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Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.1992 - C-295/90   

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https://dejure.org/1992,916
EuGH, 07.07.1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,916)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,916)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Richtlinie 90/366/EWG vom 28. Juni 1990; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeitssystem der Gemeinschaft; Gründung der Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes aus objektiv und gerichtlichen nachprüfbaren Umständen; Zugang zur beruflichen Bildung; Nichtigerklärung einer Richtlinie

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 90/366/EWG über das Aufenthaltsrecht der Studenten - Rechtsgrundlage - Befugnisse des Europäischen Parlaments.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 996 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 1181
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
    11 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ergibt sich aus dem Wortlaut von Artikel 235 selbst, daß der Rückgriff auf diesen Artikel als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur gerechtfertigt ist, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. vor allem Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13).

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
    9 Dieser Ansicht, für die sich die Regierung des Vereinigten Königreichs auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) beruft, kann nicht gefolgt werden.
  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
    12 Es ist also zu prüfen, ob der Rat die streitige Richtlinie auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 2 hätte erlassen können, wie Parlament und Kommission annehmen, und wie es ° in der mündlichen Verhandlung ° auch die Regierung des Vereinigten Königreichs für richtig gehalten hat, die ihren ursprünglichen Standpunkt nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027) geändert hat.
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
    18 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß der allgemeine Grundsatz des Artikels 7 Absatz 1 nur vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Vertrags gelten kann (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo, Slg. 1977, 1495, Randnr. 11) und daß es der Zweck von Artikel 7 Absatz 2 ist, dem Rat nach Maßgabe der betroffenen Rechte und Interessen den Erlaß der zur wirksamen Beseitigung von Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit notwendigen Vorschriften auf Gebieten zu ermöglichen, auf denen seine Zuständigkeit keine Grundlage in einer der besonderen Vorschriften findet, die die verschiedenen Bereiche regeln, in denen der Vertrag Anwendung findet.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    In der vierten Begründungserwägung der Richtlinien 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht (ABl. L 180, S. 26) und 90/365/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen (ABl. L 180, S. 28) sowie in der sechsten Begründungserwägung der Richtlinie 93/96 - die im Wesentlichen an die Stelle der Richtlinie 90/366/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht der Studenten (ABl. L 180, S. 30) getreten ist, die vom Gerichtshof für nichtig erklärt wurde (Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193) - heißt es, dass die nach diesen Richtlinien Berechtigten die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats nicht über Gebühr belasten dürfen.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist nämlich der Rückgriff auf Artikel 100a nicht gerechtfertigt, wenn der zu erlassende Rechtsakt nur nebenbei eine Harmonisierung der Marktbedingungen innerhalb der Gemeinschaft bewirkt (Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-209/97

    Kommission / Rat

    (3) - Vgl. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10), vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 13), vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7) und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 14).

    (4) - Vgl. in ständiger Rechtsprechung Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92 (Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985) und Urteil vom 26. März 1996 (Parlament/Rat, Randnr. 13).

    (6) - Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17); Urteil vom 17. März 1993 (Kommission/Rat, Randnr. 19) sowie Nummer 4 der Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro, wo es heisst, "daß Artikel 100a nur dann als für den Erlaß eines bestimmten Rechtsakts maßgebend anzusehen ist, wenn dieser die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand hat, also immer nur dann, wenn er speziell die Bedingungen des Wettbewerbs oder des Handelsverkehrs in der Gemeinschaft regelt".

    (7) - Urteil vom 26. März 1996 (Parlament/Rat, Randnr. 32).

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.10.1992 - C-295/90 REV   

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https://dejure.org/1992,5218
EuGH, 20.10.1992 - C-295/90 REV (https://dejure.org/1992,5218)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1992 - C-295/90 REV (https://dejure.org/1992,5218)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - C-295/90 REV (https://dejure.org/1992,5218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rat / Parlament u.a.

    EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41
    Verfahren; Wiederaufnahme; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Neue Tatsache

  • EU-Kommission

    Rat / Parlament u.a.

  • Wolters Kluwer

    Verfahren - Wiederaufnahme - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Neue Tatsache; (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41)

  • Judicialis

    EWG-Satzung Art. 41 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EWG-Satzung Art. 41 Abs. 1
    Verfahren - Wiederaufnahme - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Neue Tatsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 20.10.1992 - C-295/90
    1 Der Rat hat mit Schriftsatz vom 24. Juli 1992, der am 29. Juli 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 41 der EWG-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzungen des Gerichtshofes einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-5/93

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Antrag

    In anderen Fällen waren zwar die Tatsachen dem Gerichtshof und der betreffenden Partei unbekannt, jedoch nicht von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung des Rechtsstreits (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 in der Rechtssache C-295/90 REV, Rat/Parlament u. a., Slg. 1992, I-5299, und vom 24. November 1983 in der Rechtssache 107/79 REV, Schürer/Kommission, Slg. 1983, 3805).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90   

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https://dejure.org/1992,21404
Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,21404)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,21404)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - C-295/90 (https://dejure.org/1992,21404)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Richtlinie 90/366/EWG über das Aufenthaltsrecht der Studenten - Rechtsgrundlage - Befugnisse des Europäischen Parlaments

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.07.1986 - 34/86

    Rat / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90
    Entsprechend ist in bezug auf den Haushaltsplan der Gemeinschaft verfahren worden, als die Feststellung des Parlamentspräsidenten, der Haushaltsplan sei endgültig festgestellt worden, für nichtig erklärt worden ist: vgl. Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155), Rechtssache C-284/90 (Rat/Parlament, Slg. 1992, I-2277).

    Eine Richtlinie für nichtig zu erklären, ohne ihre Rechtswirkungen oder einige davon aufrechtzuerhalten, kann also die Rechtssicherheit ebenso schwer gefährden wie eine Nichtigerklärung, die sich auf eine Verordnung bezieht oder auf die Feststellung des Parlamentspräsidenten, der Haushaltsplan sei endgültig festgestellt worden: vgl. Randnummer 48 des Urteils in der Rechtssache 34/86.

  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90
    Die Richtlinie 90/366 wurde erlassen im Hinblick auf einige Urteile, in denen sich die Feststellung findet, "daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich dieses Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen": vgl. Urteil in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 15), in dem das Urteil der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593) zitiert wird.

    Diese Punkte würden vom Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs zur beruflichen Bildung nicht erfasst (vgl. das Urteil Brown).

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90
    Die einzige Vertragsvorschrift, die die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen Akte des Rates beim Gerichtshof zulässt, ist Artikel 173. Bekanntlich erwähnt dieser Artikel in seiner gegenwärtigen Fassung das Europäische Parlament nicht, und zweimal hat der Gerichtshof festgestellt, daß das Parlament gemäß Artikel 173 nicht klageberechtigt sei: vgl. Rechtssache 302/87 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615); Rechtssache C-70/88 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041).

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs erinnert daran, daß der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 302/87 zur Begründung der Auffassung, das Parlament habe keine Befugnis zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag, unter Randnummer 27 festgestellt hat, daß "Artikel 155 EWG-Vertrag ... der Kommission die Aufgabe [überträgt], über die Beachtung der Prärogativen des Parlaments zu wachen und hierzu die gegebenenfalls erforderlichen Nichtigkeitsklagen zu erheben".

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-81/05

    Cordero Alonso - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    9 - Die Kommission bezieht sich insoweit insbesondere auf das Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache C-80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 15) und die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-295/90 (Parlament/Rat, Urteil vom 20. Oktober 1992, Slg. 1992, I-4193), Nr. 43, sowie von Generalanwalt Darmon vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-236/92 (Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u. a., Urteil vom 23. Februar 1994, Slg. 1994, I-483), Nr. 27.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2010 - C-477/09

    Defossez - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des

    Verschiedene Generalanwälte, darunter Generalanwalt Jacobs (Schlussanträge vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache Parlament/Rat, C-295/90, Urteil vom 7. Juli 1992, Slg. 1992, I-4193, Nr. 43), Generalanwalt Darmon (Schlussanträge vom 17. November 1993 in der Rechtssache Regione Lombardia, C-236/92, Urteil vom 23. Februar 1994, Slg. 1994, I-483, Nr. 27), Generalanwalt Tizzano (Schlussanträge vom 30. Juni 2005 in der Rechtssche Mangold, C-144/04, Urteil vom 21. November 2005, Slg. 2005, I-9981, und vom 27. April 2006 in der Rechtssache Cordero Alonso) und Generalanwältin Kokott (Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache Adeneler u. a.), haben Argumente für die Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Zeit während des Laufs der Frist für die Umsetzung der Richtlinie vorgebracht.
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