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   EuGH, 28.11.1996 - C-277/95 P   

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EuGH, 28.11.1996 - C-277/95 P (https://dejure.org/1996,3116)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.1996 - C-277/95 P (https://dejure.org/1996,3116)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 1996 - C-277/95 P (https://dejure.org/1996,3116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Lenz / Kommission

    Verfahren; Rechtskraft; Umfang; Klagebefugnis; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Lenz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Rechtskraft; Verfahrensvoraussetzungen insbesondere die Klagebefugnis; Umfang der Rechtskraft; Frist für die Erhebung einer Schadensersatzklage durch den Ehegatten oder das Kind eines Beamten; Krankheitsfürsorgesystem der Organe der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 72; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 85a; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 90; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 91; ; EG-Satzung Art. 16 Abs. 2 Satz 2; ; Verfahrensordnung Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren - Rechtskraft - Umfang - Klagebefugnis - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

  • EuG - T-470/93
  • EuGH, 28.11.1996 - C-277/95 P
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 14.12.1992 - T-47/92

    Manfred Lenz u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    Diese Klageschrift ist von der Kanzlei des Gerichtshofes der Kanzlei des Gerichts zugeleitet worden, wo sie unter der Nummer T-47/92 in das Register eingetragen worden ist (Randnr. 23).

    14 Am 5. Oktober 1992 haben die Kläger in der Rechtssache T-47/92 gemäß Artikel 114 der Verfahrensordnung des Gerichts u. a. beantragt, die Rechtssache an den nach Artikel 14 der Verfahrensordnung zuständigen Spruchkörper zu verweisen.

    15 Mit Beschluß vom 14. Dezember 1992 in der Rechtssache T-47/92 (Lenz/Kommission, Slg. 1992, II-2523) hat das Gericht diese Anträge zurückgewiesen.

    19 Mit am 15. Juni 1993 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben haben die Kläger in der Rechtssache T-47/92 dem Gericht mitgeteilt, daß sie ihre Klage in dieser Rechtssache zurücknähmen.

    Diese Ansprüche seien Gegenstand der Klage in der Rechtssache T-47/92 gewesen (Randnr. 62).

    29 Schließlich hat es darauf hingewiesen, daß in den Schriftsätzen der Kläger systematisch auf das der Klage in der Rechtssache T-47/92 vorausgehende vorprozessuale Verfahren Bezug genommen werde (Randnr. 64).

    31 Darüber hinaus habe die Klagerücknahme in der Rechtssache T-47/92 die Wirkungen des der Klageerhebung vorausgehenden vorprozessualen Verfahrens nicht beseitigt.

    36 Ausserdem habe sich das Verwaltungsvorverfahren vor der Kommission, um das es in der Rechtssache T-47/92 gegangen sei, nicht auf die Amtspflichtverletzungen und Unterlassungen der Kommission selbst bezogen, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Gericht gewesen seien.

    Im Rahmen ihres am 5. Oktober 1992 gemäß Artikel 114 der Verfahrensordnung des Gerichts in der Rechtssache T-47/92 gestellten Antrags hätten die Rechtsmittelführer und Manfred Lenz lediglich die Zuständigkeit der mit dem Rechtsstreit befassten Fünften Kammer in Frage gestellt und die Verweisung an die Zweite Kammer beantragt.

    In der Folge hätten die Rechtsmittelführer drei auf Artikel 178 in Verbindung mit 215 Absatz 2 EG-Vertrag gestützte Klagen erhoben, die den gleichen Gegenstand hätten wie die in der Rechtssache T-47/92 erhobene Klage.

    Überdies hätten die Rechtsmittelführer schon einmal, nämlich in dem in der Rechtssache T-47/92 am 5. Oktober 1992 im Rahmen eines Zwischenverfahrens gestellten Antrag, die Ablehnung des Richters Lenärts wegen angeblicher Befangenheit gefordert.

    48 In dem bereits zitierten Beschluß vom 14. Dezember 1992 hat das Gericht festgestellt, daß die Rechtssache T-47/92 einen Streit zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Bediensteten im Sinne von Artikel 12 § 1 seiner Verfahrensordnung betreffe und daß die Kläger Angehörige der Familie von Manfred Lenz seien, denen gegenüber die Kommission Verpflichtungen nur kraft dessen Beamtenstatus habe.

    51 Erstens hat das Gericht, da die Kläger es im Rahmen ihres am 5. Oktober 1992 aufgrund von Artikel 114 der Verfahrensordnung des Gerichts in der Rechtssache T-47/92 gestellten Antrags aufgefordert hatten, seine eigene Zuständigkeit zu überprüfen, in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1992 über die Frage entscheiden müssen, in welcher Eigenschaft sie tätig geworden waren.

    Die drei Klagen, die Gegenstand des angefochtenen Beschlusses sind, sind nämlich vor der Klagerücknahme in der Rechtssache T-47/92 erhoben worden.

    Selbst wenn eine dieser Klagen sich auf Beträge bezieht, die im Rahmen der Rechtssache T-47/92 nicht gefordert worden waren, betreffen diese drei Klagen dieselben Parteien, stützen sich auf dieselben Sachverhalte und beziehen sich auf denselben Gegenstand wie die Rechtssache T-47/92.

  • EuG - T-462/93 (anhängig)

    Lenz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    1 Erika Lenz und Volker Lenz haben mit Rechtsmittelschrift, die am 14. August 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-462/93, T-464/93 und T-470/93 (Lenz/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, soweit durch diesen Beschluß nicht über ihren Antrag auf Ablehnung eines Richters entschieden und ihre Schadensersatzklage als unzulässig abgewiesen worden ist.

    20 Die drei beim Gerichtshof unter den Nummern C-436/92, C-6/93 und C-79/93 erhobenen Klagen sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 27. September 1993 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen und bei der Kanzlei des Gerichts unter den Nummern T-462/93, T-464/93 und T-470/93 in das Register eingetragen worden (Randnr. 30).

    24 Zweitens hat das Gericht festgestellt, daß die Rechtsmittelführerin in ihrer Klageschrift in der Rechtssache T-462/93 selbst anerkannt habe, daß es sich um eine Verhaltensweise im Rahmen des im Beamtenstatut vorgesehenen Beistandsrechts handle, und daß sie der Kommission einen Verstoß gegen die Artikel 14, 85, 85a des Statuts vorgeworfen habe.

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    50 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen erstreckt, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14).
  • EuGH - C-79/93 (anhängig)

    Lenz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    20 Die drei beim Gerichtshof unter den Nummern C-436/92, C-6/93 und C-79/93 erhobenen Klagen sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 27. September 1993 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen und bei der Kanzlei des Gerichts unter den Nummern T-462/93, T-464/93 und T-470/93 in das Register eingetragen worden (Randnr. 30).
  • EuGH - C-436/92 (anhängig)

    Lenz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    20 Die drei beim Gerichtshof unter den Nummern C-436/92, C-6/93 und C-79/93 erhobenen Klagen sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 27. September 1993 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen und bei der Kanzlei des Gerichts unter den Nummern T-462/93, T-464/93 und T-470/93 in das Register eingetragen worden (Randnr. 30).
  • EuGH - C-6/93 (anhängig)

    Lenz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-277/95
    20 Die drei beim Gerichtshof unter den Nummern C-436/92, C-6/93 und C-79/93 erhobenen Klagen sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 27. September 1993 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen und bei der Kanzlei des Gerichts unter den Nummern T-462/93, T-464/93 und T-470/93 in das Register eingetragen worden (Randnr. 30).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Wie das Gericht in Randnummer 77 des angefochtenen Urteils zu Recht ausführt, erstreckt sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, und Beschluss vom 28. November 1996 in der Rechtssache C-277/95 P, Lenz/Kommission, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Die Rechtskraft erstreckt sich lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen,die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichenEntscheidung waren (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1991 in derRechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, undBeschluß des Gerichtshofes vom 28. November 1996 in der RechtssacheC-277/95 P, Lenz/Kommission, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50).
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    14; EuGH-Beschluss vom 28. November 1996 C-277/95 P, Lenz/Kommission, Slg. 1996, I-6109, RandNr.
  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

    Nach ständiger Rechtsprechung erstreckt sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 1991, 1talien/Kommission, C-281/89, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14; Beschluss des Gerichtshofs vom 28. November 1996, Lenz/Kommission, C-277/95 P, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50, und Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 44).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Die Rechtskraft erstreckt sich lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 1991, 1talien/Kommission, C-281/89, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, und Beschluss des Gerichtshofs vom 28. November 1996, Lenz/Kommission, C-277/95 P, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50).
  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    Daraus folgt, dass, soweit es um den Zeitraum von Oktober 2002 bis zur Verkündung des Urteils Sison I (oben in Randnr. 1 angeführt) am 11. Juli 2007 geht, die Rechtskraft dieses Urteils einem erneuten Antrag des Klägers nach den Art. 235 EG und 288 EG auf Ersatz jenes Schadens entgegensteht, der dem Schaden entspricht, in Bezug auf den der entsprechende Schadensersatzantrag bereits mit diesem Urteil zurückgewiesen worden ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofs vom 28. November 1996, Lenz/Kommission, C-277/95 P, Slg. 1996, I-6109, Randnrn. 52 bis 54, und vom 9. Juni 2010, Kommission/Schneider Electric, C-440/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive

    65 Beschluss vom 28. November 1996, Lenz/Kommission (C-277/95 P, EU:C:1996:456, Rn. 50).
  • EuG, 28.02.2002 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Die Beurteilung dieser Sach- und Rechtsfragen durch das Gericht hat Rechtskraft erlangt, da im Urteil des Gerichts tatsächlich über sie entschieden wurde (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, und Beschluss des Gerichtshofes vom 28. November 1996 in der Rechtssache C-277/95 P, Lenz/Kommission, Slg. 1996, I-6109, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.2008 - C-462/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Nach ständiger Rechtsprechung erstreckt sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil vom 19. Februar 1991, 1talien/Kommission, C-281/89, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, Beschluss vom 28. November 1996, Lenz/Kommission, C-277/95 P, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50, und Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des

    42 - Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, und Beschluss vom 28. November 1996 in der Rechtssache C-277/95 P, Lenz, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • EuG, 27.04.2016 - T-316/13

    Das Gericht weist die von italienischen Fischern wegen des von der Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak darf der Rat

  • EuG, 12.07.2007 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal

  • EuG, 12.07.2007 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99

    ICI / Kommission

  • EuG, 13.02.2003 - T-333/01

    Meyer v Commission

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-9/07

    Angé Serrano / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

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