Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1998 - C-291/97 P   

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https://dejure.org/1998,4593
EuGH, 11.06.1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,4593)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,4593)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,4593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Invaliditätsverfahren - Tatsachenwürdigung

  • Europäischer Gerichtshof

    H / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    H / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluß ausser bei Verfälschung

  • EU-Kommission

    H / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beurlaubung eines Beamten aus Krankheitsgründen ; Voraussetzungen des Invaliditätsverfahrens; Errichtung und Zusammensetzung des Invaliditätsausschusses

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 59 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluß ausser bei Verfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-196/95 - Verfahren zur Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus Gründen, die mit seiner geistigen Gesundheit zusammenhängen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 03.06.1997 - T-196/95

    H gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Von Amts wegen

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-291/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-196/95 (H/Kommission, Slg. ÖD 1997, II-403) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Ana Maria Alves Vieira, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Frau H hat mit Rechtsmittelschrift, die am 5. August 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-196/95 (H/Kommission, Slg. ÖD 1997, II-403; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 27. September 1994 abgewiesen hat, mit der sie von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurde.

  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-291/97
    Im Rahmen eines Rechtsmittels ist der Gerichtshof aber nur befugt, die vom Gericht vorgenommene Würdigung der vor ihm erörterten Gründe zu überprüfen (vgl. Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnr. 49).
  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-291/97
    Diese Beurteilung stellt daher, sofern die genannten Beweiselemente nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Nachprüfung durch denGerichtshof unterliegt (vgl. u. a. Beschluß vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-436/97

    Deutsche Bahn / Kommission

    Diese Würdigung ist also - außer im Fall der Verfälschung der Beweise, die hier nicht geltend gemacht worden ist - keine Rechtsfrage, die als solche der Nachprüfung durch den Gerichtshof unterläge (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-291/97 P, H/Kommission, Slg. 1998, I-3577, Randnr. 19).
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-291/97 P   

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https://dejure.org/1998,11669
Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,11669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,11669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - C-291/97 P (https://dejure.org/1998,11669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 03.06.1997 - T-196/95

    H gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Von Amts wegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-291/97
    Aus allen diesen Gründen wird vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: 1. Das angefochtene Urteil vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-196/95 wird aufgehoben.

    2: Urteil vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-196/95 (H/Kommission, Slg. ÖD 1997, II-403).

    12: Urteil in der Rechtssache T-196/95 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 80).

  • EuG, 27.02.1992 - T-165/89

    Onno Plug gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Verfahren

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-291/97
    13: Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-185/90 P (Kommission/Gill, Slg. 1991, I-4779), vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 2/87 (Biedermann/Rechnungshof, Slg. 1988, 143) und vom 27. Februar 1992 in der Rechtssache T-165/89 (Plug/Kommission, Slg. 1992, II-367, Randnr. 75).
  • EuGH, 30.04.1997 - C-89/97

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-291/97
    9: Beschluß vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P(R) (Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327) und Urteil vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-143/95 P (Kommission/Socurte u. a., Slg. 1997, I-1).
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