beschluss vom 26. September 1994 in der Rechtssache C-26/94 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4379, Randnr. 13, sowie Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 35).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95  

    Viho / Kommission

    26 Dieser Anforderung entspricht ein Rechtsmittel nicht, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente einschließlich derjenigen, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt sind, zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben; ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf blosse Überprüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nach Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. insbesondere Beschluß vom 26. September 1994 in der Rechtssache C-26/94 P, X/Kommission, Slg, 1994, I-4379, Randnrn. 10 bis 13).
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