Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.1996 - C-287/94   

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https://dejure.org/1996,2921
EuGH, 26.09.1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,2921)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,2921)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,2921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Einer Tochtergesellschaft von ihrer Muttergesellschaft gewährtes zinsloses Darlehen - Besteuerung des Einkommens der Gesellschaften.

  • EU-Kommission PDF

    Frederiksen

    Richtlinie 69/335/EWG des Rates, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b
    1. Steuerrecht; Harmonisierung; Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital; Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine Gesellschaft; Besteuerung im Rahmen der Gesellschaftsteuer; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Frederiksen

  • Wolters Kluwer

    Einkommenssteuerpflicht hinsichtlich der Gewährung eines zinslosen Darlehens von einer Muttergesellschaft an eines ihrer Tochtergesellschaften; Erhöhung des Gesellschaftsvermögens durch eine Ersparnis an Zinsaufwendungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gesellschaftsteuer: Zinslose Darlehensgewährung an Tochtergesellschaft

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 2 Buchst. b; ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine Gesellschaft - Besteuerung im Rahmen der Gesellschaftsteuer - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 4, Richtlinie 69/335/EWG Art 4, EWGRL 335/69 Art 10, Richtlinie 69/335/EWG Art 10
    Fiktives Einkommen; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zinsloses Darlehen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 978
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.02.1991 - C-249/89

    Trave-Schiffahrtsgesellschaft / Finanzamt Kiel-Nord

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-287/94
    Die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung ihres Gesellschaftsvermögens, da der Gesellschaft Kosten, die sie sonst zu tragen gehabt hätte, nicht entstehen (Urteil vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-249/89, Trave-Schiffahrtsgesellschaft, Slg. 1991, I-257, Randnr. 12).

    Sie ist somit geeignet, den Wert der Gesellschaftsanteile der Gesellschaft zu erhöhen (Urteil Trave-Schiffahrtsgesellschaft, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-392/00

    Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben

    12 und 14, sowie Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94, Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnrn.

    Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 ist somit dahin auszulegen, dass ein zinsloses Darlehen, das eine Gesellschaft von einem ihrer Gesellschafter erhält, mit seinem Nutzungswert, d. h. mit dem Betrag der ersparten Zinsen, der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann (in diesem Sinne auch Urteile Trave-Schiffahrtsgesellschaft, Randnr. 17, und Frederiksen, Randnr. 14).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Der Gerichtshof hat aber bereits klargestellt, dass sich die in der Richtlinie vorgesehene Harmonisierung nicht auf die direkten Steuern erstreckt, die wie die Steuer auf das Einkommen der Gesellschaften grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, unter Beachtung des Unionsrechts (Urteile vom 26. September 1996, Frederiksen, C-287/94, EU:C:1996:354, Rn. 21, und vom 18. Januar 2001, P. P. Handelsgesellschaft, C-113/99, EU:C:2001:32, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-392/00

    Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben

    Der Gerichtshof hat diese Rechtsauffassung nicht nur im bereits zitierten Urteil vom 5. Februar 1991(7), sondern auch in seinem Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94(8) vertreten.

    Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in dieser Rechtssache, Nr. 10: "Werden die Verluste ... nicht vor Abschluss des Vertrages über die Verlustübertragung, sondern nach seinem Zustandekommen festgestellt, so ändert dies nichts am Wirtschaftspotential der Gesellschaft, weil von vornherein feststand, dass sich die Verluste oder Gewinne letztlich nicht auf die Gesellschaft selbst auswirken würden." 6: - Trave Schiffahrts-Gesellschaft, Slg. 1991, I-257.7: - Siehe oben, Fußnote 6.8: - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-350/98

    Henkel Hellas

    15 Griechenland stützt sich für seinen Vortrag, daß die streitige Steuer als direkte Besteuerung anzusehen sei, auf das Urteil Frederiksen.

    (5) - Griechenland bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Frederiksen, Slg. 1996, I-4581).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-113/99

    P.P. Handelsgesellschaft

    Schließlich erfasst die Richtlinie, wie sich aus ihrer Überschrift ergibt, nur "die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital"; die in der Richtlinie 69/335 vorgesehene Harmonisierung erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht auf die direkten Steuern, die wie die Körperschaftsteuer in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94, Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-22/03

    Optiver u.a.

    33 Zum anderen entspricht die Abgabe, deren Bemessungsgrundlage die Bruttoerlöse bilden, die die Wertpapierinstitute in Ausübung verschiedener Tätigkeiten erzielt haben, eher einer direkten Einkommensteuer und fällt daher in eine von der Richtlinie 69/335 nicht erfasste Kategorie von Steuern (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94, Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnr. 21, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-113/99, P. P. Handelsgesellschaft, Slg. 2001, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1999 - C-350/98

    Henkel Hellas

    Die in der Richtlinie vorgesehene Harmonisierung erstrecke sich somit nicht auf die direkten Steuern, die wie die Steuer auf das Einkommen der Gesellschaften in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94, Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-56/98

    Modelo

    Siehe auch Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97

    Nonwoven

    (15) - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Slg. 1996, I-4581).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-152/97

    Abruzzi Gas SpA (Agas) gegen Amministrazione Tributaria di Milano. - Richtlinie

    (21) - Vgl. Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Frederiksen, Slg. 1996, I-4581, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-375/98

    Epson Europe

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-42/96

    Società Immobiliare SIF SpA gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03

    Optiver u.a.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-287/94   

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https://dejure.org/1996,29345
Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,29345)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,29345)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - C-287/94 (https://dejure.org/1996,29345)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A/S Richard Frederiksen & Co. gegen Skatteministeriet.

    Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Einer Tochtergesellschaft von ihrer Muttergesellschaft gewährtes zinsloses Darlehen - Besteuerung des Einkommens der Gesellschaften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.02.1988 - 36/86

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-287/94
    ( 3 ) Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86 (Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409).
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