Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.2001 - C-297/99   

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https://dejure.org/2001,6986
EuGH, 18.01.2001 - C-297/99 (https://dejure.org/2001,6986)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - C-297/99 (https://dejure.org/2001,6986)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - C-297/99 (https://dejure.org/2001,6986)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Schaublätter des Kontrollgeräts - Verpflichtung zur Eintragung der Arbeitszeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Skills Motor Coaches u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Skills Motor Coaches u.a.

    Verordnung Nr. 3821/85 des Rates, Artikel 15
    Verkehr - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Kontrollen - Arbeitszeit, die nicht Lenkzeit im Sinne des Artikels 15 der Verordnung Nr. 3821/85 ist - Begriff

  • EU-Kommission

    Skills Motor Coaches u.a.

  • Wolters Kluwer

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Schaublätter des Kontrollgeräts; Verpflichtung zur Eintragung der Arbeitszeiten, der Ruhezeiten und der Fahrtunterbrechung; Verpflichtung zur Eintragung der Ruhezeiten

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3821/85/EWG Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 3821/85/EWG Art. 15
    Verkehr - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Kontrollen - Arbeitszeit, die nicht Lenkzeit im Sinne des Artikels 15 der Verordnung Nr. 3821/85 ist - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Nottingham Magistrates' Court - Auslegung von Artikel 15 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr - Begriffe "alle sonstigen Arbeitszeiten" sowie "die ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.06.1994 - C-313/92

    Strafverfahren gegen Van Swieten

    Auszug aus EuGH, 18.01.2001 - C-297/99
    Das vorlegende Gericht verweist zunächst auf das Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-313/92 (Van Swieten, Slg. 1994, I-2177) wonach der Ausdruck "innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden" in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3820/85 so zu verstehen sei, dass er sich auf jede Zeitspanne dieser Dauer beziehe, die in dem Moment beginne, in dem der Fahrer nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber in Gang setze.

    Durch diese Vorschriften soll nämlich für den Fahrer ein Wechsel zwischen Lenk- und Ruhezeiten sichergestellt werden, der gewährleistet, dass er sich nicht während eines so langen Zeitraums am Steuer des Fahrzeugs befindet, dass eine Übermüdung eintritt und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird (Urteil Van Swieten, Randnr. 23).

    Zum Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens, man könne den Urteilen Van Swieten sowie Michielsen und GTS entnehmen, dass keinerlei Zeiten in die Schaublätter einzutragen seien, solange das mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstete Fahrzeug nicht übernommen worden sei, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in diesen Urteilen die Ausdrücke "innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden" im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3820/85 und "tägliche Arbeitszeit" im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 auszulegen hatte.

  • EuGH, 09.06.1994 - C-394/92

    Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service

    Auszug aus EuGH, 18.01.2001 - C-297/99
    Das vorlegende Gericht nimmt ferner auf das Urteil vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497) Bezug, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die "tägliche Arbeitszeit" im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 die Lenkzeit, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeit, die Arbeitsunterbrechungen sowie die tägliche Ruhezeit umfasse, sofern diese eine Stunde nicht überschreite, falls der Fahrer sie in zwei oder drei Abschnitten nehme.

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff der Arbeitszeit im Sinne von Artikel 15 der Verordnung Nr. 3821/85 die Zeiten der tatsächlichen Tätigkeit des Fahrers abdeckt, die sich auf das Lenken auswirken können, einschließlich der Lenkzeit (Urteil Michielsen und GTS, Randnr. 14).

  • VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22

    Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von

    Entscheidend sind vielmehr die Bestimmung der im Einzelfall geschuldeten Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie die Beschränkungen, die der Arbeitnehmer dadurch erfährt, dass er nicht frei über seine Zeit verfügen kann (vgl. etwa zu Bereitschaftszeiten EuGH, Urt. v. 9.3.2021 - C-580/19 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urt. v. 18.1.2011 - C-297/99 -, juris Rn. 23, 28).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-124/09

    Smit Reizen - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und

    21 ff. des Urteils vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, Slg. 2001, I-573), und des Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 370, S. 1).

    Aus dem Urteil Skills Motor Coaches u. a. ergebe sich, dass diese Zeit als Arbeitszeit aufgezeichnet werden müsse, da die Niederlassung in Maarheeze nicht als "Hauptbetriebsstätte" von Smit Reizen angesehen werden könne.

    Smit Reizen hat gegen dieses Urteil beim vorlegenden Gericht Rechtsmittel eingelegt und zur Begründung ausgeführt, dass die Rechtbank te Zutphen das Urteil Skills Motor Coaches u. a. falsch ausgelegt habe.

    21 ff. des Urteils vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99), ist als der Ort zu definieren, dem der Fahrer konkret zugeordnet ist, d. h. die Einrichtung des Verkehrsunternehmens, von der aus er - im Rahmen der normalen Ausübung seines Dienstes und nicht auf besondere Weisung seines Arbeitgebers - regelmäßig seinen Dienst verrichtet und zu der er bei Beendigung des Dienstes zurückkehrt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-266/14

    Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras - Schutz der

    18 - C-297/99, EU:C:2001:37.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    Sie bezwecken damit unbestreitbar die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, die entgegen dem Vorbringen der Republik Finnland nicht nur durch zu lange Lenkzeiten gefährdet wird, sondern auch durch eine übermäßige Häufung anderer Tätigkeiten als des Fahrens, wie der in Artikel 3 Buchstabe a Nummer 1 erster Gedankenstrich Ziffern ii bis v der angefochtenen Richtlinie genannten, die in direktem Zusammenhang mit einem Transport stehen (in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92, Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497, Randnr. 14, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-297/99, Skills Motor Coaches u. a., Slg. 2001, I-573, Randnrn.
  • EuGH, 09.09.2021 - C-906/19

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Bei einem solchen Zeitraum handelt es sich nämlich um eine Zeit tatsächlicher Beschäftigung des Fahrers, während der er nicht frei über seine Zeit verfügt und die sich, da sie zur Ermüdung des Fahrers beiträgt, auf sein Fahren auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a., C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 10, 25 und 36 bis 39).

    Soweit dieser Aspekt der geltenden Unionsregelung nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben kann, ist es Sache des Unionsgesetzgebers, eine mögliche Änderung zu beschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a., C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    D'un point de vue linguistique, la notion de « centre opérationnel " correspond à celle de « centre d'exploitation " utilisée dans cet arrêt, ainsi que dans l'arrêt du 18 janvier 2001, Skills Motor Coaches e.a. (C-297/99, EU:C:2001:37) et, également, dans la version originale de l'article 5, sous c) du règlement nº 1071/2009.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    Vgl. auch Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, EU:C:2001:37), wonach der Fahrer eines Fahrzeugs A, das unter die Verordnung Nr. 561/2006 fällt, verpflichtet ist, seine gesamte Lenktätigkeit zu registrieren, und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen seiner Arbeit auf einem Fahrzeug B ausgeübt wird, das nicht unter die Verordnung fällt.

    15 Vgl. ebenfalls entsprechend Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    17 - Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-297/99 (Skills Motor Coaches Ltd u. a., Slg. 2001, I-573, Randnr. 25).
  • EuGH, 07.07.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Sozialvorschriften

    Bei den nach dieser Bestimmung als "andere Arbeiten" festgehaltenen Lenkzeiten handelt es sich nämlich um Zeiten tatsächlicher Beschäftigung des Fahrers, während deren er nicht frei über seine Zeit verfügt und die, da sie zur Ermüdung des Fahrers beitragen, sich auf das Lenken des Fahrers auswirken können (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a., C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 36 bis 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr -

    Vgl. Urteile vom 25. Januar 1977, Derycke (65/76, EU:C:1977:7, Rn. 15 und 16), vom 6. Dezember 1979, Städtereinigung Nehlsen (47/79, EU:C:1979:281, Rn. 6), und vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 19).
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-297/99   

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https://dejure.org/2000,25449
Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-297/99 (https://dejure.org/2000,25449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - C-297/99 (https://dejure.org/2000,25449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - C-297/99 (https://dejure.org/2000,25449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Skills Motor Coaches u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Skills Motor Coaches Ltd, B.J. Farmer, C.J. Burley und B. Denman.

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Schaublätter des Kontrollgeräts - Verpflichtung zur Eintragung der Arbeitszeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.06.1994 - C-394/92

    Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-297/99
    10: - Urteil Van Swieten, Randnr. 22.11: - Randnr. 23.12: - Diese Auslegung wird durch Artikel 10 der Verordnung Nr. 3820/85 bestätigt, wonach "Fahrer im Lohnverhältnis ... nicht nach Maßgabe der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden [dürfen], auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen ..." 13: - Vorlagebeschluss, Nr. 8.14: - Urteil Van Swieten, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 27.15: - Urteil vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497).

    18: - Urteil Michielsen und GTS, Randnr. 25.19: - So Generalanwalt Tesauro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2500, Randnr. 4).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-313/92

    Strafverfahren gegen Van Swieten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-297/99
    9: - Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-313/92 (Van Swieten, Slg. 1994, I-2177).
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