Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.2008 - C-298/07   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Geschäftsverkehr - Anbieter von Diensten über das Internet - Elektronische Post

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Web-Impressum? - Der Diensteanbieter ist verpflichtet Informationen zu Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.

  • markenmagazin:recht

    Informationspflichten eines Diensteanbieters im Internet - Angabe der Telefonnummer im Impressum

mehr
  • Telemedicus

    Telefonnummer im Impressum

  • damm-legal.de

    Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Impressum, wenn E-Mail-Kontakt möglich

  • JurPC

    RL 2000/31/EG Art. 5 Abs. 1 Buchst. c
    Keine Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • aufrecht.de

    Anforderungen an das Impressum im Netz

  • Europäischer Gerichtshof

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Geschäftsverkehr - Anbieter von Diensten über das Internet - Elektronische Post

  • stroemer.de

    Telefonnummer im Webimpressum

  • kanzlei.biz

    Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer auf Website

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG
    Elektronischer Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    EuGH entschied: Angabe der Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig [EuGH, Impressum, Telefonnummer]

mehr
  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Das Impressum gesetzliche Pflichtangaben [Impressum, Pflichtangaben, Rechtliche Rahmenbedingungen]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonnummer ist keine Pflichtangabe

  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Müssen Firmen vor Vertragsschluss im Internet zwingend ihre Telefonnummer angeben?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Angabe der Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich, aber weitergehende Kontaktmöglichkeiten

  • juracontent.de , S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • heise.de (Pressebericht, 16.10.2008)

    Firmen im Internet müssen nicht zwingend Telefonnummer angeben

  • juconomy-lawyer.com , S. 3 (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Internetseite nicht zwingend erforderlich?

  • mikap.de , S. 2 (Kurzinformation)

    Keine Pflicht, Telefonnummer im Impressum anzugeben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Internetanbieter muss keine Telefonnummer nennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Im Impressum muss die Telefonnummer nicht angegeben sein

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Angabe der Telefonnummer nicht zwingend

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Impressum: Angabe von Telefonnummer nach EuGH nicht zwingend

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • lampmann-behn.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht zwingend vorgeschrieben

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben Impressum auf Internetseite, was muss ich beachten?

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    EuGH entschied: Angabe der Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Internetseite nicht zwingend erforderlich

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Website-Betreiber müssen im Impressum keine Telefonnummer nennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter von Diensten im Internet müssen im Impressum nicht zwingend Telefonnummer angeben - Elektronische Anfragemaske genügt in der Regel neben Angabe der E-Mail-Adresse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diensteanbieter muss Telefonnummer vor Vertragsschluss nur auf ausdrückliche Nachfrage des Nutzers angeben

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-oldenburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe der Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung von Telemediendiensten

  • e-recht24.de (Kurzanmerkung)

    Telefonnummer im Impressum ist nicht immer Pflicht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Website-Betreiber müssen im Impressum keine Telefonnummer nennen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 22. Juni 2007 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen deutsche internet versicherung AG

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 16.10.2008, Rs. C-298/07 (Elektronische Post und Impressumspflicht" von Dr. Stephan Ott, original erschienen in: MMR 2008, 25 - 28.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung" von RA Dr. Bernd Lorenz, FAITR, original erschienen in: VuR 2009, 295 - 298.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 16.10.2008, Rs. C 298/07 (Angabe der Telefonnummer im elektronischen Rechtsverkehr nicht zwingend erforderlich)" von Dr. Henrik Schöttle, original erschienen in: K&R 2008, 672 - 673.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-7841
  • NJW 2008, 3553
  • EuZW 2008, 692
  • VersR 2009, 485
  • MMR 2009, 25
  • MIR 2008, Dok. 308
  • K&R 2008, 670
  • afp 2009, 40



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Wird zitiert von ... (8)  

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07  

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von

    Einleitend ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09  

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Diese Bestimmung ist nämlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs und der Ziele auszulegen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08  

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr.

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") (ABl. L 178, S. 1) der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor dem Vertragsschluss mit ihnen neben seiner elektronischen Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 40).
mehr
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08  

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Gerichtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 15, und vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 33).
  • OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08  

    Irreführung durch Bewerbung der Tätigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe

    Der Beklagte kann sich wegen einer angeblichen Berechtigung zur Angabe von Kontaktdaten auch nicht auf die Kammerentscheidung des EuGH vom 16.10.2008 (Az. C 298/07) berufen, weil diese Entscheidung eine völlig anders gelagerte Problematik bei Diensteanbietern im Internet betrifft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 - Zuständigkeit

    (58)  - Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 40 und Tenor), ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsabschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09  

    Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3

    (58)  - Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 40 und Tenor), ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsabschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 6 W 102/09  

    Online-Warenvertrieb: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Impressumspflicht bei

    Auch wenn der EuGH (NJW 2008, 3553) es nicht als zwingend notwendig erachtet, dass eine Telefonnummer angegeben wird, dürfte dies in der Regel der einfachste und sicherste Weg sein, den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gerecht zu werden.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-298/07   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

    Richtlinie 2000/31/EG - Elektronischer Geschäftsverkehr - Anbieter von Diensten über das Internet - Elektronische Post

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Auf der Suche nach der verlorenen Zeit: Generalanwalt Colomer zum E-Commerce

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Umfang der Impressumspflicht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-7841
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