Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 23.09.2004 - C-280/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Artikel 5 Absätze 1 und 2 und Anhang II - Keine Ausweisung empfindlicher Gebiete - Begriff der Eutrophierung - Keine weiter gehende Behandlung von Einleitungen in empfindliche Gebiete

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Artikel 5 Absätze 1 und 2 und Anhang II - Keine Ausweisung empfindlicher Gebiete - Begriff der "Eutrophierung" - Keine weiter gehende Behandlung von Einleitungen in empfindliche Gebiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-8573



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Wird zitiert von ... (6)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-335/07  

    Umweltbelastungen - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser -

    (8)  - Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich (C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnr. 104 f.).

    (9)  - So auch Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 102).

    (17)  - Auch das Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8) beruht ersichtlich weitgehend auf Untersuchungen französischer Stellen.

    (18)  - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 34).

    (28)  - Vgl. Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 77).

    (29)  - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnrn. 19 und 40).

    (31)  - Siehe dazu Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 19).

    (32)  - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25, siehe auch Randnrn. 40, 52, 67, 77 und 87).

    (38)  - Vgl. das Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnrn. 20 ff.).

    (39)  - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 8, Randnr. 102).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-301/10  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltbelastungen - Behandlung von

    Die Richtlinie 91/271 hat gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 zum Ziel, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von kommunalem Abwasser zu schützen (vgl. u. a. Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich, C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnr. 13).

    Mit der Richtlinie 91/271 sollen über das Ziel des bloßen Schutzes der aquatischen Ökosysteme hinaus der Mensch, die Tier- und Pflanzenwelt, der Boden, die Gewässer, die Luft, das Klima und die Landschaft vor erheblichen schädlichen Auswirkungen des vermehrten Wachstums von Algen und höheren Formen des pflanzlichen Lebens aufgrund der Einleitung von kommunalem Abwasser geschützt werden (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 16).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-438/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG -

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass diese Anforderungen vorbehaltlich des Anhangs II Abschnitt A Buchst. a Abs. 2 der Richtlinie 91/271 gelten (Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich, C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnrn. 104 f.).

    Unter diesen Umständen hat die Kommission nicht dargetan, dass der Stickstofftransfer aus den schwedischen Behandlungsanlagen, in denen die kommunalen Abwässer der Gemeinden mit mehr als 10 000 EW behandelt werden, deren Einleitungen in den Bottnischen Meerbusen in Richtung Ostsee im eigentlichen Sinn fließen, als signifikant im Sinne der Rechtsprechung eingestuft werden kann, der zufolge der Stickstofffluss, der durch kommunale Abwässer ausgelöst wird, die in eutrophierte Gewässer abfließen, als signifikant erachtet werden kann, wenn er ungefähr 10 % des gesamten Stickstoffflusses ausmacht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 77).

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  • EuGH, 06.10.2009 - C-335/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG -

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass diese Anforderungen vorbehaltlich des Anhangs II Abschnitt A Buchst. a Abs. 2 der Richtlinie 91/271 gelten (Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich, C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnrn. 104 f.).

    Unter diesen Umständen hat die Kommission nicht dargetan, dass der Stickstofftransfer aus den finnischen Behandlungsanlagen, in denen die kommunalen Abwässer der Gemeinden mit mehr als 10 000 EW behandelt werden, deren Einleitungen in den Bottnischen Meerbusen in Richtung Ostsee im eigentlichen Sinn fließen, als signifikant im Sinne der Rechtsprechung eingestuft werden kann, der zufolge der Stickstofffluss, der durch kommunale Abwässer ausgelöst wird, die in eutrophierte Gewässer abfließen, als signifikant erachtet werden kann, wenn er 10 % oder mehr des gesamten Stickstoffflusses ausmacht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 77).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02  

    Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigtes

    (17)  - Unter anderem die Urteile in der Rechtssache C-229/00 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 44, und vom 23. September 2004 in der Rechtssache C-280/02 (Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-8573, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-301/10  

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 91/271/EWG - Kanalisationen -

    (4)  - Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich (C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnrn. 16 f.).

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  • Slg. 2004, I-8573
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