Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2010 - C-261/09   

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https://dejure.org/2010,2415
EuGH, 16.11.2010 - C-261/09 (https://dejure.org/2010,2415)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2010 - C-261/09 (https://dejure.org/2010,2415)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2010 - C-261/09 (https://dejure.org/2010,2415)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Nr. 2, 15 Abs. 2 Rahmenbeschluss 2002/584/JI; § 83 Nr. 1 IRG; Art. 35 EUV; Art. 50 GRCh; Art. 47 GRCh; Art. 54 SDÜ; Art. 5 EMRK; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Vorabentscheidungsersuchen zur Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen; ne bis in idem beim Europäischen Haftbefehl (dieselbe Handlung: autonome Auslegung; Ablehnung der Vollstreckung durch die vollstreckende Justizbehörde; rechtskräftige Verurteilung im ...

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff 'dieselbe Handlung' - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines ...

  • Burhoff online

    Europäischer Haftbefehl, Auslieferungshindernis, ne bis in idem

  • Europäischer Gerichtshof

    Mantello

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff "dieselbe Handlung" - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Mantello

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff "dieselbe Handlung" - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines ...

  • EU-Kommission

    Mantello

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff ‚dieselbe Handlung‘ - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung ...

  • Wolters Kluwer

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Begriff ,dieselbe Handlung' i.S. von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Ne bis in idem; Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Begriff ,dieselbe Handlung' i.S. von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Ne bis in idem; Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln; Auslieferungsverfahren Gaetano Mantello

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Begriff ,dieselbe Handlung' i.S. von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Ne bis in idem; Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln; Auslieferungsverfahren Gaetano Mantello

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, festzustellen, dass sich ein zuvor im Rahmen seiner Rechtsordnung erlassenes Urteil nicht auf dieselbe Handlung wie die in seinem Haftbefehl genannte erstreckt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der EuGH und der organisierte Betäubungsmittelhandel

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mantello

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 - Ne bis in idem - Begriff "dieselbe Handlung" - Möglichkeit der vollstreckenden Justizbehörde, die Vollstreckung eines ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ne bis in idem und der Europäische Haftbefehl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur den Voraussetzungen für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Vollstreckungsverweigerung wegen Strafklageverbrauchs unmöglich, sofern Ausstellerstaat Doppelbestrafung verneint

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Grundsatz "ne bis in idem" und der Europäische Haftbefehl: europäischer ordre public vs. gegenseitige Anerkennung (Prof. Dr. Martin Böse; HRRS 1/2012, 19-22)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2009 - Auslieferungsverfahren gegen Gaetano Mantello

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart - Auslegung von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, S. 1) - Grundsatz "ne bis in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 983
  • NStZ 2011, 466
  • AnwBl 2011, 82
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-491/07

    Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art.

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    Hierzu ist festzustellen, dass eine gesuchte Person als wegen derselben Handlung rechtskräftig verurteilt im Sinne des Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses anzusehen ist, wenn die Strafklage aufgrund eines Strafverfahrens endgültig verbraucht ist (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 30, und vom 22. Dezember 2008, Turanský, C-491/07, Slg. 2008, I-11039, Randnr. 32) oder die Justizbehörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung erlassen haben, mit der der Beschuldigte von dem Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen wird (vgl. entsprechend Urteile Van Straaten, Randnr. 61, und Turanský, Randnr. 33).

    Daher kann eine Entscheidung, die nach dem Recht des Mitgliedstaats, der die Strafverfolgung gegen eine Person einleitet, die Strafklage auf nationaler Ebene für eine bestimmte Handlung nicht endgültig verbraucht, grundsätzlich nicht als ein Verfahrenshindernis hinsichtlich der etwaigen Einleitung oder Fortführung der Strafverfolgung wegen derselben Handlung gegen den Betroffenen in einem anderen Mitgliedstaat der Union angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil Turanský, Randnr. 36).

    Wie der in Art. 57 SDÜ vorgesehene Rahmen der Zusammenarbeit ermöglicht Art. 15 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses einer vollstreckenden Justizbehörde, bei der Justizbehörde des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Entscheidung erlassen wurde, Rechtsauskünfte über die genaue Art dieser Entscheidung einzuholen, um festzustellen, ob diese nach dem Recht dieses Mitgliedstaats so geartet ist, dass sie als eine Entscheidung angesehen werden muss, die die Strafklage auf nationaler Ebene endgültig verbraucht (vgl. entsprechend Urteil Turanský, Randnr. 37).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    27, 32 und 36, und vom 28. September 2006, Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnrn.

    Hierzu ist festzustellen, dass eine gesuchte Person als wegen derselben Handlung rechtskräftig verurteilt im Sinne des Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses anzusehen ist, wenn die Strafklage aufgrund eines Strafverfahrens endgültig verbraucht ist (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 30, und vom 22. Dezember 2008, Turanský, C-491/07, Slg. 2008, I-11039, Randnr. 32) oder die Justizbehörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung erlassen haben, mit der der Beschuldigte von dem Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen wird (vgl. entsprechend Urteile Van Straaten, Randnr. 61, und Turanský, Randnr. 33).

  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der der Systematik des Rahmenbeschlusses zugrunde liegt, bedeutet nach dessen Art. 1 Abs. 2, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, einen Europäischen Haftbefehl zu vollstrecken (Urteil vom 1. Dezember 2008, Leymann und Pustovarov, C-388/08 PPU, Slg. 2008, I-8983, Randnr. 51).

    Sie können die Vollstreckung nämlich nur in den Fällen, in denen diese gemäß Art. 3 des Rahmenbeschlusses abzulehnen ist, und in den in Art. 4 des Rahmenbeschlusses aufgeführten Fällen ablehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Leymann und Pustovarov, Randnr. 51).

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    Hierzu ist festzustellen, dass eine gesuchte Person als wegen derselben Handlung rechtskräftig verurteilt im Sinne des Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses anzusehen ist, wenn die Strafklage aufgrund eines Strafverfahrens endgültig verbraucht ist (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 30, und vom 22. Dezember 2008, Turanský, C-491/07, Slg. 2008, I-11039, Randnr. 32) oder die Justizbehörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung erlassen haben, mit der der Beschuldigte von dem Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen wird (vgl. entsprechend Urteile Van Straaten, Randnr. 61, und Turanský, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss, wie sich insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das multilaterale System der Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten durch ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden von verurteilten oder verdächtigen Personen zur Vollstreckung strafrechtlicher Urteile oder zur Strafverfolgung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzen soll (Urteil vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Randnr. 56).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    Aus dem Erfordernis der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts folgt nämlich, dass dieser Begriff, da die genannte Bestimmung insoweit nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten muss (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Koz?‚owski, C-66/08, Slg. 2008, I-6041, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
    In diesem Rahmen ist dieser Begriff dahin ausgelegt worden, dass er nur auf die tatsächliche Handlung abstellt, unabhängig von ihrer rechtlichen Qualifizierung oder dem geschützten rechtlichen Interesse, und einen Komplex konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände umfasst (vgl. Urteile vom 9. März 2006, Van Esbroeck, C-436/04, Slg. 2006, I-2333, Randnrn.
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Vor diesem Hintergrund ist ein Europäischer Haftbefehl dann nicht zu vollstrecken, wenn dem die gegenüber dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorrangige Grundrechtecharta entgegensteht (vgl. Kommissionsdokumente KOM 8 endgültig vom 24. Januar 2006, S. 7 und KOM 175 endgültig vom 11. April 2011, S. 7; BTDrucks 15/1718, S. 14; BRDrucks 70/06, S. 31; Schlussanträge GA Bot zu EuGH, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Rn. 147 ff. und zu EuGH, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Rn. 87 f.; GA Cruz Villalón zu EuGH, I.B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Rn. 43 f.; GA Mengozzi zu EuGH, Lopes da Silva Jorge, C-42/11, EU:C:2012:151, Rn. 28; GA Sharpston zu EuGH, Radu, C-396/11, EU:C:2012:648, Rn. 69 ff.).
  • EuGH, 27.05.2014 - C-129/14

    Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das

    Auch ohne Harmonisierung der strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten erfordert die einheitliche Anwendung des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung, dass eine Bestimmung, die nicht auf das Recht dieser Staaten verweist, eine autonome und einheitliche Auslegung erfährt, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift, zu der sie gehört, und des verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile van Esbroeck, C-436/04, EU:C:2006:165, Rn. 35, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 38, und Balá?¾, C-60/12, EU:C:2013:733, Rn. 26).
  • EuGH, 20.03.2018 - C-524/15

    Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der

    Für die Beurteilung, ob es sich um dieselbe Straftat handelt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Kriterium der Identität der materiellen Tat maßgebend, verstanden als das Vorliegen einer Gesamtheit konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, die zum Freispruch oder zur rechtskräftigen Verurteilung des Betroffenen geführt haben (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink, C-367/05, EU:C:2007:444, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 39 und 40).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. September 2010 - C-261/09 (https://dejure.org/2010,13102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mantello

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat ...

  • EU-Kommission PDF

    Mantello

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat ...

  • EU-Kommission

    Mantello

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat ...

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat ...

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Zwingender Grund für die Ablehnung der Vollstreckung - Grundsatz ne bis in idem - Grundrecht - Anwendung, wenn das rechtskräftige Urteil im Ausstellungsmitgliedstaat ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    20 - Urteil vom 18. Juli 2007, Kretzinger (C-288/05, Slg. 2007, I-6441).

    42 - Urteil Kretzinger (Randnr. 34).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    22 - Urteil vom 28. September 2006, Van Straaten (C-150/05, Slg. 2006, I-9327).

    28 - Urteil Van Straaten.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-297/07

    DAS VERBOT DER DOPPELTEN VERURTEILUNG WEGEN DERSELBEN TAT GILT AUCH IM FALL EINER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    15 - Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 38), und vom 11. Dezember 2008, Bourquain (C-297/07, Slg. 2008, I-9425, Randnr. 41).

    23 - Urteil Bourquain.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-491/07

    Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    26 - Urteil vom 22. Dezember 2008, Turanský (C-491/07, Slg. 2008, I-11039).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    34 - Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19), und vom 4. Juni 2009, JK Otsa Talu (C-241/07, Slg. 2009, I-4323, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    39 - Urteil vom 17. Juli 2008, Koz?‚owski (C-66/08, Slg. 2008, I-6041, Randnr. 42).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-469/03

    Miraglia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    25 - Urteil vom 10. März 2005, Miraglia (C-469/03, Slg. 2005, I-2009).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-241/07

    JK Otsa Talu - EAGFL - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Gemeinschaftsförderung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    34 - Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19), und vom 4. Juni 2009, JK Otsa Talu (C-241/07, Slg. 2009, I-4323, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    35 - Zur Anwendung der Grundrechte im Rahmen des EAG-Vertrags vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 91).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
    43 - Urteil vom 18. Juli 2007 (C-367/05, Slg. 2007, I-6619).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

  • EuGH, 18.10.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

  • FG Berlin, 04.06.1992 - I 306/90
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