Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.2003 - C-301/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3082
EuGH, 30.09.2003 - C-301/96 (https://dejure.org/2003,3082)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.2003 - C-301/96 (https://dejure.org/2003,3082)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 2003 - C-301/96 (https://dejure.org/2003,3082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung 96/666/EG - Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands verursachten wirtschaftlichen Nachteile - Beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats - Wirtschaftliche Entwicklung einer Region

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 92 Absätze 1 und 2 Buchstabe c [nach Änderung jetzt Artikel 87 Absätze 1 und 2 Buchstabe c EG]
    1. Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen für die durch die Teilung Deutschlands betroffenen Gebiete - Tragweite der Ausnahme - Enge Auslegung - Wirtschaftliche Nachteile, die durch die Isolierung als Folge der Zonengrenze entstanden sind

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 96/666/EG der Kommission vom 26. Juni 1996 über eine Beihilfe Deutschlands an den Volkswagen-Konzern für die Werke in Mosel und Chemnitz ; Allgemeiner Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie; ...

  • Judicialis

    Entscheidung 96/666/EG vom 26. Juni 1996; ; EGV Art. 88 Abs. 1; ; EGV Art. 87 Abs. 2 Buchst. c; ; EGV Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen für die durch die Teilung Deutschlands betroffenen Gebiete - Tragweite der Ausnahme - Enge Auslegung - Wirtschaftliche Nachteile, die durch die Isolierung als Folge der Zonengrenze entstanden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(96) 1844 endg. der Kommission vom 26. Juni 1996 über eine Beihilfe Deutschlands an den Volkswagen-Konzern für die Werke in Mosel und Chemnitz - Rechtsgrundlage - Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag (jetzt Artikel 87 EG) ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Da diese Bestimmung nach der Herstellung der Einheit Deutschlands weder durch den Vertrag über die Europäische Union noch durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben worden ist, besteht angesichts der objektiven Geltung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts keine Vermutung, dass sie seit der Herstellung dieser Einheit gegenstandslos geworden ist (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.

    47 und 48, und vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache C-334/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 116).

    Da es sich jedoch bei Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag um eine Ausnahme von dem in Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt handelt, ist diese Bestimmung eng auszulegen (Urteil vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 49).

    Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 19. September 2000 (Deutschland/Kommission, Randnr. 52) und vom 28. Januar 2003 (Deutschland/Kommission, Randnr. 120) hierzu bereits ausgeführt, dass sich der Ausdruck "Teilung Deutschlands" historisch auf die Ziehung der Trennungslinie zwischen den beiden Besatzungszonen im Jahr 1948 bezieht und dass daher "durch die Teilung verursachte wirtschaftliche Nachteile" nur diejenigen wirtschaftlichen Nachteile sind, die durch die Isolierung aufgrund der Errichtung dieser physischen Grenze - beispielsweise durch die Unterbrechung der Verkehrswege oder den Verlust der Absatzgebiete aufgrund des Abbruchs der Handelsbeziehungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands - in bestimmten Gebieten Deutschlands entstanden sind.

    Die von der deutschen Regierung vertretene Auffassung, dass Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag es erlaube, den wirtschaftlichen Rückstand der neuen Bundesländer, so unbestreitbar er sein mag, vollständig auszugleichen, würde nämlich sowohl den Ausnahmecharakter dieser Bestimmung als auch ihren Zusammenhang und die mit ihr verfolgten Ziele verkennen (vgl. Urteil vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 121).

    Angesichts dieses Kontextes konnte die angefochtene Entscheidung summarisch begründet werden (Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers peints/Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31, und Urteil vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 105).

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Der Freistaat Sachsen zum einen und Volkswagen und VW Sachsen zum anderen haben mit Klageschriften, die am 26. August bzw. 13. September 1996 bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz eingegangen und dort unter den Nummern T-132/96 bzw. T-143/96 in das Register eingetragen worden sind, Klage auf Teilnichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung erhoben.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Februar 1997 das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Verkündung der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 (Freistaat Sachsen u. a./Kommission, Slg. 1999, II-3663, im Folgenden: Urteil des Gerichts) hat das Gericht die in Randnummer 47 des vorliegenden Urteils genannten Klagen abgewiesen.

    Der Freistaat Sachsen zum einen sowie Volkswagen und VW Sachsen zum anderen haben mit Rechtsmittelschriften, die am 23. Februar 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gegen das Urteil des Gerichts zwei Rechtsmittel eingelegt, die unter den Nummern C-57/00 P bzw. C-61/00 P in das Register eingetragen worden sind.

    Die deutsche Regierung verweist hierzu auf die Ausführungen von Volkswagen und von VW Sachsen sowie des Freistaats Sachsen in ihren beim Gericht in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 eingereichten Schriftsätzen.

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Mit Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93 (Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 39) stellte der Gerichtshof fest, dass diese Entscheidung so auszulegen ist, dass mit ihr die Geltung des Rahmens nur bis zu seiner nächsten Überprüfung verlängert worden ist, die wie die vorangegangenen nach einem weiteren Anwendungszeitraum von zwei Jahren erfolgen sollte.

    Diese Entscheidung, die in der Mitteilung 95/C 284/03 (ABl. 1995, C 284, S. 3) veröffentlicht wurde, wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-292/95 (Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-1931) für nichtig erklärt.

    In einem zweiten Schreiben vom 6. Juli 1995 unterrichtete die Kommission die Mitgliedstaaten im Übrigen über ihre Entscheidung vom 5. Juli 1995, ihnen nach dem Urteil Spanien/Kommission vom 29. Juni 1995 vorzuschlagen, den Gemeinschaftsrahmen mit einigen Änderungen, insbesondere der Anhebung der Schwelle für Anmeldungen auf 17 Millionen ECU, für zwei Jahre wieder einzuführen.

  • EuGH, 11.01.1973 - 13/72

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Ohne dass die Zulässigkeit dieses Klagegrundes geprüft zu werden braucht, ist erstens zur Rüge eines Begründungsmangels hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Analyse festzustellen, dass die deutsche Regierung am Entstehungsprozess der angefochtenen Entscheidung eng beteiligt war und daher wusste, weshalb die Kommission meinte, der von Volkswagen erstellten Kosten-Nutzen-Analyse nicht folgen zu können (vgl. Urteil vom 11. Januar 1973 in der Rechtssache 13/72, Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27, Randnr. 12).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Angesichts dieses Kontextes konnte die angefochtene Entscheidung summarisch begründet werden (Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers peints/Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31, und Urteil vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 105).
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Außerdem braucht die Kommission in der Begründung einer Entscheidung nicht auf alle rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte einzugehen, die von den Beteiligten vorgetragen wurden, sofern sie alle Umstände und maßgeblichen Faktoren des Einzelfalls berücksichtigt hat (vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 32).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    Bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EG-Vertrag verfügt die Kommission über ein weites Ermessen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
    47 und 48, und vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache C-334/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 116).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

  • EuGH, 02.06.2005 - C-68/04

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b -

  • EuGH, 15.04.1997 - C-292/95

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17

    A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle

    40 Vgl. u. a. Urteile vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission (C-301/96, EU:C:2003:509, Rn. 66, 71, 106 und 131), vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a. (C-346/03 und C-529/03, EU:C:2006:130, Rn. 79), sowie vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission (C-67/09 P, EU:C:2010:607, Rn. 74).
  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

    62 und 63, sowie vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 87).
  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Unionsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuGH, 22.06.2004 - C-42/01

    Portugal / Kommission

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).

    70 Angesichts dieses Kontextes ist festzustellen, dass die angefochtene Entscheidung summarisch begründet werden konnte (vgl. insoweit Urteile vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers peints/Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 105) und dass die angefochtene Entscheidung somit hinreichend begründet war (vgl. Urteil vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    81 Da es sich jedoch bei Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe b EG um eine Ausnahme von dem in Artikel 87 Absatz 1 EG niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt handelt, ist diese Bestimmung eng auszulegen (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 49, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 66).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Insbesondere ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihn in die Lage versetzt, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539, Randnr. 13, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87, und vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache C-42/01, Portugal/Kommission, Slg. 2004, I-6079, Randnr. 66; vgl. Urteil des Gerichts vom 6. März 2003 in den Rechtssachen T-228/99 und T-233/99, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, Slg. 2003, II-435, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.2012 - C-417/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

    Insbesondere ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihm gestattet, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (Urteile vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 89, und vom 22. Juni 2004, Portugal/Kommission, C-42/01, Slg. 2004, I-6079, Randnrn.
  • EuG, 17.04.2024 - T-49/22

    Rumänien/ Kommission

    En outre, lorsqu'une décision a été adoptée dans un contexte bien connu de l'intéressé, elle peut être motivée de manière sommaire (arrêt du 12 mai 2011, Région Nord-Pas-de-Calais et Communauté d'agglomération du Douaisis/Commission, T-267/08 et T-279/08, EU:T:2011:209, point 44 ; voir également, en ce sens, arrêt du 30 septembre 2003, Allemagne/Commission, C-301/96, EU:C:2003:509, points 89 et 92).
  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

    41 Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-301/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87; Urteil des Gerichts vom 20. November 2002 in der Rechtssache T-251/00, Lagardère und Canal+/Kommission, Slg. 2002, II-4825, Randnr. 155).
  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 13.07.2011 - T-141/07

    General Technic-Otis / Kommission

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • EuG, 17.01.2013 - T-346/11

    Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn

  • EuG, 13.09.2013 - T-383/11

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist die Klagen zweier syrischer

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuGH, 24.11.2005 - C-506/03

    Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die

  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

  • EuG, 28.01.2016 - T-507/12

    Slowenien / Kommission

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 29.03.2007 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-42/01

    Portugal / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der

  • EuG, 17.01.2017 - T-419/15

    Cofely Solelec u.a. / Parlament - Öffentliche Bauaufträge -

  • EuG, 22.09.2005 - T-101/03

    Suproco / Kommission - Regelung über die Assoziation der ÜLG - Zucker ohne

  • EuG, 08.03.2005 - T-277/03

    Vlachaki / Kommission

  • EuG, 18.01.2023 - T-33/21

    Rumänien/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

  • EuG, 28.11.2017 - T-254/16

    Steel Invest & Finance (Luxemburg) / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 15.09.2016 - T-91/15

    AEDEC / Kommission

  • EuG, 13.12.2017 - T-497/15

    Oltis Group / Kommission - Forschung und Entwicklung - Rahmenprogramm für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-301/96, C-57/00, C-61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19400
Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-301/96, C-57/00, C-61/00 (https://dejure.org/2002,19400)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.05.2002 - C-301/96, C-57/00, C-61/00 (https://dejure.org/2002,19400)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - C-301/96, C-57/00, C-61/00 (https://dejure.org/2002,19400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung 96/666/EG - Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands verursachten wirtschaftlichen Nachteile - Beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats - Wirtschaftliche Entwicklung einer Region

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kaum noch Chancen für weitere Subventionen für VW in Sachsen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-301/96
    Die vorliegende Rechtssache war mit Beschluss des Gerichtshofes vom 4. Februar 1997 ausgesetzt worden, weil sie den gleichen Gegenstand betrifft wie die Rechtssachen T-132/96 und T-143/96, die der Freistaat Sachsen bzw. die Volkswagen AG und die Volkswagen Sachsen GmbH (im Folgenden: Kläger) anhängig gemacht hatten.

    Die deutsche Regierung ist in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 sowie in den Rechtssachen C-57/00 P und C-61/00 P als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kläger zugelassen worden.

    L 308, S. 46.3: - In den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96 (Slg. 1999, II-3663).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht