Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2009 - C-281/07   

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https://dejure.org/2009,6118
EuGH, 15.01.2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • EU-Kommission PDF

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • EU-Kommission

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist“

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG; Euratom] Nr. 2988/95 auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung bei behördlichem Verschulden - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG]; Verordnung (EG, Euratom) Nr. ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung bei behördlichem Verschulden - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG]

  • datenbank.nwb.de

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 15.01.2009 - C-281/07
    Die nationalen Gerichte müssen nämlich Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, dass die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteil vom 19. September 2002, Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem muss dem Interesse der Gemeinschaft an der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen, die unter Verstoß gegen die Gewährungsvoraussetzungen ausgezahlt worden sind, bei der Bestimmung der darauf anwendbaren Verjährungsfristen in vollem Umfang Rechnung getragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Huber, Randnr. 57).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 15.01.2009 - C-281/07
    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 gilt zwar sowohl für Unregelmäßigkeiten, die eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 5 dieser Verordnung nach sich ziehen, als auch für solche, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 der Verordnung sind, d. h. einer Maßnahme, die auf den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils gerichtet ist, ohne dass sie Sanktionscharakter hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnrn.
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/06

    Von der Behörde falsch berechnete Subventionen muss man nicht zurückweisen

    Der Senat hat eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 15. Januar 2009 C-281/07 (veröffentlicht in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 533; Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2009, 107) entschieden hat, die vierjährige Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 sei nicht auf ein Verfahren zur Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anzuwenden, die einem Ausführer durch Verschulden der nationalen Behörden zu Unrecht gewährt wurde, wenn der Ausführer keine Unregelmäßigkeit i.S. von Art. 1 Abs. 2 dieser Verordnung begangen hat.

    Das HZA hat nach Ergehen dieser Vorabentscheidung zur Begründung seiner Revision vorgetragen, es gehe --ebenso wie die Klägerin-- im Hinblick auf die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-281/07 davon aus, dass im Streitfall eine Unregelmäßigkeit i.S. der VO Nr. 2988/95 vorliege.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d"industrie de l"Indre - Rn. 53, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Da die Verordnung Nr. 3665/87 die Verjährung der Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Ausfuhrerstattungen nicht regelt, ist auf Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 zurückzugreifen (Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnr. 16), da diese Bestimmung in den Mitgliedstaaten, und zwar auch im Bereich der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, unmittelbar anwendbar ist, wenn nicht eine sektorbezogene Unionsregelung eine kürzere Frist, die jedoch nicht weniger als drei Jahre betragen darf, oder eine nationale Rechtsvorschrift eine längere Verjährungsfrist vorsieht (Urteil Handlbauer, Randnr. 35).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Der Begriff "Unregelmäßigkeit" im Sinne der Verordnung Nr. 2988/95 bezieht sich auf den Verstoß gegen eine Unionsbestimmung in Form einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, so dass die Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Verordnung nicht für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten gilt, die auf ein Verschulden der nationalen Behörden zurückzuführen sind, die im Namen und zulasten des Haushalts der Union einen finanziellen Vorteil gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnrn.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

    In diesem Sinne kann auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Januar 2009 (C-281/07 [Bay. Hypotheken- und Vereinsbank AG], ZfZ 2009, 107) verstanden werden, indem er auf die Verjährungsbestimmung des Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 deshalb zurückgreift, weil die "Verordnung 3665/87 die Verjährung für das Verfahren zur Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Ausfuhrerstattungen nicht regelt".
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Denn es weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts Verwaltungsakte über gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (EuGH, Urteile vom 13. März 2008 - C-383/06 [Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening] -, Slg. 2008, I-1561 und vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank] -, Slg. 2009, I-91; Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, RdL 2011, 317 = AUR 2011, 404, vom 20. Dezember 2011 - 10 LC 174/09 - juris und vom 17. Januar 2012 - 10 LC 193/07 - juris, vom 21. Februar 2012 - 10 LB 157/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Das Gemeinschaftsrecht weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (EuGH, Urteile vom 13. März 2008 - C-383/06 [Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening] -, Slg 2008, I-1561 = ABl. EU 2008, Nr. C 116, 6 = DStZ 2008, 153, Rn. 48 und vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank] -, Slg 2009, I-91 = ABl. EU 2009, Nr. C 69, 7, Rn. 24).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Wie die Kommission ausgeführt hat, müssen die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Unionsrechts geleisteter Zahlungen jedoch in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, vorbehaltlich der durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, dass die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beihilfen praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteile vom 16. Juli 1998, 0elmühle und Schmidt Söhne, C-298/96, EU:C:1998:372, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, EU:C:2009:6, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

    Denn es weist im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.09.2002 - Rs. C-336/00 -, Huber , Slg. 2002, I-7699, Rz. Rn. 54 ff.; Urt. v. 13.03.2008 - C-383/06 -, Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening , Slg. 2008, S. 1-1561, Rz. 48 = DStZ 2008, 153; und v. 15.01.2009 - C-281/07 - Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank , Slg. 2009, S. 1-91, Rz. 24; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22.02 -, Juris Rz. 16 f.).
  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

    Zur Frage der Anwendbarkeit der Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diese Regelung sowohl für Unregelmäßigkeiten, die eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 5 dieser Verordnung nach sich ziehen, gilt als auch für solche, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 der Verordnung sind, d. h. einer Maßnahme, die auf den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils gerichtet ist, ohne dass sie Sanktionscharakter hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnr. 18, und vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Le Canne/Kommission, T-375/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung; siehe auch oben, Randnr. 118).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LC 193/07

    Anforderungen an die Begriffsbestimmung des Erzeugers" i.S.d. Art. 11 Abs. 1 der

  • EuGH, 17.09.2014 - C-341/13

    Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 163/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12

    Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 159/08

    Zurückgenommener Bewilligungsbescheid über Ausgleichszahlungen für Erzeuger von

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

  • EuG, 06.07.2015 - T-44/11

    Italy v Commission

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.16

    Zahlungsansprüche; betriebsindividueller Betrag; Investitionen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34757
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung

  • EU-Kommission PDF

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung

  • EU-Kommission

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07
    In den Nrn. 23 bis 41 meiner Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb, Vion Trading und Ze Fu Fleischhandel (im Folgenden: Vosding u. a.) erläutere ich, warum aus meiner Sicht Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 eine Verfahrensvorschrift ist, die auf Sachverhalte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, rückwirkend angewandt werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

    27 Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank (C-281/07, EU:C:2009:6, Rn. 20 und 21).

    In meinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache habe ich untersucht, ob der Ausführer dennoch eine Unregelmäßigkeit durch Unterlassen begangen haben könnte, indem er es versäumt hat, den an ihn gezahlten Betrag zu überprüfen und den Fehler den nationalen Behörden zu melden (Schlussanträge in der Rechtssache Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, EU:C:2008:522, Nrn. 35 und 36).

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