Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.2003 - C-20/01 und C-28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,469
EuGH, 10.04.2003 - C-20/01 und C-28/01 (https://dejure.org/2003,469)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - C-20/01 und C-28/01 (https://dejure.org/2003,469)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - C-20/01 und C-28/01 (https://dejure.org/2003,469)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Voraussetzungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Keine Ausschreibung des Abwasservertrags der Gemeinde Bockhorn; Vergabe eines Müllentsorgungsvertrags im Verhandlungsverfahren durch die Stadt Braunschweig ohne vorherige Vergabebekanntmachung; Objektives Interesse an der Feststellung der fraglichen Vertragsverletzungen ...

  • Wolters Kluwer

    Keine Ausschreibung des Abwasservertrags der Gemeinde Bockhorn; Vergabe eines Müllentsorgungsvertrags im Verhandlungsverfahren durch die Stadt Braunschweig ohne vorherige Vergabebekanntmachung; Objektives Interesse an der Feststellung der fraglichen Vertragsverletzungen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung: Beweislast für das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergaberechtliche Vertragsverletzungsklage ist auch nach Abschluss der Verträge durch öffentlichen Auftraggeber zulässig

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungsaufträge nicht europaweit ausgeschrieben: EuGH zieht rote Karte gegen Deutschland! (IBR 2003, 370)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8, 15 Absatz und 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abwasservertrag der Gemeinde Bockhorn - Fehlende ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1231
  • EuZW 2004, 288 (Ls.)
  • NZBau 2003, 393
  • BB 2003, 615
  • ZfBR 2003, 592
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-476/98, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9855, Randnr. 38).

    Sie kann beim Gerichtshof daher die Feststellung einer Vertragsverletzung mit dem Vorbringen beantragen, dass das mit der Richtlinie bezweckte Ergebnis in einem bestimmten Fall nicht erreicht worden sei (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-471/98, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-9681, Randnr. 39).

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 92/50, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist und dass die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, demjenigen obliegt, der sich auf sie berufen will (vgl. zu öffentlichen Bauaufträgen Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Ein Auftraggeber kann zwar in den verschiedenen Stadien eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge Umweltschutzkriterien berücksichtigen (vgl. zur Heranziehung derartiger Kriterien als Zuschlagskriterien bei der Vergabe eines Auftrags für den Betrieb einer Linie eines städtischen Busnetzes Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 57).

    Bei dem wegen des Vorliegens eines solchen technischen Grundes angewandten Verfahren müssen jedoch die wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, wie es aus den Bestimmungen des Vertrages über das Niederlassungsrecht und das Recht des freien Dienstleistungsverkehrs folgt, beachtet werden (siehe entsprechend Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 63).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-471/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Sie kann beim Gerichtshof daher die Feststellung einer Vertragsverletzung mit dem Vorbringen beantragen, dass das mit der Richtlinie bezweckte Ergebnis in einem bestimmten Fall nicht erreicht worden sei (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-471/98, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-9681, Randnr. 39).

    Da die Feststellung einer von einem Mitgliedstaat begangenen Vertragsverletzung nicht die Feststellung voraussetzt, dass hierdurch ein Schaden verursacht worden ist (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30), kann sich die Bundesrepublik Deutschland auch nicht darauf berufen, dass einem Dritten im Rahmen der mit der Gemeinde Bockhorn und der Stadt Braunschweig geschlossenen Verträge kein Schaden entstanden sei.

  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 92/50, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist und dass die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, demjenigen obliegt, der sich auf sie berufen will (vgl. zu öffentlichen Bauaufträgen Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Da die Feststellung einer von einem Mitgliedstaat begangenen Vertragsverletzung nicht die Feststellung voraussetzt, dass hierdurch ein Schaden verursacht worden ist (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30), kann sich die Bundesrepublik Deutschland auch nicht darauf berufen, dass einem Dritten im Rahmen der mit der Gemeinde Bockhorn und der Stadt Braunschweig geschlossenen Verträge kein Schaden entstanden sei.
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-476/98, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9855, Randnr. 38).
  • EuGH, 27.11.1990 - 200/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Es trifft zu, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, I-2353, Randnr. 10, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-29/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Außerdem enthält die Richtlinie 92/50 zwar im Wesentlichen Verfahrensvorschriften, sie ist jedoch gleichwohl erlassen worden, um die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr zu beseitigen und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-29/01

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Es trifft zu, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, I-2353, Randnr. 10, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-29/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-328/96

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
    Dagegen hat er eine Einrede der Unzulässigkeit, die darauf gestützt war, dass der behauptete Verstoß abgestellt worden sei, in einer Situation zurückgewiesen, in der zwar die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist vollständig durchgeführt, die Verträge aber vor diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt worden waren (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

  • EuGH, 05.11.2002 - C-476/98

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

    Mit ihrer Klage ersucht die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 Abs. 1 EG verstoßen hat, indem sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, betreffend die Vergabe eines Abwasservertrags durch die Gemeinde Bockhorn und eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig ergeben(2).

    A - Das Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01.

    Der Gerichtshof hat in den Nrn. 1 und 2 des Tenors seines Urteils vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, für Recht erkannt:.

    Zudem wiederholte sie ihre Auffassung, dass das Gemeinschaftsrecht keine Kündigung der beiden Verträge verlange, auf die sich das genannte Urteil Kommission/Deutschland bezogen habe.

    Die Klage der Kommission war nach ihrem ursprünglichen Wortlaut zum einen auf die Feststellung gerichtet, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 Abs. 1 EG verstoßen hat, indem sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, betreffend die Vergabe eines Abwasservertrags durch die Gemeinde Bockhorn und eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig ergeben.

    Der Rechtsstreit über die Frage, welche Folgen sich aus dem Urteil Kommission/Deutschland ergäben, hätte durch einen solchen Antrag und nicht im Wege einer Klage nach Art. 228 EG entschieden werden müssen.

    Hilfsweise macht die deutsche Regierung geltend, die Klage müsse wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen werden, da nach der Aufhebung der streitigen Verträge nichts mehr zur Vollstreckung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 zu veranlassen sei.

    Die Kommission habe ein Interesse an der Klärung der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland zum relevanten Zeitpunkt, als der von der Stadt Braunschweig geschlossene Vertrag noch bestanden habe, dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 bereits nachgekommen sei.

    Ihrer Ansicht nach hätte die Kommission vorrangig einen Antrag auf Auslegung des Urteils in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 nach Art. 102 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs stellen müssen.

    Sie beantragt, das Verfahren einzustellen, hilfsweise die Klage als unzulässig abzuweisen, da nach der Aufhebung der streitigen Verträge nun nichts Weiteres zur Vollstreckung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 zu veranlassen sei.

    Da die Bundesrepublik Deutschland den beanstandeten Vertrag nicht bis zum hier maßgeblichen Zeitpunkt aufgehoben hat, hat sie nicht die Maßnahmen ergriffen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, betreffend die Vergabe eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig ergeben.

    Zwar ist jede Missachtung eines Urteils des Gerichtshofs als gravierend anzusehen, so dass der vorliegende Verstoß grundsätzlich mit einem Pauschalbetrag als symbolische Sanktion(64) für die Dauer vom Erlass des Urteils vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, bis zum Abschluss der Aufhebungsverträge geahndet werden könnte; dabei ist jedoch mildernd zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung aus diesem ersten Urteil noch im Laufe des schriftlichen Verfahrens nachgekommen ist.

    - festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 Abs. 1 EG verstoßen hat, indem sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, betreffend die Vergabe eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig ergeben;.

    2 - Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609).

    9 - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 829, Randnr. 13).

    17 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fn. 16, Randnr. 15).

    25 - Kalbe, P., Kommentar zum Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2003, S. 566, spricht von der Doppelspurigkeit des Rechtsschutzsystems bei Verstößen gegen die EG-Vergaberichtlinien.

    30 - Siehe S. 4 der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission vom 30. März 2004 gemäß Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gerichtet an die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Maßnahmen zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 betreffend die Vergabe eines Abwasservertrags durch die Gemeinde Bockhorn und eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig.

    37 - Siehe auch Heuvels, K., Fortwirkender Richtlinienverstoß nach De-facto-Vergaben, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht , 6. Jahrgang (2005), Heft 1, S. 32; Bitterich, K., Kein "Bestandsschutz" für vergaberechtswidrige Verträge gegenüber Aufsichtsmaßnahmen nach Artikel 226 EG, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht , 16. Jahrgang (2005), Heft 4, S. 164; derselbe, Bitterich, K., Kündigung vergaberechtswidrig zu Stande gekommener Verträge durch öffentliche Auftraggeber, Neue Juristische Wochenschrift 26/2006, S. 1845; Prieß, G., Beendigung des Dogmas durch Kündigung: Keine Bestandsgarantie für vergaberechtswidrige Verträge, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht 2006, S. 220; Kalbe, P., Kommentar zum Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2003, S. 567; Griller, S., Qualifizierte Verstöße gegen das Vergaberecht - Der Fall St. Pölten, ecolex , 2000, S. 8; Hintersteininger, M., Fehlerhafte Anwendung des EG-Vergaberechts am Beispiel St. Pölten - Zum Urteil des EuGH vom 28.10.1999, Österreichische Juristen-Zeitung 2000, S. 634.

    38 - Siehe Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fn. 16, Randnr. 12) unter Verweis auf das Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 34 bis 37) sowie Urteil Kommission/Österreich (zitiert in Fn. 18, Randnr. 57) und Urteil vom 31. März 1993, Kommission/Italien (C-362/90, Slg. 1993, I-2353, Randnrn.

    39 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fn. 16, Randnr. 12 f.).

    45 - Kalbe, P., Kommentar zum Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht , 2003, S. 567, ist der Auffassung, dass es zum Zweck der Feststellung und Beschreibung des Vertragsverstoßes im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nicht auf das Schicksal der streitigen Verträge ankam.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Mit ihrer Klage beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 Abs. 1 EG verstoßen hat, indem sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609), betreffend die Vergabe eines Abwasservertrags durch die Gemeinde Bockhorn (Deutschland) und eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig (Deutschland) ergeben, und diesen Mitgliedstaat zu verurteilen, an die Kommission auf das Konto Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft ein Zwangsgeld zu zahlen in Höhe von 31 680 Euro pro Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem genannten Urteil hinsichtlich des Vertrags der Gemeinde Bockhorn, und in Höhe von 126 720 Euro pro Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um jenem Urteil hinsichtlich des Vertrags der Stadt Braunschweig nachzukommen, und zwar jeweils von der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung der Maßnahmen.

    Das genannte Urteil Kommission/Deutschland.

    Zudem verlange das Gemeinschaftsrecht keine Kündigung der beiden Verträge, auf die sich das genannte Urteil Kommission/Deutschland bezogen habe.

    Da die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der Kommission nicht die sich aus dem Urteil Kommission/Deutschland ergebenden Maßnahmen ergriffen hat, hat die Kommission die vorliegende Klage erhoben.

    Der Rechtsstreit über die Frage, welche Folgen sich aus dem Urteil Kommission/Deutschland ergäben, hätte durch einen Antrag auf Auslegung des Urteils und nicht im Wege einer Klage nach Art. 228 EG entschieden werden können und müssen.

    Die durch die Missachtung der Richtlinie 92/50 erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs dauert nämlich während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fort (Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 36).

    Erstens hat der Gerichtshof bereits zu Art. 2 Abs. 6 Unterabs. 2 der Richtlinie 89/665 festgestellt, dass diese Bestimmung den Mitgliedstaaten zwar erlaubt, die Wirkungen der unter Verstoß gegen die Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge geschlossenen Verträge aufrechtzuerhalten, und somit das berechtigte Vertrauen der Vertragspartner schützt, sie jedoch nicht, ohne die Tragweite der die Schaffung des Binnenmarkts betreffenden Bestimmungen des EG-Vertrags zu beschränken, dazu führen kann, dass das Verhalten des Auftraggebers gegenüber Dritten nach Abschluss dieser Verträge als gemeinschaftsrechtskonform anzusehen ist (Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 39).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 EG verstoßen, indem sie bei Ablauf der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß dieser Vorschrift in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01), in Bezug auf die Vergabe eines Müllentsorgungsvertrags durch die Stadt Braunschweig (Deutschland) ergeben.

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Mit den Worten "betreffender Vertrag" oder - nach einer anderen in der Rechtsprechung verwendeten Formulierung - "streitgegenständliche Ausschreibung" (vgl. z. B. Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung) nimmt der Gerichtshof das jeweilige Vorhaben in seiner Gesamtheit in den Blick, stellt es in seinen allgemeinen Zusammenhang und betrachtet es nach Maßgabe seiner wesentlichen Merkmale.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2001 - C-20/01

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    - Verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01.

    Die Rechtssache C-28/01 ist darüber hinaus wegen der Anwendung von Umweltkriterien bei der Auslegung der Richtlinie von Bedeutung.

    B - Sachverhalt und Vorverfahren in der Rechtssache C-28/01.

    Die Klagen der Kommission in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 sind am 16. Januar bzw. am 23. Januar 2001 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    In der Rechtssache C-28/01 beantragt sie, festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen aus den Artikeln 8 und 11 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie nicht nachgekommen ist, indem die Stadt Braunschweig einen Müllentsorgungsvertrag im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben hat, obwohl die Voraussetzungen der Richtlinie für eine freihändige Vergabe ohne gemeinschaftsweite Ausschreibung nicht vorgelegen haben.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs regt erstens an, die Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 zu verbinden.

    In der Rechtssache C-28/01 trägt die Kommission vor, die Stadt Braunschweig habe die Vergabe des Müllentsorgungsauftrags an BKB ohne vorherige Vergabebekanntmachung im Sinne der europarechtlichen Verfahrensvorschriften nicht nach Maßgabe der Richtlinie vorgenommen.

    Darüber hinaus macht die deutsche Regierung in der Rechtssache C-28/01 geltend, die Entscheidung der Stadt Braunschweig für die thermische Abfallverwertung und die daraus folgende Vergabe des Auftrags an BKB - das einzige Unternehmen, das im Raum Braunschweig über die nötige Infrastruktur zur Abfallentsorgung nach thermischer Methode verfügt habe - sei unumgänglich und nach dem Gemeinschaftsrecht unter Berücksichtigung des Näheprinzips gerechtfertigt gewesen.

    Die Rechtssache C-20/01 zielt speziell auf eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen Artikel 8 in Verbindung mit den Artikeln 15 Absatz 2 und 16 Absatz 1 der Richtlinie und die Rechtssache C-28/01 auf eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Artikel 8 und 11 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie ab.

    Anschließend wird bei der Begründetheit insbesondere das in der Rechtssache C-28/01 hilfsweise angeführte Verteidigungsvorbringen zum Näheprinzip geprüft (Abschnitt C).

    Rechtssache C-28/01.

    in der Rechtssache C-28/01:.

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Kommission im Rahmen der Zuständigkeiten, die ihr durch Art. 226 EG eingeräumt sind, kein Rechtsschutzinteresse nachzuweisen braucht (vgl. Urteile vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 29).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Vorschrift ist demnach stets so auszulegen und anzuwenden, dass ihr Anwendungsbereich nicht zur Regel wird (vgl. auch EuGH, Urt. v. 13.1.2005 - Rs. C-84/03, EWS 2005, 125, 128; Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-20/01, EWS 2003, 240; Urt. v. 10.3.1987 - Rs. C-199/85, Slg. 1987, 1055; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2008 - VII-Verg 46/08, VergabeR 2009, 173; Beschl. v. 27.10.2004 - VII-Verg 52/04, VergabeR 2005, 252; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.11.2003 - 1 Verg 14/03, [...]).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    14 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Artikel 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten kein Klageinteresse nachzuweisen braucht (vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 29).

    15 Der Kommission fällt nämlich kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 15, und Kommission/Deutschland, Randnr. 29 sowie die angeführte Rechtsprechung).

    Ihr allein obliegt die Entscheidung, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und gegebenenfalls wegen welcher Handlung oder Unterlassung dieses Verfahren einzuleiten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-476/98, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9855, Randnr. 38, sowie Urteil Kommission/Deutschland vom 10. April 2003, Randnr. 30).

    28 Allein die Kommission ist nämlich für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland vom 11. August 1995, Randnr. 22, und vom 5. November 2002, Randnr. 38).

    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

    43 Dass eine Behörde, deren Genehmigung für das betreffende Vorhaben erforderlich ist, Fristen vorschreiben kann, ist ein vorhersehbarer Umstand des Verfahrens zur Genehmigung dieses Vorhabens (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteil Kommission/Deutschland vom 28. März 1996, Randnr. 18).

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, vom 5. November 2002, Kommission/Deutschland, C-476/98, Slg. 2002, I-9855, Randnr. 38, und vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    4 - Vgl. das Urteil vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnrn.

    5 - Ständige Rechtsprechung; vgl. nur das Urteil vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-209/02 (Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-0000, Randnrn. 16 bis 18, mit weiteren Nachweisen) und das Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 32 ff., mit weiteren Nachweisen).

    6 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 39).

    Das Urteil bezieht sich zwar auf Artikel 9 Buchstabe b der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5; im Folgenden: Richtlinie 71/305), letztere Vorschrift ist aber eine im Wortlaut im Wesentlichen identische Vorläuferin des hier auszulegenden Artikels 7 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 93/37. Vgl. ferner das Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).

    Das Urteil bezieht sich zwar auf Artikel 9 Buchstabe d der Richtlinie 71/305, letztere Vorschrift ist aber eine im Wortlaut im Wesentlichen identische Vorläuferin des hier auszulegenden Artikels 7 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 93/37. Vgl. ferner das Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 13).

    29 - Den objektiven Charakter des Vertragsverletzungsverfahrens unterstreicht auch Generalanwalt Tizzano in Nr. 14 seiner Schlussanträge vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-2037, I-2038).

    31 - Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-135/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2837, Randnr. 25) und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Randnr. 9).

    32 - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, 7453, Randnr. 30) und Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Sodann ist der Verweis des Gerichtshofs in Randnr. 24 des Urteils Kommission/Frankreich auf die Urteile Kommission/Deutschland(18) und Kommission/Italien(19) zur Rechtfertigung des der Kommission im Hinblick auf die Wahl des Zeitpunkts der Erhebung der Vertragsverletzungsklage zustehenden Wertungsspielraums meines Erachtens nicht zutreffend.

    Meines Erachtens ist der Auffassung der Kommission zuzustimmen, denn die Konstellation in der vorliegenden Rechtssache entspricht exakt dem Fall, den ich in Nr. 54 meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Deutschland(38) ergangen ist, angesprochen habe.

    16 - So hat der Gerichtshof in dem Urteil Kommission/Deutschland (C-456/05) die auf das Fehlen einer gegenwärtigen Vertragsverletzung gestützte Unzulässigkeitseinrede zu Recht unabhängig und vor der auf das Fehlen eines Rechtsschutzinteresses der Kommission gestützten Unzulässigkeitseinrede geprüft.

    20 - Urteil Kommission/Deutschland (C-317/92, Randnr. 2).

    42 bis 44), vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnrn.

    31 - Urteil Kommission/Deutschland (C-456/05, Randnr. 16).

    Der Gerichtshof nimmt in dieser Randnummer auf drei im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ergangene Urteile Bezug, nämlich die Urteile Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01), Kommission/Deutschland (C-125/03) und Kommission/Italien (C-525/03).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

    Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE

  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

  • EuGH, 14.04.2005 - C-157/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG,

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer öffentlichen Ausschreibung;

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12

    Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und

  • VK Düsseldorf, 15.08.2003 - VK-23/03

    Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung nur ausnahmsweise zulässig!

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03

    Comisión/España

  • VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02

    Beschaffung von Schuhen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03

    Coname - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG - Artikel 49 EG - Reichweite der

  • EuGH, 27.10.2005 - C-525/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04

    FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04

    Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

  • EuGH, 23.04.2015 - C-376/13

    Kommission / Bulgarien

  • VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06

    De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!

  • EuGH, 10.09.2009 - C-76/08

    Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02

    Sintesi

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-480/06

    Kommission / Deutschland - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Hessen, 04.09.2008 - 69d-VK-30/08

    Verkauf eines Grundstücks mit Bauverpflichtung

  • VK Brandenburg, 08.03.2007 - 2 VK 4/07

    Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • EuGH, 14.10.2004 - C-340/02

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Richtlinie

  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03

    Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-306/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Vertragsverletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VK Niedersachsen, 10.03.2005 - VgK-04/05

    Vergabeverfahren über den Betrieb einer mechanisch-biologischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Commission / Allemagne - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00

    Dreessen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Verletzung von Art. 4

  • VK Bund, 17.11.2004 - VK 1-83/02

    Verpflichtender oder feststellender Verwaltungsakt als Voraussetzung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-209/02

    Kommission / Österreich

  • VG Stade, 28.03.2007 - 4 A 936/05

    Rechtmäßigkeit der Vorschriften einer Abfallgebührensatzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien

  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - VgK-27/03

    Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

  • VG Stade, 22.11.2006 - 4 A 336/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anschlusspflichtigen zu Abfallgebühren;

  • VG Lüneburg, 12.12.2006 - 3 A 27/05

    Gebührenkalkulation bei der Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren.

  • VK Niedersachsen, 10.03.2005 - VgK-4/05

    Geltung des Grundsatzes "pacta sunt servanda"?

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01, C-28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17803
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01, C-28/01 (https://dejure.org/2002,17803)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - C-20/01, C-28/01 (https://dejure.org/2002,17803)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - C-20/01, C-28/01 (https://dejure.org/2002,17803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    14: - Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnrn.

    17: - Eine Verurteilung durch den Gerichtshof bewirkt, dass in einer Schadensersatzklage vor den nationalen Gerichten die Verletzung des Gemeinschaftsrechts rechtswirksam festgestellt ist (siehe z. B. Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 24).

  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    22: - Vgl. in diesem Sinne etwa Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-377/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    8: - Siehe im Gegenschluss Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 9).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    17: - Eine Verurteilung durch den Gerichtshof bewirkt, dass in einer Schadensersatzklage vor den nationalen Gerichten die Verletzung des Gemeinschaftsrechts rechtswirksam festgestellt ist (siehe z. B. Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 24).
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    25: - Siehe in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96 (Dusseldorp u. a., Slg. 1998, I-4075, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    23: - Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99 (Concordia Bus Finland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    20: - Siehe die sechzehnte Begründungserwägung der Richtlinie 92/50. Vgl. außerdem Urteil vom 19. April 1994 in der Rechtssache C-331/92, Gestión Hostelera Internacional, Slg. 1994, I-1329, Randnrn.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    9: - Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 24).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    18: - Siehe z. B. Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 30).
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
    21: - Die deutsche Regierung verweist beispielhaft auf das Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431).
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 25.10.2001 - C-276/99

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    33 - So offenbar auch Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen vom 28. November 2002, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Nr. 42), wie sich aus einem Umkehrschluss ergibt.
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