Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 03.12.1996 - C-268/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2013
EuGH, 03.12.1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,2013)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,2013)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,2013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien - Entwicklungszusammenarbeit - Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze - Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Fremdenverkehr, Kultur, Bekämpfung des ...

  • EU-Kommission PDF

    Portugal / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 130u Absatz 2, 130y und 235; Kooperationsabkommen EG°Indien, Artikel 1 Absatz 1; Beschluß 94/578 des Rates
    1. Entwicklungszusammenarbeit; Abschluß völkerrechtlicher Verträge durch die Gemeinschaft; Kooperationsabkommen EG°Indien; Die Achtung der Menschenrechte betreffende Bestimmung; Rechtsgrundlage; Artikel 130y des Vertrages; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Portugal / Rat

  • Judicialis

    EG-Abkommen - Indien Art. 7; ; EG-Abkommen - Indien Art. 10; ; EG-Abkommen - Indien Art. 13; ; EG-Abkommen - Indien Art. 15; ; EG-Abkommen - Indien Art. 19; ; EG-Vertrag Art. 235

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Entwicklungszusammenarbeit - Abschluß völkerrechtlicher Verträge durch die Gemeinschaft - Kooperationsabkommen EG-Indien - Die Achtung der Menschenrechte betreffende Bestimmung - Rechtsgrundlage - Artikel 130y des Vertrages - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE RECHTMÄßIGKEIT DER RECHTSGRUNDLAGE DES KOOPERATIONSABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK INDIEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 224 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    21 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung der Rückgriff auf Artikel 235 EG-Vertrag als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur gerechtfertigt ist, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. insbesondere Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 13).

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, und Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtsache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 25).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    69 Zu Artikel 10 des Abkommens macht die portugiesische Regierung geltend, es ergebe sich namentlich aus dem Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267), daß der Schutz des geistigen Eigentums einen Bereich darstelle, in dem die Gemeinschaft keine ausschließliche Zuständigkeit besitze.

    77 Zum Zusammenhang des Artikels 10 des Abkommens mit der Handelspolitik genügt der Hinweis, daß die Gemeinschaft befugt ist, in Abkommen mit Drittländern, die im übrigen unter Artikel 113 fallen, Nebenbestimmungen über blosse Konsultationsverfahren oder Klauseln aufzunehmen, mit denen die andere Vertragspartei aufgefordert wird, das Niveau des Schutzes des geistigen Eigentums zu verbessern (vgl. insoweit Gutachten 1/94, a. a. O., Randnr. 68).

  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    21 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung der Rückgriff auf Artikel 235 EG-Vertrag als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur gerechtfertigt ist, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. insbesondere Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 13).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, und Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtsache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, und Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtsache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    Das Vorbringen der portugiesischen Regierung hat deshalb nur formale Bedeutung, da sich der Umstand, daß Artikel 113 EG-Vertrag als Rechtsgrundlage für den Abschluß des Abkommens eventuell überfluessig war, nicht auf die inhaltliche Ausgestaltung des angefochtenen Abkommens auswirken konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache Kommission/Rat, a. a. O., Randnr. 12, und vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, Randnr. 11).
  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus EuGH, 03.12.1996 - C-268/94
    39 Folglich ändert die Aufnahme von Klauseln, die verschiedene besondere Bereiche betreffen, in ein Abkommen über die Entwicklungszusammenarbeit, dessen rechtliche Einordnung nicht; diese hat in Ansehung seines wesentlichen Gegenstands zu erfolgen und nicht anhand einzelner Bestimmungen, sofern diese Bestimmungen in den genannten besonderen Bereichen nicht Verpflichtungen von solcher Tragweite mit sich bringen, daß diese Verpflichtungen in Wirklichkeit anderen Zielen dienen als der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. in diesem Sinne namentlich Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979, Slg. 1979, 2871, Randnr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

    Der Gerichtshof hat diese Beurteilung im Übrigen nach dem Inkrafttreten des EU-Vertrags im Urteil Portugal/Rat und Kommission bestätigt(42).

    Das Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung(48), das dem angeführten Urteil Portugal/Rat zugrunde liegt, ist übrigens ein Beispiel für die Parallelität oder den ergänzenden Charakter der Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.

    Die sozio-ökonomische Natur der mit der gemeinschaftlichen Politik der Entwicklungszusammenarbeit verfolgten Ziele hat der Gerichtshof im Urteil Portugal/Rat und Kommission bestätigt.

    Doch wird diese Strenge, wie das Urteil Portugal/Rat und Kommission zeigt, durch die Möglichkeit abgemildert, in den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit eine breite Palette von Gegenständen einzubeziehen, solange diese zur Verwirklichung der in Art. 177 EG genannten Ziele beitragen.

    42 - Urteil vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, Slg. 1996, I-6177, Randnr. 36).

    49 - Urteil Portugal/Rat (Randnr. 47).

    Nach der Rechtsprechung ist der Rückgriff auf Artikel 308 EG als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur dann gerechtfertigt, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlass dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht: vgl. insbesondere Urteil Portugal/Rat und Kommission (Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    67 - Urteil Portugal/Rat und Kommission (Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Das Vorbringen der Kommission, das Gutachten 1/94 und das Urteil C-268/94, Portugal/Rat(185), sprächen dafür, dass die Verpflichtungen nach dem EUSFTA im Bereich der Erbringung von Eisenbahnverkehrsdienstleistungen der Erbringungsform 2 "von äußerst begrenzter Tragweite" seien und daher gegenüber den Verpflichtungen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik (für die die Union die ausschließliche Zuständigkeit habe) Nebenpflichten darstellten, ist meines Erachtens zurückzuweisen.

    30 - In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-13/07, EU:C:2009:190, Nr. 121) führte Generalanwältin Kokott aus: "So wie ein kleiner Tropfen Pastis ein Glas Wasser trüben kann, können auch einzelne, noch so untergeordnete Bestimmungen in einem auf Art. 133 Abs. 5 Unterabs. 1 EG gestützten internationalen Vertragswerk den Zwang zum Abschluss eines gemischten Abkommens auslösen." Vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    185 - Die Kommission stützt sich insbesondere auf Rn. 67 des Gutachtens 1/94 (Übereinkünfte im Anhang des WTO-Abkommens) vom 15. November 1994 (EU:C:1994:384) und Rn. 75 des Urteils vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, EU:C:1996:461).

    187 - Urteil vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 75).

  • EuGH, 20.05.2008 - C-91/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR

    Zur Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit hat der Gerichtshof entschieden, dass die in Art. 130u EG-Vertrag (jetzt Art. 177 EG) genannten Ziele weitgefasst in dem Sinne sind, dass es möglich sein muss, dass die zu ihrer Verfolgung notwendigen Maßnahmen verschiedene besondere Bereiche betreffen (Urteil vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat, C-268/94, Slg. 1996, I-6177, Randnr. 37).

    Somit sind zwar die Ziele der gegenwärtigen Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit nicht auf die Maßnahmen zu beschränken, die unmittelbar auf die Bekämpfung der Armut abzielen, doch muss eine Maßnahme, damit sie unter diese Politik fällt, zur Verfolgung der damit verbundenen Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Portugal/Rat, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-211/01

    Kommission / Rat

    L 316, S. 19.24: - Die Kommission zitiert das Gutachten 2/92 des Gerichtshofes vom 24. März 1995 (Zuständigkeit der Gemeinschaft oder eines ihrer Organe zum Beitritt zu dem Dritten Revidierten Beschluss des Rates der OECD über die Inländerbehandlung, Slg. 1995, I-521, Randnr. 27), das Gutachten 1/78 des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 (Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen, Slg. 1979, 2871, Randnr. 56) und das Urteil vom 3. Dezember 1996 in der Rechtssache C-268/94 (Portugal/Rat, Slg. 1996, I-6177, Randnr. 39).

    26: - Die Kommission zitiert die Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-209/97 (Kommission/Rat, Slg. 1999, I-8067, Randnr. 35), vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache C-36/98 (Spanien/Rat, Slg. 2001, I-779, Randnr. 59), in der Rechtssache C-268/94 (zitiert in Fußnote 24 , Randnr. 39), in den verbundenen Rechtssachen C-164/97 und C-165/97 (zitiert in Fußnote 25 , Randnr. 19) und vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97 (Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 31).

    29: - Urteil in der Rechtssache C-268/94 (zitiert in Fußnote 24 ).

    31: - Er beruft sich auf das Urteil in der Rechtssache C-268/94 (zitiert in Fußnote 24 , Randnr. 79).

    43: - Urteil in der Rechtssache C-268/94 (zitiert in Fußnote 24 , Randnr. 79).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2021 - C-479/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott sind die Bestimmungen des

    16 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Indien) (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 37), vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Philippinen) (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 38), sowie vom 2. September 2021, Kommission/Rat (Abkommen mit Armenien) (C-180/20, EU:C:2021:658, Rn. 50).

    18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Indien) (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 38), vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Philippinen) (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 38), und vom 2. September 2021, Kommission/Rat (Abkommen mit Armenien) (C-180/20, EU:C:2021:658, Rn. 51).

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Indien) (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 39), und vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Philippinen) (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 39).

    20 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Indien) (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 39), und vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Philippinen) (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 39).

  • EuGH, 11.06.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die

    Aus den Art. 21 EUV, 208 AEUV und 209 AEUV sowie der Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil Portugal/Rat (C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 37 und 38), ergebe sich nämlich, dass die Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen breitgefächerter politischer Ziele zur Entwicklung des betreffenden Drittstaats verfolgt werde, so dass die Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit notwendigerweise eine Vielzahl spezifischer Bereiche der Zusammenarbeit abdeckten, ohne dass ihr Charakter als Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit angetastet werde.

    Aus dem Urteil Portugal/Rat (EU:C:1996:461) folge, dass ein Abkommen auf die entsprechende Rechtsgrundlage gestützt werden müsse, wenn eine darin enthaltene Klausel die konkreten Modalitäten der Zusammenarbeit in einem speziellen Bereich regle.

    Zur Prüfung, ob bestimmte Vorschriften eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem Drittstaat unter die Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit fallen, hat der Gerichtshof in den Rn. 37 und 38 des von der Kommission angeführten Urteils Portugal/Rat (EU:C:1996:461) Folgendes ausgeführt: Um als Abkommen über die Entwicklungszusammenarbeit eingestuft zu werden, muss ein Abkommen die Ziele dieser Politik verfolgen.

    Insoweit ist jedoch erstens darauf hinzuweisen, dass diese Entwicklung die vom Gerichtshof im Urteil Portugal/Rat (EU:C:1996:461) angestellten und in Rn. 38 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Erwägungen keineswegs entkräftet, sondern eine Erweiterung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit und der von ihr betroffenen Bereiche zum Ausdruck bringt, wobei sie die im Europäischen Konsens dargelegte Entwicklungsvision der Union widerspiegelt.

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

    Sie führt aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes müsse sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände stützen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des gesamten Rechtsakts gehörten (vgl. Urteile vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 1996 in der Rechtssache C-268/94, Portugal/Rat, Slg. 1996, I-6177).

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. Urteil Portugal/Rat, Randnr. 22, Urteil vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, und Urteil Spanien/Rat, Randnr. 58).

  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. zuletzt Urteil vom 3. Dezember 1996 in der Rechtssache C-268/94, Portugal/Rat, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

    22 - Urteile vom 27. September 1988, Kommission/Rat (165/87, Slg. 1988, 5545, Randnrn. 18 und 19), vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, Slg. 1996, I-6177, Randnr. 79), vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 98), und vom 14. Dezember 2004, Swedish Match (C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 44).

    36 - Vgl. auch Urteil Portugal/Rat (zitiert in Fn. 22, Randnr. 36).

    66 - Auch die von der Kommission zitierten Beispiele aus der Rechtsprechung, namentlich das Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 ("Internationales Naturkautschukübereinkommen", Slg. 1979, 2871, Randnr. 56) und das Urteil Portugal/Rat (zitiert in Fn. 22, Randnrn. 38 und 39), betreffen die Auslegung bestehender Gemeinschaftskompetenzen gemäß dem EG-Vertrag.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-244/17

    Kommission/ Rat (Accord avec le Kazakhstan) - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU)

    26 Vgl. dazu Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Kooperationsabkommen mit Indien, C-268/94, EU:C:1996:461), und vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Rahmenabkommen mit den Philippinen, C-377/12, EU:C:2014:1903); in ähnlicher Weise ging es im Urteil vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat (Kleinwaffen, C-91/05, EU:C:2008:288), um die Bezüge einer Maßnahme des Rates auf dem Gebiet der GASP zu einem Partnerschaftsabkommen.

    50 Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Kooperationsabkommen mit Indien, C-268/94, EU:C:1996:461, Rn. 37 bis 39), und vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (Rahmenabkommen mit den Philippinen, C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 38, 42 und 43); ähnlich Urteil vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat (Kleinwaffen, C-91/05, EU:C:2008:288, Rn. 92).

    51 Urteile vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (Kooperationsabkommen mit Indien, C-268/94, EU:C:1996:461, insbesondere Rn. 24 und 39), und vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat (Kleinwaffen, C-91/05, EU:C:2008:288, Rn. 65).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-180/20

    Der Gerichtshof erklärt die Beschlüsse des Rates über die Anwendung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

  • EuGH, 10.01.2006 - C-178/03

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 304/2003

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-180/20

    Kommission/ Rat (Accord avec l'Arménie)

  • EuGH, 30.11.2009 - Gutachten 1/08

    'Avis au titre de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Gutachten nach Art. 300

  • EuGH, 10.01.2006 - C-94/03

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2003/106/EG des Rates über die

  • EuGH, 11.09.2003 - C-211/01

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-281/01

    Kommission / Rat

  • EuGöD, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    'Avis rendu en vertu de l''article 300 CE'

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

  • EuGH, 28.05.1998 - C-22/96

    Parlament / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-658/11

    Parlament / Rat - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 443/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03

    Kommission / Rat - Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2003 - C-30/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 30.11.2009 - 1/08

    Gutachten nach Art. 300 Abs. 6 EG; Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit

  • EuG, 16.07.1998 - T-156/96

    Jensen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1998 - C-42/97

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Entscheidung 96/664/EG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,30358
Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,30358)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.05.1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,30358)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - C-268/94 (https://dejure.org/1996,30358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,30358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Portugiesische Republik gegen Rat der Europäischen Union.

    Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien - Entwicklungszusammenarbeit - Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze - Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Fremdenverkehr, Kultur, Bekämpfung des ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    Diese Schlußfolgerung werde durch das Gutachten 1/94 bekräftigt, in dem der Gerichtshof in bezug auf das TRIPs-Abkommen das Bestehen einer gemeinsamen Zuständigkeit von Mitgliedstaaten und Gemeinschaft festgestellt habe ( 41 ).

    Aufgrund dieser Umstände und unter Berufung auf Ihre Feststellungen im Gutachten 1/94 gelangt der Rat zu der Auffassung, daß die Gemeinschaft befugt gewesen sei, das Abkommen auf der Grundlage des Artikels 113 ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten zu schließen.

    Auch meiner Meinung nach muß die Frage auf der Grundlage dessen geprüft werden, was der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/94 entschieden hat.

    ( 41 ) Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267).

    ( 42 ) Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (a. a. O., Randnr. 58).

    ( 47 ) Vgl. das Gutachten 1/94 (a. a. O., Randnr. 60).

    Auch in diesem Fall weist die Verpflichtung im Verhältnis zum handelspolitischen Inhalt des Abkommens eine offensichtlich akzessorische Dimension auf und läßt sich in vielfacher Hinsicht mit jenen "Nebenbestimmungen über bloße Konsultationsverfahren" vergleichen, deren Einfügung in die von der Gemeinschaft geschlossenen handelspolitischen Abkommen, wie wir gesehen haben, vom Gerichtshof in dem bereits erwähnten Gutachten 1/94 für rechtmäßig erachtet wurde (Randnr. 68, vgl. aber auch die in Randnr. 67 aufgeführten Beispiele).

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 5 ) Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493).

    ( 7 ) Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, a. a. O.).

    ( 23 ) Schlußanträge von Generalanwalt Lenz in der oben - Fußnote 5 - angeführten Rechtssache 45/86 (Slg. 1987, 1501, insbesondere 1512).

    ( 45 ) Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (a. a. O., Fußnote 5).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 19 ) Vgl. zuletzt das Gutachten 2/94 vom 28. Marz 1996 (Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33).

    ( 25 ) Vgl. das Gutachten 2/94 (a. a. O., Fußnote 19, Randnr. 33).

    ( 26 ) Andererseits nimmt das Gutachten 2/94 in Randnr. 32 ausdrücklich auf Artikel 130u Bezug, um die Bedeutung dieses Sachgebiets für die Rechtsordnung der Gemeinschaft festzustellen.

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 38 ) Wegen einer gerichtlichen Feststellung der "Akzessorietät" in bezug auf ähnliche Klauseln wie die vorliegend betroffene vgl. das Gutachten 1/78 (a. a. O., Fußnote 6), Randnr. 56. Meines Erachtens kann man sich auch nicht den Einwendungen anschließen, die die Klägerin in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der Bildungsmaßnahmen vorgetragen hat.

    ( 46 ) Vgl. Randnr. 56 des Gutachtens 1/78 (a. a. O., Fußnote 6).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 39 ) Urteile vom 20. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins, Slg. 1993, I-5145, Randnr. 19) und vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87 (EMI-Elcctrola, Slg. 1989, 79, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 39 ) Urteile vom 20. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins, Slg. 1993, I-5145, Randnr. 19) und vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87 (EMI-Elcctrola, Slg. 1989, 79, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 6 ) Die wesentlichen Etappen dieser Rechtsprechung sind die Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 8/73 (Massey-Fcrguson, Slg. 1973, 897) und vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donekcrwoleke, Slg. 1976, 1921) sowie die Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355) und l/78vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 6 ) Die wesentlichen Etappen dieser Rechtsprechung sind die Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 8/73 (Massey-Fcrguson, Slg. 1973, 897) und vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donekcrwoleke, Slg. 1976, 1921) sowie die Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355) und l/78vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    Wegen der Besonderheiten der Geschichte der Entwicklungszusammenarbeit geht auch der eventuelle Einwand fehl, daß die Praxis der Gemeinschaft für die Bestimmung der Rechtsgrundlage unerheblich sei (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 29).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-268/94
    ( 17 ) Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263).
  • EuGH, 12.07.1973 - 8/73

    Hauptzollamt Bremerhaven / Massey Ferguson

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht