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Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2005 - C-281/03, C-282/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8181
EuGH, 15.09.2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,8181)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,8181)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,8181)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cindu Chemicals u.a.

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Arch Timber Protection

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • EU-Kommission PDF

    Cindu Chemicals u.a.

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • EU-Kommission

    Cindu Chemicals u.a

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffs der Auslegung der Richtlinie 76/769/EWG; Einordnung bestimmter Biozid-Produkte; Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung der betreffenden Erzeugnisse; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im ...

  • Judicialis

    Richtlinie 76/769/EWG; ; EG Art. 234; ; Richtlinie 98/8/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 98/8/EG Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 98/8/EG Art. 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Cindu Chemicals u.a.

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 26. Juni 2003 in dem Rechtsstreit 1. Cindu Chemicals B.V., 2. Rütgers VFT AG, 3. Touwen & Co B.V., 4. Pearl Paint Holland B.V., 5. Elf Atochem Nederland B.V., 6. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het Bedrijfsleven - Auslegung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 657
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-282/03

    Arch Timber Protection - Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-281/03
    In den verbundenen Rechtssachen C-281/03 und C-282/03.

    Arch Timber Protection BV (C-282/03).

    25 Das der Rechtssache C-282/03 zugrunde liegende Ausgangsverfahren betrifft ein Biozid-Produkt namens "Superwolmanzout-CO", das als Holzschutzmittel verwendet wird, das CCA-Verbindungen enthält und für das das CTB der Arch Timber Protection BV eine bis zum 1. Juni 2005 gültige Zulassung erteilt hatte.

    30 Die Rechtssachen C-281/03 und C-282/03 sind mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 28. August 2003 zu gemeinsamem schriftlichem und mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-281/03
    Daher konnten die Mitgliedstaaten die Zulassung der in Rede stehenden Biozid-Produkte keineswegs auf der Grundlage dieser Richtlinie regeln, da die mit dieser angestrebte Harmonisierung zu diesen Zeitpunkten noch nicht vollständig durchgeführt war (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-443/02, Schreiber, Slg. 2004, I-7275, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-281/03
    Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind erschöpfend, und die Beibehaltung oder der Erlass von anderen als den in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten sind mit deren Ziel unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78, Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnrn.
  • EuGH, 14.10.1987 - 278/85

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-281/03
    25 bis 27, und vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 278/85, Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069, Randnr. 22).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Aus der Vorschrift des § 6 Abs. 2 NS-AufhG, die die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft auch für die Fälle regelt, in denen am Sitz der damals das Verfahren einleitenden Staatsanwaltschaft keine deutsche Gerichtsbarkeit ausgeübt wird, ergibt sich, dass eine räumliche Begrenzung auf Entscheidungen, die innerhalb des Geltungsbereiches des NS-Aufhebungsgesetzes, also der Bundesrepublik Deutschland, erlassen wurden, vom Gesetzgeber nicht gewollt war (s. dazu auch BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 AR 282/03 -, in JURIS; in NJ 2004, S. 183 nur Leitsatz).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE

    100: - Vgl. z. B. die Mitteilung 96/C 281/03 der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa (ABl. 1996, C 281, S. 3) sowie die Mitteilung 2001/C 17/04.101: - Bericht der Kommission für den Europäischen Rat in Laeken vom 17. Oktober 2001 über Leistungen der Daseinsvorsorge (KOM [2001] 598 endg., Nr. 5).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Umwelt - Abfälle - Gefährliche Abfälle - Richtlinie

    Die Festlegung anderer Bedingungen durch die Mitgliedstaaten wäre mit dem Ziel der genannten Verordnung unvereinbar (vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2005, Cindu Chemicals u. a., C-281/03 und C-282/03, Slg. 2005, I-8069, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05

    Gintec - Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige

    22 - Im Urteil vom 15. September 2005, Cindu Chemicals u. a. (C-281/03 und C-282/03, Slg. 2005, I-8069), zur Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (ABl. L 262, S. 201) in der durch die Richtlinie 94/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 (ABl. L 365, S. 1) geänderten Fassung wurde festgestellt, dass die Richtlinie die Beseitigung der Hemmnisse für den Handelsverkehr innerhalb des Binnenmarkts zum Ziel habe, ihre Bestimmungen erschöpfend seien, und die Beibehaltung oder der Erlass von anderen als den in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten mit deren Ziel unvereinbar sei (Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2010 - C-428/08

    Erstmals ist der Gerichtshof aufgerufen, die Reichweite der europäischen Regelung

    12 - Vgl. für einen ähnlichen Fall Urteil vom 15. September 2005, Cindu Chemicals u. a., C-281/03 und C-282/03 (Slg. 2005, I-8069, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2007 - T-234/04

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung 2004/1/EG -

    47 und 48; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2005, Cindu Chemicals u. a., C-281/03 und C-282/03, Slg. 2005, I-8069, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Richtlinie 2008/98/EG - Gefährliche Abfälle - Ende

    15 - Urteil vom 15. September 2005, Cindu Chemicals u. a. (C-281/03 und C-282/03, Slg. 2005, I-8069, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von

    13 - Siehe in diesem Sinne die Urteile Kommission/Dänemark (278/85, EU:C:1987:439, Rn. 22) und Cindu Chemicals u. a. (C-281/03 und C-282/03, EU:C:2005:549, Rn. 44).
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Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2005 - C-282/03   

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https://dejure.org/2005,37116
EuGH, 15.09.2005 - C-282/03 (https://dejure.org/2005,37116)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-282/03 (https://dejure.org/2005,37116)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-282/03 (https://dejure.org/2005,37116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffs der Auslegung der Richtlinie 76/769/EWG; Einordnung bestimmter Biozid-Produkte; Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung der betreffenden Erzeugnisse; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 98/8 Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 98/8 Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 98/8 Art. 16 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Arch Timber Protection

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 26. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Arch Timber Protection B.V. gegen College voor de toelating van bestrijdingsmiddelen, Beigeladener: Stichting Behoud Leefmilieu en ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-281/03

    Cindu Chemicals u.a. - Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit

    In den verbundenen Rechtssachen C-281/03 und C-282/03.

    Arch Timber Protection BV (C-282/03).

    25 Das der Rechtssache C-282/03 zugrunde liegende Ausgangsverfahren betrifft ein Biozid-Produkt namens "Superwolmanzout-CO", das als Holzschutzmittel verwendet wird, das CCA-Verbindungen enthält und für das das CTB der Arch Timber Protection BV eine bis zum 1. Juni 2005 gültige Zulassung erteilt hatte.

    30 Die Rechtssachen C-281/03 und C-282/03 sind mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 28. August 2003 zu gemeinsamem schriftlichem und mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03

    Cindu Chemicals u.a.

    Die Rechtssache C-282/03 betrifft eine Klage gegen einen Bescheid vom 2. August 2002, mit dem die ZS die Einwände der Klägerin gegen Entscheidungen für unbegründet erklärte, mit denen sie ihre Genehmigung eines Holzimprägnierungsmittels widerrief, das Kupfer-, Chrom- und Arsenverbindungen enthielt, und den Antrag der Klägerin auf Verlängerung der Genehmigung für dieses Erzeugnis ablehnte.

    Die Klägerinnen, die Stichting Behoud Leefmilieu en Natuur Maas en Waal (Stiftung für die Erhaltung von Umwelt und Natur Maas und Waal, im Folgenden: die Stiftung) als Beteiligte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-282/03, die niederländische Regierung und die Kommission sind in der mündlichen Verhandlung erschienen.

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   Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03, C-282/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28375
Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,28375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,28375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - C-281/03, C-282/03 (https://dejure.org/2005,28375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cindu Chemicals u.a.

  • Europäischer Gerichtshof

    Arch Timber Protection

  • EU-Kommission PDF

    Cindu Chemicals BV und andere (C-281/03) und Arch Timber Protection BV (C-282/03) gegen College voor de toelating van bestrijdingsmiddelen.

    Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, zusätzliche Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Biozid-Produktes aufzustellen, dessen Wirkstoff Verwendungseinschränkungen gemäß der Richtlinie unterliegt - ...

  • EU-Kommission

    Cindu Chemicals BV und andere (C-281/03) und Arch Timber Protection BV (C-282/03) gegen College voor

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03
    Wie der Gerichtshof im Urteil Ratti (23) deutlich gemacht hat, hat eine Freiverkehrsklausel im Kontext einer Richtlinie, mit der den Binnenmarkt behindernde Unterschiede in nationalen Bestimmungen beseitigt werden sollen, keine eigenständige Bedeutung, da sie nur eine bloße Ergänzung der in der fraglichen Richtlinie enthaltenen materiellen Bestimmungen im Hinblick auf den freien Verkehr der betreffenden Erzeugnisse darstellt.

    19 - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 278/85 (Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069, Randnr. 22), vgl. auch Urteil in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnrn. 24 und 26) und mit besonderer Bezugnahme auf die Gefahrstoffrichtlinie die Ausführungen von Generalanwalt Saggio in der Rechtssache C-127/97 (Burstein, Slg. 1998, I-6005, Nrn. 22 und 23 und vorletzter Absatz von Nr. 31 der Schlussanträge).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-282/03

    Arch Timber Protection - Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03
    Die Rechtssache C-282/03 betrifft eine Klage gegen einen Bescheid vom 2. August 2002, mit dem die ZS die Einwände der Klägerin gegen Entscheidungen für unbegründet erklärte, mit denen sie ihre Genehmigung eines Holzimprägnierungsmittels widerrief, das Kupfer-, Chrom- und Arsenverbindungen enthielt, und den Antrag der Klägerin auf Verlängerung der Genehmigung für dieses Erzeugnis ablehnte.

    Die Klägerinnen, die Stichting Behoud Leefmilieu en Natuur Maas en Waal (Stiftung für die Erhaltung von Umwelt und Natur Maas und Waal, im Folgenden: die Stiftung) als Beteiligte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-282/03, die niederländische Regierung und die Kommission sind in der mündlichen Verhandlung erschienen.

  • EuGH, 27.06.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Brandsma

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03
    33 - Urteile in der Rechtssache C-293/94 (Brandsma, Slg. 1996, I-3159), in der Rechtssache C-400/96 (Harpegnies, Slg. 1998, I-5121) und in der Rechtssache C-232/97 (Nederhoff, Slg. 1999, I-6385).
  • EuGH, 14.10.1987 - 278/85

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03
    19 - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 278/85 (Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069, Randnr. 22), vgl. auch Urteil in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnrn. 24 und 26) und mit besonderer Bezugnahme auf die Gefahrstoffrichtlinie die Ausführungen von Generalanwalt Saggio in der Rechtssache C-127/97 (Burstein, Slg. 1998, I-6005, Nrn. 22 und 23 und vorletzter Absatz von Nr. 31 der Schlussanträge).
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