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   EuGH, 29.10.2009 - C-274/08   

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https://dejure.org/2009,20697
EuGH, 29.10.2009 - C-274/08 (https://dejure.org/2009,20697)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - C-274/08 (https://dejure.org/2009,20697)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - C-274/08 (https://dejure.org/2009,20697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 15 Abs. 2 - Art. 23 Abs. 2 - Elektrizitätsbinnenmarkt - Vorherige Genehmigung der Methoden zur Berechnung oder Festlegung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 15 Abs. 2 - Art. 23 Abs. 2 - Elektrizitätsbinnenmarkt - Vorherige Genehmigung der Methoden zur Berechnung oder Festlegung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 15 Abs. 2 - Art. 23 Abs. 2 - Elektrizitätsbinnenmarkt - Vorherige Genehmigung der Methoden zur Berechnung oder Festlegung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 15 Abs. 2 - Art. 23 Abs. 2 - Elektrizitätsbinnenmarkt - Vorherige Genehmigung der Methoden zur Berechnung oder Festlegung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Unterlassen der innerstaatlichen Regelung der funktionellen Entflechtung der Verteiler- und Erzeugerinteressen und der Festlegung der Methoden zur Berechnung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Unterlassen der innerstaatlichen Regelung der funktionellen Entflechtung der Verteiler- und Erzeugerinteressen und der Festlegung der Methoden zur Berechnung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 15 Abs. 2 - Art. 23 Abs. 2 - Elektrizitätsbinnenmarkt - Vorherige Genehmigung der Methoden zur Berechnung oder Festlegung der Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 25. Juni 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 15 Abs. 2 Buchst. b und c und Art. 23 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-274/08
    Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in dieser Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. Urteile vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland, C-103/00, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Deutschland, C-395/07, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-243/03

    Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-274/08
    Es ist nämlich festzustellen, dass ein Mitgliedstaat, selbst wenn es die von ihm vorgeschlagene Umsetzung oder Auslegung einer Richtlinienvorschrift erlauben würde, bestimmte mit der entsprechenden Richtlinie verfolgte Ziele zu erreichen oder sogar besser zu erreichen, nicht von den in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Bestimmungen abweichen darf (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-243/03, Slg. 2005, I-8411, Randnr. 35).
  • EuGH, 05.06.2008 - C-395/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-274/08
    Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in dieser Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. Urteile vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland, C-103/00, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Deutschland, C-395/07, Randnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Kart 2/16
    Diese Rechtsprechung sei jedoch auf die streitgegenständlichen Regelungen nicht übertragbar; sie stehe überdies in Widerspruch zu nahezu zeitgleich ergangenen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 29.10.2009 - C-274/08; vom 04.11.2008 - C-474/08).

    In seinem Urteil vom 29.10.2009 (Rs. C-274/08, Slg. 2009, I-10647-10666) hat der Gerichtshof der Europäischen Union u.a. festgestellt, das schwedische Recht habe (seinerzeit) nicht der sich aus der Richtlinie ergebenden Anforderung der Vorhersehbarkeit der Tarife genügt, insbesondere sei der in der Richtlinie vorgesehene Mechanismus der Vorabkontrolle nicht in das innerstaatliche Recht eingeführt worden (EuGH aaO Rn. 41).

  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18

    Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die genannte Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die der Regulierungsbehörde nicht aufgibt, zumindest die Methoden zur Berechnung der Netztarife vorab festzulegen oder zu genehmigen (EuGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - C-274/08, Slg. 2009, I-10647 Rn. 26 ff. - Kommission ./. Schweden).
  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (Beschluss vom 2.7.2009) hat der EuGH mit Urteil vom 10.3.2011 - Rs. C-274/08 - entschieden, dass eine Dienstleistungskonzession vorliegt, weil das Entgelt für die Transportleistungen von einem Dritten bezahlt wird und der Auftragnehmer ein wenn auch eingeschränktes wirtschaftliches Risiko übernimmt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96

    Francisco Hernández Vidal SA gegen Prudencia Gómez Pérez, María Gómez Pérez und

    Es ist bezeichnend, daß bald nach Erlaß des Urteils Schmidt infolge der negativen Reaktionen, die dieses hervorrief, im Vorschlag 94/C 274/08 einer Richtlinie der Kommission zur Änderung der Richtlinie 77/187 (KOM(94) 300 endg.
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