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   EuGH, 01.02.2001 - C-301/99 P   

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https://dejure.org/2001,6638
EuGH, 01.02.2001 - C-301/99 P (https://dejure.org/2001,6638)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.2001 - C-301/99 P (https://dejure.org/2001,6638)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - C-301/99 P (https://dejure.org/2001,6638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Area Cova e.a / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Absatz 1 Buchstabe c
    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des von diesem begangenen Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2565/95 der Kommission vom 30. Oktober 1995 zur Einstellung des Fangs von Schwarzem Heilbutt durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats; Gemeinschaftsfangquote für Schwarzen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 4; ; EGV Art. 225; ; EG-Satzung Art. 49; ; Verordnung (EG) Nr. 2565/95; ; Verordnung (EG) Nr. 3366/94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des von diesem begangenen Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Unzulässigkeitsbeschluß in der Rechtssache T-12/96 - Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 1761/95 des Rates (mit Kanada vereinbarte Begrenzung der Gemeinschaftsfänge von schwarzem Heilbutt) - Entscheidungscharakter der angefochtenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 08.07.1999 - T-12/96

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96 (Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union , vertreten durch J. Carbery und G. Ramos Ruano als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch T. van Rijn und J. Guerra Fernandez als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Area Cova SA und 27 andere in den spanischen Provinzen La Coruña und Pontevedra niedergelassene Reeder (im Folgenden: Area Cova u. a.) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 11. August 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96 (Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2565/95 der Kommission vom 30. Oktober 1995 zur Einstellung des Fangs von Schwarzem Heilbutt durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats (ABl. L 262, S. 27, im Folgenden: streitige Verordnung) als unzulässig abgewiesen hat.

  • EuGH, 09.07.1998 - C-317/97

    Smanor u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Diesem Erfordernis entspricht ein Rechtsmittel nicht, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente einschließlich derjenigen,die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben, ohne überhaupt eine Argumentation zu enthalten, die speziell der Bezeichnung des Rechtsfehlers dient, mit dem der angefochtene Beschluss behaftet sein soll; ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. u. a. Beschluss vom 9. Juli 1998 in der Rechtssache C-317/97 P, Smanor u. a./Kommission, Slg. 1998, I-4269, Randnrn. 20 und 21, und Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 12.10.2000 - C-300/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Keinesfalls kann deshalb eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 26, vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 38, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P(R), Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-284/98

    Parlament / Bieber

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Gemäß den Artikeln 225 EG und 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes ist das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt und muss auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht gestützt werden (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-284/98 P, Parlament/Bieber, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Diesem Erfordernis entspricht ein Rechtsmittel nicht, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente einschließlich derjenigen,die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben, ohne überhaupt eine Argumentation zu enthalten, die speziell der Bezeichnung des Rechtsfehlers dient, mit dem der angefochtene Beschluss behaftet sein soll; ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. u. a. Beschluss vom 9. Juli 1998 in der Rechtssache C-317/97 P, Smanor u. a./Kommission, Slg. 1998, I-4269, Randnrn. 20 und 21, und Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Keinesfalls kann deshalb eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 26, vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 38, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P(R), Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 37).
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Keinesfalls kann deshalb eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 26, vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 38, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P(R), Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 37).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Nach Prüfung der streitigen Verordnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und u. a. der Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501) und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853) hat das Gericht insbesondere entschieden, dass Area Cova u. a. von dieser Verordnung nicht wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie im Hinblick auf die Verordnung aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände betroffen seien.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.02.2001 - C-301/99
    Nach Prüfung der streitigen Verordnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und u. a. der Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501) und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853) hat das Gericht insbesondere entschieden, dass Area Cova u. a. von dieser Verordnung nicht wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie im Hinblick auf die Verordnung aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände betroffen seien.
  • EuG, 10.12.2013 - T-492/12

    von Storch u.a. / EZB - Nichtigkeitsklage - Beschlüsse der EZB - Technische

    Keinesfalls kann wegen eines solchen Umstands eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die Voraussetzungen für eine solche Klage erfüllt (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Februar 2001, Area Cova u. a./Rat und Kommission, C-301/99 P, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47); insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, vorstehend in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00

    Unión de Pequeños Agricultores v Council

    26: - Siehe auch Beschluss 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 (Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47).
  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

    In keinem Fall erlaubt es dieses Fehlen, die Klage einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG erfüllt, für zulässig zu erklären (Beschluss des Gerichtshofes vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 P, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47, und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in Randnr. 111 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 68, in Randnr. 100 zitierter Beschluss vom 29. April 2002 in der Rechtssache Bactria/Kommission, Randnr. 54, und in Randnr. 89 zitierter Beschluss Villiger Söhne/Rat, Randnr. 61).
  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    Keinesfalls kann eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Artikel 230 Absatz 4 EG vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (Beschluss des Gerichtshofes vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 P, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47).
  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

    Keinesfalls kann deshalb eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Art. 230 Abs. 4 EG vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Februar 2001, Area Cova u. a./Rat und Kommission, C-301/99 P, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47).
  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

    Wie der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 P (Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 46) festgestellt hat, stellt die Befugnis des Bürgers, die ihm vomGemeinschaftsrecht verliehenen Rechte vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die einstweilige Maßnahmen treffen und gegebenenfalls Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen können, geradezu das Wesen des gemeinschaftlichen Rechtsschutzsystems dar.
  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

    Ein solcher Umstand erlaubt es nicht, eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig zu erklären, die nicht den Tatbestand des Artikels 230 Absatz 4 EG erfüllt (Beschluss des Gerichtshofes vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 P, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Die gegen diese Beschlüsse eingelegten Rechtsmittel wurden vom Gerichtshof zurückgewiesen (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-300/99 P und C-388/99 P, Area Cova u. a./Rat, Slg. 2001, I-983, undin der Rechtssache C-301/99 P, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005).
  • EuG, 22.04.2009 - T-217/08

    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage -

    Keinesfalls kann die Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person für zulässig erklärt werden, die nicht die in Art. 230 Abs. 4 EG vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Februar 2001, Area Cova u. a./Rat und Kommission, C-301/99 P, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47), wobei daran zu erinnern ist, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, in Randnr. 39 des vorliegenden Beschlusses angeführt, Randnr. 41).
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