Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2004 - C-292/02   

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https://dejure.org/2004,5831
EuGH, 09.09.2004 - C-292/02 (https://dejure.org/2004,5831)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - C-292/02 (https://dejure.org/2004,5831)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - C-292/02 (https://dejure.org/2004,5831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der Landwirtschaft verwendet werden - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8a - Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Verbot der Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Verwendung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Meiland Azewijn

  • EU-Kommission PDF

    Meiland Azewijn BV gegen Hauptzollamt Duisburg.

    Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der Landwirtschaft verwendet werden - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8a - Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Verbot der Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Verwendung - ...

  • EU-Kommission

    Meiland Azewijn BV gegen Hauptzollamt Duisburg

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zahlung einer Verbrauchsteuer auf das im Kraftstoffbehälter einer landwirtschaftlichen Maschine enthalte Mineralöl, wobei die Maschine in den Niederlanden aufgetankt worden war und in Deutschland eingesetzt wurde; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar... 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der Fassung der Richtlinie 92/108/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 Art. 7; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der Fassung der Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der Fassung der Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 Art. 8 Abs. 8; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der Fassung der Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 Art. 8a; ; Richtlinie 95/60/EG des Rates vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 95/60/EG des Rates vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der Landwirtschaft verwendet werden - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8a - Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Verbot der Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Verwendung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Meiland Azewijn

    Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der Landwirtschaft verwendet werden - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8a - Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Verbot der Kennzeichnung im Mitgliedstaat der Verwendung - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Meiland Azewijn

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 81/92 Art 8, EWGRL 81/92 Art 8a, EGRL 60/95 Art 1, MinöStG § 19 Abs 2, Richtlinie 92/81/EWG Art 8, Richtlinie 92/81/EWG Art 8a, Richtlinie 95/60/EWG Art 1
    Dienstleistungsfreiheit; Kennzeichnung; Kraftstoff; Landwirtschaft; Mineralöl; Mineralölsteuer; Sanktion; Steuerbefreiung; Steuerermäßigung; Verbrauchsteuer; Verbringen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 8a der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (in der Fassung der Richtlinie 94/74/EG) - Steuerbefreiung des Inhalts des Hauptbehälters eines Fahrzeugs, das sich von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-292/02
    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der Einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen, auch soweit diese Bestimmungen Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97, Braathens, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 29).

    58 Im Urteil Braathens hat der Gerichtshof geprüft, ob Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 unmittelbare Wirkung hat.

    60 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 eine solche Bestimmung darstellt und dass die Verpflichtung, Kraftstoff, der für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt verwendet wird, von der harmonisierten Verbrauchsteuer zu befreien, so klar, genau und unbedingt ist, dass sie dem Einzelnen das Recht verleiht, sich vor den nationalen Gerichten auf sie zu berufen, um sich einer mit ihr unvereinbaren nationalen Regelung zu widersetzen (Urteil Braathens, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-152/13

    Holger Forstmann Transporte - Besteuerung von Energieerzeugnissen - Ausnahmen -

    8 - C-292/02, EU:C:2004:499.

    17 - EU:C:2004:499.

    18 - EU:C:2004:499.

    20 - Urteil Meiland Azewijn, EU:C:2004:499, Rn. 39 bis 41. Der Gerichtshof bezog sich auf den Zweck von Art. 8a der Richtlinie 92/81, wie er im 19. Erwägungsgrund der Richtlinie 94/74 angeführt wird.

    21 - Urteil Meiland Azewijn, EU:C:2004:499, Rn. 41.

    30 - EU:C:2004:499.

  • BFH, 12.12.2023 - VII R 6/21

    Zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch

    Der Steueranspruch entsteht somit im Bestimmungsmitgliedstaat der Ware und nicht im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr (vgl. auch EuGH-Urteil Meiland Azewijn vom 09.09.2004 - C-292/02, EU:C:2004:499, Rz 35).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-152/13

    Holger Forstmann Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht -

    Dieser Erwägungsgrund beziehe sich auf den durch den Art. 24 der Richtlinie 2003/96 ersetzten Art. 8a der Richtlinie 92/81, den der Gerichtshof in seinem Urteil Meiland Azewijn (C-292/02, EU:C:2004:499) weit ausgelegt habe.

    Entsprechend der vom Gerichtshof in Rn. 41 des Urteils Meiland Azewijn (EU:C:2004:499) vorgenommenen Auslegung von Art. 8a der Richtlinie 92/81 ist demnach auch Art. 24 der Richtlinie 2003/96 weit auszulegen.

    Diese beiden Rechtstexte verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele (vgl. in diesem Sinne Urteil Meiland Azewijn, EU:C:2004:499, Rn. 40).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-356/05

    Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG,

    Zu der zweiten Frage, die dahin geht, ob sich Einzelpersonen vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 1 der Dritten Richtlinie berufen können, ist zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung einer Richtlinie unmittelbare Wirkung hat, wenn sie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist (Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, 8/81, Slg. 1982, 53, vom 4. Dezember 1997, Kampelmann u. a., C-253/96 bis C-258/96, Slg. 1997, I-6907, Randnr. 37, und vom 9. September 2004, Meiland Azewijn, C-292/02, Slg. 2004, I-7905, Randnr. 57).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-349/18

    Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag

    Folglich können die Bestimmungen der Richtlinie 93/13 nicht für die Auslegung der Verordnung Nr. 1371/2007 einschlägig sein (vgl. entsprechend Urteile vom 9. September 2004, Meiland Azewijn, C-292/02, EU:C:2004:499, Rn. 40, vom 15. Dezember 2011, Møller, C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 37 und 38, und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-525/12, EU:C:2014:2202, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

    13 Vgl. u. a. Urteile vom 25. Januar 1983, Smit Transport (126/82, EU:C:1983:14, Rn. 11), vom 4. Dezember 1997, Kampelmann u. a. (C-253/96 bis C-258/96, EU:C:1997:585, Rn. 38), vom 9. September 2004, Meiland Azewijn (C-292/02, EU:C:2004:499, Rn. 61), vom 19. Dezember 2012, Orfey (C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 53), und vom 6. Oktober 2015, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic (C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 53).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-175/14

    Prankl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 92/12/EWG -

    Der Steueranspruch entsteht somit im Bestimmungsmitgliedstaat der Ware und nicht im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr (Urteil Meiland Azewijn, C-292/02, EU:C:2004:499, Rn. 35).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 23/14

    Keine Steuerentlastung für den Betrieb von Standheizungen in Omnibussen mit nicht

    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass nach dem Erwägungsgrund 18 der EnergieStRL die Verwendung eines Energieerzeugnisses als Heizstoff niedriger als die Verwendung als Kraftstoff besteuert werden soll und die Kennzeichnungspflicht der RL 95/60/EG nur für steuerbefreite oder steuerbegünstigte Verwendungen, nicht aber für Entlastungsverfahren wie § 49 Abs. 1 EnergieStG gilt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Meiland Azewijn vom 9. September 2004 C-292/02, EU:C:2004:499, ZfZ 2004, 411).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 24/14

    Keine Steuerentlastung für den Betrieb von Standheizungen in Omnibussen mit nicht

    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass nach dem Erwägungsgrund 18 der EnergieStRL die Verwendung eines Energieerzeugnisses als Heizstoff niedriger als die Verwendung als Kraftstoff besteuert werden soll und die Kennzeichnungspflicht der RL 95/60/EG nur für steuerbefreite oder steuerbegünstigte Verwendungen, nicht aber für Entlastungsverfahren wie § 49 Abs. 1 EnergieStG gilt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Meiland Azewijn vom 9. September 2004 C-292/02, EU:C:2004:499, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 411).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 139/05

    MinÖSt-Befreiung

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der EuGH die in Art. 8a Mineralölstrukturrichtlinie getroffene Regelung als hinreichend klar und bestimmt angesehen hat, so dass sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann und ihr insoweit unmittelbare Wirkung zukommt (EuGH-Urteil vom 9. September 2004 Rs. C-292/02, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 411).
  • FG Düsseldorf, 18.03.2013 - 4 K 3691/12

    Im Ausland tanken kann steuerliche Folgen haben!

  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08

    Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-292/02   

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Volltextveröffentlichungen (3)

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