Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2010 - C-261/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Nr. 2, 15 Abs. 2 Rahmenbeschluss 2002/584/JI; § 83 Nr. 1 IRG; Art. 35 EUV; Art. 50 GRCh; Art. 47 GRCh; Art. 54 SDÜ; Art. 5 EMRK; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Vorabentscheidungsersuchen zur Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen; ne bis in idem beim Europäischen Haftbefehl (dieselbe Handlung: autonome Auslegung; Ablehnung der Vollstreckung durch die vollstreckende Justizbehörde; rechtskräftige Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat: Maßgeblichkeit des Rechts des Ausstellungsmitgliedsstaates, Willkürkontrolle; Begriff der Tat im prozessualen Sinne: Besitz von Betäubungsmitteln und Handeln mit Betäubungsmitteln, kriminelle Vereinigung; Europäische Grundrechte).

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff 'dieselbe Handlung' - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen - Rechtskräftige Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat - Besitz von Betäubungsmitteln - Handel mit Betäubungsmitteln - Kriminelle Vereinigung

  • burhoff.de

    Europäischer Haftbefehl, Auslieferungshindernis, ne bis in idem

mehr
  • Europäischer Gerichtshof

    Mantello

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff "dieselbe Handlung" - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen - Rechtskräftige Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat - Besitz von Betäubungsmitteln - Handel mit Betäubungsmitteln - Kriminelle Vereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Begriff ,dieselbe Handlung' i.S. von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Ne bis in idem; Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln; Auslieferungsverfahren Gaetano Mantello

Kurzfassungen/Presse (5)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Der EuGH und der organisierte Betäubungsmittelhandel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ne bis in idem und der Europäische Haftbefehl

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH billigt Anklage in mehreren Schritten // Deutschland muss Drogendealer nach Italien ausliefern

mehr
  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, festzustellen, dass sich ein zuvor im Rahmen seiner Rechtsordnung erlassenes Urteil nicht auf dieselbe Handlung wie die in seinem Haftbefehl genannte erstreckt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur den Voraussetzungen für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Vollstreckungsverweigerung wegen Strafklageverbrauchs unmöglich, sofern Ausstellerstaat Doppelbestrafung verneint

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Grundsatz "ne bis in idem" und der Europäische Haftbefehl: europäischer ordre public vs. gegenseitige Anerkennung (Prof. Dr. Martin Böse; HRRS 1/2012, 19-22)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2009 - Auslieferungsverfahren gegen Gaetano Mantello

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 983
  • NStZ 2011, 466



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11  

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

    Der Rahmenbeschlusses 2002/584 soll, wie sich insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das multilaterale System der Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten durch ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden von verurteilten oder verdächtigen Personen zur Vollstreckung strafrechtlicher Urteile oder zur Strafverfolgung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzen (vgl. Urteile vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnr. 28, vom 17. Juli 2008, Kozlowski, C-66/08, Slg. 2008, I-6041, Randnrn. 31 und 43, Wolzenburg, Randnr. 56, und vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Randnr. 35).

    Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung bedeutet nach Art. 1 Abs. 2 dieses Rahmenbeschlusses, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, einen Europäischen Haftbefehl zu vollstrecken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2008, Leymann und Pustovarov, C-388/08 PPU, Slg. 2008, I-8983, Randnr. 51, Wolzenburg, Randnr. 57, sowie Mantello, Randnrn. 36 und 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10  

    Wettbewerb - International operierendes Kartell mit Auswirkungen auf das

    (125)  - Urteile Van Esbroeck (zitiert in Fn. 116, Randnrn. 27, 32 und 36), vom 28. September 2006, Gasparini u. a. (C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 54), vom 28. September 2006, Van Straaten (C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnrn. 41, 47 und 48), vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink (C-367/05, Slg. 2007, I-6619, Randnrn. 26 und 28), und vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10  

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen

    41, 47 und 48, und vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mantello

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat erlassen wurde - Begriff "dieselbe Handlung" - Autonomer Begriff - Anwendungsbereich

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat erlassen wurde - Begriff 'dieselbe Handlung' - Autonomer Begriff - Anwendungsbereich

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen den ne bis in idem-Grundsatz bei Verurteilung wegen Einzeltat trotz bereits vorliegenden Hinweisen auf Bandenmitgliedschaft

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht