Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.1993 - C-280/91   

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https://dejure.org/1993,1054
EuGH, 18.03.1993 - C-280/91 (https://dejure.org/1993,1054)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1993 - C-280/91 (https://dejure.org/1993,1054)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1993 - C-280/91 (https://dejure.org/1993,1054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann

    1. Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Kommanditgesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteils durch einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter auf einen beschränkt haftenden Gesellschafter - ...

  • EU-Kommission

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Richtlinien durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Besteuerung der Übertragung einer Beteiligung an einer Gesellschaft

  • Judicialis

    VO 69/335/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 69/335/EWG Art. 4
    1. Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Kommanditgesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteils durch einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter auf einen beschränkt haftenden Gesellschafter - ...

  • datenbank.nwb.de

    Gesellschaftsteuer bei Umwandlung von Komplementär- und Kommanditbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung eines Komplementäranteils in einen Kommanditanteil innerhalb einer schon bestehenden GmbH & Co. KG nicht gesellschaftsteuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Steuer auf die Ansammlung von Kapital - Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Kommanditgesellschaft.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 427
  • DB 1993, 1019
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn.
  • BFH, 28.04.1993 - I R 19/90

    Zur Frage des Ersterwerbs eines umgewandelten Kommanditanteils, der vorher

    Durch Urteil vom 18. März 1993 Rs C-280/91 hat der Gerichtshof über die vorgelegte Rechtsfrage wie folgt entschieden:.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 18. März 1993 Rs C-280/91, an das der erkennende Senat bezüglich der Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG gebunden ist, ist ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten zu verneinen, wenn der von einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter übertragene Anteil bereits bei seiner Schaffung der Gesellschaftsteuer unterworfen war.

    Im Sinne des Urteils des EuGH vom 18. März 1993 Rs C-280/91 erwarben diese deshalb die Anteile nicht mehr als Ersterwerber.

  • BVerwG, 30.01.1996 - 3 NB 2.94

    Werbeverbot für Apotheker

    Der Europäische Gerichtshof hat denn auch mit keinem Wort erkennen lassen, daß die Werbeverbote und Werbebeschränkungen der Antragsgegnerin gegen Art. 85 EGV verstoßen könnten, obwohl er seine Aufgabe darin sieht, "alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt" seien (Urteil vom 18. März 1993 - Rs. C-280/91 - Rn. 17 "Viessmann").
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95

    Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. -

    21 in Verbindung mit Randnr. 10), vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-280/91 (Vießmann, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17) sowie Schlussanträge von Generalanwalt F. Jacobs in dieser Rechtssache (Nr. 14).

    Ausserdem hat der Gerichtshof mehrfach Vorschriften ausgelegt, ohne daß das vorlegende Gericht ausdrücklich darum gebeten hätte, und geprüft, inwieweit Bestimmungen, deren Gültigkeit das vorlegende Gericht in Zweifel zog, mit Vorschriften übereinstimmten, die der Gerichtshof aus eigener Initiative auslegte; dies geschah freilich stets in dem Bestreben, daß die Beantwortung der Vorlagefrage für das vorlegende Gericht von Nutzen sein sollte, vgl. z. B. die in Fußnote 32 zitierten Urteile vom 28. Juni 1978 (Simmenthal, Randnr, 57), vom 16. Dezember 1992 (Cläys, Randnrn. 21 und 10) sowie vom 18. März 1993 (Vießmann, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Steuerrecht -

    9 - Vgl. u. a. Urteile Viessmann (C-280/91, EU:C:1993:103, Rn. 17), Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve u. a. (C-225/13, EU:C:2014:245, Rn. 30) und Abcur (C-544/13 und C-545/13, EU:C:2015:481, Rn. 33).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-508/99

    Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft

    Hinsichtlich des Artikels 6 der Richtlinie 69/335 und des Verbotes der Doppelbesteuerung, das sich nach Auffassung des vorlegenden Gerichts gemäß dem Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-280/91 (Viessmann, Slg. 1993, I-971) aus diesem Artikel ergibt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel nur die Gesellschaftsteuer betrifft, der die Einlagen in Kapitalgesellschaften im Sinne der Richtlinie 69/335 unterliegen.

    Sodann ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil Viessmann nicht entschieden hat, dass Artikel 6 dieser Richtlinie der mehrmaligen Besteuerung bestimmter Einlagen entgegensteht, sondern nur ausgeführt hat, dass Einlagen, die bereits zu einer Entrichtung der Gesellschaftsteuer nach einer anderen Vorschrift der Richtlinie geführt haben, nicht der Gesellschaftsteuer nach deren Artikel 6 unterworfen werden dürfen.

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Aufgabe des Gerichtshofes ist es, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (EuGH, Urteil vom 18.3.1993 - C-280/91, juris Rn 17).
  • EuGH, 11.12.1997 - C-42/96

    Immobiliare SIF

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofes, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die für die Entscheidung der bei den staatlichen Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten erforderlich sind, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-280/91, Viessmann, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-343/06

    Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger

    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn. 30 und 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2002 - C-104/01

    Libertel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-107/98

    Teckal

  • EuGH, 12.01.2006 - C-494/03

    Senior Engineering Investments - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf

  • EuGH, 30.03.2006 - C-46/04

    Aro Tubi Trafilerie - Richtlinie 69/335 - Indirekte Steuern auf die Ansammlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-37/98

    Savas

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-234/04

    Kapferer - Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - Verpflichtung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Angehöriger eines

  • EuGH, 13.07.1994 - C-130/92

    OTO / Ministero delle finanze

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1997 - C-31/96

    Antonio Naranjo Arjona gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS),

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-321/03

    Dyson - Marke - Erste Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 2 - Markenfähiges Zeichen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01

    Weigel

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1997 - C-97/96

    Verband deutscher Daihatsu-Händler eV gegen Daihatsu Deutschland GmbH.

  • EuGH, 16.02.2012 - C-372/10

    Pak-Holdco - Steuerrecht - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-452/03

    RAL (Channel Islands) u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • EuGH, 26.06.2008 - C-335/06

    Schubert - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-293/98

    EGEDA

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92

    OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und

  • FG Nürnberg, 09.11.2006 - IV 428/04

    Grunderwerbsteuer bei späterem Verlust der gesamthänderischen Mitberechtigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-42/96

    Società Immobiliare SIF SpA gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-31/92

    Marius Larsy gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-280/91   

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https://dejure.org/1992,16382
Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-280/91 (https://dejure.org/1992,16382)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - C-280/91 (https://dejure.org/1992,16382)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - C-280/91 (https://dejure.org/1992,16382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse gegen Viessmann KG.

    Steuer auf die Ansammlung von Kapital - Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Kommanditgesellschaft

  • EU-Kommission

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse gegen Viessmann KG.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.07.1982 - 270/81

    Felicitas Rickmers-Linie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-280/91
    Ein Mitgliedstaat kann jedoch davon absehen, sie für die Erhebung der Gesellschaftsteuer als Kapitalgesellschaft zu betrachten.Gemäß dieser Vorschrift behandelt das deutsche Recht eine Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft, obwohl sie unbeschränkt haftende Gesellschafter hat (Komplementäre), wenn einer dieser Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft ist (siehe das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 270/81, Felicitas/Finanzamt für Verkehrsteuern, Slg. 1982, 2771, Randnr. 3, und auch das Urteil vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-49/91, Weber Haus/Finanzamt Freiburg-Land).
  • EuGH, 13.10.1992 - C-49/91

    Weber Haus / Finanzamt Freiburg-Land

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-280/91
    Ein Mitgliedstaat kann jedoch davon absehen, sie für die Erhebung der Gesellschaftsteuer als Kapitalgesellschaft zu betrachten.Gemäß dieser Vorschrift behandelt das deutsche Recht eine Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft, obwohl sie unbeschränkt haftende Gesellschafter hat (Komplementäre), wenn einer dieser Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft ist (siehe das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 270/81, Felicitas/Finanzamt für Verkehrsteuern, Slg. 1982, 2771, Randnr. 3, und auch das Urteil vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-49/91, Weber Haus/Finanzamt Freiburg-Land).
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