Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.1998 - C-279/97   

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https://dejure.org/1998,3996
EuGH, 10.12.1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,3996)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,3996)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,3996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Grenzgänger - Invalidität - Ärztliche Kontrolle

  • Europäischer Gerichtshof

    Voeten und Beckers

  • EU-Kommission PDF

    Voeten und Beckers

    Verordnung Nr. 574/72 des Rates, Artikel 51 Absatz 1
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Invaliditätsversicherung - Leistungsempfänger, der in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt - Grenzgänger - Verwaltungsmässige und ärztliche Kontrolle - Kontrolle, die der zuständige Träger ...

  • EU-Kommission

    Voeten und Beckers

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel zur Anwendung der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige; Grad der Erwerbsminderung; Voraussetzungen für Invalidität

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Einbestellung zur Begutachtung von Berechtigten, die sich in einem anderen EG-Staat aufhalten

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 40; ; Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 574/72 Art. 51 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Leistungen bei Invalidität ehemaliger Grenzgänger - verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle im Staat des Leistungsträgers und Berücksichtigung von Untersuchungen im Wohnsitzstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep - Auslegung der Artikel 40 und 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 - Empfänger einer Leistung bei Invalidität, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.06.1991 - C-344/89

    Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst

    Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-279/97
    Der Centrale Raad van Beroep habe nämlich in einem Urteil vom 4. Mai 1992 die Auffassung vertreten, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal, Slg. 1991, I-3245) Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vorschreibe, daß eine etwaige ärztliche Kontrolle des Arbeitnehmers vom Träger des Wohnorts durchgeführt werde.

    Außerdem seien der Träger und die Ärzte des Wohnorts mit der Anwendung der nach dem Recht des Mitgliedstaats des zuständigen Trägers geltenden Kriterien für die Feststellung der Erwerbsminderung weniger vertraut als die Ärzte des zuständigen Trägers; diese Kriterien könnten aber von denen des Wohnmitgliedstaats erheblich abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Martínez Vidal, Randnr. 14).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17880
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,17880)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,17880)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - C-279/97 (https://dejure.org/1998,17880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Bestuur van het Landelijk instituut sociale verzekeringen gegen C.J.M. Voeten und J. Beckers.

    Soziale Sicherheit - Grenzgänger - Invalidität - Ärztliche Kontrolle

  • Europäischer Gerichtshof

    Voeten und Beckers

    Freizügigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.06.1991 - C-344/89

    Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97
    23 Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 ist vom Gerichtshof bereits in seinem 1991 erlassenen Urteil in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal)(4) ausgelegt worden, das einige Feststellungen enthält, die sich bei der Lösung der vorliegenden Frage als sehr nützlich erweisen könnten.

    (4) - Urteil vom 27. Juni 1991 (Slg. 1991, I-3245).

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