Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.1999 - C-27/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,642
EuGH, 16.09.1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,642)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,642)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,642)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Auftrags an den einzigen Bieter, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Fracasso und Leitschutz

  • EU-Kommission PDF

    Fracasso und Leitschutz

    Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 18 Absatz 1
    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Keine Verpflichtung, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen

  • EU-Kommission

    Fracasso und Leitschutz

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Erteilung des Auftrags an den einzigen Bieter, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen; Kriterien für das Entstehen des Leistungsvertrages (Zuschlag)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 18; ; Richtlinie 97/52/EG; ; Richtlinie 92/50/EWG; ; Richtlinie 93/36/EWG; ; Richtlinie 93/37/EWG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ein Bieter geeignet: Auftraggeber muss Zuschlag nicht erteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung von Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Bestehen der Verpflichtung zur Vergabe des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 427 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 3 (Ls.)
  • EuZW 2000, 312
  • NZBau 2000, 153
  • DVBl 2000, 141 (Ls.)
  • BauR 2000, 1913 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-27/98
    Zum anderen hat die Richtlinie 93/37 nach ihrer zehnten Begründungserwägung das Ziel, die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sicherzustellen (so zur Richtlinie 71/305 das Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 21).

    Daraus ergibt sich, daß die Richtlinie 93/37 im Interesse eines echten Wettbewerbs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge die Vergabe der Aufträge so auszugestalten sucht, daß der Auftraggeber in der Lage ist, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und aufgrund objektiver Kriterien wie der in Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie beispielhaft aufgezählten das günstigste Angebot zu wählen (so zur Richtlinie 71/305, Urteil Beentjes, Randnr. 27).

    Da für die Erfüllung der in Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 93/37 aufgestellten Anforderungen keine besondere Ausführungsmaßnahme notwendig ist, sind die sich hieraus für die Mitgliedstaaten ergebenden Verpflichtungen unbedingt und hinreichend genau (so zu Artikel 20 der Richtlinie 71/305, dem Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 93/37 im wesentlichen entspricht, das Urteil Beentjes, Randnr. 43).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Dies ergibt sich aus der Feststellung des Europäischen Gerichtshofs, die Befugnis des Auftraggebers, auf die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags, für den eine Ausschreibung stattgefunden hat, zu verzichten, sei weder auf Ausnahmefälle begrenzt noch auf Fälle, in denen die Entscheidung auf schwerwiegende Gründe gestützt werden könne (EuGH, aaO, unter 40. sowie unter Hinweis auf Urt. v. 16.09.1999 - Rs. C-27/98, NZBau 2000, 153, unter 23. u. 25.).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Allerdings habe der Gerichtshof in den Randnummern 32 und 33 seines Urteils vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-27/98 (Fracasso und Leitschutz, Slg. 1999, I-5697) entschieden, dass, falls nach Abschluss eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge nur ein einziges Angebot übrig bleibe, der Auftraggeber nicht verpflichtet sei, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten worden sei, an der Ausschreibung teilzunehmen.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Insbesondere hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-27/98 (Fracasso und Leitschutz, Slg. 1999, I-5697, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18034
Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,18034)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,18034)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-27/98 (https://dejure.org/1999,18034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fracasso und Leitschutz

  • EU-Kommission PDF

    Metalmeccanica Fracasso SpA und Leitschutz Handels- und Montage GmbH gegen Amt der Salzburger Landesregierung für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

    Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Auftrags an den einzigen Bieter, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98
    L 209, S. 1.7: Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96 (Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    corte conti, Band 1, S. 36.9: Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96 (Embassy Limousines, a. a. O.).

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98
    5: Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens beruft sich insbesondere auf die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417), vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86, 28/86 und 29/86 (CEI, Slg. 1987, 3347), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5687).

    10: Urteil Beentjes, Randnr. 44. .

  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98
    5: Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens beruft sich insbesondere auf die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417), vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86, 28/86 und 29/86 (CEI, Slg. 1987, 3347), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5687).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98
    5: Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens beruft sich insbesondere auf die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417), vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86, 28/86 und 29/86 (CEI, Slg. 1987, 3347), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5687).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-27/98
    5: Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens beruft sich insbesondere auf die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417), vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86, 28/86 und 29/86 (CEI, Slg. 1987, 3347), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5687).
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