Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 | EuGH, 30.07.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1755
EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ze Fu Fleischhandel

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vion Trading

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission PDF

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verjährungsregelung, die Teil des allgemeinen bürgerlichen Rechts eines Mitgliedstaats ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Dialog zwischen beredt Schweigenden - Wer keine zweite Meinung hören will, muß fühlen

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Ze Fu Fleischhandel GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Vion Trading GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    In den verbundenen Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07.

    Ze Fu Fleischhandel GmbH (C-280/07).

    Das Hauptzollamt forderte daher mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) die Ausfuhrerstattung zurück.

    Insbesondere aufgrund der Feststellung, dass die beanstandeten Unregelmäßigkeiten aus der Zeit vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 stammten, hat der Bundesfinanzhof beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende, in den drei Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07 gleichlautend formulierte Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. Juli 2007 sind die Rechtssachen C-278/07, C-279/07 und C-280/07 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Den Vorlageentscheidungen ist zu entnehmen, dass die zuständigen nationalen Behörden in den Ausgangsverfahren die in Rede stehende Rückforderung der Ausfuhrerstattung mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) geltend gemacht haben.

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 mit dieser eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht" eingeführt wird, um, wie sich aus dem dritten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der europäischen Gemeinschaften zu bekämpfen" (Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 31).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (Urteil Handlbauer, Randnr. 32).

    Daraus ergibt sich entgegen der Auffassung der französischen Regierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnrn.

    Allerdings geht es in dieser Bestimmung um sektorbezogene Regelungen auf Gemeinschaftsebene, wie der fünfte Erwägungsgrund dieser Verordnung bestätigt, und nicht um solche auf nationaler Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnr. 28).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 mussten die nationalen Gerichte daher Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteil vom 19. September 2002, Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Der Gerichtshof hat vielmehr im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorabentscheidungsfragen einfügen, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    34 und 35, sowie vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.09.2014 - C-341/13

    Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das [Unionsrecht]" einführt, um, wie sich aus der dritten Begründungserwägung dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der [Union] zu bekämpfen" (Urteile Handlbauer, C-278/02, EU:C:2004:388, Rn. 31, und Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 20).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine [Unions]bestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der [Union] ... bewirkt hat bzw. haben würde" (Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 32, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 21).

    Daraus ergibt sich, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 33 und 34, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 hatte der Unionsgesetzgeber keine Verjährungsvorschrift für die Wiedereinziehung von Vorteilen vorgesehen, die Wirtschaftsteilnehmer rechtswidrig infolge einer Handlung oder Unterlassung erlangt haben, die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union oder die Haushalte, die von der Union verwaltet werden, bewirkt hat bzw. haben würde (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 25).

    Demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Wiedereinziehung der zu Unrecht gewährten Beihilfen praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 26).

    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber eine allgemeine Verjährungsregelung für diesen Bereich einführen, in der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 27).

    So hat der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 unbeschadet ihres Art. 3 Abs. 3 eine allgemeine Verjährungsregelung normiert, mit der er den Zeitraum, in dem die Behörden der Mitgliedstaaten, wenn sie im Namen oder für Rechnung des Unionshaushalts handeln, solche rechtswidrig erlangten Vorteile zurückfordern müssen oder hätten zurückfordern müssen, bewusst auf vier Jahre verkürzt hat (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 29).

    Was die Schulden betrifft, die unter der Geltung einer nationalen Verjährungsvorschrift entstanden und nach dieser noch nicht verjährt waren, hat das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/85 gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 zur Folge, dass eine solche Schuld grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung der Unregelmäßigkeiten verjährt sein muss (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 31).

    Daher ist nach dieser Bestimmung jeder Betrag, den ein Wirtschaftsteilnehmer aufgrund einer Unregelmäßigkeit vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 rechtswidrig erhalten hat, grundsätzlich verjährt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Begehung einer solchen Unregelmäßigkeit eine Unterbrechungshandlung, d. h. gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung eine der betreffenden Person zur Kenntnis gebrachte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde, vorgenommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 32).

    Ist wie im Ausgangsverfahren im Lauf des Jahres 1995 eine Unregelmäßigkeit begangen worden, fällt diese demzufolge unter die allgemeine Verjährungsregelung, die eine Verjährung in vier Jahren vorsieht, und ist deshalb je nach dem genauen Zeitpunkt der Begehung dieser auf das Jahr 1995 zurückgehenden Unregelmäßigkeit im Lauf des Jahres 1999 verjährt, wobei den Mitgliedstaaten jedoch gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 vorbehalten bleibt, längere Verjährungsfristen vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    2 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38.

    19 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Diese nationale Rechtsvorschrift kann vor dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden haben (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 42).

    21 - Urteile Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 25, 27 und 29) und Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (C-201/10 und C 202/10, EU:C:2011:282, Rn. 24).

    22 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 34).

    23 - Vorausgesetzt natürlich, dass die vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Schulden nicht aufgrund von zum Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeiten geltenden nationalen Verjährungsregelungen bereits verjährt sind (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 30).

    36 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 21. Vgl. auch Urteil Corman (C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 38).

    37 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 31).

    38 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Die Klägerin hat die zu erstattende Leistung aufgrund einer Unregelmäßigkeit erlangt; dabei steht der Anwendung der Verordnung nicht entgegen, dass die Unregelmäßigkeiten vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07, Vosding - EuGHE 2009 I-457 ).

    Die Leistung wurde von der Beklagten auch im Namen oder für Rechnung des Gemeinschaftshaushalts erbracht (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - EuGHE 2004 I-6194 und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Diese findet nicht nur Anwendung, wenn die Unregelmäßigkeit Sanktionen nach sich zieht (vgl. Art. 5), sondern auch, wenn sie Anlass für verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung gewährter Beihilfen ist (vgl. Art. 4; EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 a.a.O. und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Die gemeinschaftsrechtliche Regelung versteht sich allerdings nur als Mindestfrist (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

    All dies ergibt sich zweifelsfrei aus der erwähnten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Vosding (Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Beides hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 45/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Auf dieses Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH durch Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 534) Folgendes erkannt:.

    Dies ist nach dem Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 zutreffend.

    Zum einen Teil steht ihnen schon das Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 entgegen.

    Zu der weiteren, vom FG bejahten Frage, ob allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts unbeschadet des Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 die Anwendung einer Verjährungsregelung, wie sie § 195 BGB in der vorstehend bezeichneten Fassung enthielt (30 Jahre nach Entstehen des Anspruchs), ausschließen, äußert sich das Urteil C-278/07 bis C-280/07 allerdings nicht, obschon die Schlussanträge der Generalanwältin zu der diesbezüglichen, auch in dem Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats VII R 22-24/06 ausdrücklich angesprochenen Frage eingehende und klare Ausführungen enthielten.

    Der erkennende Senat erachtet unter diesen Umständen das Schweigen des Urteils C-278/07 bis C-280/07 als beredt: Hätte der EuGH die Anwendung des § 195 BGB a.F. aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für ausgeschlossen gehalten, so hätte es der vom EuGH in ständiger Rechtsprechung betonten Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Aufgabe der Vorabentscheidung, dem ersuchenden Gericht die für die von ihm zu treffende Endentscheidung erforderlichen und nützlichen Hinweise zu geben, entsprochen, das Petitum der Generalanwältin aufzugreifen und die Unangemessenheit einer 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a.F. in der Vorabentscheidung festzustellen, zumal sich unter dieser Prämisse die Beantwortung der dritten von dem erkennenden Senat in dem Vorabentscheidungsersuchen gestellten Frage erübrigt hätte.

    Dabei kann das Urteil C-278/07 bis C-280/07 nicht dahin verstanden werden, längere nationale Verjährungsfristen könnten sich nur aus Vorschriften des nationalen Rechts ergeben, die eine solche Frist ausdrücklich festlegen.

    Ob der Grundsatz der Rechtssicherheit bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattung nach einer Frist von fast 30 Jahren seit Gewährung derselben verletzt wäre, wie die Generalanwältin in den Schlussanträgen des Vorabentscheidungsverfahrens C-278/07 bis C-280/07 geltend gemacht hat, mag dahinstehen; soweit ersichtlich, ist allerdings zu § 195 BGB a.F. in der jahrzehntelangen Rechtsprechung jedenfalls der deutschen Gerichte und im Rahmen der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift außerhalb ihres ausdrücklich angesprochenen Regelungsbereichs sowie im Schrifttum die bei Annahme einer Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit bestehende Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift nicht geltend gemacht worden.

    Es fehlt deshalb auch in dieser Hinsicht an einem Anlass, den EuGH hierzu gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu befragen, ganz abgesehen davon, dass sich die Antwort auf eine solche Frage umso klarer aus der vom Senat eingeholten Vorabentscheidung C-278/07 bis C-280/07 entnehmen lässt, als der EuGH dort, wie ausgeführt, entgegen den Anträgen der Generalanwältin nicht einmal Anlass gesehen hat, eine 30-jährige Frist zu beanstanden.

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. März 2007 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 Folgendes entschieden hat:.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Mit Urteil vom 29.01.2009 (verbundene Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07) bejahte der Europäische Gerichtshof die beiden ersten Vorlagefragen.

    In seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07, juris) hat der Gerichtshof diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 räumt den Mitgliedstaaten somit die Befugnis ein, sowohl längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 2988/95 bereits bestanden, weiterhin anzuwenden, als auch nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.01.2009, C-278/07, Rz. 42).

    Seit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.1.2009 (C-278/07) ist zudem geklärt, dass sich diese nationalen Verjährungsfristen nicht nur aus einer spezifischen nationalen Bestimmung, die auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen oder - allgemeiner - auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen anwendbar ist, sondern auch aus Auffangregelungen ergeben können, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgegangen sind (Rz. 43, 47).

    Ob die Vorschrift des § 195 BGB in seiner bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) geltenden Fassung (im Folgenden: § 195 BGB a. F.) eine Auffangregelung im Sinne der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.2009 (C-278/07, 3. Leitsatz) darstellt und auf die Rückforderung von zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattungen überhaupt analog Anwendung finden kann, braucht der erkennende Senat vor dem Hintergrund des von ihm eingeholten Vorabentscheidungsersuchens nicht abschließend zu entscheiden.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Diese Vorabentscheidungsersuchen führten zum Urteil vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.
  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 547/07

    Antrag auf Rindersonderprämie durch den Erzeuger bei Haltung von männlichen

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum andern nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 1969/06

    Gewährung und Rücknahme von Rindersonderprämie; Ordnungsgemäß geführtes

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum anderen nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
    - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., und vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

    C-280/07 -, Vosding, Slg. 2009, I-457, = juris, Rn. 22 f., und vom 11. Juni 2015 - C-52/14 -, Q. und M. , ABl.

    - C-278/07 bis C-280/07 -, Vosding, a. a. O., Rn. 34, und vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 -, Kollmer, NVwZ 2016, 522, = juris, Rn. 21; EuG, Urteil vom 15. April 2011 - T-297/05 -, a. a. O., Rn. 151.

    - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
  • EuGH, 03.10.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 -

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08

    Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09

    Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte

  • EuGH, 02.03.2017 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG,

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

  • BVerwG, 09.12.2020 - 8 C 14.19

    Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für Zucker bei wiederholter

  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4772/06
  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4770/06
  • EuGH, 11.06.2015 - C-52/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06

    Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10

    Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 7/08

    Flächenangabe; Flächenzahlung; Irrtum; Landwirtschaftsrecht; Rückforderung;

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20

    Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges;

  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • EuGH, 06.10.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 182/10

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 -4 VO 2988/95/EG; Zuständigkeit der Behörde

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 03.09.2015 - C-383/14

    Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 10.07.2014 - C-379/13

    Aecops / Kommission

  • OVG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Milchgarantiemengenabgabe nach § 3 i.V.m.

  • FG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Verjährung von Zinsen aus Milchabgaben Fälligkeit der Milchgarantiemengenabgabe

  • FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09

    Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus

  • EuG, 12.07.2016 - T-326/13

    Kommission / Thales développement und coopération

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07, C-279/07, C-280/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23432
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2008,23432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2008,23432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2008,23432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen

  • Europäischer Gerichtshof

    Vion Trading

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ze Fu Fleischhandel

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen

  • EU-Kommission PDF

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen

  • EU-Kommission

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen“

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    Darüber hinaus entsprach die Auslegung des Gerichtshofs den Schlussanträgen des Generalanwalts(36), und auch das Gericht erster Instanz hatte zuvor im Urteil José Marti Peix/Kommission(37) im gleichen Sinne entschieden.

    37 - Urteil des Gerichts vom 13. März 2003, José Marti Peix/Kommission (T-125/01, Slg. 2003, II-865).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-133/00

    Bowden u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    35 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Bowden (C-133/00, Urteil vom 4. Oktober 2001, Slg. 2001, I-7031, Nr. 30).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    12 - Vgl. Urteil vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie (C-201/04, Slg. 2006, I-2049, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    7 - Josef Vosding Schlacht, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co (im Folgenden: Josef Vosding; Rechtssache C-278/07), Vion Trading GmbH (im Folgenden: Vion; Rechtssache C-279/07) und Ze Fu Fleischhandel GmbH (im Folgenden: Ze Fu; Rechtssache C-280/07).
  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    7 - Josef Vosding Schlacht, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co (im Folgenden: Josef Vosding; Rechtssache C-278/07), Vion Trading GmbH (im Folgenden: Vion; Rechtssache C-279/07) und Ze Fu Fleischhandel GmbH (im Folgenden: Ze Fu; Rechtssache C-280/07).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-279/05

    Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    14 - Urteil vom 11. Januar 2007 (C-279/05, Slg. 2007, I-239).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    13 - Urteil vom 12. November 1981, Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnrn. 9 f. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    29 - Urteil vom 24. Juni 2004 (C-278/02, Slg. 2004, I-6171).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-491/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE AUSLEGUNG DER GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
    10 - Vgl. zuletzt Urteil vom 8. Mai 2008, Danske Svineproducenter (C-491/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    2 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38.

    19 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Im Fall von Unregelmäßigkeiten, die vorsätzlich begangen oder durch Fahrlässigkeit verursacht werden, können verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden (vgl. die von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2008:521, vorgelegten Schlussanträge, Nr. 47).

    Diese nationale Rechtsvorschrift kann vor dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden haben (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 42).

    21 - Urteile Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 25, 27 und 29) und Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (C-201/10 und C 202/10, EU:C:2011:282, Rn. 24).

    22 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 34).

    23 - Vorausgesetzt natürlich, dass die vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Schulden nicht aufgrund von zum Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeiten geltenden nationalen Verjährungsregelungen bereits verjährt sind (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 30).

    36 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 21. Vgl. auch Urteil Corman (C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 38).

    37 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 31).

    38 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

    In seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07, [...]) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Mit Blick auf diese gemeinschaftsrechtliche Vorgabe hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) ausgeführt, dass die längeren Verjährungsfristen, die die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 weiterhin anwenden dürften, sich auch aus Auffangregelungen ergeben könnten, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgingen (Rz. 48, Leitsatz 2 2. Spiegelstrich).

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

    In seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07, [...]) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Mit Blick auf diese gemeinschaftsrechtliche Vorgabe hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) ausgeführt, dass die längeren Verjährungsfristen, die die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 weiterhin anwenden dürften, sich auch aus Auffangregelungen ergeben könnten, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgingen (Rz. 48, Leitsatz 2 2. Spiegelstrich).

  • FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09

    Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im

    In seinem Urteil vom 25.9.2008 (C-278/07, [...]) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.9.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Mit Blick auf diese gemeinschaftsrechtliche Vorgabe hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25.9.2008 (C-278/07) ausgeführt, dass die längeren Verjährungsfristen, die die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 weiterhin anwenden dürften, sich auch aus Auffangregelungen ergeben könnten, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgingen (Rz. 48, Leitsatz 2 2. Spiegelstrich).

  • FG Düsseldorf, 14.06.2023 - 4 K 1738/22

    Zinsbescheid über Aussetzungszinsen wegen Gewährung der Aussetzung der

    Soweit Generalanwältin D in den Schlussanträgen vom 25.9.2008 (C-278/07, Rn. 69 ff.) die Auffassung vertreten hat, eine nach nationalem Recht bestehende, dreißigjährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB a.F.) sei aus unionsrechtlicher Sicht unverhältnismäßig, kann offenbleiben, ob dem zu folgen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-825/19

    Beeren-, Wild-, Feinfrucht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    12 Ebd., Rn. 42. Vgl. zu einer kritischen Betrachtung der Analyse des Gerichtshofs im Urteil Molenbergnatie die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2008:521, Nrn. 31 und 32).
  • FG Hamburg, 13.12.2013 - 4 K 28/12

    (Vorabentscheidungsersuchen: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Beginn der

    Diese Verjährungsvorschrift ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch auf die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattung anzuwenden, wenn die Unregelmäßigkeit vor Inkrafttreten der VO Nr. 2988/95 begangen worden ist (EuGH, Urteil vom 24.06.2004, C-278/02; Urteil vom 25.09.2008, C-278/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 30.07.2007 - C-279/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96062
EuGH, 30.07.2007 - C-279/07 (https://dejure.org/2007,96062)
EuGH, Entscheidung vom 30.07.2007 - C-279/07 (https://dejure.org/2007,96062)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - C-279/07 (https://dejure.org/2007,96062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,96062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 30.07.2007 - C-279/07
    und in der Rechtssache C-280/07.

    Die Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht