Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2001 - C-30/99   

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https://dejure.org/2001,3709
EuGH, 21.06.2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,3709)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,3709)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,3709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Edelmetalle - Vorgeschriebener Prägestempel

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationales Vertriebsverbot für eingeführte Edelmetallarbeiten, die nicht den nationalen Vorschriften über den Feingehalt entsprechen - Rechtfertigung - Verbraucherschutz - Lauterkeit des ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Vertriebs von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin), die in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt und in Irland vertrieben werden; Vorgeschriebener Prägestempel bei Edelmetallen; Vorschriften über den Feingehalt

  • Judicialis

    EGV Art. 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 226
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationales Vertriebsverbot für eingeführte Edelmetallarbeiten, die nicht den nationalen Vorschriften über den Feingehalt entsprechen - Rechtfertigung - Verbraucherschutz - Lauterkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) - Nationale Regelung zur Überwachung aus Gold, Silber und Platin hergestellter Artikel - Anforderungen an den Feingehalt und Stempelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 626
  • DVBl 2001, 1374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.09.1994 - C-293/93

    Strafverfahren gegen Houtwipper

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Nach dem Urteil Cassis de Dijon (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) stellen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 30 verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (Urteil vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249, Randnr. 11).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, erschwert und verteuert eine nationale Regelung über Edelmetallarbeiten die Einfuhren, wenn sie vorschreibt, dass Arbeiten, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, in denen sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht und entsprechend den Rechtsvorschriften dieser Staaten punziert worden sind, im Einfuhrmitgliedstaat erneut punziert werden müssen (Urteil Houtwipper, Randnr. 13).

    Was die Frage angeht, ob die beschränkenden Auswirkungen der irischen Regelung möglicherweise gerechtfertigt sind, so kann zwar die Verpflichtung des Importeurs, Edelmetallarbeiten einen Feingehaltsstempel einzuprägen, grundsätzlich geeignet sein, einen wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und die Lauterkeit des Handelsverkehrs zu fördern (Urteil Houtwipper, Randnr. 14).

  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Wie aber der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81 (Robertson u. a., Slg. 1982, 2349, Randnr. 12) festgestellt hat, darf ein Mitgliedstaat keine erneute Punzierung von Erzeugnissen vorschreiben, die aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden, in dem sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats mit einem Prägestempel versehen worden sind, sofern die sich aus diesem Stempel ergebenden Angaben unabhängig von ihrer Form den im Einfuhrmitgliedstaat vorgeschriebenen Angaben entsprechen und für die Verbraucher in diesem Staat verständlich sind.

    Zur etwaigen Rechtfertigung einer solchen Regelung hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs, auf Edelmetallarbeiten Herstellerzeichen anzubringen, grundsätzlich geeignet ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und die Lauterkeit des Handelsverkehrs zu fördern (Urteil Robertson u. a., Randnr. 11).

  • EuGH, 28.02.1984 - 247/81

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Der Gerichtshof habe die Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat in mehreren Urteilen als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und als Verstoß gegen Artikel 30 EG-Vertrag gewertet (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111).
  • EuGH, 02.03.1983 - 155/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Der Gerichtshof habe die Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat in mehreren Urteilen als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und als Verstoß gegen Artikel 30 EG-Vertrag gewertet (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 59).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Nach dem Urteil Cassis de Dijon (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) stellen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 30 verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (Urteil vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Angabe eines in dieser Regelung nicht vorgesehenen Feingehalts in Tausendstel den Verbrauchern gleichwertige und verständliche Informationen vermittelt, ist, wie es der Gerichtshof bei der Beantwortung der Frage, ob eine Bezeichnung, Marke oder Werbeaussage nach den Bestimmungen des Vertrages oder des abgeleiteten Rechts als zur Irreführung geeignet anzusehen ist, mehrfach getan hat, auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-481/12

    Juvelta - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    So sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. Urteile vom 22. Juni 1982, Robertson u. a., 220/81, Slg. 1982, 2349, Rn. 9, vom 15. September 1994, Houtwipper, C-293/93, Slg. 1994, I-4249, Rn. 11, und vom 21. Juni 2001, Kommission/Irland, C-30/99, Slg. 2001, I-4619, Rn. 26).

    Der Gerichtshof hat hierzu bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, wonach Edelmetallarbeiten, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, in denen sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht und entsprechend den Rechtsvorschriften dieser Staaten punziert worden sind, im Einfuhrmitgliedstaat erneut punziert werden müssen, die Einfuhren erschwert und verteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile Robertson u. a., Rn. 10, Houtwipper, Rn. 13, und Kommission/Irland, Rn. 27).

    Zur Möglichkeit der Rechtfertigung einer solchen Maßnahme hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Verpflichtung des Importeurs, in Edelmetallarbeiten ein Zeichen einzustanzen, das den Feingehalt angibt, grundsätzlich geeignet sein kann, einen wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und die Lauterkeit des Handelsverkehrs zu fördern (vgl. Urteile Robertson u. a., Rn. 11, Houtwipper, Rn. 14, und Kommission/Irland, Rn. 29).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang jedoch auch entschieden, dass ein Mitgliedstaat keine erneute Punzierung von Erzeugnissen vorschreiben darf, die aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden, in dem sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats mit einer Punze versehen worden sind, sofern die in dieser Punze enthaltenen Angaben unabhängig von deren Form den im Einfuhrmitgliedstaat vorgeschriebenen Angaben entsprechen und für die Verbraucher in diesem Staat verständlich sind (vgl. Urteile Robertson u. a., Rn. 12, Houtwipper, Rn. 15, und Kommission/Irland, Rn. 30 und 69).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine in einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht vorgesehene Feingehaltsangabe den Verbrauchern in diesem Staat gleichwertige und verständliche Informationen vermittelt, ist auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-525/14

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung - Freier Warenverkehr -

    9 - Urteile Robertson u. a. (220/81, EU:1982:239), Houtwipper (C-293/93, EU:C:1994:330), Kommission/Irland (C-30/99, EU:C:2001:346) und Juvelta (C-481/12, EU:C:2014:11).

    12 - Urteile Robertson u. a. (220/81, EU:C:1982:239, Rn. 12), Houtwipper (C-203/93, EU:C:1994:330, Rn. 15), Kommission/Irland (C-30/99, EU:C:2001:346, Rn. 30 und 69) sowie Juvelta (C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 22).

    19 - Vgl. Urteile Robertson u. a. (220/81, EU:C:1982:239, Rn. 9), Houtwipper (C-293/93, EU:C:1994:330, Rn. 11), Kommission/Irland (C-30/99, EU:C:2001:346, Rn. 26) und Juvelta (C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 17).

    20 - Urteile Houtwipper (C-293/93, EU:C:1994:330, Rn. 13), Kommission/Irland (C-30/99, EU:C:2001:346, Rn. 27) und Juvelta (C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

    15 und 16), vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky (C-210/96, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31), vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee (C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 29), vom 13. Januar 2000, Estée Lauder (C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27), vom 21. Juni 2001, Kommission/Irland (C-30/99, Slg. 2001, I-4619, Randnr. 32), vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl (C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31), vom 8. April 2003, Pippig Augenoptik (C-44/01, Slg. 2003, I-3095, Randnr. 55), vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland (C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 77) und Henkel (C-218/01, Slg. 2004, I-1725, Randnr. 50), vom 9. März 2006, Matratzen Concord (C-421/04, Slg. 2006, I-2303, Randnr. 24), und vom 19. September 2006, Lidl Belgium (C-356/04, Slg. 2006, I-8501, Randnr. 78).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99   

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https://dejure.org/2001,19324
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,19324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.02.2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,19324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - C-30/99 (https://dejure.org/2001,19324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
    23: - Schlussanträge in der Rechtssache Houtwipper, Nr. 36.24: - Urteil Robertson, Randnr. 11.25: - Siehe u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 102), das kürzlich durch das Urteil vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-55/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-11499, Randnr. 30) bestätigt wurde.

    26: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).

  • EuGH, 26.11.1985 - 182/84

    Miro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
    Die irische Regierung hält die Verweisung der Kommission auf die Urteile Miro und Bonfait in der Klageschrift für verfehlt, da die Grundsätze, die sich aus diesen Urteilen herleiten ließen, auf den Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens nicht anwendbar seien.

    19: - Die Kommission verweist dazu auf die Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89 (Bonfait, Slg. 1990, I-4169).

  • EuGH, 25.04.1985 - 207/83

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
    35: - Die Kommission beruft sich auf die Urteile vom 25. April 1985 in der Rechtssache 207/83 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1985, 1201) und vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625).
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