Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2012 - C-271/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33670
EuGH, 08.11.2012 - C-271/11 (https://dejure.org/2012,33670)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - C-271/11 (https://dejure.org/2012,33670)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - C-271/11 (https://dejure.org/2012,33670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 - Technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren für die Zivilluftfahrt - Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen - Genehmigung für Mitglieder des Personals, das Prüftätigkeiten ausführt - Erforderliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Techniko Epimelitirio Elladas u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 - Technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren für die Zivilluftfahrt - Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen - Genehmigung für Mitglieder des Personals, das Prüftätigkeiten ausführt - Erforderliche ...

  • EU-Kommission

    Techniko Epimelitirio Elladas u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 - Technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren für die Zivilluftfahrt - Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen - Genehmigung für Mitglieder des Personals, das Prüftätigkeiten ausführt - Erforderliche ...

  • Wolters Kluwer

    Qualifikation von Prüfern bzgl. der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifikation von Prüfern der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen; Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Symvoulio tis Epikrateias

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 31. Mai 2011 - Techniko Epimelitirio Elladas (TEE) u. a./Ypourgos Esoterikon, Dimosias Dioikisis kai Apokentrosis, Ypourgos Metaforon kai Epikoinonion und Ypourgos Oikonomias kai ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Symvoulio tis Epikrateias - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 vom 20. November 2003 der Kommission über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-482/10

    Cicala - Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-271/11
    Im Rahmen der durch diesen Artikel geschaffenen Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist es allein Sache des nationalen Gerichts, im Hinblick auf die Besonderheiten der einzelnen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Cicala, C-482/10, Slg. 2011, I-14139, Randnrn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. Urteil Cicala, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass dann, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten sollen, ein klares Interesse der Union daran besteht, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Cicala, Randnrn. 17 und 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-160/09

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-271/11
    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2010, 1onnis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas, C-160/09, Slg. 2010, I-4591, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18

    Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und

    Zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung bedarf es daher grundsätzlich auch dann einer Vorlage an den Gerichtshof, wenn zwar der konkrete Sachverhalt nicht von unionsrechtlichen Vorgaben erfasst wird, jedoch die Auslegung eines Begriffs klärungsbedürftig ist, der auf einer Richtlinienumsetzung beruht und gleichermaßen auch für unionsrechtlich erfasste Sachverhalte gilt (vgl. hierzu EuGH, Slg. 1997, I-4161 Rn. 34; EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-271/11, juris Rn. 34; Calliess/Ruffert/Wegener, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 267 AEUV Rn. 5; Karpenstein in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Oktober 2019, Art. 267 AEUV Rn. 21; Streinz/Ehricke, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 267 AEUV Rn. 19).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 2101/16

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Wirbelsäulenfixationssysteme: Bezugnahme auf die

    In einem solchen Fall ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zuständig, gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Auslegung der vom deutschen Gesetzgeber in Bezug genommenen Vorschriften des Unionsrechts zu entscheiden (EuGH, Urteile vom 8. November 2012 Rs. C-271/11, ECLI:EU:C:2012:696 Randnr. 34 sowie vom 7. November 2013 Rs. C-313/12, ECLI:EU:C:2013:718 Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht