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   EuGH, 15.05.1997 - C-278/95 P   

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EuGH, 15.05.1997 - C-278/95 P (https://dejure.org/1997,1132)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - C-278/95 P (https://dejure.org/1997,1132)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - C-278/95 P (https://dejure.org/1997,1132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Siemens / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 190
    1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang

  • EU-Kommission

    Siemens / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Siemens SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Staatliche Beihilfen und allgemeine Beihilfen; Qualifizierung der Beihilfen; Umfang der Begründnungspflicht der Organe; Von der Kommission genehmigte allgemeine Beihilferegelung; Prüfung der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92; ; EG-Vertrag Art. 92 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 93; ; EG-Vertrag Art. 168a; ; EG-Vertrag Art. 190; ; Satzung des Gerichtshofes Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93 - Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 92/483/EWG der Kommission betreffend Beihilfen der Region Brüssel an die Siemens SA zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    31 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 24) festgestellt hat, kann die Kommission, wenn sie es mit einer bestimmten Beihilfe zu tun hat, von der behauptet wird, sie sei aufgrund einer zuvor genehmigten Regelung gewährt worden, diese Gewährung nicht ohne weiteres unmittelbar am Vertrag messen.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nämlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    35 Zu den Vorschriften über staatliche Beihilfen hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Kommission über ein Ermessen verfügt, das sie nach Maßgabe wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind, und daß die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Vertrag im Gemeinschaftsrahmen zu beurteilen ist (Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-325/94

    An Taisce und WWF UK

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    44 Zwar kann ein Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen, doch kann der Gerichtshof, wenn das Gericht die Tatsachen nicht nur gewürdigt, sondern auch qualifiziert hat, die Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes prüfen (Beschluß vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-325/94 P, An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1996, I-3727, Randnrn. 28 und 30).
  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    1 Die Siemens SA (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. August 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93 (Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 1 Buchstabe c und 2 der Entscheidung 92/483/EWG der Kommission vom 24. Juni 1992 betreffend Beihilfen der Region Brüssel an die Siemens SA zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation (ABl. L 288, S. 25; im folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
    16 Das Gericht hat in Randnummer 31 des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90 (La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1) festgestellt, daß die Kommission nicht auf alle Argumente einzugehen brauche, die die Betroffenen vor ihr geltend gemacht hätten, und daß es ausreiche, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführe, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukomme.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Die Begründung braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten, da die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln, zu beurteilen ist (Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Zu der Tatsache, dass in der angefochtenen Entscheidung fünf der von der Kommission herangezogenen Studien nicht erwähnt worden sind, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden brauchen, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, C-56/93, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997, Siemens/Kommission, C-278/95 P, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17; Urteil Corsica Ferries Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 221 angeführt, Randnr. 63, und British Aggregates/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 141).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. u. a. Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-501/00, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-6717, Randnr. 73).
  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Aspekte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 15. Juli 2004, Spanien/Kommission, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 73; vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, C-56/93, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997, Siemens/Kommission, C-278/95 P, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17).

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen über das Verfahren zur Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge die Rückforderung unrechtmäßig gewährter Beihilfen nach den im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten erfolgen muss (Urteile des Gerichtshofs vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor u. a., 205/82 bis 215/82, Slg. 1983, 2633, Randnrn. 18 bis 25, und vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, 94/87, Slg. 1989, 175, Randnr. 12; Urteil Siemens/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 82).

    Wie die Kommission im 153. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung ausführt, darf sie in ihren Entscheidungen, mit denen sie die Rückforderung staatlicher Beihilfen anordnet, nicht die Auswirkungen der Steuer auf den Betrag der zurückzufordernden Beihilfen berechnen, da diese Berechnung in den Anwendungsbereich des nationalen Rechts fällt, sondern muss sich darauf beschränken, den zurückzufordernden Bruttobetrag anzugeben (Urteil Siemens/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 83).

    Dies hindert die nationalen Behörden nicht daran, bei der Rückforderung gegebenenfalls von dem zurückzufordernden Betrag gemäß ihren nationalen Vorschriften bestimmte Beträge abzuziehen, sofern die Anwendung dieser nationalen Vorschriften die Rückforderung nicht praktisch unmöglich macht und nicht gegenüber vergleichbaren Fällen, für die das nationale Recht gilt, diskriminierend ist (Urteil Siemens/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 83).

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Das Gericht hat u. a. festgestellt: "297 Die Begründung der angefochtenen Entscheidung hat entsprechend den Anforderungen des Artikels 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) die Überlegungen der Kommission so klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass zum einen die Klägerin ihr die Gründe für die Entscheidung entnehmen konnte, um ihre Rechte wahrzunehmen, und zum anderen das Gericht die Begründetheit der Entscheidung überprüfen konnte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 65, und [vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/04] Deutsche Bahn/Kommission [Slg. 1997, II-1689], Randnr. 96).
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Die Begründung der angefochtenen Entscheidung hat entsprechend den Anforderungen des Artikels 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) die Überlegungen der Kommission so klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß zum einen die Klägerin ihr die Gründe für die Entscheidung entnehmen konnte, um ihre Rechte wahrzunehmen, und zum anderen das Gericht die Begründetheit der Entscheidung überprüfen konnte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 65, und Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 96).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Zweitens steht diese Definition im Einklang mit Randnummer 18 des Urteils vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P (Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass Beihilfen dann, wenn die entsprechenden Aufwendungen übliche Betriebskosten sind, die einem Unternehmen bei seiner normalen Tätigkeit entstehen, unter die Kategorie der Betriebsbeihilfen fallen.
  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    Denn die einzelnen Beihilfen könnten so unter Verstoß gegen diese Grundsätze von der Kommission jederzeit wieder in Frage gestellt werden, selbst wenn sie der Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung in vollem Umfang entsprächen (vgl. sinngemäß Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 24, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 31).

    279 Zweitens war die Kommission nicht verpflichtet, in der Begründung der angefochtenen Entscheidung zu allen von der italienischen Regierung ihr gegenüber vorgetragenen Argumente Stellung zu nehmen, sondern sie brauchte lediglich die Tatsachen und die rechtlichen Erwägungen anzuführen, denen im Aufbau dieser Entscheidungen wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. sinngemäß Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 31, insoweit bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtsmittelsache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnrn.

  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nämlich nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (in diesem Sinne auch Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29, vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    In der Begründung brauchen jedoch nicht alle einschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 230).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale

  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

  • EuG, 31.03.1998 - T-129/96

    EGKS

  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-185/95

    Baustahlgewebe / Kommission

  • EuG, 21.02.2013 - T-85/11

    Marcuccio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-310/99

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 16.09.1999 - T-182/96

    Partex / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 06.02.1998 - T-124/96

    Interporc / Kommission

  • EuG, 15.04.2008 - T-348/04

    SIDE / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Keine

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-456/00

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 23.04.2002 - T-372/00

    Campolargo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-257/01

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 14.05.2002 - T-80/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

  • EuG, 14.05.2002 - T-81/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

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