Rechtsprechung
EuGH, 10.12.1998 - C-279/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Soziale Sicherheit - Grenzgänger - Invalidität - Ärztliche Kontrolle
- Europäischer Gerichtshof
Voeten und Beckers
- EU-Kommission
Voeten und Beckers
Verordnung Nr. 574/72 des Rates, Artikel 51 Absatz 1
1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Invaliditätsversicherung - Leistungsempfänger, der in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt - Grenzgänger - Verwaltungsmässige und ärztliche Kontrolle - Kontrolle, die der zuständige Träger ...
- EU-Kommission
Voeten und Beckers
- Wolters Kluwer
Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel zur Anwendung der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige; Grad der Erwerbsminderung; Voraussetzungen für Invalidität
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Einbestellung zur Begutachtung von Berechtigten, die sich in einem anderen EG-Staat aufhalten
- Judicialis
Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 40; ; Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 51
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO Nr. 574/72 Art. 51 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
Leistungen bei Invalidität ehemaliger Grenzgänger - verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle im Staat des Leistungsträgers und Berücksichtigung von Untersuchungen im Wohnsitzstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep - Auslegung der Artikel 40 und 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 - Empfänger einer Leistung bei Invalidität, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97
- EuGH, 10.12.1998 - C-279/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 27.06.1991 - C-344/89
Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-279/97
Der Centrale Raad van Beroep habe nämlich in einem Urteil vom 4. Mai 1992 die Auffassung vertreten, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal, Slg. 1991, I-3245) Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vorschreibe, daß eine etwaige ärztliche Kontrolle des Arbeitnehmers vom Träger des Wohnorts durchgeführt werde.Außerdem seien der Träger und die Ärzte des Wohnorts mit der Anwendung der nach dem Recht des Mitgliedstaats des zuständigen Trägers geltenden Kriterien für die Feststellung der Erwerbsminderung weniger vertraut als die Ärzte des zuständigen Trägers; diese Kriterien könnten aber von denen des Wohnmitgliedstaats erheblich abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Martínez Vidal, Randnr. 14).
- EuG, 24.11.2005 - T-236/02
Marcuccio / Kommission
p. I-3245, et du 10 décembre 1998, Voeten et Beckers, C-279/97, Rec.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Bestuur van het Landelijk instituut sociale verzekeringen gegen C.J.M. Voeten und J. Beckers.
Soziale Sicherheit - Grenzgänger - Invalidität - Ärztliche Kontrolle
- Europäischer Gerichtshof
Voeten und Beckers
Freizügigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97
- EuGH, 10.12.1998 - C-279/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 27.06.1991 - C-344/89
Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97
23 Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 ist vom Gerichtshof bereits in seinem 1991 erlassenen Urteil in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal)(4) ausgelegt worden, das einige Feststellungen enthält, die sich bei der Lösung der vorliegenden Frage als sehr nützlich erweisen könnten.(4) - Urteil vom 27. Juni 1991 (Slg. 1991, I-3245).