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Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2010 - C-296/10   

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https://dejure.org/2010,6627
EuGH, 09.11.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,6627)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,6627)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,6627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Hauptsacheverfahren bezüglich des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Hauptsacheverfahren bezüglich des ...

  • EU-Kommission PDF

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Hauptsacheverfahren bezüglich des ...

  • EU-Kommission

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Hauptsacheverfahren bezüglich des ...

  • Wolters Kluwer

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Rechtsfolgen der Zuständigkeitsaufspaltung zwischen Gerichten verschiedener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Rechtsfolgen der Zuständigkeitsaufspaltung zwischen Gerichten verschiedener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Hauptsacheverfahren bezüglich des ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 16. Juni 2010 - Bianca Purrucker gegen Guillermo Vallés Pérez

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Amtsgericht Stuttgart - Auslegung des Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 363
  • FamRZ 2011, 534
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Aus dem Vorlagebeschluss, dem im Urteil vom 15. Juli 2010, Purrucker (C-256/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), dargestellten Sachverhalt und den Verfahrensakten, die das vorlegende Gericht dem Gerichtshof übermittelt hat, geht hervor, dass Frau Purrucker, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Mitte 2005 zu Herrn Vallés Pérez, einem in Deutschland geborenen spanischen Staatsangehörigen, nach Spanien zog.

    - Das zweite, in Deutschland von Herrn Vallés Pérez eingeleitete Verfahren betrifft die Vollstreckbarerklärung der mit Beschluss des Juzgado de Primera Instancia n° 4 de San Lorenzo de El Escorial vom 8. November 2007 erlassenen einstweiligen Anordnung, zu der das oben genannte Urteil Purrucker ergangen ist.

    Dieses Verfahren hat zu dem Urteil Purrucker geführt.

    Mit dem Urteil Purrucker hat der Gerichtshof geantwortet, dass die Vorschriften der Art. 21 ff. der Verordnung Nr. 2201/2003 nicht auf einstweilige Maßnahmen hinsichtlich des Sorgerechts nach Art. 20 dieser Verordnung anwendbar sind.

    Unter Hinweis auf Nr. 130 der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache, in der das Urteil Purrucker ergangen ist, betont die französische Regierung, dass diese Verordnung in ihrer Gesamtheit nicht zwischen endgültigen bzw. beständigen Entscheidungen einerseits und einstweiligen Entscheidungen andererseits unterscheide, und zwar weder in ihren Kapiteln I und II der Verordnung noch in ihrem Kapitel III, das die Anerkennung regele.

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Der Gerichtshof hat zum Brüsseler Übereinkommen bereits entschieden, dass der Gegenstand des Anspruchs in dem Zweck der Klage besteht (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1994, Tatry, C-406/92, Slg. 1994, I-5439, Randnr. 41).

    Außerdem umfasst die Grundlage des Anspruchs in der Auslegung durch den Gerichtshof den Sachverhalt und die Rechtsvorschrift, auf die die Klage gestützt wird (vgl. Urteil Tatry, Randnr. 39).

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Angesichts der Ziele der Verordnung Nr. 2201/2003 sowie des Umstands, dass deren Art. 19 Abs. 2 nicht auf den Begriff der Rechtshängigkeit verweist, wie er in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten verwendet wird, sondern mehrere materielle Voraussetzungen als Elemente einer Definition enthält, sind die in Art. 19 Abs. 2 zur Umschreibung der Rechtshängigkeit verwendeten Begriffe als autonom anzusehen (vgl. in diesem Sinne zum Brüsseler Übereinkommen Urteil vom 8. Dezember 1987, Gubisch Maschinenfabrik, 144/86, Slg. 1987, 4861, Randnr. 11).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Die Vorschriften über die Rechtshängigkeit haben im Interesse einer geordneten Rechtspflege in der Union zum Ziel, Parallelverfahren vor Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten und daraus möglicherweise resultierende gegensätzliche Entscheidungen zu verhindern (vgl. in diesem Sinne zum Brüsseler Übereinkommen Urteile vom 9. Dezember 2003, Gasser, C-116/02, Slg. 2003, I-14693, Randnr. 41, und vom 14. Oktober 2004, Mærsk Olie & Gas, C-39/02, Slg. 2004, I-9657, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Dass es sich um ein junges Kind handelt, ist dabei ein zu berücksichtigendes Kriterium (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271, Randnr. 81).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-111/01

    Gantner Electronic

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Für die Frage, ob zwei Klagen denselben Gegenstand betreffen, ist das jeweilige Klagebegehren in den Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen (Urteil vom 8. Mai 2003, Gantner Electronic, C-111/01, Slg. 2003, I-4207, Randnr. 26).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Auszug aus EuGH, 09.11.2010 - C-296/10
    Die Vorschriften über die Rechtshängigkeit haben im Interesse einer geordneten Rechtspflege in der Union zum Ziel, Parallelverfahren vor Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten und daraus möglicherweise resultierende gegensätzliche Entscheidungen zu verhindern (vgl. in diesem Sinne zum Brüsseler Übereinkommen Urteile vom 9. Dezember 2003, Gasser, C-116/02, Slg. 2003, I-14693, Randnr. 41, und vom 14. Oktober 2004, Mærsk Olie & Gas, C-39/02, Slg. 2004, I-9657, Randnr. 31).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Bei der danach gebotenen weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals "desselben Anspruchs" im Sinne von Art. 27 Brüssel-I-VO sind das jeweilige Klagebegehren in den Rechtsstreitigkeiten und der Sachverhalt sowie die Rechtsvorschriften, auf die die Klagen gestützt werden, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 1994 - C-406/92, Slg. 1994, I-5439 = ZIP 1995, 943 Rn. 38 bis 44 - Tatry; Urteil vom 8. Mai 2003 - C-111/01, Slg. 2003, I-4207 = NJW 2003, 2596 Rn. 25 f. - Gantner Electronic; Urteil vom 9. November 2010 - C-296/10, NJW 2011, 363 Rn. 68 - Purrucker/Pérez).
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15

    Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage

    Zuständigkeitsbestimmende Grundlage des Anspruchs, auf den eine Klage gestützt wird, sind vielmehr der Sachverhalt und die für diesen Anspruch maßgeblichen Rechtsvorschriften, hier also Art. 53 CISG in Verbindung mit Art. 7 des Integrationsvertrages (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-296/10, NJW 2011, 363 Rn. 68 - Purrucker; BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die

    a) Erlässt ein nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO in der Hauptsache zuständiges Gericht eine einstweilige Maßnahme, richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahme in anderen Mitgliedstaaten nach Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-296/10 - NJW 2011, 363 Rn. 73; Schlussanträge der Generalanwältin vom 20. Mai 2010 im Vorlageverfahren - juris Rn. 132, 155).

    Zwar hat der EuGH in einem zwischen den Parteien dieses Verfahrens geführten Parallelverfahren entschieden, dass das später angerufene Gericht zu Erkundigungen beim Ursprungsgericht verpflichtet sein kann, wenn es die Frage nach einer etwa entgegenstehenden Rechtshängigkeit gemäß Art. 19 Abs. 2 Brüssel IIa-VO zu klären hat (EuGH Urteil vom 9. November 2010 - C-296/10 - Purrucker - NJW 2011, 363 Rn. 81 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    21 Vgl. Urteil vom 9. November 2010, Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 81).

    24 Vgl. Urteil vom 9. November 2010, Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 Vgl. zur Auslegung dieser Begriffe Urteil vom 9. November 2010, Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 67 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    69 Vgl. zur Veranschaulichung, was die vom Gerichtshof festgesetzten Grenzen der Aussetzung des Verfahrens wegen Rechtshängigkeit im Fall ausbleibender Antwort des zuerst angerufenen Gerichts betrifft, Urteil vom 9. November 2010, Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 82 bis 84).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-489/14

    A

    13 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 86).

    15 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 und 66).

    27 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 bis 86).

    30 - In diesem Sinne, aber unter Vorbehalt aufgrund des speziellen Charakters der elterlichen Verantwortung, siehe Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 95 ff.); siehe auch insbesondere Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 ff.).

  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Regelungen sollen, soweit wie möglich, von vornherein eine Situation ausschließen, wie sie in Art. 34 Nr. 3 EuGVVO geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 8. Dezember 1987 - C-144/86, NJW 1989, 665 Rn. 8 - Gubisch; vom 27. Juni 1991 - C-351/89, NJW 1992, 3221 Rn. 15 ff. - Overseas Union Insurance; vom 6. Dezember 1994 - C-406/92, ZIP 1995, 943 Rn. 32 - Tatry; vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 17 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; vom 9. Dezember 2003 - C-116/02, RIW 2004, 289 Rn. 41 - Gasser; vom 14. Oktober 2004 - C-39/02, Slg 2004, I-9686 Rn. 31 - Mærsk; vom 9. November 2010 - C-296/10, NJW 2011, 363 Rn. 64 - Purrucker; BGH, Urteile vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 210; vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 106/01, NJW 2002, 2795 f.; vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15

    P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit

    24 - Vgl. Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 90).

    33 - Angesichts dieser Übereinstimmung zwischen dem Verfahren vor dem vorlegenden Gericht (anhängig gemacht am 11. April 2014) und dem vor dem Bezirksgericht ? ilute (anhängig gemacht am 8. April 2014), das zu der streitigen Entscheidung geführt hat, kann man sich fragen, warum das vorlegende Gericht das Verfahren nicht nach Art. 19 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2201/2003 ausgesetzt hat, der lautet: "Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren bezüglich der elterlichen Verantwortung für ein Kind wegen desselben Anspruchs anhängig gemacht, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geklärt ist." Ein solches Vorgehen hätte parallele Verfahren vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten und daraus möglicherweise resultierende gegensätzliche Entscheidungen vermieden (vgl. Urteil Purrucker, C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64).

    38 - Vgl. entsprechend Urteile Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 68) und C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 40) sowie Art. 19 des Haager Übereinkommens von 1980, wonach "[e]ine aufgrund dieses Übereinkommens getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes ... nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen [ist]".

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    30 - Vgl. Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 67).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-499/15

    W und V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Die Verordnung Nr. 2201/2003 beruht auf der Zusammenarbeit und dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Gerichten (Urteil vom 9. November 2010, Purrucker, C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 81), weshalb gerichtliche Entscheidungen gegenseitig anzuerkennen sind, was für die Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums unabdingbar ist (Urteil vom 15. Juli 2010, Purrucker, C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 70).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2023 - 5 UF 174/22

    Unterscheidung zwischen sorgerechtlichem und umgangsrechtlichem Verfahren;

    a) Der Begriff "desselben Anspruchs" ist autonom auszulegen (vgl. EuGH FamRZ 2011, 534, juris Rn. 66).

    b) Der Begriff "derselbe Anspruch" ist zunächst unter Berücksichtigung des Regelungsziels von Art. 19 Abs. 2 Brüssel IIa-VO zu definieren, das darin besteht, miteinander unvereinbare Entscheidungen zu verhindern (EuGH FamRZ 2011, 534, juris Rn. 67).

    Es handelt sich der Sache nach um verschiedene Rechtsschutzbegehren (Entscheidungsgewalt einerseits und Besuchsregelung andererseits) und damit bei wertender Betrachtung um verschiedene Kernpunkte von Streitigkeiten (vgl. zu diesem Begriff: Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Auflage 2019, § 2 Rn. 76 mit Hinweis auf EuGH FamRZ 2011, 534, juris Rn. 66 ff.; NK-BGB/Gruber, 2. Auflage 2012, Art. 19 EheVO, Rn. 13 m.w.N).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 16.01.2019 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-438/12

    Weber - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-393/18

    UD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-603/20

    MCP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-376/14

    C - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-92/12

    C. - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2010 - C-296/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28257
EuGH, 15.07.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,28257)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,28257)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,28257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-296/10
    Der Rechtsstreit ist Teil verschiedener laufender Verfahren zwischen Frau Purrucker und Herrn Vallés Pérez, die in dem heute ergangenen Urteil Purrucker (C-256/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) eingehender beschrieben werden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16840
Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,16840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.10.2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,16840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - C-296/10 (https://dejure.org/2010,16840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Begriff des "zuerst angerufenen Gerichts" - Anrufung ...

  • EU-Kommission PDF

    Purrucker

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Rechtshängigkeit - Begriff des "zuerst angerufenen Gerichts" - Anrufung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    13 - Vgl. entsprechend Generalanwalt Léger zum Begriff der Unvereinbarkeit in Art. 27 Abs. 3 des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 in der Rechtssache Italian Leather (Urteil vom 6. Juni 2002, C-80/00, I-4995): "Wenn die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfügungsgründe voneinander abweichen, ohne dass jedoch die aufgrund dieser Verfahrensvoraussetzungen ergangenen Entscheidungen miteinander unvereinbare Wirkungen entfalten, kann nicht bejaht werden, dass die ausländische Entscheidung als unvereinbar mit der im Anerkennungsstaat erlassenen Entscheidung angesehen wird." Zum funktionalen Zusammenhang zwischen diesem Artikel und Art. 21 dieses Übereinkommens, der die Rechtshängigkeit betrifft, vgl. Urteile vom 19. Mai 1998, Drouot assurances (C-351/96, Slg. 1998, I-3075, Randnr. 16), und vom 9. Dezember 2003, Gasser (C-116/02, Slg. 2003, I-14693, Randnr. 41).

    45 - Entsprechend zur Auslegung der entsprechenden Bestimmung im Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968, also dessen Art. 21, vgl. Urteil Gasser (Randnr. 70), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass sowohl der Wortlaut als auch die Systematik und der Zweck des Übereinkommens zu beachten sind.

    50 - Vgl. entsprechend zu den Vorschriften des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 über die Rechtshängigkeit Urteil Gasser (Randnr. 47), wonach sich "[die] Verfahrensregel des Artikels 21 EuGVÜ ... klar und ausschließlich auf die zeitliche Abfolge stützt, in der die Gerichte angerufen worden sind".

    53 - Entsprechend zum Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 vgl. Urteil Gasser (Randnr. 48).

    64 - Die hier angesprochene Problematik unterscheidet sich von der Problematik, die im Urteil Gasser aufgeworfenen wurde, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "Art. 21 [EuGVܳ des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968] dahin auszulegen ist, dass von seinen Bestimmungen nicht abgewichen werden kann, wenn allgemein die Dauer der Verfahren vor den Gerichten des Vertragsstaats, dem das zuerst angerufene Gericht angehört, unvertretbar lang ist" (Randnr. 73).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    41 bis 43 des Urteils vom 15. Juli 2010 in der Rechtssache C-256/09(3) (im Folgenden: Urteil Purrucker I) enthalten.

    In diesem Stadium des zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens anhängigen Rechtsstreits war der Gerichtshof in der Rechtssache C-256/09, "Purrucker I", mit einem Vorabentscheidungsersuchen angerufen worden.

    4 - Ich weise darauf hin, dass eine eingehende Beschreibung der Rechtsinstrumente, die der Verordnung Nr. 2201/2003 vorausgingen, in den Nrn. 30 bis 48 der Schlussanträge enthalten ist, die Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache C-256/09, "Purrucker I", vorgetragen hat.

    18 - Vgl. Nrn. 119 und 121 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache C-256/09.

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    Der Rechtsprechung zufolge (vgl. Urteile vom 8. Dezember 1987, Gubisch Maschinenfabrik, 144/86, Slg. 1987, 4861, Randnr. 14, und vom 6. Dezember 1994, Tatry, C-406/92, Slg. 1994, I-5439, Randnr. 38) bestimmt sich die objektive Tragweite nach zwei unterschiedlichen Faktoren, nämlich dem Gegenstand und der Grundlage des Anspruchs.

    41 - Vgl. entsprechend Urteil Gubisch Maschinenfabrik (Randnrn. 6 ff.), in dem es heißt, dass "die in Art. 21 [des Übereinkommens vom 27. September 1968] zur Umschreibung der Rechtshängigkeit verwendeten Begriffe als autonom verstanden werden müssen", sowie Nr. 2 der Schlussanträge von Generalanwalt Mancini in dieser Rechtssache.

    Im Urteil Gubisch Maschinenfabrik (Randnrn. 14 ff.) heißt es weiter: "Auch wenn die deutsche Fassung des Art. 21 nicht ausdrücklich zwischen den Begriffen "Gegenstand" und "Grundlage" des Anspruchs unterscheidet, so ist sie doch im gleichen Sinn zu verstehen wie die Fassungen in den anderen Sprachen, die alle diese Unterscheidung treffen." Im Urteil vom 8. Mai 2003, Gantner Electronic (C-111/01, Slg. 2003, I-4207), hat der Gerichtshof klargestellt, dass für die Frage, ob zwei Klagen, die zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten anhängig gemacht werden, denselben Gegenstand haben, nur die Ansprüche des jeweiligen Klägers und nicht die Einwendungen des Beklagten zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    Der Rechtsprechung zufolge (vgl. Urteile vom 8. Dezember 1987, Gubisch Maschinenfabrik, 144/86, Slg. 1987, 4861, Randnr. 14, und vom 6. Dezember 1994, Tatry, C-406/92, Slg. 1994, I-5439, Randnr. 38) bestimmt sich die objektive Tragweite nach zwei unterschiedlichen Faktoren, nämlich dem Gegenstand und der Grundlage des Anspruchs.

    61 - Vgl. entsprechend Urteil Tatry (Randnrn. 39 ff.): "Im Sinne des Art. 21 des Übereinkommens umfasst die "Grundlage" des Anspruchs den Sachverhalt und die Rechtsvorschrift, auf die die Klage gestützt wird.

  • EuGH, 27.06.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    Vgl. außerdem Urteil vom 27. Juni 1991, 0verseas Union Insurance u. a. (C-351/89, Slg. 1991, I-3317, Randnr. 26): "[D]as später angerufene Gericht [ist] nach Artikel 21 des Übereinkommens vorbehaltlich seiner ausschließlichen Zuständigkeit nach dem Übereinkommen, insbesondere nach Artikel 16, 1ediglich befugt ..., seine Entscheidung auszusetzen, falls der Mangel der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geltend gemacht wird und es sich nicht für unzuständig erklären will, [darf] aber die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts nicht selbst prüfen ..." In der letztgenannten Rechtssache hatte Generalanwalt Van Gerven darauf hingewiesen, dass "[e]ine andere Entscheidung ... eine unberechtigte Einmischung des zweiten Gerichts in die Rechtsprechungsbefugnis des ersten darstellen [würde]" (Nr. 15 seiner Schlussanträge).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-185/07

    EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    38 - Zu dem Zusammenhang, der zwischen den beiden Rechtstexten bei der Rechtsprechung herzustellen ist, vgl. insbesondere die Nrn. 28 ff. der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Allianz (vormals Riunione Adriatica di Sicurta) (Urteil vom 10. Februar 2009, C-185/07, Slg. 2009, I-663).
  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    42 - Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Oktober 1976, LTU (29/76, Slg. 1976, 1541, Randnr. 3).
  • EuGH, 27.11.2007 - C-435/06

    C - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    30 - Ich weise darauf hin, dass der Begriff "Zivilsachen" ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der auch Maßnahmen erfasst, die nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats zum öffentlichen Recht gehören (Urteil vom 27. November 2007, C, C-435/06, Slg. 2007, I-10141, Randnrn.
  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    46 - Zu diesem Begriff vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 1992, Reichert und Kockler (C-261/90, Slg. 1992, I-2149, Randnr. 34), zur Auslegung von Art. 24 des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
    44 - Zu den Zusammenhängen zwischen der Zustellung der das Verfahren einleitenden Handlung und der Rechtshängigkeit vgl. Nr. 68 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Weiss und Partner (Urteil vom 8. Mai 2008, C-14/07, Slg. 2008, I-3367).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

  • EuGH, 08.05.2003 - C-111/01

    Gantner Electronic

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

  • EuGH, 16.07.2009 - C-168/08

    EHEGATTEN, DIE ÜBER EINE GEMEINSAME DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT IN DER UNION

  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

  • EuGH, 07.06.1984 - 129/83

    Zelger / Salinitri

  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

  • EuGH, 29.06.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • EuGH, 06.06.2002 - C-80/00

    Italian Leather

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-489/14

    A

    13 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 86).

    15 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 und 66).

    27 - Siehe Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 bis 86).

    30 - In diesem Sinne, aber unter Vorbehalt aufgrund des speziellen Charakters der elterlichen Verantwortung, siehe Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 95 ff.); siehe auch insbesondere Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64 ff.).

    33 - Siehe insbesondere, was das Brüsseler Übereinkommen betrifft, Urteil Gasser (C-116/02, EU:C:2003:657, Rn. 41), und, was die Verordnung Nr. 2201/2003 betrifft, Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:665, Rn. 64).

    35 - Wie Generalanwalt Jääskinen richtigerweise in seiner Stellungnahme in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 98) ausführt, hat der Gesetzgeber hier eine Abkehr von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 21 des Brüsseler Übereinkommens vollzogen; dieser hatte im Urteil Zelger (129/83, EU:C:1984:215, Rn. 16) entschieden, dass "Art. 21 des Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass als zuerst angerufenes Gericht dasjenige anzusehen ist, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen sind für jedes der betroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu beurteilen".

    36 - Siehe Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 98).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

    41 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache A (C-523/07, EU:C:2009:39, Nrn. 63 und 64), Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:296, Nr. 126) und meine Stellungnahme in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Nr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in

    22 In seiner Stellungnahme in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 89), in der es ebenfalls um die Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit ging, hat Generalanwalt Jääskinen zu Recht ausgeführt, dass "der Ansatz des Gerichtshofs neutral, objektiv und losgelöst von Zufälligkeiten sowohl tatsächlicher als auch prozessualer oder rechtlicher Art zu sein [hat], die das Ausgangsverfahren aufweist.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2023 - 5 UF 174/22

    Unterscheidung zwischen sorgerechtlichem und umgangsrechtlichem Verfahren;

    Soweit diese Unterscheidung zwischen Elterlicher Sorge und Umgang begrenzt wird auf den Gegensatz zwischen der Unterbringung in einer Pflegefamilie einerseits und dem Umgang mit dem Kind andererseits (so etwa Rauscher, a.a.O., Art. 19 Brüssel IIa-VO, Rn. 40; NK-BGB/Gruber, 2. Auflage 2012, Art. 19 EheVO, Rn. 13), überzeugt dies nicht, insbesondere nicht der Verweis auf die formale Einordnung dieser Bereiche in verschiedene Buchstaben in Art. 1 Abs. 2 Brüssel IIa-VO (in diese Richtung aber die Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen vom 04.10.2010, Rs. C-296/10, Rn. 92).
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